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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.05.1966 - 1 BvR 473/65, 1 BvR 578/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,209
BVerfG, 16.05.1966 - 1 BvR 473/65, 1 BvR 578/65 (https://dejure.org/1966,209)
BVerfG, Entscheidung vom 16.05.1966 - 1 BvR 473/65, 1 BvR 578/65 (https://dejure.org/1966,209)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Mai 1966 - 1 BvR 473/65, 1 BvR 578/65 (https://dejure.org/1966,209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der persönlichen Bemessungsgrundlage i.S. von § 32 Abs. 1 AVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 52
  • NJW 1966, 1307
  • MDR 1966, 735
  • DB 1966, 865
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.09.1960 - 1 RA 151/59
    Auszug aus BVerfG, 16.05.1966 - 1 BvR 473/65
    Die Landessozialgerichte haben die Begrenzung auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 13, 61 [65]; 19, 237 [239]) als verfassungsmäßig angesehen und die Revision nicht zugelassen.

    Für Beitragszeiten seit dem 1.Januar 1957 wird dies durch die Beitragsbemessungsgrenze (§ 112 Abs. 2 AVG ) ausgeglichen (BSGE 13, 61 [65]); ein solcher Ausgleich scheidet für die Beschwerdeführer im wesentlichen aus.

  • BSG, 19.07.1963 - 1 RA 110/60

    Aufteilung von Höherversicherungsbeiträge alten Rechts in Pflichtbeitragsanteile …

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1966 - 1 BvR 473/65
    Die Landessozialgerichte haben die Begrenzung auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 13, 61 [65]; 19, 237 [239]) als verfassungsmäßig angesehen und die Revision nicht zugelassen.

    Wie das Sozialgericht in dem Rechtsstreit des Beschwerdeführers zu 1) und das Landessozialgericht in dem Rechtsstreit des Beschwerdeführers zu 2) festgestellt haben, erhalten die Beschwerdeführer auf Grund der von den alten Vorschriften abweichenden Berechnung sogar eine erheblich höhere Rente, als sie nach den alten Vorschriften erhalten hätten (vgl. auch BSGE 19, 237 [239]).

  • BVerfG, 21.06.1960 - 1 BvL 10/58

    Verfassungsmäßigkeit der Inhaltsänderung von Anwartschaften aus laufenden …

    Auszug aus BVerfG, 16.05.1966 - 1 BvR 473/65
    Soweit Sozialrenten überhaupt dem Schutz aus Art. 14 GG unterstehen können (vgl. BVerfGE 11, 221 [226 f.); 14, 288 [293 f.]), bezieht sich dieser nicht darauf, daß eine bestimmte Art der Rentenberechnung beibehalten wird.
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Bewertung der Zeiten der …

    BVerfGE 20, 52, 54: Soweit Sozialrenten überhaupt dem Schutz aus Art. 14 GG unterstehen können, bezieht sich dieser nicht darauf, daß eine bestimmte Art der Rentenberechnung (Begrenzung der persönlichen Bemessungsgrundlage) beibehalten wird.
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87

    Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer

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  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Die Veränderlichkeit der genannten Modalitäten ist von vornherein in der Anwartschaft angelegt; sie entspricht dem Charakter der Sozialversicherung, die auf dem Prinzip der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht (BVerfGE 11, 221 [226]; 20, 52 [54]).
  • BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91

    Mitwirkung eines blinden Richters als Vorsitzender einer Großen Strafkammer in …

    In der Entscheidung BVerfGE 20, 52 [55] hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt, daß auch ein blinder Richter die Fähigkeit besitzt, den mündlichen Vortrag der Beteiligten entgegenzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.
  • BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86

    Mitwirkung eines blinden Richters

    Der Senat neigt zu der Ansicht, daß in einer strafgerichtlichen tatrichterlichen Verhandlung die Bildung eines richterlichen Urteils vom Sehvermögen abhängig und daher die Mitwirkung eines blinden Richters unzulässig, das Gericht in einem solchen Falle somit nicht vorschriftsmäßig besetzt ist (vgl. BVerfGE 20, 52, 55).
  • BFH, 04.04.1984 - II R 103/81

    Urteilsverkündung - Besetzung des Senats - Blinder Richter - Blinder Richter als …

    Blinde Richter sind als Mitglieder des Spruchkörpers eines Tatsachengerichtes in der Lage, die ihnen als Richter obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, soweit sie nicht an einer Augenscheinseinnahme im engeren Sinne (vgl. §§ 371 ff. ZPO) mitwirken oder es sonst für die Entscheidung auf das Gewinnen optischer Eindrücke ankommt (vgl. u. a. BGHZ 38, 347, 348; Urteil des BGH vom 28. September 1962 4 StR 301/62, BGHSt 18, 51; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 21. Juli 1965 - 11 RA 208/64, BSGE 23, 184, hierzu Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - gemäß § 24 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 16. Mai 1966 1 BvR 473, 578/65, BVerfGE 20, 52, 55; Beschluß des BSG vom 11. Februar 1971 12 RJ 424/70, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1971, 1382, sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 27. April 1982 6 C 140.81, BVerwGE 65, 240).

    Der Senat hat noch die Frage geprüft, ob sich aus dem Beschluß des BVerfG vom 16. Mai 1966 in BVerfGE 20, 52, 55 die Aussage ergibt, blinde Richter dürften in einem kollegial besetzten Tatsachengericht nur mitwirken, wenn lediglich über Rechtsfragen gestritten werde, bejahendenfalls, ob der Senat gemäß § 31 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) an diese Aussage des BVerfG gebunden wäre.

  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 50.69

    Ermittlung der für eine Umstellungsrente "angerechneten Versicherungsjahre" - …

    Sollte die Anwendung der der hier vertretenen Auslegung entsprechenden Richtlinie Nr. 7 Abs. 1 Buchst. b zu § 115 BBG, nach der bei dem Kläger verfahren worden ist, zu einer gewissen Benachteiligung der Versorgungsempfänger, deren Versicherungsfall bereits vor der Rentenreform eingetreten ist, führen, so läge darin keine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende willkürliche Schlechterstellung der Altrentner gegenüber den Neurentnern (vgl. auch BVerfGE 20, 52 zu einer ähnlichen Problematik in der Angestelltenversicherung).
  • SG Nürnberg, 18.11.2005 - S 3 R 515/04

    Gewährung von Leistungen zur Pflegeversicherung; Beitragspflicht zur sozialen …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) (BVerfGE 100, 1, 32 ff; 97, 271, 283 ff; 95, 143, 160 ff; 75, 78, 97 ff; 71, 1, 11 ff; 70, 101, 101 ff; 69, 272, 298 ff; 64, 87, 101 ff; 58, 81, 109 ff; 53, 164, 175 f; 53, 257, 289 ff; 29, 22, 33; 22, 241, 253; 20, 52, 54; 19, 202, 205) ist Voraussetzung für einen Eigentumsschutz sozialversicherungsrechtlicher Positionen eine vermögenswerte Rechtsposition, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger privatnützig, zu seinem persönlichen Nutzen, zugeordnet ist, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und seiner Existenzsicherung dient.
  • BSG, 27.08.1970 - 11 RA 109/67
    wenn nach 5 28 FRG hier die Berücksichtigung der Pflichtbeitragszeiten in der DDR ausgeschlossen isto Der Vorschrift des 5 28 FRGliegt der Gedanke zugrunde, daß die Beklagte, die die "fremden" Beiträge nicht erhalten hat, nicht zur Gewährung von Leistungen sowohl aus den fremden als auch aus den deutschen Beiträgen verpflihtet sein soll, sondern nur die für die Klägerin günstigere Leistung zu gewähren hat; das ist ein Gesichtspunkt, der vom Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit hat berücksichtigt werden dürfen (vgl° auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 4BverfGl vom 16° Mai 1966, BVerfGE 20, 52, 54)° 5 28 FRG steht auch nicht im Widerspruch zu Art° 3 GG° Ein Zusammentreffen von Zeiten mit wirksam entrichteten Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen ist nur bei s010hen Versicherten möglich, die eine oder beide Beitragszeiten in "fremden" Rechtsgebieten zurückgelegt haben, weil sowohl nach 1957.
  • BVerfG, 26.09.1968 - 1 BvR 524/68
    GG Art. 14 gewährt dem einzelnen Rentenberechtigten keinen Anspruch auf die Durchführung oder Beibehaltung einer bestimmten Art der Rentenberechnung (vergleiche BVerfG 1966-05-16 1 BvR 473/65 = BVerfGE 20, 52, 54; BVerfG 1966-05-16 1 BvR 578/65 = BVerfGE 20, 52, 54).
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