Rechtsprechung
| BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvR 70/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Verbots der Mehrfachverteidigung in Bußgeldsachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verbot der gemeinschaftlichen Verteidigung - Mehrere Beschuldigte - Ordnungswidrigkeitenverfahren
Verfahrensgang
- BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvR 70/75
- BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75
Papierfundstellen
- BVerfGE 39, 205
- MDR 1975, 553
- AnwBl 1975, 167
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 21.06.1974 - 1 BvQ 4/74
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten der Neuregelung des …
Auszug aus BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvR 70/75
Das Gericht hat in diesem Verfahren lediglich die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg versagt bliebe (BVerfGE 37, 324 (327) mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 22.05.1972 - 1 BvQ 2/72
Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Deutsch-Sowjetischen …
Auszug aus BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvR 70/75
Besonders gewichtige Gründe des Gemeinwohls müssen vorliegen, wenn das Inkrafttreten eines Gesetzes hinausgeschoben oder die Anwendung eines bereits in Kraft getretenen Gesetzes ausgesetzt werden soll (BVerfGE 35, 363 (364); 33, 195 (197); 29, 179 (181) mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 622/70
Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung eines …
Auszug aus BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvR 70/75
Besonders gewichtige Gründe des Gemeinwohls müssen vorliegen, wenn das Inkrafttreten eines Gesetzes hinausgeschoben oder die Anwendung eines bereits in Kraft getretenen Gesetzes ausgesetzt werden soll (BVerfGE 35, 363 (364); 33, 195 (197); 29, 179 (181) mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvQ 2/73
Keine einstweilige Anordnung gegen die Einschränkung des Blindenprivilegs beim …
Auszug aus BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvR 70/75
Besonders gewichtige Gründe des Gemeinwohls müssen vorliegen, wenn das Inkrafttreten eines Gesetzes hinausgeschoben oder die Anwendung eines bereits in Kraft getretenen Gesetzes ausgesetzt werden soll (BVerfGE 35, 363 (364); 33, 195 (197); 29, 179 (181) mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97
Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der …
Die bundesverfassungsgerichtliche Judikatur hat mehrfach ausgesprochen, daß tatsächliche Chancen, die ohne eigenen Kapitaleinsatz aufgrund öffentlich-rechtlicher Gewährleistungen bestehen, keinen ausgleichspflichtigen "Bestandsschutz" genießen (vgl. BVerfGE 28, 119 (143) [BVerfG 18.03.1970 - 2 BvQ 1/65]; 30, 292 (335); 31, 8 (32) [BVerfG 31.03.1971 - 1 BvL 9/68]; 39, 210 (237) [BVerfG 12.03.1975 - 2 BvR 70/75]; 45, 142 (171); 45, 272 (296); 51, 193 (222) [BVerfG 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77]; 65, 196 (209) [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81]; 68, 193 (222); 74, 129 (148) [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79]; 78, 205 (211) [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvL 16/87]; 83, 201 (211) [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 929/89]). - BVerwG, 17.05.2002 - 4 B 25.02
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und …
Art. 14 Abs. 1 GG schützt grundsätzlich nicht gegen eine Minderung der sonst bestehenden Erwerbschancen (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 38, 348 [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74]; 39, 210 [BVerfG 12.03.1975 - 2 BvR 70/75]).Selbst eine deutliche Minderung der Rentabilität ist hinzunehmen (vgl. BVerfGE 38, 348 [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74]; 39, 210 [BVerfG 12.03.1975 - 2 BvR 70/75]; 77, 84 [BVerfG 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86]).
- OLG Stuttgart, 09.03.1977 - 1 Ws 112/77
Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit; Zulassung einer …
Ob dieser Ansicht für Kartellsachen, in denen unter Umständen ein praktisches Bedürfnis für die Verteidigung Betroffener und Nebenbetroffener im Sinne des § 30 OWiG durch einen Rechtsanwalt besteht, in besonders gelagerten Fällen gefolgt werden kann, braucht nicht entschieden zu werden (offengelassen vom BVerfG, Anwaltsblatt 1975, 167/168).Interessenkollisionen, deren Vermeidung der Zweck des § 146 StPO ist, können im Bußgeldverfahren ebenso auftreten, wie im Strafverfahren (BVerfG, AnwBl. 1975, 167).
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93
Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung
Im weiteren geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung allerdings davon aus, daß wirtschaftliche Nachteile, die dem Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, regelmäßig zuzumuten sind, solange nicht der Verlust der wirtschaftlichen Existenz droht oder nachhaltige Schäden für die Volkswirtschaft zu erwarten sind (BVerfGE 3, 34 >38<; 7, 175 >179<; 14, 153 >153 f.<; 20, 363 >363 f.<; 29, 179 >181<; 35, 363 >365<; 39, 205 >209<). - BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94
Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung …
Im weiteren geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung allerdings davon aus, daß wirtschaftliche Nachteile, die dem Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, regelmäßig zuzumuten sind, solange nicht der Verlust der wirtschaftlichen Existenz droht oder nachhaltige Schäden für die Volkswirtschaft zu erwarten sind (BVerfGE 3, 34 [38]; 7, 175 [179]; 14, 153 [153 f.]; 20, 363 [363 f.]; 29, 179 [181]; 35, 363 [365]; 39, 205 [209]). - ArbG Berlin, 10.08.2000 - 52 Ca 4049/00
Haftung eines Unternehmers für die Zahlung des Mindestentgelts an einen …
Das Grundgesetz lässt dem Gesetzgeber im Zusammenhang mit Berufsausübungsregelungen ein erhebliches Maß an Freiheit (grundlegend BVerfGE 7, 377 (405 f.) [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]) und räumt ihm bei der Festlegung der zu verfolgenden arbeits- und sozialpolitischen Ziele eine ebenso weite Gestaltungsfreiheit wie bei der Bestimmung wirtschaftspolitischer Ziele ein (vgl. BVerfGE 81, 156 (189); 51, 193 (208) [BVerfG 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77]; 46, 246 (257) [BVerfG 25.10.1977 - 1 BvR 15/75]; 39, 210 (225 f. [BVerfG 12.03.1975 - 2 BvR 70/75]); Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG;… Art. 12 Rdnr. 18). - BGH, 05.05.1977 - III ZR 14/75
Umfang der Entschädigung
Die Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die nach §§ 160 Abs. 2, 169 BBauG zu Mitgliedern eines Spruchkörpers für Baulandsachen bestellt werden, üben eine nebenamtliche Richtertätigkeit am Landgericht oder am Oberlandesgericht aus (§ 42 DRiG), die sie nicht zur Teilnahme an der Wahl zum Präsidium dieser Gerichte berechtigt (OLG Celle DRiZ 1975, 219; Wahlvorstand LG Kassel DRiZ 1975, 153; Richter DRiZ 1974, 192 und 1974, 348;… Thomas/Putzo, ZPO 9. Aufl. § 21 b GVG Anm. 5;… jetzt auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 35. Aufl. § 21 d GVG Anm. 6; a.A. OLG Frankfurt DRiZ 1973, 98). - BVerfG, 29.03.1977 - 2 BvE 1/77
Keine einstweilige Anordnung gegen das Abgeordnetengesetz wegen seiner …
- VGH Bayern, 26.07.1989 - 14 NE 89.1946 Allerdings ist an die Voraussetzungen, unter denen eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann, wegen der weitreichenden Folgen, die die Aussetzung des Vollzugs von Rechtsvorschriften in der Regel für eine unbestimmte Vielzahl von Personen herbeiführt, ein strenger Maßstab anzulegen (BVerfGE 39, 205, 209; 47, 198, 202; VerfGHE 26, 101, 108).
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