Rechtsprechung
| BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 67/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 2 RepG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de
, S. 15 (Kurzinformation)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 41, 193
- NJW 1976, 1498 (Ls.)
- DVBl 1976, 495
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69
Reparationsschäden
Auszug aus BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 67/70
Der Anlaß, die Entstehung und der wesentliche Inhalt dieser Regelung sind im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage - 1 BvR 631/69 u. a. - Reparationsschäden juristischer Personen - (…im folgenden: Beschluß a.a.O.) unter A I (S. 128 ff.) näher dargestellt.Insoweit stimmt die rechtliche Begründung der Verfassungsbeschwerden weitgehend mit dem Vortrag der Beschwerdeführerinnen in den Verfahren 1 BvR 631/69 und 1 BvR 24/70 überein (…vgl. Beschluß a.a.O., A II und III, S. 137 ff. und S. 143 ff.).
Er verweist auf seine Äußerungen in den Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 631/69 und 1 BvR 24/70 (…vgl. Beschluß a.a.O., A IV, S. 144 ff.) und führt ferner aus, nach der zulässigen Kündigung der Arbeitsplatzdarlehen habe eine weitere Darlehenshilfe nach den einschlägigen Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums nicht gewährt werden können, weil der Beschwerdeführerin das nötige Kapital für eine rentable Betriebsführung gefehlt habe.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom heutigen Tage in den Verfahren 1 BvR 631/69 und 1 BvR 24/70 entschieden, daß der Ausschluß juristischer Personen von den Entschädigungsleistungen für Reparationsschäden mit Art. 14 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist und daß das gleiche auch für die Versagung einer Vergünstigung entsprechend §§ 39 ff. LAG gilt.
- BVerfG, 09.12.1970 - 1 BvL 7/66
Deutsch-Niederländischer Finanzvertrag
Auszug aus BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 67/70
Bei Erlaß der gleichartigen Regelung im Lastenausgleichsgesetz ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, daß in deutscher Hand befindliche Anteilsrechte an außerhalb des Bundesgebiets ansässigen juristischen Personen entweder als deutsches Auslandsvermögen konfisziert worden sind (…vgl. dazu den genannten Beschluß a.a.O., A I 1, S. 128 f.; s. a. BVerfGE 29, 348 (351 f.) - deutsch-niederländischer Finanzvertrag -) oder - bei Unternehmen in den Vertreibungsgebieten - durch den Zusammenbruch der juristischen Person ihren Wert vollständig verloren haben.
- BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus …
Wie das Bundesverfassungsgericht schon wiederholt hervorgehoben hat, fällt bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von generalisierenden und typisierenden Normen des Steuerrechts die Möglichkeit des Steuererlasses zur Milderung unbilliger Härten in solchen Fällen ins Gewicht (BVerfGE 14, 76 [104]; 16, 147 [177]; 18, 186 [191]; 21, 54 [71] 3); 24, 112 [119]; 27, 375 [385]; 32, 78 [86] 4); 38, 61 [92]; zur Härtemilderung im Lastenausgleichsrecht vgl. BVerfGE 41, 126 [188] und 41, 193 [203 f.]). - BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69
Reparationsschäden
Rn. 178 Im übrigen bedeutet dies, wie nicht übersehen werden darf, keine völlige Außerachtlassung der den juristischen Personen entstandenen Schäden; diese werden in gewissem Umfang mittelbar berücksichtigt, soweit sie sich bei einer generalisierenden Betrachtung in einer Wertminderung der Anteile niedergeschlagen und dadurch zu einem Vermögensverlust natürlicher Personen - der Anteilseigner - geführt haben (vgl. dazu den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage - 1 BvR 67/70 -).Die zuständigen Behörden sind berechtigt und verpflichtet, von dieser Ermächtigung auch insoweit Gebrauch zu machen, als die starre Schematisierung des Gesetzes zu besonderen Härten führt; dabei dürfen sie nicht wiederum schematisch verfahren, sondern müssen den Einzelfall im Lichte des sozialen Gedankens des innerstaatlichen Lastenausgleichs würdigen (vgl. a. BVerfG, Beschluß vom heutigen Tage - 1 BvR 67/70 - B II 3 u. 4, S. 202 ff.).
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75
Verfassungsmäßigkeit des deutsch-niederländischen Finanzvertrags vom 8. April …
Das Bundesverfassungsgericht hat seit dieser Entscheidung Gelegenheit gehabt, aus dem Komplex der Kriegsschäden und Kriegsfolgeschäden vor allem die für Reparationsschäden getroffenen Regelungen verfassungsrechtlich zu überprüfen (BVerfGE 41, 126 ; 41, 193).
- BVerwG, 03.02.1978 - III CB 44.74
Kapitalgesellschaft - Anteilseigner - Feststellung von Kriegssachschäden - …
Das hat das Bundesverfassungsgericht erneut in seinen Beschlüssen vom 13. Januar 1976 - 1 BvR 631/69 - und - 1 BvR 24/70 - sowie - 1 BvR 67/70 - (BVerfGE 41, 126 und 193) entschieden, die aufgrund von Verfassungsbeschwerden gegen das Reparationsschädengesetz ergangen sind.Die Frage, ob in einzelnen Fällen, in denen kleinere Familienkapitalgesellschaften infolge der Schädigung zusammengebrochen oder nachhaltig geschädigt worden sind, insbesondere wenn die Anteilseigner dadurch ihre Existenz verloren haben, ein angemessener Ausgleich gemäß §§ 301, 301 b LAG zu gewähren ist (vgl. Beschluß BVerfG vom 13. Januar 1976 - 1 BvR 67/70 - a.a.O.), entzieht sich schon ihrer Natur nach einer grundsätzlichen Klärung; dies im vorliegenden Verfahren im übrigen auch deshalb, weil allein Leistungen mit Rechtsanspruch Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Prüfung waren, und es verfahrensrechtlich nicht zulässig ist, in diese Überprüfung die Frage einzubeziehen, ob Leistungen aus dem Härtefonds (§§ 301, 301 b LAG) zu gewähren sind.
- BSG, 30.04.1996 - 8 RKn 2/95
Fremdrentenrecht bei Aussiedlern in DDR
Denn auch hier sind außergewöhnliche soziale Aufgaben zu bewältigen, Lasten zu tragen und Prioritäten bei begrenzten Finanzmitteln zu setzen (vgl BVerfGE 41, 193, 200 f;… BSGE 74, 184, 194 = SozR 3-8570 § 11 Nr. 1). - BSG, 08.11.1995 - 4 RA 19/94
Neuberechnung von Bestandsrenten des Beitrittsgebietes ab dem 1.1.1992
Zwar ist der gesetzgeberische Entscheidungsspielraum bei der Verwirklichung der Deutschen Einheit als ähnlich weit anzusehen wie der zur Bereinigung der Folgen des Zweiten Weltkrieges (vgl. dazu BVerfGE 41, 193, 200f;… 71, 66, 76 = SozR 2200 § 1319 Nr. 5), weil diese ebenfalls außergewöhnlich große Aufgaben und Lasten mit sich gebracht hat (…vgl. BSGE 74, 184, 194 = SozR 3-8570 § 11 Nr. 1). - BSG, 08.11.1995 - 4 RA 3/94
Leistungen aus der Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, …
Im vorliegenden Zusammenhang ist dabei der gesetzgeberische Entscheidungsspielraum als ähnlich weit anzusehen wie der zur Bereinigung der Folgen des Zweiten Weltkrieges (vgl dazu BVerfGE 41, 193, 200 f;… 53, 164, 177 f [BVerfG 26.02.1980 - 1 BvR 195/77] = SozR 2200 § 1318 Nr. 5;… BVerfGE 71, 66, 76 = SozR 2200 § 1319 Nr. 5), weil die Verwirklichung der Deutschen Einheit ebenfalls ganz außergewöhnlich große Aufgaben und Lasten mit sich gebracht hat (…vgl BSGE 74, 184, 194 = SozR 3-8570 § 11 Nr. 1 = SGb 1994, 660 mit zustimmender Anmerkung von Marschner). - BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77
Ersatz von Entziehungsschäden an Grundvermögen - Nationalisierung durch …
Ihr innerstaatlicher Ausgleich liegt deshalb weitgehend in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVerfG in NJW 1976, 1491; DVBl. 1976, 495), der lediglich durch den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und den in Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 GG zum Ausdruck gekommenen Grundsatz der Sozialstaatlichkeit Grenzen gesetzt sind. - BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 11.76
Ausschluß der Schadensfeststellung - Deutsche Staatsangehörige
Diese äußerste Grenze kann hier nicht als verletzt angesehen werden, wenn man berücksichtigt, daß der Gesetzgeber bei der Regelung der Kriegsfolgen zufolge des durch den verlorenen Krieg ausgelösten Staatsbankrotts sich in einer einmaligen Ausnahmesituation befand (vgl BVerfGE 41, 126; 41, 193 = DVBl. 1976, 495 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 13.05.1976 - 3 C 64.75
Entwurzelungszuschlag - Hauptentschädigung - Vertriebene - Heimatvertriebene
Dem Gesetzgeber steht bei der Bewältigung der außergewöhnlichen Vorgänge der Kriegs- und Nachkriegszeit, also für die Regelung der Kriegs- und Kriegsfolgeschäden, ein besonders hohes Maß an Gestaltungsfreiheit zu (vgl. hierzu die grundlegenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 13. Januar 1976 - 1 BvR 631/69, 24/70 [NJW 1976, 1491] und 1 BvR 67/70 [DVBl. 1976, 495] - sowie im Urteil vom 14. November 1962 - 1 BvR 987/58 - [BVerfGE 15, 126, 142 ff.]; ferner Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1974 - BVerwG III C 65.72 - [Buchholz 427.7 § 3 Nr. 1]). - BVerfG - 1 BvR 24/70 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvR 42/70 (anhängig)
- BVerwG, 07.12.1981 - 3 B 20.81
Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
- BVerfG - 1 BvR 570/69 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvR 9/70 (anhängig)
- BVerfG - 2 BvR 174/70 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvR 243/70 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvR 278/70 (anhängig)
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