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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 1284/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,546
BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 1284/79 (https://dejure.org/1980,546)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.1980 - 1 BvR 1284/79 (https://dejure.org/1980,546)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 1980 - 1 BvR 1284/79 (https://dejure.org/1980,546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Härteklausel

  • openjur.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Fünfjähriges Getrenntleben kein zwingender Scheidungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1568 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    Verfassungswidrigkeit der ausnahmslosen Scheidung nach fünfjährigem Getrenntleben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Fünfjähriges Getrenntleben - Außergewöhnliche Härte - Ehescheidung - Aussetzung des Verfahrens

  • zeit.de (Pressebericht, 12.12.1980)

    Selbstmorddrohung als Waffe? - Das Karlsruher Urteil zum Scheidungsrecht könnte schlimme Folgen haben

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 55, 134
  • NJW 1981, 108
  • MDR 1981, 113
  • MDR 1981, 896
  • FamRZ 1981, 15
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78

    Ehescheidung

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 1284/79
    § 1568 Abs. 2 BGB ist mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit danach eine Ehescheidung nach fünfjährigem Getrenntleben der Ehegatten ausnahmslos auszusprechen ist, ohne daß außergewöhnliche Härten mindestens durch eine Aussetzung des Verfahrens begegnet werden kann (Anschluß an BVerfGE 53, 224).

    Rn. 2 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 224) über die Vereinbarkeit wesentlicher Vorschriften des durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) vom 14. Juni 1976 (BGBl. I S. 1421) geänderten Scheidungsrechts mit dem Grundgesetz entschieden.

    Rn. 21 Die Verfassungsbeschwerde macht es notwendig, die im Urteil vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 224) offengebliebene Frage zu entscheiden, ob die starre Fristenregelung des § 1568 Abs. 2 BGB im Blick auf bestimmte Ausnahmefälle verfassungsrechtlich zu beanstanden ist.

    Wie in dem Urteil vom 28. Februar 1980 ausgeführt ist, ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 GG als Folge einer auf Lebenszeit angelegten Ehe und zum Schutz des nicht scheidungsbereiten Partners die Pflicht, eine Scheidung zur Unzeit zu verhindern und dem nicht scheidungsbereiten Ehegatten eine Umstellung auf die veränderte Lage zu erleichtern (BVerfGE 53, 224 [250 f.]).

    Rn. 24 Die Erkenntnis, daß eine gesetzliche Beschreibung aller außergewöhnlichen Härtefälle unmöglich ist, läßt sich dabei schwer vereinbaren mit der absoluten Scheidbarkeit jeder Ehe nach Ablauf einer starren Frist, die auch nicht durch prozessuale Lösungen in ihrer Anwendung flexibler gestaltet worden ist (zur immateriellen Härteklausel im Gesetzgebungsverfahren vgl. BVerfGE 53, 224 [235]).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 1284/79
    Auch im Wege verfassungskonformer Auslegung, wie sie das Oberlandesgericht unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung erwogen hat, läßt sich dem Gebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht gerecht werden; ihr würde der klare Wortlaut und der Sinn des § 1568 Abs. 2 BGB entgegenstehen, über die sich der Richter nicht hinwegsetzen darf (vgl. BVerfGE 47, 46 [82]).
  • BSG, 05.09.2019 - B 8 SO 14/18 R

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach …

    Rn. 17 Diese Auslegung verletzt Verfassungsrecht nicht, auch wenn der besondere Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG auch der gescheiterten Ehe gilt (vgl dazu nur BVerfG vom 21.10.1980 - 1 BvR 1284/79 - BVerfGE 55, 134, 142).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auch können unverhältnismäßige Unterhaltsverpflichtungen nicht aufgrund der Generalklausel des § 242 BGB ausgeschlossen werden; der Anwendung allgemeiner Billigkeitsgrundsätze steht auch hier der klare Wortlaut und der Sinn des § 1579 Abs. 2 BGB entgegen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 21. Oktober 1980 -- 1 BvR 1284/79 --, NJW 1981, S. 108 [109]), über den sich der Richter nicht hinwegsetzen darf.
  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb erwogen, § 1587 b Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz BGB wegen der Ausnahmslosigkeit der Vorschrift nur für teilnichtig zu erklären (vgl. BVerfGE 55, 134; 57, 361).
  • LG Frankfurt/Main, 05.08.2008 - 5 O 15/08

    Übernahmerechtliches Squeeze-out: Widerlegung der Vermutung der Angemessenheit …

    Die Zulässigkeit von unwiderleglichen Vermutungen muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 30, 336, 353; 42, 176; 185; NJW 1981, 108) im Lichte der Bedeutung des geschützten Grundrechts und der Folgen des Ausschlusses von Gegenbeweisen beurteilt werden.
  • BVerfG, 11.06.2001 - 1 BvR 2148/99

    Ablehnung der Scheidung einer Ehe wegen eines Härtefalls

    Die von ihr aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutz der Ehe und zur Eheschließungsfreiheit sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 53, 224 ; 55, 134 ).
  • BGH, 22.02.1984 - IVb ZR 61/82

    Berücksichtigung von Härtegründen in anderen Verfahren

    Auch nach Ablauf dieser Zeit darf dem Scheidungsbegehren nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 1980 (BVerfGE 55, 134) nicht ausnahmslos entsprochen werden; vielmehr bedarf es der Prüfung, ob im Hinblick auf den weiteren Zeitablauf und die nunmehr gegebenen Umstände noch eine unzumutbare Härte vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 16. September 1981 - IVb ZR 606/80 - FamRZ 1981, 1161).

    Diese ist auf Fälle beschränkt, in denen nach objektiver Beurteilung aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine Ausnahmesituation für den scheidungsunwilligen Ehegatten vorliegt, die es geboten erscheinen läßt, von einer sofortigen Scheidung abzusehen und dem Betroffenen Zeit zu geben, sich auf die durch eine spätere Scheidung eintretende Lage besser einzustellen (vgl. BVerfGE 53, 224, 250; 55, 134 ff.;… Senatsurteile vom 29. April 1981 a.a.O., vom 16. September 1981 a.a.O. und vom 24. November 1982 - IVb ZR 328/81 - nicht veröffentlicht).

  • BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 13/84

    Unzumutbare Härte - Scheidungsunwilliger Ehegatte - Wiederherstellung der …

    führen würde, so daß die Härteklausel nach der Entscheidung des BVerfG v. 21.10.1980 (BVerfGE 55, 134 [hier: I (166) 74 a]) auch nach Ablauf der in § 1568 Abs. 2 BGB vorgesehenen Frist von fünf Jahren weiter anzuwenden sei.
  • BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 606/80

    Abweisung eines Scheidungsantrags - Ausnahmsloser Ausspruch der Ehescheidung nach …

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 BvR 1284/79 (BVerfGE 55, 134) entschieden, daß § 1568 Abs. 2 BGB mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist, soweit danach eine Ehescheidung nach fünfjährigem Getrenntleben der Ehegatten ausnahmslos auszusprechen ist, ohne daß außergewöhnlichen Härten mindestens durch eine Aussetzung des Verfahrens begegnet werden kann.
  • BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 322/94

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung der Umweltdelikte im …

    Diese Grundrechtsnorm verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 (120) [BVerfG 17.01.1978 - 1 BvL 13/76]; 55, 144 (152) [BVerfG 21.10.1980 - 1 BvR 1284/79]).
  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87

    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Feststellung des …

    Dem Sozialstaatsprinzip kommt bei der Auslegung von Gesetzen entscheidende Bedeutung zu (BVerfGE 1, 97, 105; BSGE 30, 239, 243; auch BVerfGE 51, 166, 175; 55, 134, 143; 58, 369, 376; 59, 330, 334) [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 799/78].
  • BVerwG, 22.12.1997 - 8 B 250.97

    Selbständig - Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage …

  • BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 1598/00

    Zeugnisverweigerungsrecht zu Gunsten eines mit einer anderen Frau verheirateten …

  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 62/82

    Revision in einem Scheidungsverfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken der …

  • OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 6/87

    Die Ausgabe einer Wertmarke an außergewöhnlich Gehbehinderte nur gegen eine …

  • OLG Hamm, 25.10.1984 - 4 UF 11/83

    Schwere Behinderung des Kindes und eine damit einhergehende Pflegebedürftigkeit …

  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 328/81

    Verhinderung einer Scheidung zur Unzeit - Unzumutbare Härte für den betroffenen …

  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 22/89
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.1999 - 8 B 527/99

    Ermittlung der Scheidungsvoraussetzung bezüglich der erfolgten Trennungszeit von …

  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 26/88
  • BGH, 10.10.1984 - IVb ZR 42/83

    Eventuelle Auslösung einer akuten Suizidgefahr durch einen Scheidungsausspruch - …

  • BGH, 23.12.1981 - IVb ZB 806/80

    Aufrechterhaltung einer Ehe im Interesse der Kinder - Die in einer Scheidung …

  • KG, 22.04.1983 - 17 UF 4322/82
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