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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,127
BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79 (https://dejure.org/1981,127)
BVerfG, Entscheidung vom 08.04.1981 - 1 BvR 608/79 (https://dejure.org/1981,127)
BVerfG, Entscheidung vom 08. April 1981 - 1 BvR 608/79 (https://dejure.org/1981,127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Universitäre Krankenversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abteilungsleitung und -organisation - Medizinisches Zentrum - Wissenschaftsfreiheit - Hochschullehrer - Bestmögliche Patientenbehandlung - Ausgleich - Universitätsklinik - Organisation der Krankenversorgung - Bindung an Verfassungsgarantien

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 57, 70
  • NJW 1981, 1995
 
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Wird zitiert von ... (103)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78

    Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
    Rn. 66 Die Verfassungsbeschwerden sind zulässig, soweit sie sich gegen § 36 HUG richten (vgl. BVerfGE 54, 363 [372] m.w.N.), hingegen unzulässig, soweit § 36a HUG angegriffen wird.

    Die Wissenschaftsfreiheit gebietet nur, daß der wissenschaftliche Freiraum des in der Universitätseinrichtung tätigen Wissenschaftlers und Hochschullehrers unangetastet bleibt, soweit sich nicht notwendigerweise Rücksichten auf die gleichen Freiheitsräume anderer Hochschullehrer ergeben (vgl. BVerfGE 54, 363 [389 ff.] mit ausführlicher Begründung).

    Zwar kann eine auf den möglichst wirtschaftlichen Einsatz finanzieller Mittel gerichtete Abstimmung der Aufgaben und Arbeitsbereiche der Institutsprofessoren durch die Institutsleitung mit gewissen Einschränkungen für die einzelnen Professoren verbunden sein; dies überschreitet aber grundsätzlich nicht den Rahmen dessen, was ein an einem Institut tätiger Hochschullehrer aufgrund seiner Einbindung in die Institution der Universität in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise hinnehmen muß (vgl. BVerfGE 54, 363 [390]).

  • StGH Baden-Württemberg, 24.11.1973 - GR 1/73

    Akademisches Selbstverwaltungsrecht, Fachaufsicht und Weisungsbefugnis des …

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
    Hier ist die Universität nicht nur der Raum für die sich in wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit vollziehende medizinische Forschung und Lehre, sondern zugleich auch Trägerin einer gesellschaftlichen Aufgabe, die aus diesem Grunde staatlicher Kontrolle unterliegen muß (vgl. Urteil des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 24. November 1973, ESVGH 24, 12 [16]).

    Den Ausgleich zwischen den im Bereich der Verwaltung der medizinischen Universitätseinrichtungen zu berücksichtigenden Interessen hat der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg in seinem oben zitierten Urteil (ESVGH 24, 12 [17]) zutreffend wie folgt umschrieben: .

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
    In einem Spannungsverhältnis mit anderen Grund- und Verfassungsrechten kommt der Wissenschaftsfreiheit gegenüber solchen mit ihr kollidierenden, gleichfalls verfassungsrechtlich geschützten Prinzipien nicht schlechthin Vorrang zu (BVerfGE 47, 327 [368 f.]; zum Erfordernis des Ausgleichs zwischen verschiedenen Grundrechtspositionen vgl. BVerfGE 30, 173 [193] und 52, 223 [247]).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
    In einem Spannungsverhältnis mit anderen Grund- und Verfassungsrechten kommt der Wissenschaftsfreiheit gegenüber solchen mit ihr kollidierenden, gleichfalls verfassungsrechtlich geschützten Prinzipien nicht schlechthin Vorrang zu (BVerfGE 47, 327 [368 f.]; zum Erfordernis des Ausgleichs zwischen verschiedenen Grundrechtspositionen vgl. BVerfGE 30, 173 [193] und 52, 223 [247]).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
    In einem Spannungsverhältnis mit anderen Grund- und Verfassungsrechten kommt der Wissenschaftsfreiheit gegenüber solchen mit ihr kollidierenden, gleichfalls verfassungsrechtlich geschützten Prinzipien nicht schlechthin Vorrang zu (BVerfGE 47, 327 [368 f.]; zum Erfordernis des Ausgleichs zwischen verschiedenen Grundrechtspositionen vgl. BVerfGE 30, 173 [193] und 52, 223 [247]).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
    Derartige Ermächtigungsnormen können -- allein für sich betrachtet -- grundsätzlich in die Rechtssphäre des Bürgers nicht unmittelbar eingreifen, selbst wenn sie mit Rechtsfehlern behaftet sein sollten (vgl. BVerfGE 17, 381 [386]; 41, 65 [88]; 45, 400 [413]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78

    Bremer Modell

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
    Rn. 69 Es besteht kein Anlaß, von Amts wegen das Verhältnis dieser landesrechtlichen Norm zum Bundesrecht zu prüfen (vgl. Beschluß des Senats vom 7. Oktober 1980 -- 1 BvR 1289/78 -- , Umdruck S. 26/27 = EuGRZ 1981, S. 38 [39]).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
    Rn. 74 1. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in der Entscheidung BVerfGE 43, 242 [279 f.] Gründe dargelegt, die für eine Ablösung der früheren "monokratischen" Verfassung von Universitätsinstituten (und -kliniken) durch eine kollegiale Verwaltungsorganisation sprechen.
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61

    Bundesnotarordnung

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
    Derartige Ermächtigungsnormen können -- allein für sich betrachtet -- grundsätzlich in die Rechtssphäre des Bürgers nicht unmittelbar eingreifen, selbst wenn sie mit Rechtsfehlern behaftet sein sollten (vgl. BVerfGE 17, 381 [386]; 41, 65 [88]; 45, 400 [413]).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 2, Abs. 3 UOG in Bezug auf Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
    Der allgemeine Gleichheitssatz und erst recht das aus Art. 5 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG hergeleitete Homogenitätsgebot schließen für die Gruppen der Hochschullehrer in der Gruppenuniversität sachgemäße Differenzierungen innerhalb dieser Gruppe nicht aus (BVerfGE 39, 247 [255 f.]).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 428/69

    Gemeinsame Schule

  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvR 290/79

    Auflösungsgesetz

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Daß es vereinzelt zu Rechtsmißbräuchen kommen kann, hat nicht die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Bestimmung zur Folge [vgl. BVerfGE 57, 70 [106]; 70, 278 [288]; 77, 308 [336]].
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …

    Jedenfalls dann, wenn die Wissenschaftsfreiheit der medizinischen Fakultäten gesichert ist (vgl. dazu BVerfGE 57, 70 ; BVerfGK 12, 440 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2002 - 1 BvR 2145/01 -, NVwZ 2003, S. 600 ), darf das Land im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Organisation der Hochschulen die Universitätskliniken privatisieren.
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Sie kann durch Grundrechte Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechte gerechtfertigt sein (vgl. etwa BVerfGE 28, 243 [260 ff.]; 30, 173 [193]; 57, 70 [98 f.]; st. Rspr.).
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