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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,48
BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53 (https://dejure.org/1957,48)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.1957 - 1 BvR 441/53 (https://dejure.org/1957,48)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 1957 - 1 BvR 441/53 (https://dejure.org/1957,48)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

  • opinioiuris.de

    Gesetzgeberisches Unterlassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 131
    Verfassungsbeschwerde gegen Unterlassen des Gesetzgebers - Frist zur Erhebung der Unterlassungs-Verfassungsbeschwerde - Reichweite des Artikels 131 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 257
  • NJW 1957, 584
  • DVBl 1957, 389
  • DÖV 1957, 237
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53
    Von dem in BVerfGE 1, 97 ff. behandelten Fall unterscheidet sich der vorliegende dadurch, daß der Beschwerdeführer sich auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes beruft, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im wesentlichen umgrenzt hat.
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53
    Nach Sinn und Zweck der Bestimmungen der §§ 90 bis 95 BVerfGG, insbesondere aus § 92 und § 95 Abs. 1 BVerfGG ergibt sich, daß Gesetze als "Handlungen" eines Verfassungsorgans, nämlich des Gesetzgebers, angesehen werden sollen (vgl. auch BVerfGE 1, 208 ff. [220]), durch die Grundrechte verletzt werden können.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53
    Rn. 20 2. Dem Sinn und Zweck des Art. 131 GG entspricht es auch, daß die Bediensteten derjenigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften von der Regelung im G 131 ausgenommen worden sind, die erst nach dem 30. Januar 1933 Körperschaftsrechte erhalten hatten (vgl. BVerfGE 3, 162 [184/185] und Beschluß vom 20. Februar 1957 -1 BvR 413 und 422/53 _).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53
    Rn. 10 Das Armenrechtsgesuch ist zulässig (BVerfGE 1, 109 ff.), jedoch nicht begründet, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 ZPO).
  • BVerfG, 07.09.2011 - 2 BvR 987/10

    EFS - Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum …

    Rn. 118 Ein Unterlassen des Gesetzgebers kann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sich der Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen umgrenzt hat (vgl. BVerfGE 6, 257 ; 23, 242 ; 56, 54 ).
  • BVerfG, 20.07.2021 - 1 BvR 2756/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag

    Voraussetzung ist hierfür, dass sich eine entsprechende Handlungspflicht aus dem Grundgesetz herleiten lässt (vgl. BVerfGE 6, 257 ; 23, 242 ; 56, 54 ; 129, 124 ; 139, 321 ).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz …

    Ein Unterlassen des Gesetzgebers kann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sich der Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen umgrenzt hat (vgl. BVerfGE 6, 257 ; 23, 242 ; 56, 54 ; 129, 124 ).
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