Rechtsprechung
| BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Abgeordnetenentschädigung
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Verhältnis der Bundes- zur Landesverfassungsgerichtsbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur Abgeordnetenentschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abgeordnetenentschädigung - Abgeordnetenversorgung - Recht auf Chancengleichheit - Beeinträchtigung - Abgeordnetenstatus - Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde
Papierfundstellen
- BVerfGE 64, 301
- NJW 1984, 165
- NVwZ 1984, 90 (Ls.)
- VBlBW 1984, 66
- DVBl 1983, 1233
Wird zitiert von ... (64) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74
Abgeordnetendiäten
Auszug aus BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Rn. 18 Gehe man mit ihm davon aus, daß die in § 5 Abs. 1 AbgG vorgesehene Entschädigung vom 4800 DM nach den vom Bundesverfassungsgericht im Diäten-Urteil (BVerfGE 40, 296) entwickelten Grundsätzen eine angemessene Entschädigung (sogenannte "Vollalimentation") im Sinne der Art. 48 Abs. 3 Satz 1 GG, 40 Satz 1 LV und damit für sich genommen verfassungsrechtlich unbedenklich sei, so werde er durch die in den §§ 21 Abs. 1 bis 4, 27 Abs. 2, 33 Abs. 1 AbgG vorgesehene finanzielle Besserstellung der aus dem öffentlichen Dienst kommenden Abgeordneten bereits in seiner Eigenschaft als möglicher Wahlbewerber gleichheitswidrig benachteiligt.Rn. 25 Die Anrechnungsbestimmungen des § 21 AbgG seien deshalb verfassungswidrig, weil das Zusammentreffen zweier Bezüge aus öffentlichen Kassen entgegen der Forderung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 296 [329]) nicht entsprechend den gegenwärtig im Beamtenrecht geregelten Grundsätzen behandelt werde.
Rn. 26 Der in den §§ 27 Abs. 2, 33 AbgG vorgesehene Ausgleichsbetrag für Abgeordnete, die ein inkompatibles Amt innegehabt hätten, sei entsprechend den Ausführungen im Diäten-Urteil (BVerfGE 40, 296 [321 ff.]) nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG gedeckt und widerspreche dem formalisierten Gleichheitssatz, da die Landtagsabgeordneten gemäß § 5 Abs. 1 AbgG angemessen alimentiert würden.
Dieser Anspruch ist Bestandteil des verfassungsrechtlichen Status des Abgeordneten (vgl. BVerfGE 4, 144 [149 ff.]; 40, 296 [309, 310 ff., 315 f.]).
Desgleichen ist die Verfassungsbeschwerde statthaft, wenn ein Antragsteller, der entweder kein Abgeordneter ist oder als Abgeordneter von der angegriffenen, erst für die nächste Wahlperiode geltenden Entschädigungsregelung noch nicht erfaßt wird, vorträgt, er werde bereits als potentieller Kandidat für die nächste Wahl in seinem passiven Wahlrecht betroffen, und damit einen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Wahlgleichheit rügt (vgl. BVerfGE 38, 326 [335]; 40, 296 [309]).
Rn. 58 b) Durch die Anwendung des landesverfassungsrechtlichen Maßstabes auf die Abgeordnetenentschädigung durch ein Landesverfassungsgericht wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975 (BVerfGE 40, 296 [319]) nicht in Frage gestellt.
Rn. 68 3. Das vorstehend gefundene Ergebnis steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 38, 326 [335 f.]; 40, 296 [310]).
Das Bundesverfassungsgericht hat dort eine unmittelbare Betroffenheit des Beschwerdeführers bejaht, weil er eine sich bereits für die anstehende Wahl auswirkende Inkompatibilitätsregelung angegriffen hatte (BVerfGE 38, 326 [335 f.]) und auch noch im Zeitpunkt der Schlußentscheidung (BVerfGE 40, 296 [310]) gegen die damit unmittelbar zusammenhängende Entschädigungsregelung anging, von deren Aufhebung -- die für ihn eine finanzielle Besserstellung gebracht hätte -- er seine Kandidatur für die nächste Wahl abhängig machte.
- BVerfG, 21.01.1975 - 2 BvR 193/74
Inkompatibilität/Landtagsmandat
Auszug aus BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Desgleichen ist die Verfassungsbeschwerde statthaft, wenn ein Antragsteller, der entweder kein Abgeordneter ist oder als Abgeordneter von der angegriffenen, erst für die nächste Wahlperiode geltenden Entschädigungsregelung noch nicht erfaßt wird, vorträgt, er werde bereits als potentieller Kandidat für die nächste Wahl in seinem passiven Wahlrecht betroffen, und damit einen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Wahlgleichheit rügt (vgl. BVerfGE 38, 326 [335]; 40, 296 [309]).Anders als in BVerfGE 38, 326 ist Gegenstand des Rechtsstreits keine den Beschwerdeführer unmittelbar betreffende Inkompatibilitätsregelung, die zu einem faktischen Ausschluß seiner künftigen Wählbarkeit führen könnte.
Rn. 62 2. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausformung als Recht auf Chancengleichheit der Wahl hat der Beschwerdeführer zwar ein -- auch für Bewerber einer Landtagswahl geltendes -- beschwerdefähiges Grundrecht bezeichnet (BVerfGE 38, 326 [335]; 51, 222 [232]).
Denn im Bereich der Wahlrechtsgleichheit kann ein Grundrechtsverstoß sowohl in einer ungerechtfertigten Benachteiligung eines Bewerbers als auch in der ungerechtfertigten Begünstigung eines "vergleichbaren Falles" liegen (BVerfGE 38, 326 [335]).
Rn. 68 3. Das vorstehend gefundene Ergebnis steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 38, 326 [335 f.]; 40, 296 [310]).
Das Bundesverfassungsgericht hat dort eine unmittelbare Betroffenheit des Beschwerdeführers bejaht, weil er eine sich bereits für die anstehende Wahl auswirkende Inkompatibilitätsregelung angegriffen hatte (BVerfGE 38, 326 [335 f.]) und auch noch im Zeitpunkt der Schlußentscheidung (BVerfGE 40, 296 [310]) gegen die damit unmittelbar zusammenhängende Entschädigungsregelung anging, von deren Aufhebung -- die für ihn eine finanzielle Besserstellung gebracht hätte -- er seine Kandidatur für die nächste Wahl abhängig machte.
- BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56
Wahlrechtsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Rn. 56 a) Dieser Grundsatz ist im Verfassungsprozeßrecht, speziell im Verhältnis des Bundesverfassungsgerichts zu den Landesverfassungsgerichten, nicht anzuwenden (BVerfGE 6, 376 [383]).Entsprechendes gilt für die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder (BVerfGE 4, 178 [189]; 6, 376 [381 f.]; 22, 267 [270]; 41, 88 [118]; 60, 175 [209]).
Denn die Nachprüfung der vom Landesgesetzgeber in eigener Kompetenz erlassenen Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Landesverfassung ist grundsätzlich Sache der Landesverfassungsgerichte (BVerfGE 6, 376 [382]; 60, 175 [209]).
Rn. 59 4. Eine Verweisung des Rechtsstreits an den zuständigen Staatsgerichtshof ist auch unabhängig von der Frage, ob die Frist des § 45 Abs. 3 StGHG noch gewahrt werden könnte, nicht möglich, da mangels gesetzlicher Bestimmungen diese wegen des durch Verfassungsrecht des Bundes und des Landes Baden-Württemberg bestimmten Verhältnisses zwischen den beiden Gerichtsbarkeiten nicht statthaft ist (vgl. BVerfGE 6, 376 [383]).
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Auszug aus BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Sie ist "jedermann" gegeben, wenn die öffentliche Gewalt in die Sphäre des Bürgers eingreift, die durch die in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG genannten Grundrechte und grundrechtsähnlichen Rechte gegenüber dem Staat gesichert ist (vgl. BVerfGE 4, 27 [30]; 6, 445 [448]; 60, 175 [201 f.]).Entsprechendes gilt für die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder (BVerfGE 4, 178 [189]; 6, 376 [381 f.]; 22, 267 [270]; 41, 88 [118]; 60, 175 [209]).
Daraus folgt, daß der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben muß und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit auf dem Weg über § 31 BVerfGG nicht in größere judizielle Abhängigkeit gebracht werden darf, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (BVerfGE 36, 342 [357]; 60, 175 [209]).
Denn die Nachprüfung der vom Landesgesetzgeber in eigener Kompetenz erlassenen Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Landesverfassung ist grundsätzlich Sache der Landesverfassungsgerichte (BVerfGE 6, 376 [382]; 60, 175 [209]).
- BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75
Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion
Auszug aus BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Daraus folgt, daß die Verfassungsbeschwerde kein Mittel zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Staatsorganen ist (BVerfGE 15, 298 [302]; 43, 142 [148]).Für einen Bundestagsabgeordneten ist vielmehr der richtige Weg das Organstreitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG vor dem Bundesverfassungsgericht und für einen Landtagsabgeordneten das gleiche Verfahren vor einem Landesverfassungsgericht oder -- subsidiär -- gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 (dritter Fall) GG vor dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 32, 157 [162]; 43, 142 [148, 150]).
Dies gilt auch dann, wenn der Abgeordnete als Verfassungsverstoß auch eine Grundrechtsverletzung, z.B. eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes, rügt (BVerfGE 43, 142 [148 f.]).
- BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Stichtagsregelung
Auszug aus BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Rn. 24 Die Altersversorgung des Abgeordneten sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 32, 157) "Annex seiner Besoldung".Für einen Bundestagsabgeordneten ist vielmehr der richtige Weg das Organstreitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG vor dem Bundesverfassungsgericht und für einen Landtagsabgeordneten das gleiche Verfahren vor einem Landesverfassungsgericht oder -- subsidiär -- gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 (dritter Fall) GG vor dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 32, 157 [162]; 43, 142 [148, 150]).
So kann sich etwa ein aus dem Parlament ausgeschiedener Abgeordneter gegen eine die Altersversorgung der Abgeordneten betreffende Regelung im Wege der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wenden (BVerfGE 32, 157 [162]).
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54
Klagebefugnis politischer Parteien
Auszug aus BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Sie ist "jedermann" gegeben, wenn die öffentliche Gewalt in die Sphäre des Bürgers eingreift, die durch die in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG genannten Grundrechte und grundrechtsähnlichen Rechte gegenüber dem Staat gesichert ist (vgl. BVerfGE 4, 27 [30]; 6, 445 [448]; 60, 175 [201 f.]).Unter dieser Voraussetzung dient die Verfassungsbeschwerde nicht der Klärung des verfassungsrechtlichen Status des Abgeordneten, sondern der Durchsetzung des passiven Wahlrechts (vgl. BVerfGE 4, 27 [30];… 63, 230 = NJW 1983, S. 1105, m. w. N.).
- BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54
Abgeordneten-Entschädigung
Auszug aus BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Dieser Anspruch ist Bestandteil des verfassungsrechtlichen Status des Abgeordneten (vgl. BVerfGE 4, 144 [149 ff.]; 40, 296 [309, 310 ff., 315 f.]).Solche gesetzlichen Regelungen kann ein Abgeordneter daher grundsätzlich nur im Wege des Organstreits angreifen (vgl. BVerfGE 4, 144).
- BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
5%-Sperrklausel III
Auszug aus BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Rn. 62 2. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausformung als Recht auf Chancengleichheit der Wahl hat der Beschwerdeführer zwar ein -- auch für Bewerber einer Landtagswahl geltendes -- beschwerdefähiges Grundrecht bezeichnet (BVerfGE 38, 326 [335]; 51, 222 [232]). - BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72
Ostverträge
Auszug aus BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Danach muß der Beschwerdeführer nicht nur eine entsprechende und gemäß § 92 BVerfGG ausreichend substantiierte Behauptung aufstellen, sondern die von ihm angegriffene Rechtsnorm muß nach "Struktur und Inhalt geeignet" sein, in Grundrechte des Beschwerdeführers einzugreifen, d. h. unmittelbar eine grundrechtlich geschützte Position des Beschwerdeführers zu seinem Nachteil zu verändern (BVerfGE 40, 141 [156]). - BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69
Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68
Gemeinschaftsschule
- BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvH 1/56
Partei auf Landesebene
- BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde
- BVerfG, 11.05.1955 - 1 BvO 1/54
Landesgesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit
- BVerfG, 16.12.1969 - 2 BvK 2/69
Ausschlußfrist bei Verfahren über Verfassungsstreitigkeit innerhalb eines Landes
- BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
- BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57
Mandatsverlust
- BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63
Einfuhrbewilligungen
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Die Nachprüfung der vom Landesgesetzgeber in eigener Kompetenz erlassenen Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Landesverfassung ist grundsätzlich Sache der Landesverfassungsgerichte (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 60, 175 ; 64, 301 ) und daher einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen. - BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
Rn. 84 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann ein Abgeordneter zwar nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde um seine Abgeordnetenrechte mit einem Staatsorgan streiten (vgl. BVerfGE 32, 157 ; 43, 142 ; 64, 301 ; 99, 19 ).Die Verfassungsbeschwerde ist kein Mittel zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Staatsorganen (BVerfGE 15, 298 ; 43, 142 ; 64, 301 ).
Rn. 104 a) Das Grundgesetz geht von der grundsätzlichen Verfassungsautonomie der Länder aus (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 64, 301 ; 90, 60 ); die Verfassungsbereiche des Bundes und der Länder stehen im föderativ gestalteten Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich selbständig nebeneinander (vgl. BVerfGE 103, 332 ; 107, 1 ).
Mit dieser gilt das Gesetz als allgemein bekannt geworden (vgl. BVerfGE 13, 1 ; 24, 252 ; 27, 294 ; 64, 301 ; 67, 65 ; 92, 80 ; 103, 164 ; 114, 107 ).
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen …
Rn. 135 Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages hätten die Beschwerdeführer im Organstreit möglicherweise geltend machen können, dass die angegriffenen Regelungen gegen ihre parlamentarischen Beteiligungsrechte gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen (vgl. BVerfGE 64, 301 ; 108, 251 ; 118, 277 ; 130, 318 ). - BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16
Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur …
Daraus folgt zugleich, dass für die Landesverfassungsgerichte - unbeschadet spezifischer Anforderungen an die Wirksamkeit landesverfassungsrechtlicher Bestimmungen im Einzelfall - ausschließlich die Landesverfassung den Maßstab ihrer Entscheidungsfindung bildet (vgl. BVerfGE 103, 332 ;… Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, § 91 Rn. 80 ff. ;… Lechner/Zuck, BVerfGG, 7. Aufl. 2015, § 91 Rn. 38; vgl. zu den Fällen des Art. 93 Abs. 1 Nr. 5, Art. 99 GG: BVerfGE 6, 376 ; 64, 301 ; 69, 112 ; 120, 82 ). - BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14
Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines …
Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz gehört die schlüssige Behauptung des Beschwerdeführers, dass er selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die beanstandeten Rechtsnormen in seinem Grundrecht verletzt sei (vgl. BVerfGE 64, 301 ; stRspr). - BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Der Senat hat den aktiven Abgeordneten in ständiger Rechtsprechung in allen Fragen, die seinen Abgeordnetenstatus betreffen, auf den Weg des Organstreits verwiesen und die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde verneint, selbst wenn er zusätzlich die Verletzung von Grundrechten rügt (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 64, 301 ; 99, 19 ). - BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15
Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise …
Rn. 59 c) Der Beschwerdeführer ist von der angegriffenen Regelung auch gegenwärtig betroffen (vgl. dazu auch BVerfGE 64, 301 ), obwohl § 6a ATDG soweit ersichtlich noch nicht zur Anwendung gekommen ist. - BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Das Grundgesetz geht im Gegenteil von der grundsätzlichen Verfassungsautonomie der Länder aus (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 64, 301 m.w.N.). - BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22
Erfolgloser Eilantrag gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus
In diesem Rahmen können die Länder ihr Verfassungsrecht sowie ihre Verfassungsgerichtsbarkeit nach eigenem Ermessen ordnen (vgl. BVerfGE 4, 178 ; 36, 342 ; 60, 175 ; 64, 301 ; 96, 345 ). - BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
Abgeordnetenbüro
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Urheberrechtsgesetz
- BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83
Bundesärzteordnung
- BVerfG, 20.05.2019 - 2 BvR 649/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung von Zuschüssen an eine …
- BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98
Gysi III
- BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 64.83
Verwaltungsrechtsweg bei einer Klage des Mitgliedes des Abgeordnetenhauses von …
- BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 2164/21
Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin …
- BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Rechtsverletzung durch Unterlassen
- BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05
Bundestagsauflösung II
- BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 2980/14
Verfassungsbeschwerde gegen den "Pflegenotstand" nicht zur Entscheidung …
- BVerfG, 05.05.2011 - 2 BvR 2599/10
Verfassungsbeschwerde gegen die landesverfassungsgerichtliche Anordnung von …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98
Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff
- VerfG Schleswig-Holstein, 29.10.2021 - LVerfG 3/21
Hinweisbeschluss im Organstreitverfahren einer früheren Landtagsabgeordneten bzgl …
- VerfG Hamburg, 08.12.2015 - HVerfG 4/15
Drei-Prozent-Sperrklausel
- BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1282/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Ungültigerklärung der Hamburger …
- VerfGH Berlin, 06.10.2009 - VerfGH 143/08
Das Volksbegehren "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" ist …
- BVerfG, 05.03.2010 - 1 BvR 2349/08
Nichtannahmebeschluss: Grenzen der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das …
- BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97
ÖDP
- VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95
Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff; …
- BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde zur Geltendmachung von …
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvE 6/12
Zustimmungsgesetz zum ESM-Vertrag sowie zum Fiskalpakt (SKS-Vertrag) mit Art 38 …
- StGH Bremen, 09.05.2023 - St 1/22
- VerfG Hamburg, 23.06.1997 - HVerfG 1/96
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens; Prüfung der …
- StGH Baden-Württemberg, 09.03.2009 - GR 1/08
Feststellungsanträge von drei Abgeordneten des Landtags als unzulässig …
- BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 927/21
Mehrere Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Vierten …
- BVerfG, 04.08.2015 - 2 BvR 1690/14
Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach …
- BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 2333/11
Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung zur Kündigung der Stuttgart …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.1999 - LVerfG 2/98
Verdachtlose Kontrollen - sog. Schleierfahndung - Zwischenurteil
- BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 74/90
Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts in "kleiner Besetzung" und Anspruch …
- BVerfG, 12.12.1990 - 2 BvE 3/89
Einstellung eines Organstreitverfahrens nach außergerichtlicher Beilegung der …
- VG Köln, 12.08.2022 - 16 K 2526/19
AfD-nahe Stiftung scheitert mit Klagen auf Bundesförderung für die Jahre 2018 - …
- VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95
Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz; …
- BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1130/93
Keine Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung von Mitgliedschaftsrechten in …
- BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvR 2642/93
Verfassungsbeschwerde gegen das Landeswahlrecht im Freistaat Sachsen
- BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvH 2/93
Landesorganstreit und Rechtsweg im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG
- BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvH 6/92
Landesorganstreit und Rechtsweg im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG
- BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05
Zurückweisung von Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der Befugnisse des …
- BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92
Antragsbefugnis im Landesorganstreitverfahren
- BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvR 72/04
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde eines Dritten gegen die Anordnung der …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2015 - LVerfG 2/14
Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren gegen Kürzung von Fraktionszulagen - …
- VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137 A/01
Beschluss des Abgeordnetenhauses zur vorzeitigen Beendigung der 14. Wahlperiode …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.1996 - LVerfG 1/96
Abgeordnetenüberprüfung
- BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 131/14
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde kann nicht als "Popularklage" …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.1995 - VerfGH 20/93
Ältestenrat zur Regelung der Abgeordnetenentschädigung nicht befugt
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2011 - LVerfG 14/10
Fristbeginn beim Organstreitverfahren bezüglich Gewährung von Funktionszulagen
- BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvE 8/12
Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren - Zur …
- BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 25.85
Übernahme eines Fachhochschullehrers als Professor
- VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 40/15
Die Verweisung einer Verfassungsbeschwerde an ein anderes Verfassungsgericht …
- VG Köln, 12.08.2022 - 16 K 1916/20
AfD-nahe Stiftung scheitert mit Klagen auf Bundesförderung für die Jahre 2018 - …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
Beschluss Organstreitverfahren - Einstweilige Anordnung
- OVG Niedersachsen, 18.05.1993 - 10 L 52/90
Rückwirkende Abschaffung; Anzeige-Hochschule; Niedersachsen; Verfassungsmäßigkeit
- VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 25-I-00
Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von …
- VerfGH Saarland, 14.09.2015 - Lv 2/15
Wahlrechtsgrundsätze; Wahlrechtsgleichheit; Vergütung für herausgehobene …
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