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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,120
BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81 (https://dejure.org/1984,120)
BVerfG, Entscheidung vom 18.04.1984 - 1 BvL 43/81 (https://dejure.org/1984,120)
BVerfG, Entscheidung vom 18. April 1984 - 1 BvL 43/81 (https://dejure.org/1984,120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Schwangerschaftsabbruch Krankenkassen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen Schwangerschafgtsabbruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 26
  • NJW 1984, 1805
  • DVBl 1984, 777
  • DÖV 1984, 716
 
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Wird zitiert von ... (127)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81
    Grundsätzlich gilt das auch für die Auslegung von Verfahrensrecht (vgl. BVerfGE 2, 380 [389]; 18, 241 [251]).

    Diese Auffassung steht zudem im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die bei der Beurteilung rechtlicher Erwägungen des vorlegenden Gerichts keinen Unterschied danach macht, ob es sich um materiellrechtliche oder prozessuale Erwägungen handelt (vgl. BVerfGE 2, 380 [389]; 18, 241 [251]; 47, 146 [150 f.]; 50, 217 [225]).

  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81
    Sie ist in ihrem Zusammenhang mit den Bestimmungen des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes über das Normenkontrollverfahren zu sehen (BVerfGE 47, 146 [155]).

    Diese Auffassung steht zudem im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die bei der Beurteilung rechtlicher Erwägungen des vorlegenden Gerichts keinen Unterschied danach macht, ob es sich um materiellrechtliche oder prozessuale Erwägungen handelt (vgl. BVerfGE 2, 380 [389]; 18, 241 [251]; 47, 146 [150 f.]; 50, 217 [225]).

  • BVerfG, 26.10.1977 - 1 BvL 9/72

    Verfassungsfragen zur Entschädigungsproblematik der Bodenreformgesetzgebung in …

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81
    Dies ist nur dann der Fall, wenn bei Ungültigkeit der Norm anders entschieden werden müßte als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 46, 268 [283]; 58, 300 [317 f.]).

    So ist das Bundesverfassungsgericht nach seiner Rechtsprechung im Verfahren der konkreten Normenkontrolle an die Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts jedenfalls dann nicht gebunden, wenn diese von der Beurteilung einer unmittelbar aus dem Grundgesetz zu beantwortenden Vorfrage abhängt (BVerfGE 46, 268 [283 f.]).

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Dabei kommt es für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Norm maßgeblich auf den Rechtsstandpunkt des vorlegenden Gerichts an, sofern dieser nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 57, 295 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 126, 77 ; 129, 186 ; 131, 1 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 138, 1 ; 141, 1 ) oder es sich um eine verfassungsrechtliche Vorfrage handelt (vgl. BVerfGE 48, 29 ; 67, 26 ; 69, 150 ; 78, 165 ; 89, 144 ; 131, 1 ).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Das entspricht auch dem Sinn dieser Vorschriften: Das Normenkontrollverfahren ist ein von subjektiven Berechtigungen unabhängiges objektives Verfahren zum Schutze der Verfassung, das der Prüfung von Rechtsnormen am Maßstab des Grundgesetzes dient (vgl. BVerfGE 1, 396 [407]; 2, 213 [217]; 20, 56 [95]; 20, 350 [351]; 67, 26 [37]).
  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Rn. 26 Aus der Gewissensfreiheit kann niemand das Recht herleiten, die Rechtsordnung nur nach seinen Gewissensvorstellungen zu gestalten, und verlangen, dass seine Überzeugung zum Maßstab der Gültigkeit genereller Rechtsnormen oder ihrer Anwendung gemacht wird (BVerfGE 67, 26 ).
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