Rechtsprechung
| BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84 |
Veröffentlichungen "im Wortlaut"
Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§ 353d Nr. 3 StGB; Art. 5 Abs. 1 GG
Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB - Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Verfassungsmäßigkeit des § 353 d Nr. 3 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Öffentliche Mitteilung - Schutzzweck - Grundrechtsbeschränkung - Zwecktauglich
- mueller.legal (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von Anklageschriften vor der Hauptverhandlung
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 09.03.1984 - 146 Ds 141 Js 710/82
- BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Papierfundstellen
- BVerfGE 71, 206
- NJW 1986, 1239
- MDR 1986, 462
- NStZ 1987, 314
- NStZ 1987, 321 (Ls.)
- StV 1986, 195
- DVBl 1986, 669
- ZUM 1986, 137
- afp 1986, 35
Wird zitiert von ... (87) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Mit dem Erfordernis der Allgemeinheit soll Sonderrecht gegen den Prozeß freier Meinungsbildung ausgeschlossen werden, das die geistige Wirkung von Meinungsäußerungen zu unterbinden sucht (vgl. BVerfGE 7, 198 (210) - Lüth).Die aus allgemeinen Gesetzen sich ergebenden Grenzen der Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG müssen ihrerseits im Licht dieser Grundrechte gesehen werden; die allgemeinen Gesetze sind aus der Erkenntnis der Bedeutung der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer diese Grundrechte beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (vgl. BVerfGE 7, 198 (208 f.); st. Rspr.).
Dies hat das Bundesverfassungsgericht seit jeher betont (BVerfGE 7, 198 (208); 10, 118 (121); 35, 202 (221 f.); st. Rspr.).
Informations- und Meinungsfreiheit gewinnen bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern besonderes Gewicht, wenn sie Angelegenheiten betreffen, welche die Öffentlichkeit wesentlich berühren (vgl. BVerfGE 7, 198 (212), st. Rspr., etwa noch BVerfGE 60, 234 (240) - Kredithaie).
- BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Den gleichen Grundsätzen ist es bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Eignung von Strafgesetzen gefolgt (BVerfGE 47, 109 (117) - § 184 Abs. 1 Nr. 7 StGB; 50, 142 (163) - § 170 b StGB; vgl. auch 61, 291 (313 f.) - Tierpräparatoren).Erfüllt das Gesetz aber im übrigen weitgehend seinen Zweck, so kann seine generelle Geeignetheit nicht verneint werden (BVerfGE 47, 109 (118 f.)).
Unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes kann dem Gesetzgeber auch im Bereich des Strafrechts nicht entgegengehalten werden, daß eine andere Regelung möglicherweise zweckmäßiger oder gerechter wäre; ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt nur vor, wenn sich für eine tatbestandliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt (BVerfGE 4, 352 (355 f.); 47, 109 (124 f.)).
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Eine öffentliche Berichterstattung über eine Straftat, die unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters erfolgt, wird in der Regel dessen Persönlichkeitsbereich erheblich beeinträchtigen, weil sie sein Fehlverhalten öffentlich bekanntmacht, seine Person in den Augen der Leser oder Hörer von vornherein negativ qualifiziert und damit eine Prangerwirkung entfaltet (vgl. BVerfGE 35, 202 (226) - Lebach).Dies hat das Bundesverfassungsgericht seit jeher betont (BVerfGE 7, 198 (208); 10, 118 (121); 35, 202 (221 f.); st. Rspr.).
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Darunter sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Gesetze zu verstehen, die sich nicht gegen eine bestimmte Meinung richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsgutes dienen (BVerfGE 59, 231 (263 f.) - Freie Rundfunkmitarbeiter; 62, 230 (243 f.) - Boykott).Es bedarf mithin einer verfassungsmäßigen Zuordnung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Freiheiten und der durch § 353 d Nr. 3 StGB geschützten Rechtsgüter: Die Einschränkung jener Freiheiten, die in dem befristeten Verbot der wörtlichen Wiedergabe der in der Vorschrift bezeichneten amtlichen Schriftstücke liegt, muß geeignet und erforderlich sein, den Schutz zu bewirken, den die Vorschrift sichern soll; das, was mit ihr erreicht wird, muß in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung für die Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG mit sich bringt (vgl. BVerfGE 59, 231 (265)).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Durch Art. 3 Abs. 1 GG ist er dabei nur insoweit gebunden, als die gewählte Tatbestandsfassung durch sachliche Erwägungen hinreichend begründet sein muß (BVerfGE 45, 187 (268) - Lebenslange Freiheitsstrafe). - BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Anderes kann gelten, wenn ein solcher Öffentlichkeitsbezug fehlt und lediglich der Sensation wegen berichtet wird oder Angelegenheiten aus der Privatsphäre eines Betroffenen ans Licht gezogen werden (vgl. BVerfGE 34, 269 (283) - Soraya); dies wird von der ratio der besonderen Bedeutung der Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG nicht umfaßt. - BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53
Privilegierter Ehrenschutz
Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes kann dem Gesetzgeber auch im Bereich des Strafrechts nicht entgegengehalten werden, daß eine andere Regelung möglicherweise zweckmäßiger oder gerechter wäre; ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt nur vor, wenn sich für eine tatbestandliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt (BVerfGE 4, 352 (355 f.); 47, 109 (124 f.)). - BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53
Berufsverbot I
Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Dies hat das Bundesverfassungsgericht seit jeher betont (BVerfGE 7, 198 (208); 10, 118 (121); 35, 202 (221 f.); st. Rspr.). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen …
Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Informations- und Meinungsfreiheit gewinnen bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern besonderes Gewicht, wenn sie Angelegenheiten betreffen, welche die Öffentlichkeit wesentlich berühren (vgl. BVerfGE 7, 198 (212), st. Rspr., etwa noch BVerfGE 60, 234 (240) - Kredithaie). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
Böll
Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Gegenüber der erkennbaren Meinungsäußerung kommt dem Zitat die besondere Überzeugungs- und Beweiskraft des Faktums zu (vgl. BVerfGE 54, 208 (217) - Böll). - BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77
Unterhaltspflichtverletzung
- BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
Handwerksordnung
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
- BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
- BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80
Boykottaufruf
- BGH, 30.04.2020 - I ZR 228/15
Presseveröffentlichung von Buchbeiträgen eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten
Den von der Beklagten dabei in Anspruch genommenen Grundrechten der Meinungs- und der Pressefreiheit kommt ein besonders hoher Rang zu, weil die umfassende und wahrheitsgemäße Information der Bürger durch die Presse eine Grundvoraussetzung des Prozesses demokratischer Meinungs- und Willensbildung ist; diese Grundrechte gewinnen bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern besonderes Gewicht, wenn sie - wie im Streitfall - Angelegenheiten betreffen, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren (BVerfGE 71, 206, 220 [juris Rn. 47] mwN). - BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von …
Nichts anderes ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 353d Nr. 3 StGB (BVerfGE 71, 206 ff.).bb) Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ergibt sich jedoch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1985 (BVerfGE 71, 206 ff.) keine der Gesetzeskraft gemäß § 31 Abs. 2 BVerfGG unterfallende Feststellung, dass § 353d Nr. 3 StGB mit dem Grundgesetz unvereinbar oder nichtig ist, sofern die Veröffentlichung mit dem Willen des Betroffenen erfolgt.
Aus den Gründen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung geht - worauf schon das Landgericht zutreffend hingewiesen hat klar hervor, dass das Bundesverfassungsgericht bereits seinen Prüfungsumfang auf die im Tenor ausgesprochene Feststellung beschränkt hat, da nur diese im Sinne des Art. 100 Abs. 1 GG entscheidungserheblich war (vgl. BVerfGE 71, 206 ).
Bedenken, es handele sich um ein Sondergesetz, bestanden bereits im Jahr 1985 nicht mehr (vgl. BVerfGE 71, 206 ).
(1) Bei der verfassungsgerichtlichen Kontrolle der Zwecktauglichkeit von Gesetzen gebietet die Funktionenteilung zwischen gesetzgebender und rechtsprechender Gewalt Zurückhaltung (vgl. BVerfGE 71, 206 , m.w.N.).
Dies gilt auch für materielle Strafgesetze (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 50, 142 ; 71, 206 ).
Veröffentlichungen im Wortlaut bilden eine deutlich größere Gefahr für die Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten und die vom Verfahren Betroffenen als eine lediglich inhaltlich berichtende Veröffentlichung in nichtwörtlicher Rede (vgl. BVerfGE 71, 206 ).
Diese Gefahr besteht in besonderem Maße, wenn der öffentlichen Mitteilung das Gewicht amtlicher Authentizität zukommt (vgl. BVerfGE 71, 206 ).
Erfüllt ein Strafgesetz jedoch trotz bestehender - den Grundrechten geschuldeter - Einschränkungen im Übrigen weitgehend seinen Zweck, kann seine generelle Geeignetheit nicht verneint werden (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 71, 206 ).
Insbesondere sind mildere Mittel, die einen vergleichbaren Schutz der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege und der Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten gewährleisten, nicht ersichtlich (vgl. BVerfGE 71, 206 ).
Maßgebend hierfür sind die Bedeutung der durch den Grundrechtseingriff zu schützenden und der grundrechtlich geschützten Rechtsgüter, die Wirksamkeit des angestrebten Rechtsgüterschutzes und das Ausmaß der zu diesem Zweck normierten Grundrechtsbeschränkung (vgl. BVerfGE 71, 206 ).
Diese Lückenhaftigkeit stellt sich als Konsequenz einer möglichst weitreichenden Schonung von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG einerseits und - worauf das Bundesverfassungsgericht schon 1985 hingewiesen hat (vgl. BVerfGE 71, 206 ) - dem Bestimmtheitserfordernis materieller Strafnormen (Art. 103 Abs. 2 GG) andererseits dar.
- BGH, 30.04.2020 - I ZR 139/15
Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte
Den von der Beklagten dabei in Anspruch genommenen Grundrechten der Meinungs- und der Pressefreiheit kommt ein besonders hoher Rang zu, weil die umfassende und wahrheitsgemäße Information der Bürger durch die Presse eine Grundvoraussetzung des Prozesses demokratischer Meinungs- und Willensbildung ist; diese Grundrechte gewinnen bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern besonderes Gewicht, wenn sie - wie im Streitfall - Angelegenheiten betreffen, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren (BVerfGE 71, 206, 220 [juris Rn. 47] mwN).
- BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22
Süddeutsche Zeitung durfte Tagebuch-Zitate aus Cum-ex-Ermittlungsakte …
Vielmehr soll sie auch den von einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren Betroffenen vor einer vorzeitigen Bloßstellung schützen und - hinsichtlich des Angeklagten - die bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu seinen Gunsten bestehende Unschuldsvermutung stärken, die nicht durch Vorabveröffentlichungen amtlicher Schriftstücke gefährdet werden soll (…vgl. Erster Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. 7/1261, S. 23; BVerfGE 71, 206, juris Rn. 7;… BVerfG, AfP 2014, 435, juris Rn. 25 ff. mwN).Die Bestimmung knüpft die strafrechtliche Sanktionierung an die bloße Gefährdung der von ihr geschützten Rechtsgüter (vgl. BVerfGE 71, 206, juris Rn. 38, 40, 52;… AfP 2014, 435, juris Rn. 27 f., 30, 35).
Rn. 30 Nur das Zitieren aus Dokumenten amtlichen Ursprungs vermag auch den vom Bundesverfassungsgericht als besonders gefahrträchtig beurteilten und als Strafgrund für das Verbot herausgearbeiteten Eindruck amtlicher Authentizität zu erwecken (vgl. BVerfGE 71, 206, juris Rn. 38, 40;… BVerfG, AfP 2014, 435, juris Rn. 30, 35;… OVG Münster, K&R 2021, 291, juris Rn. 44, 108 zum Eindruck amtlicher Authentizität wegen des amtlichen Charakters der Pressemitteilung einer Staatsanwaltschaft; Gerhard Schmid, Autor - Autorisation - Authentizität bei amtlichen Schriftstücken, Editio 2002, 57 ff., abrufbar unter https://doi.org/10.1515/9783484604445.57).
Es dient dem Beleg und der Verstärkung des Aussagegehalts (vgl. BVerfG, AfP 2001, 295, 298) und hat deshalb eine besondere Überzeugungskraft (…vgl. BVerfGE 54, 208, juris Rn. 24.; BVerfGE 71, 206, juris Rn. 38;… BVerfG, AfP 2014, 435, juris Rn. 30).
- BGH, 27.07.2017 - I ZR 228/15
Volker Beck gegen Spiegel Online: EuGH-Vorlage zum Umfang des urheberrechtlichen …
Rn. 33 (1) Dabei kommt den von der Beklagten geltend gemachten Grundrechten der Informationsfreiheit und der Pressefreiheit ein besonders hoher Rang zu, da die umfassende und wahrheitsgemäße Information der Bürger durch die Presse eine Grundvoraussetzung des Prozesses demokratischer Meinungs- und Willensbildung ist; diese Grundrechte gewinnen bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern zudem besonderes Gewicht, wenn sie Angelegenheiten betreffen, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren (zu Art. 5 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1985 - 1 BvR 15/84, BVerfGE 71, 206, 220 mwN). - OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2026 - 6 MB 49/26
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das Landgericht Flensburg nur teilweise …
Heute gilt es gegenüber "Jedermann", weil es den Charakter eines Sondergesetzes verlieren sollte (BVerfG, Beschl. v. 03.12.1985 - 1 BvL 15/84 -, juris Rn. 7, 33 mit Verweis auf die Begründung der Bundesregierung, BT-Drs. 7/550 S. 283), mithin nicht mehr nur gegenüber der Presse, sondern etwa auch im parlamentarischen Raum (…parlamentarischer Untersuchungsausschuss, Nds. StGH, Urt. v. 02.05.2024 - 3/23 -, juris Rn. 80) und auch für die Justiz (…Vormbaum, in: LK-StGB Bd. 19, 13. Aufl. 2024, § 353d Rn. 68, 77).Zum anderen geht es um den Schutz der Persönlichkeitsrechte der von dem Verfahren Betroffenen und um die Aufrechterhaltung ihrer Unschuldsvermutung; sie sollen durch Veröffentlichung "amtlicher Papiere" nicht an den Pranger gestellt werden, noch bevor überhaupt eine gerichtliche Überprüfung erfolgt ist (BVerfG, Beschl. v. 27.06.2014 - 2 BvR 429/12 -, juris Rn. 26 f., Beschl. v. 03.12.1985 - 1 BvL 15/84 -, juris Rn. 7, 39 f.;… Vormbaum, in: LK-StGB Bd 19, 13. Aufl. 2024, § 353d Rn. 49 f.).
Verboten ist lediglich die Veröffentlichung eines Dokuments im Wortlaut und im Ganzen oder in wesentlichen Teilen, nicht aber eine davon graduell zu unterscheidende inhaltlich berichtende Veröffentlichung in nichtwörtlicher Rede (BVerfG, Beschl. v. 27.06.2014 - 2 BvR 429/12 -, juris Rn. 30, Beschl. v. 03.12.1985 - 1 BvL 15/84 -, juris Rn. 38).
Rn. 60 (c) Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass eine Rechtfertigung aufgrund denkbarer Einwilligung der vom Verfahren und damit der Veröffentlichung Betroffenen von vornherein ausscheidet, weil deren Persönlichkeitsrechte nicht die einzigen Schutzgüter des § 353d Nr. 3 StGB sind (vgl. zur doppelten Schutzrichtung bereits die Ausführungen oben) und die oder der Betroffene über die alternativ geschützten Rechtsgüter nicht verfügen kann (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.06.2014 - 2 BvR 429/12 -, juris Rn. 28; Bottke, Bemerkungen zum Beschluß des BVerfG zu § 353d Nr. 3 StGB, NStZ 1987, 314, 316).
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
Rn. 186 (2) Bei Beachtung einer Einschätzungsprärogative des parlamentarischen Gesetzgebers kann auch nicht festgestellt werden, dass die vorliegende Einschränkung des Prinzips der Betroffenenbeteiligung schlechthin ungeeignet wäre, den Zweck einer Effektivitätssteigerung einschließlich der Förderung des Betriebsfriedens zu erreichen (vgl. BVerfGE 71, 206 ). - BGH, 01.06.2017 - I ZR 139/15
Urheberrechtlicher Schutz geheimer militärischer Lageberichte der Bundesregierung …
Rn. 44 Dabei kommt den von der Beklagten geltend gemachten Grundrechten der Informationsfreiheit und der Pressefreiheit ein besonders hoher Rang zu, da die umfassende und wahrheitsgemäße Information der Bürger durch die Presse eine Grundvoraussetzung des Prozesses demokratischer Meinungs- und Willensbildung ist; diese Grundrechte gewinnen bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern zudem besonderes Gewicht, wenn sie Angelegenheiten betreffen, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren (zu Art. 5 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1985 - 1 BvR 15/84, BVerfGE 71, 206, 220 mwN). - BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
5. Rundfunkentscheidung
Es bedarf mithin einer verfassungsmäßigen Zuordnung der Rundfunkfreiheit und des durch § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 LMedienG zu schützenden Rechtsguts: Die Einschränkung, die in dem Verbot der Veranstaltung regionalen und lokalen Rundfunks liegt, muß geeignet und erforderlich sein, den Schutz zu bewirken, den die Vorschrift sichern soll; das, was mit ihr erreicht wird, muß in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung einer der Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG mit sich bringt (vgl. BVerfGE 71, 206 [214]).Aber die erforderliche Allgemeinheit läßt sich ihr nicht absprechen, weil das Verbot, das sie zum Inhalt hat, nicht die öffentlich-rechtlichen Regional- oder Lokalprogramme mittelbar zu beschränken oder gar zu unterbinden sucht und damit weder die Äußerung oder Verbreitung bestimmter Meinungen noch den Prozeß freier Meinungsbildung als solchen beeinträchtigt; es dient dem Schutz anderer, ohne Rücksicht auf bestimmte Meinungen zu schützender Rechtsgüter (vgl. BVerfGE 71, 206 [215]) und entspricht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.
- BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04
Münchener Trabrennbahn
(3) Hier ergibt diese Abwägung, bei der der überragende Rang der Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG zu berücksichtigen ist (BVerfGE 71, 206, 219 f.), daß die Meinungsäußerungsfreiheit des Beklagten zu 1 schwerer wiegt. - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2017 - LVerfG 7/16
Die Beschränkung des aktiven und passiven Rechts zur Wahl der …
- LG Berlin I, 18.10.2024 - 536 KLs 1/24
Drei Gerichtsbeschlüsse im Wortlaut: Journalist erhält Verwarnung
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96
Aufzeichnungspflicht
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04
Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche …
- BGH, 31.07.2025 - 5 StR 78/25
Verurteilung eines Journalisten wegen Veröffentlichung von Beschlüssen aus einem …
- VG Schleswig, 07.07.2026 - 6 B 17/26
Veröffentlichungswürdige Gerichtsentscheidung, Allgemeininteresse, Publikation …
- OLG Hamburg, 22.03.2022 - 7 U 25/21
Strafbarkeit der wörtlichen Wiedergabe von Tagebuchaufzeichnungen aus einem …
- BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20
Einstweilige Anordnung gegen die Beschlagnahme der Kamera eines nebenberuflichen …
- LG Köln, 02.10.2014 - 14 O 333/13
Urheberrechtsschutz an militärischen Lageberichten
- BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11
Nichtannahmebeschluss: Zum Verhältnis zwischen der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S …
- OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05
Strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks auf …
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04
Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines …
- BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 2279/23
Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen der wörtlichen Veröffentlichung …
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 6 S 707/10
Landesheimbauverordnung Baden Württemberg mit höherrangigem Recht vereinbar
- OLG Köln, 12.05.2021 - 6 U 146/20
Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche; Öffentliche Zugänglichmachung einer …
- VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894
Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"
- LG Hamburg, 05.03.2021 - 324 O 502/20
Unterlassungsanspruch eines Beschuldigten bei einer Veröffentlichung von Zitaten …
- BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
Pressefreiheit; Durchsuchung von Redaktionsräumen (Störung der …
- VG Düsseldorf, 14.08.2009 - 1 K 6465/08
Klage eines Ratsmitgliedes der Gemeinde Jüchen gegen Ordnungsgeld erfolglos
- BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden …
- OLG Koblenz, 23.04.2024 - 9 U 1097/23
Unlauterer Wettbewerb: Bewerbung von Lippenunterspritzungen mit Hyaluronsäure mit …
- LG Hamburg, 02.09.2013 - 629 Qs 34/13
Beschlagnahme von gehosteten Daten
- BVerwG, 12.01.1990 - 7 C 88.88
Auf zum Zapfenstreich!
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 316/98
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Bürgeranwalt
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 6 S 2579/16
Zuständigkeit der Länder für die personellen Anforderungen für stationäre …
- LG Hamburg, 07.09.2017 - 308 O 287/17
Schanzenviertel-Video - Urheberrechtsverletzung: Übernahme einer Laufbildsequenz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2001 - 19 A 571/00
Anteilige Erstattung von Kosten für die Bestattung eines verstorbenen Bruders; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94
"Flucht an die Öffentlichkeit" bei unzulässiger nichtöffentlicher Beratung
- BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11
Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit; …
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 214/99
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - WISO
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 14/99
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wir Schuldenmacher
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99
Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!
- BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum …
- BVerfG, 19.12.1990 - 1 BvR 389/90
Wertungsfehler bei Einstufung einer Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung, …
- VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18
Unbegründeter Normenkontrollantrag betr Regelungen des Thüringer …
- LG Hamburg, 18.03.2025 - 705 NBs 116/24
Zitate sind verboten - Redakteur verurteilt
- BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99
Gewinnspiel im Radio
- BVerwG, 12.06.1989 - 7 B 123.88
Gemeinderatsmitglied - Verschwiegenheitspflicht - Meinungsfreiheit
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.2014 - 6 S 1795/13
Ablehnung einer Spielhallenerlaubnis wegen baulichen Verbundes mit weiterer …
- LG Hamburg, 30.07.2021 - 324 O 139/21
Unterlassungsanspruch eines beschuldigten Bankiers gegen die Veröffentlichung von …
- LG Köln, 21.03.2018 - 28 O 309/17
Unterlassungsanspruch eines Rechtsanwalts hinsichtlich Zitierens aus seinem …
- OLG Hamburg, 06.01.2000 - 2 Ws 185/99
Entgegennahme von Verteidigerhonorar als Geldwäsche
- BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 74.98
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Bundesgrenzschutzbeamter; Vorsitzender …
- LG Köln, 16.03.2011 - 28 O 497/10
Verbot der auszugsweisen Verbreitung der privat gesendeten E-Mail eines …
- LG Hamburg, 30.07.2021 - 324 O 134/21
Unterlassungsanspruch bei einer Mitteilung von Zitaten aus beschlagnahmten …
- OLG Köln, 19.02.2021 - 6 U 105/20
- BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von …
- OLG Stuttgart, 08.12.2003 - 4 Ss 469/03
Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen: Bekanntgabe von Teilen einer …
- BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07
Verletzung der Meinungsfreiheit durch disziplinarrechtliche Ahndung von …
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 11/99
Grundsatzentscheidungen zur Vereinbarkeit von Verbraucher- und Ratgebersendungen …
- LG Köln, 12.05.2010 - 28 O 175/10
Zur Zulässigkeit der Berichterstattung im Fall "Kachelmann"
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05
Anfechtbarkeit einer im Stationszimmer einer forensisch psychiatrischen Klinik …
- OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 34/99
Veröffentlichung von Unterlagen aus dem Strafverfahren gegen den Regimekritiker …
- BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
Meinungsäußerungsfreiheit und fehlerhafte Einstufung der Meinungsäußerung
- LG Köln, 22.10.2021 - 14 O 354/21
Urheberrecht - Leistungsschutzrecht des Sendeunternehmens - Berichterstattung …
- BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84
Werbung für indizierte Schriften
- LG Köln, 21.02.2018 - 28 O 250/17
- LG Amberg, 04.08.2015 - 11 Qs 5/15
Rechtmäßige Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.1995 - 14 S 779/94
Sperrzeit für Spielhallenbetrieb: Bestimmtheit einer Verordnungsermächtigung; …
- LG Amberg, 09.02.2015 - 11 Qs 5/15
Durchsuchung wegen des Verdachts der verbotenen Mitteilung über …
- BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 636/95
Anhaltung einer Zeitschrift im Strafvollzug
- BVerwG, 23.08.1991 - 4 B 144.91
Informationsfreiheit - Antennenanlage - Genehmigungsanspruch
- OLG Hamburg, 31.01.1990 - 1 Ss 93/89
- LG Hamburg, 21.04.2023 - 324 O 365/22
Zulässigkeit der Wiedergabe von Zitaten aus einer staatsanwaltschaftlichen …
- BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 41/07 B
Rechtmäßigkeit des Gutachterverfahren nach den Psychotherapie-Richtlinien
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 113/87
Zulässigkeit der plakativen Einblendung eines Etiketts während einer …
- BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 3.85
Seuchengesetz - Arbeit mit Krankheitserregern - Erlaubnis - Approbierter Arzt
- LG Aurich, 23.05.2016 - 2 O 838/15
- BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91
Anspruch auf Installation einer Parabolantenne
- BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 148.90
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- VerfGH Saarland, 30.10.2009 - Lv 12/08
Polizeiliche Benachrichtigung des Betreuungsgerichts bei anhängigem …
- VG Berlin, 30.11.2007 - 1 A 287.07
CDU Charlottenburg-Wilmersdorf darf im Bezirk für Volksbegehren plakatieren
- OLG Frankfurt, 02.12.1996 - 3 Ws 771/96
- BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 248/89
Pressefreiheit und Berichterstattung über Anzeigenkunden
- OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86
- KG, 28.02.2024 - 24 U 154/23
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