Rechtsprechung
| BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86, 1 BvL 24/88 |
Ehenamen
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Ehenamen
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Verfassungsmäßigkeit der Ehenamensregelung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit des § 1355 Abs.2 Satz 2 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ehename - Gleichberechtigung - Namensbestimmung durch Gesetz
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ehename - Gleichberechtigung - Namensbestimmung durch Gesetz
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ehename; Gleichberechtigung; Namensbestimmung durch Gesetz
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ehename; Gleichberechtigung; Namensbestimmung durch Gesetz
- zeit.de (Pressebericht, 29.03.1991)
Beide Eheleute dürfen ihren Geburtsnamen behalten - Jedem den Seinen
Verfahrensgang
- AG Tübingen, 24.11.1986 - 8 GR 219/86
- BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86, 1 BvL 24/88
Papierfundstellen
- BVerfGE 84, 9
- NJW 1991, 1602
- NJW-RR 1991, 898 (Ls.)
- MDR 1991, 873
- DNotZ 1991, 483
- FamRZ 1991, 535
- DVBl 1991, 485
- Rpfleger 1991, 202
- Rpfleger 1991, 247
Wird zitiert von ... (123) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Auszug aus BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
§ 79 Abs. 2 BVerfGG, der die Konsequenzen der Nichtigerklärung für in der Vergangenheit entstandene Rechtsverhältnisse wesentlich einschränkt und damit Rechtsunsicherheit vermeidet, ist hier nicht unmittelbar anwendbar, weil die Rechtswirkungen des § 1355 Abs. 2 Satz 2 BGB ohne Zwischenschaltung einer Behörde oder eines Gerichts eingetreten sind (vgl. BVerfGE 37, 217 [262 f.]; 48, 327 [340]).Die Auswirkungen der Verfassungswidrigkeit auf den Namen der Ehegatten bei in der Vergangenheit geschlossenen Ehen bedürfen daher einer besonderen gesetzlichen Regelung (vgl. BVerfGE 37, 217 [263]).
Rn. 43 2. Wird eine Norm für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, hat dies grundsätzlich zur Folge, daß sie von Gerichten und Verwaltungsbehörden nicht mehr angewendet werden darf (BVerfGE 37, 217 [261]; 82, 126 [155]).
Zwar könnte dadurch Rechtsunsicherheit über den Namen, den die Ehegatten in der Ehe zu führen haben, wenn sie eine Erklärung nach § 1355 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht abgeben, vermieden werden (vgl. BVerfGE 37, 217 [260]; 61, 319 [356]).
Er hat jedoch dafür zu sorgen, daß für die Zukunft nachteilige Auswirkungen der früheren verfassungswidrigen Rechtslage beseitigt werden können (vgl. BVerfGE 37, 217 [262 f.]; 48, 327 [340]).
- BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77
Familiennamen
Auszug aus BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Mit Beschluß vom 31. Mai 1978 (BVerfGE 48, 327) entschied das Bundesverfassungsgericht, daß diese Regelung mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar war.Rn. 35 a) Biologische oder funktionale Unterschiede können die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 48, 327 [337]).
Rn. 36 b) Der Grundsatz der Gleichberechtigung wird im vorliegenden Zusammenhang auch nicht durch andere verfassungsrechtliche Gewährleistungen begrenzt (vgl. BVerfGE 48, 327 [338 f.] m.w.N.).
§ 79 Abs. 2 BVerfGG, der die Konsequenzen der Nichtigerklärung für in der Vergangenheit entstandene Rechtsverhältnisse wesentlich einschränkt und damit Rechtsunsicherheit vermeidet, ist hier nicht unmittelbar anwendbar, weil die Rechtswirkungen des § 1355 Abs. 2 Satz 2 BGB ohne Zwischenschaltung einer Behörde oder eines Gerichts eingetreten sind (vgl. BVerfGE 37, 217 [262 f.]; 48, 327 [340]).
Er hat jedoch dafür zu sorgen, daß für die Zukunft nachteilige Auswirkungen der früheren verfassungswidrigen Rechtslage beseitigt werden können (vgl. BVerfGE 37, 217 [262 f.]; 48, 327 [340]).
- BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Gemeinsamer Familienname
Auszug aus BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
So sei er, wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 8. März 1988 (BVerfGE 78, 38) festgestellt habe, nicht verpflichtet gewesen, einen einheitlichen Familiennamen vorzusehen.Sie kann aber eine Differenzierung nach dem Geschlecht schon deshalb nicht rechtfertigen, weil Art. 6 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht verpflichtet, die Namenseinheit in der Familie zu wahren (vgl. BVerfGE 78, 38 [49]).
Eine Namensänderung darf nicht ohne gewichtige Gründe gefordert werden (vgl. BVerfGE 78, 38 [49]).
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
Auszug aus BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Das gilt allerdings nicht, wenn bei Verstößen gegen den allgemeinen oder einen speziellen Gleichheitssatz die Verfassungsmäßigkeit auf verschiedene Weise hergestellt werden kann und die Nichtigerklärung dem Gesetzgeber vorgreifen würde oder wenn die Nichtigerklärung zu einem der Verfassung noch weniger entsprechenden Zustand führen würde (vgl. BVerfGE 61, 319 [356]; Beschluß vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 - S. 33).Zwar könnte dadurch Rechtsunsicherheit über den Namen, den die Ehegatten in der Ehe zu führen haben, wenn sie eine Erklärung nach § 1355 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht abgeben, vermieden werden (vgl. BVerfGE 37, 217 [260]; 61, 319 [356]).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78
Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG
Auszug aus BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Das verfassungsrechtliche Gebot verlöre seine Funktion, für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchzusetzen, wenn die vorgefundene gesellschaftliche Wirklichkeit hingenommen werden müßte (vgl. BVerfGE 57, 335 [344, 345 f.] m.w.N.).Eine geringere Berufstätigkeit von Frauen (…vgl. Wacke, in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Aufl., 1989, § 1355, Rdnr. 13) ist nicht auf objektive funktionale Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen, sondern allenfalls auf eine traditionell typische Arbeitsteilung, die Art. 3 Abs. 2 GG gerade nicht verfestigen will (vgl. BVerfGE 57, 335 [344]).
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Auszug aus BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Das gilt allerdings nicht, wenn bei Verstößen gegen den allgemeinen oder einen speziellen Gleichheitssatz die Verfassungsmäßigkeit auf verschiedene Weise hergestellt werden kann und die Nichtigerklärung dem Gesetzgeber vorgreifen würde oder wenn die Nichtigerklärung zu einem der Verfassung noch weniger entsprechenden Zustand führen würde (vgl. BVerfGE 61, 319 [356]; Beschluß vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 - S. 33). - BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Rn. 41 Danach ist der Ausspruch hier darauf zu beschränken, daß die verfassungswidrige Vorschrift mit dem Grundgesetz unvereinbar ist; denn die Nichtigerklärung, die sich grundsätzlich auf den gesamten Geltungszeitraum der Vorschrift beziehen würde (vgl. BVerfGE 1, 14 [37]), könnte zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, die im Namensrecht nicht tragbar wäre. - BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
Auszug aus BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Ähnlich wie beim Stichentscheid des Vaters nach § 1628 Abs. 1 BGB a.F. kann daher der Grundsatz, daß die Ehegatten den Ehenamen gemeinsam bestimmen können, die Zurücksetzung der Frau in der Auffangregelung nicht aufwiegen (vgl. BVerfGE 10, 59 [78 f.]). - BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Auszug aus BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Rn. 43 2. Wird eine Norm für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, hat dies grundsätzlich zur Folge, daß sie von Gerichten und Verwaltungsbehörden nicht mehr angewendet werden darf (BVerfGE 37, 217 [261]; 82, 126 [155]). - BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
Altersruhegeld
Auszug aus BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Dies gilt namentlich dort, wo Frauen benachteiligt werden; denn Art. 3 Abs. 2 GG soll vor allem dem Abbau solcher Benachteiligungen dienen (vgl. BVerfGE 74, 163 [179]). - BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvL 17/81
Verfassungswidrigkeit des Art. 15 EGBGB
- AG Tübingen, 26.07.1988 - 3 GR 115/88
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10
"Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
Rn. 72 Auch eine Unanwendbarkeit (vgl. BVerfGE 84, 9 ) der Normen in Folge ihrer Unvereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 2 GG kommt nicht in Betracht, da dies ebenfalls den verfassungswidrigen Zustand nur weiter vertiefen würde.Dabei ist eine Lösung zu wählen, die der gesetzlichen Regelung nicht vorgreift und sie nicht erschwert (vgl. BVerfGE 84, 9 ).
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
Rn. 167 1. Mit Blick auf die Berufsfreiheit der Gaststättenbetreiber und um für sie in beruflicher Hinsicht existentielle Nachteile zu vermeiden, besteht jedoch für den Zeitraum bis zu den gesetzlichen Neuregelungen ein unabwendbares Bedürfnis nach einer Zwischenregelung durch das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage des § 35 BVerfGG (vgl. BVerfGE 48, 127 ; 84, 9 ).Da hierbei größtmögliche Schonung der Gestaltungsfreiheit der Landesgesetzgeber geboten ist (vgl. BVerfGE 103, 111 ), gilt es, das Regelungskonzept des Gesetzgebers so weit als möglich zu erhalten und ihm nach Möglichkeit nicht vorzugreifen (vgl. BVerfGE 84, 9 ; 109, 256 ).
- BFH, 17.05.2017 - V R 52/15
Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig - Diskriminierung von Frauen - …
Das verfassungsrechtliche Gebot des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG verlöre seine Funktion, für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchzusetzen, wenn die vorgefundene gesellschaftliche Wirklichkeit hingenommen werden müsste (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 5. März 1991 1 BvL 83/86, 1 BvL 24/88, BVerfGE 84, 9, unter C.I.; sowie vom 16. Juni 1981 1 BvL 89/78, BVerfGE 57, 295, 335, unter B.II.2.). - BGH, 13.05.2020 - XII ZB 427/19
Vereinbarkeit mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten …
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Namensträger vor Entzug oder auferlegter Änderung seines Namens (BVerfGE 109, 256 = FamRZ 2004, 515, 517; BVerfGE 84, 9 = FamRZ 1991, 535, 538).Eingriffe des Gesetzgebers in das Namensrecht dürfen aber angesichts des hohen Werts, der diesem zukommt, nicht ohne gewichtige Gründe und nur unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (BVerfGE 109, 256 = FamRZ 2004, 515, 517; BVerfGE 84, 9 = FamRZ 1991, 535, 538; BVerfGE 78, 38 = FamRZ 1988, 587, 589;… Senatsbeschlüsse vom 13. November 2019 - XII ZB 118/17 - NJW 2020, 470 Rn. 31 …und vom 17. August 2011 - XII ZB 656/10 - FamRZ 2011, 1718 Rn. 19 f.).
Mithin verliert der Name als Ausweis der Familienzugehörigkeit an Bedeutung (vgl. Molls Rechtsprobleme der Erwachsenenadoption und ihre Lösung de lege ferenda S. 141 f.; Maurer FamRZ 2009, 440), wobei es dem Gesetzgeber nach wie vor gestattet ist, am Leitbild der Namenseinheit innerhalb der Familie festzuhalten (vgl. auch BVerfGE 84, 9 = FamRZ 1991, 535, 538; BVerfGE 78, 38 = FamRZ 1988, 587, 589).
- BVerfG, 20.07.2021 - 1 BvR 2756/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Rn. 113 1. Mit Blick auf den grundrechtlichen Anspruch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf eine funktionsgerechte Finanzierung und die diesem nicht genügende Beitragsfestsetzung besteht bis zu einer staatsvertraglichen Neuregelung durch die Länder ein Bedürfnis nach einer Zwischenregelung durch das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage des § 35 BVerfGG, um weitere erhebliche Beeinträchtigungen der Rundfunkfreiheit zu vermeiden (vgl. BVerfGE 48, 127 ; 84, 9 ; 121, 317 ; 130, 131 ). - BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01
Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund; …
Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings in "Scheidungskinderfällen" in seiner jüngeren Rechtsprechung im Hinblick auf die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 5. März 1991 - BVerfG 1 BvL 83/86 und 24/88 - (BVerfGE 84, 9) zur Unvereinbarkeit des § 1355 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. mit Art. 3 Abs. 2 GG sowie unter Berücksichtigung der Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches infolge dieser Entscheidung durch das Gesetz zur Neuordnung des Familiennamensrechts - FamNamRG - vom 16. Dezember 1993 (BGBl I S. 2054) entschieden, dass ein wichtiger Grund für eine Namensänderung bereits dann bestehen kann, wenn diese unter Berücksichtigung aller Lebensumstände dem Wohl des Kindes förderlich ist (Urteile vom 7. Januar 1994 - BVerwG 6 C 34.92 - BVerwGE 95, 21 = Buchholz 402.10, § 3 NÄG Nr. 70, vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 6 C 13.94 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 74 sowie - BVerwG 6 C 6.94 - BVerwGE 100, 148 = Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 73). - BVerfG, 24.10.2024 - 1 BvL 10/20
Zur Verfassungsmäßigkeit der § 1767 Abs 2 S 1 BGB iVm § 1757 Abs 1 S 1 BGB …
Das umfasst den Schutz des Namens eines Menschen einschließlich des Geburts- und des Familiennamens als Ausdruck seiner Identität und Individualität (vgl. BVerfGE 78, 38 < 49>; 84, 9 < 22>; 109, 256 < 266> m.w.N.; siehe auch BVerfGE 104, 373 < 385>).Rn. 45 c) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt zwar vor dem Entzug oder der auferlegten Änderung eines geführten Namens (vgl. BVerfGE 84, 9 < 22>; 109, 256 < 267>).
Wegen der großen Bedeutung, die dem eigenen Namen für das Persönlichkeitsrecht zukommt, dürfen Eingriffe in das Recht am eigenen Namen jedoch lediglich bei Vorliegen gewichtiger Gründe und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 78, 38 < 49>; 84, 9 < 22>; 109, 256 < 268>).
Der Namensschutz auch des durch Ehenamenswahl erworbenen Namens erwächst allein aus dem Persönlichkeitsrecht des Namensträgers (vgl. BVerfGE 78, 38 < 49>; 84, 9 < 22 f.>; 109, 256 < 266>; siehe auch BVerfGE 104, 373 < 387> zum Ausschluss des Kindesdoppelnamens).
- VG Berlin, 16.08.2019 - 3 K 113.19
Staats- und Domchor Berlin: Mädchen kann keine Aufnahme in Knabenchor …
Darüber hinaus lassen sie sich nur noch im Wege einer Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht legitimieren (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. -, "Feuerwehrabgabe" - juris Rn. 67ff., Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. -, "Nachtarbeitsverbot", - juris Rn. 55 ff., 61; Beschluss vom 5. März 1991 - 1 BvL 83/86 u.a. -, "Ehename" - juris Rn. 31 ff.; vgl. auch BFH…, Urteil vom 17. Mai 2017 - V R 52/15 -, "Freimaurerloge" - juris Rn. 31). - BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Ausschluß vom Doppelnamen
Rn. 3 2. Mit Beschluss vom 5. März 1991 (BVerfGE 84, 9) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass § 1355 Abs. 2 Satz 2 BGB mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar war, und traf bis zum In-Kraft-Treten einer gesetzlichen Neuregelung für die Fälle, in denen die Ehegatten keine Namensbestimmung nach § 1355 Abs. 2 Satz 1 BGB vornehmen, eine Übergangsregelung.Rn. 43 2. Der Name eines Menschen ist Ausdruck seiner Identität sowie Individualität und begleitet die Lebensgeschichte seines Trägers, die unter dem Namen als zusammenhängende erkennbar wird (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; 97, 391 ).
Rn. 53 Neben dem Schutz des geführten Namens ist vom Gesetzgeber auch das Gebot der Gleichberechtigung aus Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG zu beachten, das für das Namensrecht verbietet, bei der Bildung eines gemeinsamen Familiennamens oder der Weitergabe eines Namens an ein Kind dem Mannesnamen den Vorrang einzuräumen (vgl. BVerfGE 48, 327 ; 84, 9 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1991 - 4 L 19/91
Wichtiger Grund; Änderung; Familienname; Kind; Stiefkind; Wohl; Kindeswohl
- BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Namensrecht und Vertrauensschutz
- OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 4 L 18/91
Wichtiger Grund; Änderung des Familiennamens; Namensänderung; Scheidungskind; …
- BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 193/97
Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung …
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
- BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 1155/03
Mehrfachnamen
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter …
- BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 45/15
Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht hinreichend …
- OLG München, 05.08.2026 - 31 Wx 151/26
Namensrecht, Ehenamensbestimmung, Widerruf des Ehenamens, Neubestimmung des …
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
- OLG München, 05.08.2026 - 31 Wx 220/25
Ehenamenswahl, Widerruf des Ehenamens, Übergangsregelung, Namenskontinuität, …
- BGH, 17.08.2011 - XII ZB 656/10
Ehenamensrecht: Auswirkung eines adoptionsbedingten Wechsels des Geburtsnamens …
- OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 5 UF 67/22
Namensführung bei Volljährigenadoption
- BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 6.94
Stiefvater-Nachname II - § 3 Abs. 1 NÄG
- BVerwG, 25.01.2023 - 6 C 6.21
Übergangsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen
- BGH, 23.12.1998 - XII ZB 5/98
Bestimmung eines Doppelnamens aus dem spanischen Rechtskreis zum Ehenamen
- BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 13.94
Namensänderung - Ehescheidung - Widerlegliche Vermutung - Kindeswohl - …
- BVerwG, 07.01.1994 - 6 C 34.92
Stiefvater-Nachname I - § 3 Abs. 1 NÄG, 'erforderlich' - 'förderlich'
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2001 - 1 S 929/00
Namensänderung - Scheidungshalbwaise
- VGH Baden-Württemberg, 08.08.1991 - 1 S 2/91
Zur Eintragung eines frei gewählten Berufsnamens in den Paß oder Personalausweis
- OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11
Namensrecht: Name des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen mit gemeinsamer Sorge, wenn …
- BVerfG, 18.03.2002 - 1 BvR 2297/96
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der elterlichen Namenswahl
- BayObLG, 11.09.1995 - 1Z BR 51/95
Namensgleichheit von Geschwistern
- BayObLG, 07.09.1995 - 1Z BR 53/95
Familiennamensgebung bei Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen
- OLG Naumburg, 08.09.2014 - 2 Wx 85/13
Ehename: Beschränkung des Namensbestimmungsrechts der Ehegatten
- VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde - …
- BVerfG, 04.07.1991 - 1 BvR 1467/87
Zum Familiennamen eines Kindes, dessen Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen
- OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 17 UF 45/12
Keine Anwendung von § 1617 Abs. 1 S. 3 BGB, wenn älteres Geschwisterkind einen …
- BayObLG, 20.09.1995 - 1Z BR 57/95
Frage der Beurkundung des Familiennamens für vor dem In-Kraft-Treten des …
- BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 3 Z 177/91
Anträge auf Berichtigung des Familiennamens des ehelichen Kindes bei Ehen, die …
- LG Rottweil, 27.07.1994 - 4 T 72/94
Anspruch eines Landratsamts auf Berichtigung einer Eintragung im Geburtenbuch; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 3391/03
Erklärungserwerb nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des …
- KG, 26.11.1996 - 1 W 7237/95
Bestimmung eines Namens aus früherer Ehe zum neuen Ehenamen; Bestimmung des …
- OLG Düsseldorf, 11.01.2013 - 3 Wx 241/12
Berichtigung einer unrichtigen Namenseintragung eines Kindes im Geburtenregister
- OLG München, 19.05.2014 - 31 Wx 130/14
Name des Kindes: Eintragung des aus den Geburtsnamen der Eltern gebildeten …
- BayObLG, 14.10.1996 - 1Z BR 172/96
Neubestimmung des Geburtsnamens eines Kindes im Falle der Wiederannahme des …
- BVerwG, 25.01.1993 - 6 B 67.92
Namensänderung - Nichteheliches Kind - Doppelnamen
- VG Hamburg, 27.03.2008 - 17 K 1063/06
Namensänderungsrecht - "tatsächlicher Name", der zum Familiennamen wird
- BVerwG, 25.01.2023 - 6 C 7.21
Übergangsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen
- OLG München, 05.09.2008 - 31 Wx 13/08
Familienname: Pflicht zur Eintragung der männlichen Namensform eines griechischen …
- BVerfG, 17.09.1991 - 1 BvR 766/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Namensrechts
- OLG München, 19.01.2010 - 31 Wx 152/09
Kindesname: Vorrang des EU-Gemeinschaftsrechts bei Eintragung eines aus den Namen …
- VG Neustadt, 12.09.2006 - 5 K 614/06
Antrag auf Namensänderung hat Erfolg
- BayObLG, 20.07.2004 - 1Z BR 54/04
Namensrecht des Kindes bei Fehlen eines gemeinsamen Ehenamens
- OLG Hamm, 21.08.2006 - 15 W 183/05
Vornamensbestimmung eines türkischen Kindes
- OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 20 W 183/06
Bestimmung des Ehenamens: Nachträgliche Wahl getrennter Namensführung von …
- BVerwG, 25.01.2023 - 6 C 9.21
Übergangsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen
- OLG Hamm, 18.02.2014 - 15 W 20/13
Berichtigung; Familiennamen; türkisches Namens- und Personenstandsrecht
- OLG Frankfurt, 28.08.2009 - 20 W 87/09
Widerruf der Wiederannahme des Geburtsnamens
- OLG Celle, 16.01.1996 - 18 W 22/95
Eintragungsfähigkeit eines Doppelnamens im Geburtenbuch; Familienname eines …
- KG, 24.01.2013 - 1 W 734/11
Schreibweise von Ehenamen und Begleitnamen
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.1996 - 13 S 3124/95
Zum Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Namensänderung
- BVerwG, 30.06.1992 - 1 B 51.92
Bestimmung des Familiennamens bei der Eheschließung von Deutschen im Ausland und …
- BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 3 Z 143/91
Ehe; Verfahren; Anträge; Personenstandsbücher; Verfassungswidrigkeit; …
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 13 S 57/91
Namensänderung bei Kindern aus gescheiterter Ehe nach Wiederverheiratung eines …
- BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90
Recht der Namensänderung - Wichtiger Grund - Beschlüsse im Umlaufverfahren - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 536/00
Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Verlust der …
- VG Oldenburg, 12.07.2007 - 12 A 3689/06
Ausland; Begleitname; Ehename; Familienname; Geburtsname; Geburtsurkunde; Heirat; …
- BVerwG, 14.05.1993 - 6 B 81.92
Aufklärungspflicht - Namensänderung - Stiefkind - Psychologisches Gutachten
- OVG Niedersachsen, 23.05.2000 - 10 L 3281/99
Ehename; Ehescheidung; Einbenennung; Eltern; Elternteil; Erforderlichkeit; …
- OLG Hamm, 14.09.2000 - 15 W 270/00
Verbrauch des Namensbestimmungsrechts für später adoptierte Kinder von Ehegatten …
- BayObLG, 07.08.1997 - 1Z BR 10/97
Anschließung an Namensänderung der Mutter durch Kind - Wechsel vom Ehenamen zu …
- BVerwG, 27.08.2013 - 5 B 12.13
Verfassungsmäßigkeit der ersatzlosen Streichung des § 18b Abs. 5 BAföG a.F. …
- LG Bonn, 13.11.2007 - 9 O 260/07
Ehevertragliche Vereinbarung über die Ablegung desEhenamens nach Scheidung nicht …
- OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97
Kein aus dem Geburtsnamen beider Elternteile gebildeter Doppelname für nach dem …
- VGH Hessen, 21.11.1995 - 11 UE 1903/95
Anpassung des Kindesnamens bei Kindern aus geschiedener Ehe nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1992 - 10 A 2045/86
Änderung der Familiennamens; Deutsches Recht; Österreichischer Staatsangehöriger; …
- BayObLG, 10.11.1998 - 1Z BR 168/97
Grundsatz der materiellen Rechtskraft in Angelegenheiten vorsorgender …
- OLG Köln, 28.06.1996 - 16 Wx 107/96
Namensänderung eines erwachsenen Kindes
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 13 S 395/90
Änderung des Familiennamens eines neunjährigen Jungen, der mit einem kleinen …
- BVerwG, 17.05.1993 - 6 B 13.93
Gewährung von früheren Adelsnamen im Wege einer Namensänderung gemäß § 3 des …
- BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 89/99
Weiterführung des Begleitnamens nach einer Adoption
- VGH Hessen, 27.07.1994 - 11 UE 842/94
Namensänderung in sog Stiefkinderfällen - notwendige Beiladung des nicht …
- VGH Hessen, 04.08.1992 - 11 UE 1927/90
Wichtiger Grund für die Änderung des Familiennamens bei einem Stiefkind
- BayObLG, 19.06.1992 - 3Z BR 28/92
Anfechtung einer Erklärung zur Namenswahl
- OVG Niedersachsen, 07.11.1991 - 10 L 278/89
Namensänderung; Wichtiger Grund; Kind
- VG Ansbach, 22.08.2014 - AN 4 K 14.00793
Keine Namensänderung eines Kindes im Einzelfall nach Heirat seiner Eltern, bei …
- OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 20 W 53/95
Voraussetzungen für die Führung eines Doppelnamens durch ein Kind
- OLG Stuttgart, 21.08.1995 - 8 W 177/95
Doppelnahme für eheliches Kind
- OLG Frankfurt, 30.08.1994 - 20 W 308/90
Neubestimmung des Geburtsnamen eines Kindes durch die Eltern; Heirat im Ausland; …
- OLG Hamm, 22.09.2020 - 5 RBs 324/20
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2003 - 2 O 375/02
Prozesskostenhilfe bei schwieriger Rechtslage / Wunsch nach Namensgleichheit bei …
- OLG Köln, 23.01.1996 - 16 Wx 8/96
Namensgleichheit der Geschwister
- OLG Zweibrücken, 03.01.1996 - 3 W 192/95
Wahl eines Doppelnamens bei Eltern ohne gemeinsamen Ehenamen; Zeitliche Geltung …
- OLG Zweibrücken, 24.11.1995 - 3 W 190/95
Berichtigungsantrag gemäß § 47 Abs. 1 PStG; Wahl eines durch frühere …
- BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 22/92
Eintragung des Familiennamens im Familienbuch und im Geburtenbuch
- OLG Stuttgart, 28.10.1987 - 8 W 203/86
- VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
- VG Frankfurt/Oder, 29.03.2000 - 1 K 979/99
Anspruch auf Änderung des Familiennamens; Rechtfertigung der Namensänderung durch …
- BayObLG, 17.06.1999 - 1Z BR 169/98
Zusammengesetzter Doppelname als Geburtsname eines Kindes, wenn die Eltern keinen …
- BVerwG, 13.01.1997 - 6 B 85.96
Antrag auf Änderung des Familiennamens in den Mädchennamen der Mutter - …
- OLG Köln, 17.01.1996 - 16 Wx 226/95
Beurkundung eines Doppelnamens als Familiennamen für ein Kind; Verbindlichkeit …
- OLG Hamm, 14.09.1995 - 15 W 325/95
Wirksamkeit der Namenswahl für ein Kind
- OLG Köln, 12.09.1994 - 16 Wx 46/91
- OLG Celle, 25.05.1993 - 18 W 7/93
Eheschließung; Wahlrecht; Gemeinsamer Ehename; Nichtehelich geborenes Kind
- OLG Köln, 06.10.1997 - 16 Wx 259/97
- KG, 12.11.1996 - 1 W 8726/95
- BayObLG, 14.08.1996 - 1Z BR 183/95
Bestimmung eines durch Eheschließung erworbenen Familiennamens zum Ehenamen einer …
- OLG Frankfurt, 03.09.1993 - 20 W 66/92
Familienname eines nichtehelich geborenen Kindes bei durch nachfolgende Ehe der …
- VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 3757/88
Namensänderung bei einem minderjährigen Kind nach Wiederverheiratung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1992 - 10 A 2754/86
Namensänderung; Familienname; Kindeswohl; Geschiedene Ehe; Namensrecht; …
- OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 20 W 107/95
Eintragung eines Doppelnamens; Gleiche Nachnamen bei Geschwistern, obwohl der …
- AG Tübingen, 20.02.1995 - 11 GR 3/95
Voraussetzungen eines Anspruchs der Eltern auf Änderung des Nachnamens ihres …
- VG Ansbach, 22.10.2008 - AN 15 K 08.00545
Änderung des Familiennamens von Kindern nach Scheidung der Eltern; …
- VG Stade, 16.07.2003 - 1 A 688/03
Namensrecht bei Scheidungshalbwaisen
- OLG Zweibrücken, 22.03.1999 - 3 W 44/99
- OLG Stuttgart, 18.11.1997 - 8 W 514/97
Änderung des Familiennamens von minderjährigen Kindern bei Namensänderung eines …
- OLG Rostock, 22.08.1996 - 3 W 25/96
Neuordnung des Familiennamensrechts; Bestimmung des Geburtsnamens; Beurkundung …
- VG Braunschweig, 22.11.1994 - 5 A 5018/94
Änderung eines Familiennamens in einen Doppelnamen; Wichtiger Grund für eine …
- OVG Schleswig-Holstein, 09.09.1993 - 4 L 97/93
Ablehnung der Änderung des Familiennamens eines unehelichen Kindes als …
- AG Rottweil, 12.04.2001 - 4 GRI 8/01
Walhrecht des zu führenden Namens der Ehegatten bei Eheschließung im Inland durch …
- BVerwG, 28.03.1994 - 6 B 77.93
Änderung des Ehenamens nach der Regelung des Art. 7 FamNamRG …
- VG Dresden, 17.06.1999 - 1 K 2635/98
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