Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1
BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58 (https://dejure.org/1959,1)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.1959 - 2 BvF 2/58 (https://dejure.org/1959,1)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 (https://dejure.org/1959,1)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,1) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Bremer Personalvertretung

Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG, Gewaltenteilung;

Art. 33 Abs. 4, Abs. 5 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • opinioiuris.de

    Bremer Personalvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der bremischen Mitbestimmungsregelungen hinsichtlich Beamter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 30.04.1959)

    Bremer Einigungsstellen - verfassungswidrig

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 9, 268
  • NJW 1959, 1171
  • MDR 1959, 907
  • DVBl 1959, 620
  • DÖV 1961, 355
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (344)Zitiert selbst (13)

  • StGH Bremen, 03.05.1957 - St 1/56

    Gutachten des Staatsgerichtshofs zur Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzentwurfs …

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
    Der von der Bürgerschaft zur Klärung dieser Meinungsverschiedenheit angerufene Bremische Staatsgerichtshof hat am 3. Mai 1957 mit vier gegen drei Stimmen festgestellt, der Änderungsantrag der SPD-Fraktion verstoße nicht gegen die Bremische Verfassung.

    Das von der Bürgerschaft verabschiedete Gesetz weicht von der vom Staatsgerichtshof geprüften Fassung teilweise ab.

    Die Entscheidung des Bremischen Staatsgerichtshofs vom 3. Mai 1957, nach welcher der Änderungsantrag der SPD-Fraktion der Bürgerschaft zu § 59 der Senatsvorlage eines Bremischen Personalvertretungsgesetzes nicht gegen die Bremische Landesverfassung verstieß, steht dem nunmehr durch den Antrag des Bremischen Senats veranlaßten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht entgegen.

    Das Sondervotum der Minderheit des Bremischen Staatsgerichtshofs, das sich die Antragsschrift weitgehend zu eigen macht, stellt fest, daß die verfassungsrechtlichen Bedenken "nicht aus der vorgesehenen Regelung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, sondern aus der Ausgestaltung der Mitbestimmungsordnung in personellen Angelegenheiten erwachsen".

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
    Art. 33 Abs. 5 GG ist nicht lediglich ein Programmsatz oder eine Anweisung an den Gesetzgeber, sondern unmittelbar geltendes Recht (BVerfGE 8, 1 [11 ff.]; BGHZ 9, 322 [325 ff.]; 13, 265 [317 ff.]).

    "Der einzelne hergebrachte Grundsatz ist vielmehr in seiner Bedeutung für die Institution des Berufsbeamtentums in der freiheitlichen rechts- und sozialstaatlichen Demokratie zu würdigen; davon hängt ab, in welcher Weise und in welchem Ausmaß er zu beachten ist" (BVerfGE 8, 1 [11 ff., 16 f.]).

  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvL 25/56

    Stadtinspektor NRW

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
    zur Feststellung der Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG BVerfGE 3, 45 (49), im Verfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG BVerfGE 6, 104 (111) und zur Feststellung der Unvereinbarkeit mit Art. 28 Abs. 2 GG BVerfGE 7, 358 (364).

    Gesetzliche Beschränkungen der Personalhoheit der Gemeinden sind aber mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar, wenn sie den Wesensgehalt der gemeindlichen Personalhoheit unangetastet lassen (vgl. BVerfGE 1, 167 [175]; 7, 358 [364]; BVerwGE 6, 19 ff. [24 ff.]).

  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
    Art. 33 Abs. 5 GG ist nicht lediglich ein Programmsatz oder eine Anweisung an den Gesetzgeber, sondern unmittelbar geltendes Recht (BVerfGE 8, 1 [11 ff.]; BGHZ 9, 322 [325 ff.]; 13, 265 [317 ff.]).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
    Gesetzliche Beschränkungen der Personalhoheit der Gemeinden sind aber mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar, wenn sie den Wesensgehalt der gemeindlichen Personalhoheit unangetastet lassen (vgl. BVerfGE 1, 167 [175]; 7, 358 [364]; BVerwGE 6, 19 ff. [24 ff.]).
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
    Nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen über die Rahmenkompetenz (BVerfGE 4, 115 ff. [129 f.]) wäre er nicht befugt, den Ländern den Umfang der Mitwirkung und Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der öffentlichen Bediensteten im einzelnen vorzuschreiben.
  • BVerwG, 22.11.1957 - VII C 69.57

    Kern des kommunalen Selbstverwaltungsrechts

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
    Gesetzliche Beschränkungen der Personalhoheit der Gemeinden sind aber mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar, wenn sie den Wesensgehalt der gemeindlichen Personalhoheit unangetastet lassen (vgl. BVerfGE 1, 167 [175]; 7, 358 [364]; BVerwGE 6, 19 ff. [24 ff.]).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 226/51

    Beamtenansprüche in Hessen

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
    Art. 33 Abs. 5 GG ist nicht lediglich ein Programmsatz oder eine Anweisung an den Gesetzgeber, sondern unmittelbar geltendes Recht (BVerfGE 8, 1 [11 ff.]; BGHZ 9, 322 [325 ff.]; 13, 265 [317 ff.]).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
    Wie das Bundesverfassungsgericht schon wiederholt ausgeführt hat (BVerfGE 3, 225 [247]; 7, 183 [188]), liegt deren Sinn nicht darin, daß die Funktionen der Staatsgewalt scharf getrennt werden, sondern daß die Organe der Legislative, Exekutive und Justiz sich gegenseitig kontrollieren und begrenzen, damit die Staatsmacht gemäßigt und die Freiheit des Einzelnen geschützt wird.
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
    zur Feststellung der Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG BVerfGE 3, 45 (49), im Verfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG BVerfGE 6, 104 (111) und zur Feststellung der Unvereinbarkeit mit Art. 28 Abs. 2 GG BVerfGE 7, 358 (364).
  • BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56

    Zeugenvernehmung Verwaltungsverfahren

  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvL 67/52

    Nachrückende Ersatzleute

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Rn. 70 b) Da die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung schon ihrer Funktion nach auf den Bereich ihrer Sachverantwortung gegenüber dem ganzen Volk und Parlament (vgl. BVerfGE 9, 268 [281]) beschränkt ist, muß sie sich stets der offenen oder versteckten Werbung für einzelne der miteinander konkurrierenden politischen Parteien oder sonstigen an der politischen Meinungsbildung beteiligten Gruppen enthalten.
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Daß selbstverständlich jede Organisationsform in irgendeiner Beziehung "Herrschaftsorganisation" ist (vgl. dazu auch BVerfGE 9, 268), besagt nichts für die hier allein zu entscheidende Frage, ob Herrschaftsrechte speziell aus Grundrechten abgeleitet werden dürfen oder gar müssen, noch dazu, wenn diese Herrschaftsrechte nicht dem einzelnen Grundrechtsträger, sondern einer aus dem großen Kreis aller Grundrechtsträger ausgegrenzten privilegierten Gruppe zuerkannt und von Repräsentativorganen wahrgenommen werden.
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …

    Beamte realisieren die Machtstellung des Staates (BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268 ), sie haben als "Repräsentanten der Rechtsstaatsidee" dem ganzen Volk zu dienen und ihre Aufgaben im Interesse des Wohls der Allgemeinheit unparteiisch und gerecht zu erfüllen (BVerwG…, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51.13 - BVerwGE 151, 114 Rn. 26).

    Aufgrund dieser Treuepflicht gehört es jedenfalls zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, dass sich der Beamte zu der Verfassungsordnung, auf die er vereidigt ist, bekennt und für sie eintritt (BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268 sowie Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ; BVerwG…, Urteil vom 27. November 2014 - 2 C 24.13 - BVerwGE 150, 366 Rn. 30).

    Rn. 16 Der Beamte, der "sozusagen als Staat Befehle geben kann" (BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268 ), muss sich mit den Prinzipien der verfassungsmäßigen Ordnung ohne innere Distanz identifizieren.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht