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   BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09   

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https://dejure.org/2010,3272
BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09 (https://dejure.org/2010,3272)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.2010 - 1 BvR 882/09 (https://dejure.org/2010,3272)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 2010 - 1 BvR 882/09 (https://dejure.org/2010,3272)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, EWGRL 577/85, § 171 Abs 1 HGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs 2 ZPO) trotz grundsätzlicher Bedeutung der Sache verletzt Rechtsschutzanspruch - hier: Wirkung des Widerrufs eines Beitritts zu einer KG nach dem Haustürwiderrufsgesetz ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes durch eine Entscheidung über eine klärungsbedürftige und durch den Bundesgerichtshof im Wege einer Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegten Rechtsfrage unter Zurückweisung der Berufung; Erstreckung der ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs 2 ZPO) trotz grundsätzlicher Bedeutung der Sache verletzt Rechtsschutzanspruch - hier: Wirkung des Widerrufs eines Beitritts zu einer KG nach dem Haustürwiderrufsgesetz ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs 2 ZPO) trotz grundsätzlicher Bedeutung der Sache verletzt Rechtsschutzanspruch - hier: Wirkung des Widerrufs eines Beitritts zu einer KG nach dem Haustürwiderrufsgesetz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes durch eine Entscheidung über eine klärungsbedürftige und durch den Bundesgerichtshof im Wege einer Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegten Rechtsfrage unter Zurückweisung der Berufung; Erstreckung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückweisung der Berufung und der effektive Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 196
  • WM 2010, 794
  • NZG 2010, 714
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09
    a) Für den Zivilprozess ergibt sich das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).

    Effektiver Rechtsschutz in diesem Sinne umfasst nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten sowie auf eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstandes (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09
    a) Für den Zivilprozess ergibt sich das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).

    Effektiver Rechtsschutz in diesem Sinne umfasst nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten sowie auf eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstandes (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).

  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09
    Diese Grundsätze finden auch auf den einstimmigen Beschluss des Berufungsgerichts über die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO Anwendung, da er gemäß § 522 Abs. 3 ZPO nicht anfechtbar ist und damit den Weg zur Revision versperrt (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 m.w.N.).

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 m.w.N.).

  • BGH, 12.07.2010 - II ZR 269/07

    Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Anwendbarkeit der EWG-Richtlinie

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09
    In Kenntnis der Umstände, dass der Bundesgerichtshof eine zumindest ähnliche Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt habe, ein echtes Parallelverfahren dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung über die dort eingelegte Revision vorliege (Az.: II ZR 269/07) und andere deutsche Gerichte Parallelverfahren förmlich ausgesetzt hätten, habe das Oberlandesgericht hier dennoch nach § 522 ZPO entschieden und ihm dadurch sowohl den Zugang zur Revisionsinstanz wie auch zum Europäischen Gerichtshof in verfassungswidriger Weise verwehrt.

    Darin wird unter anderem mitgeteilt, das dort anhängige, ebenfalls eine Kommanditeinlage betreffende Revisionsverfahren II ZR 269/07 sei analog § 148 ZPO bis zur Erledigung desjenigen Revisionsverfahrens ausgesetzt, in dem die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof erfolgt ist.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09
    Es begründet zwar keinen Anspruch auf eine weitere Instanz; die Entscheidung über den Umfang des Rechtsmittelzuges bleibt vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 89, 381 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09
    Es begründet zwar keinen Anspruch auf eine weitere Instanz; die Entscheidung über den Umfang des Rechtsmittelzuges bleibt vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 89, 381 ; 107, 395 ).
  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09
    Bereits zuvor, durch Beschluss vom 5. Mai 2008 (WM 2008, S. 1026), hatte der Bundesgerichtshof in einem eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreffenden Rechtsstreit das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09
    Auch kann derzeit nicht angenommen werden, dass bei Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Ausgangsgericht kein anderes, für den Beschwerdeführer günstigeres Ergebnis in Betracht kommt (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09
    Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09
    Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08

    E. Friz - Richtlinie 85/577 - Verbraucherschutz bei außerhalb von Geschäftsräumen

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 2534/10

    Vereinbarkeit des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog.

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar sind eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F. mithin dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen sind, sich mithin als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGK 15, 127 ; 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 Rn. 17 m.w.N.).

    Grundsätzliche Bedeutung, die gegebenenfalls gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO a.F. einer Entscheidung des Berufungsgerichts im Beschlusswege entgegensteht, kommt einer Sache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO: BGHZ 151, 221 ; 152, 182 ; 154, 288 ; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, WM 2010, S. 936 Rn. 3; BVerfGK 17, 196 ).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 64/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung - Gegenstandswertfestsetzung

    Mit dem Justizgewährungsanspruch unvereinbar ist eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F. jedoch nur dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich mithin als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (vgl. BVerfGK 15, 127 ; 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 m.w.N.).

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Sache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO: BGHZ 151, 221 ; 152, 182 ; 154, 288 ; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, WM 2010, S. 936 ; BVerfGK 17, 196 ).

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfGK 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2013 - 1 BvR 2246/11 -, NJW 2013, S. 2881 ).

  • BVerfG, 05.07.2022 - 1 BvR 832/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Berufungszurückweisung im Beschlusswege

    a) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes, das für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 85, 337 ; BVerfGK 17, 196 ; stRspr), beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind.

    Diese Grund-sätze finden auch auf den einstimmigen Beschluss des Berufungsgerichts über die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO Anwendung, da er gemäß § 522 Abs. 3 ZPO nicht anfechtbar ist und damit den Weg zur Revision versperrt (BVerfGK 17, 196 mit Verweis auf BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, Rn. 17; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2013 - 1 BvR 2246/11 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2020 - 1 BvR 2656/17 -, Rn. 6).

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (BVerfGK 17, 196 mit Verweis auf BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, Rn. 19).

  • BVerfG, 25.09.2018 - 1 BvR 453/17

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz in Zivilsachen durch

    a) Für den Zivilprozess ergibt sich das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ; BVerfGK 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, juris, Rn. 12).
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZN 835/16

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    Darüber hinaus hat das Landesarbeitsgericht ausgehend von seinem Rechtsstandpunkt zu dieser Frage keinen allgemeinen Rechtssatz aufgestellt, so dass das Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Handhabung des Rechts nicht berührt ist und die Entscheidung insoweit auch deshalb keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. BVerfG 25. März 2010 - 1 BvR 882/09 - Rn. 19, BVerfGK 17, 196) .
  • BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfGK 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. April 2016 - 1 BvR 2405/14 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich mithin als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (vgl. BVerfGK 15, 127 ; 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, VersR 2014, S. 609 m.w.N.).

    Grundsätzliche Bedeutung, die gegebenenfalls gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO einer Entscheidung des Berufungsgerichts im Beschlusswege entgegensteht, kommt einer Sache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO: BGHZ 151, 221 ; 152, 181 ; 154, 288 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, WM 2010, S. 936 Rn. 3; BVerfGK 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, VersR 2014, S. 609 ).

  • OLG Bamberg, 09.08.2012 - 1 U 79/12

    Krankheitskostenversicherung - Erstattung Physiotherapieleistungen

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfG Beschluss v. 25.03.2010, Az.: 1 BvR 882/09).
  • BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17

    Keine hinreichende Darlegung einer Divergenz höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich mithin als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (vgl. BVerfGK 15, 127 ; 17, 196 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2811/14 -, Rn. 15).
  • KG, 12.06.2013 - 28 U 21/12

    Privilegierte Garage ist zu dulden!

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (BVerfG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 BvR 882/09 Rdnr. 17 m.w.N.).
  • KG, 25.09.2013 - 28 U 36/12

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Geltendmachung des Einwands der

  • BGH, 10.11.2011 - IX ZR 66/10

    Beratungs- und Rechtsmittelbelehrungspflichten des für einen mit einem negativen

  • OLG Bamberg, 28.01.2011 - 1 U 120/10

    Zulassung der Revision: Grundsätzliche Bedeutung einer Sache

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