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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2120
BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03 (https://dejure.org/2003,2120)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03 (https://dejure.org/2003,2120)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 2 BvQ 3/03 (https://dejure.org/2003,2120)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 100 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Durch Zahlungsunfähigkeit verursachter Zahlungsnotstand - Einstweilige Anordnung gegen eine Entscheidung über eine Zahlungsklage - Vorlegung einer völkerrechtlichen Fragestellung - Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unterlassenen Vorlagebeschluss ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Antrag des Staats Argentinien auf Aussetzung eines Zivilverfahrens betreffend die Rückzahlung von Schuldverschreibungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Antrag der Republik Argentinien auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Staatsnotstands ohne Erfolg

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag der Republik Argentinien auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Staatsnotstands ohne Erfolg

  • zaoerv.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Geltung von Justizgrundrechten für ausländische Staaten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Argentinien-Anleihen // Hochverschuldetes Land wollte Rechtsschutz gegen Gläubiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 32
  • DVBl 2003, 661
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (26)

  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2003 - 21 O 294/02

    "Argentinienanleihen"

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03
    das Landgericht Frankfurt am Main - 21. Zivilkammer, in dem Verfahren 2-21 O 294/02, D. und L. Sch. gegen Republik Argentinien, anzuweisen:.

    1. seiner Vorlagepflicht gemäß Artikel 100 Abs. 2 GG in Verbindung mit Artikel 25 GG zu entsprechen und das Bestehen und die Tragweite des völkerrechtlichen Prinzips des Staatsnotstandes in Bezug auf die Staatsinsolvenz der Republik Argentinien durch das Bundesverfassungsgericht gerichtlich klären zu lassen, und 2. das Verfahren 2-21 O 294/02 bis zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Umfang und Tragweite des völkerrechtlichen Prinzips des Staatsnotstandes auszusetzen.

    Ihren Zahlungsanspruch gegen die Antragstellerin machen die Kläger des Ausgangsverfahrens in einem Urkundsprozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main - 21. Zivilkammer (Az. 2-21 O 294/02) geltend.

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03
    Da sich auch ausländische juristische Personen des Privatrechts auf die grundrechtsähnlichen Rechte des Grundgesetzes berufen können (vgl. BVerfGE 18, 441 ; 21, 207 ; 23, 229 ; 64, 1 ), ist es nur folgerichtig, anzunehmen, dass diese Gewährleistungen auch ausländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingeräumt sind.

    Die Antragstellerin muss die Gelegenheit nutzen, das Landgericht erneut auf seine Pflicht zur Vorlage entscheidungserheblicher völkerrechtlicher Fragestellungen gemäß Art. 100 Abs. 2 GG hinzuweisen (zur Vorlagepflicht vgl. BVerfGE 23, 288 ; 64, 1 ; 96, 68 ).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Urheberrechtsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03
    Hier wird durch den Subsidiaritätsgrundsatz gewährleistet, dass dem Bundesverfassungsgericht infolge der fachgerichtlichen Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein bereits eingehend geprüftes Tatsachenmaterial vorliegt und ihm auch die Fallanschauung und die Rechtsauffassung der sachnäheren Fachgerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 m.w.N.).

    Kann der mit dem Subsidiaritätsgrundsatz verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der verfassungsrechtlich relevanten Sach- und Rechtslage herbeizuführen, nicht erreicht werden, ist die vorherige Anrufung der Fachgerichte ebenfalls entbehrlich (vgl. BVerfGE 79, 1 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvE 1/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Abberufung des …

    Rn. 22 Die Antragsgegner verweisen zwar zu Recht darauf, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung regelmäßig unzulässig ist, wenn das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Rechtsfolge im Hauptsacheverfahren nicht bewirken könnte (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 14, 192 ; 16, 220 ; BVerfGK 1, 32 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2011 - 1 BvQ 44/11 -, Rn. 1;… Barczak, in: ders., BVerfGG, 2018, § 32 Rn. 37;… Lenz/Hansel, BVerfGG, 2. Aufl. 2015, § 32 Rn. 31).
  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13

    Griechenland immun; Völkerrechtlicher Grundsatz der Staatenimmunität; Anspruch …

    Das gilt auch für ausländische Staaten (vgl. BVerfGK 1, 32 ; 9, 211 ).
  • BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 1507/22

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung von Vollstreckungsschutz gegen eine …

    Die Kammer hat den Antrag für unzulässig erachtet, weil das Bundesverfassungsgericht die von dem Beschwerdeführer mit diesem Antrag begehrte Rechtsfolge, die Wiedereinsetzung in den Besitz der Wohnung, im Verfahren der Hauptsache nicht hätte bewirken können (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 14, 192 ; 16, 220 ; 151, 58 ; 155, 357 ; BVerfGK 1, 32 ).
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