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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5077
BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03 (https://dejure.org/2003,5077)
BVerfG, Entscheidung vom 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03 (https://dejure.org/2003,5077)
BVerfG, Entscheidung vom 27. August 2003 - 2 BvR 1324/03 (https://dejure.org/2003,5077)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot im Rahmen der Prüfung einer fortdauernden Untersuchungshaft ; Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Rechtfertigung einer langen Dauer der Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft; Grenzen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1; StPO § 33a
    Erschöpfung des Rechtswegs in Strafsachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 340
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat daher in ständiger Rechtsprechung betont, dass der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschwerdeführers den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ) und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößern kann (vgl. BVerfGE 36, 264 ) und regelmäßig vergrößern wird (vgl. BVerfGE 53, 152 ).

    Die Vorschrift des § 121 Abs. 1 StPO lässt nur in begrenztem Umfang eine Fortdauer der Untersuchungshaft zu und ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).

    Das verfassungsrechtlich verankerte Beschleunigungsgebot verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat daher in ständiger Rechtsprechung betont, dass der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschwerdeführers den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ) und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößern kann (vgl. BVerfGE 36, 264 ) und regelmäßig vergrößern wird (vgl. BVerfGE 53, 152 ).

    Die Vorschrift des § 121 Abs. 1 StPO lässt nur in begrenztem Umfang eine Fortdauer der Untersuchungshaft zu und ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).

    Das verfassungsrechtlich verankerte Beschleunigungsgebot verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).

  • BVerfG, 07.08.1998 - 2 BvR 962/98

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft - …

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03
    Im Rahmen der besonderen Haftprüfung nimmt das Oberlandesgericht eine nur ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vor, wobei es zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (…vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 f. ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 BvR 171/99 -, NJW 1999, S. 2802 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40).

    Das Oberlandesgericht nimmt in unzulässiger Weise (vgl. BVerfG, a.a.O., StV 1999, S. 40;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401 f.) auf seinen früheren Beschluss Bezug und geht über bloß floskelhafte Formulierungen nicht hinaus.

  • BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99

    Rechtmäßigkeit der Haftfortdauer; nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03
    Das Oberlandesgericht nimmt in unzulässiger Weise (…vgl. BVerfG, a.a.O., StV 1999, S. 40; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401 f.) auf seinen früheren Beschluss Bezug und geht über bloß floskelhafte Formulierungen nicht hinaus.

    Dies gilt insbesondere, wenn es auf Grund von Kompetenzkonflikten, die ihre Ursache in grob fehlerhaften Entscheidungen haben, zu erheblichen Verfahrensverzögerungen kommt (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1992 - 2 BvR 1305/92 -, StV 1992, S. 522; a.a.O., NJW 2000, S. 1401 f.).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat daher in ständiger Rechtsprechung betont, dass der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschwerdeführers den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ) und sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößern kann (vgl. BVerfGE 36, 264 ) und regelmäßig vergrößern wird (vgl. BVerfGE 53, 152 ).

    Das bedeutet, dass ein Eingriff in die Freiheit nur hinzunehmen ist, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die vorläufige Inhaftierung des Verdächtigen (vgl. BVerfGE 19, 342, ).

  • BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1316/01

    Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03
    Im Rahmen der besonderen Haftprüfung nimmt das Oberlandesgericht eine nur ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vor, wobei es zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 f. ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 BvR 171/99 -, NJW 1999, S. 2802 f.;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40).
  • BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 171/99

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03
    Im Rahmen der besonderen Haftprüfung nimmt das Oberlandesgericht eine nur ihm vorbehaltene eigene Sachprüfung vor, wobei es zugleich erst- und letztinstanzlich entscheidet (…vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 f. ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 BvR 171/99 -, NJW 1999, S. 2802 f.;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03
    Geht aber das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vorbringens eines Beteiligten nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung eben dieses Vortrages schließen (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03
    § 33a StPO ist dahingehend auszulegen, dass die Bestimmung jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlussverfahren erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 42, 252 ;… BVerfG, Vorprüfungsausschuss vom 5. März 1985 - 2 BvR 1715/83 -, NStZ 1985, S. 277).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03
    Diesem Anspruch korrespondiert die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen des Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 14, 320 ; 18, 380 ; 22, 267 ).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

  • BVerfG, 05.03.1985 - 2 BvR 1715/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die …

  • BVerfG, 07.09.1992 - 2 BvR 1305/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers

  • BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1911/99

    fehlende Prognosebegründung - §§ 33, 33a StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, …

  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer …

    Auch Bezugnahmen auf vorangegangene Haftfortdauerentscheidungen sind - selbst bei weitgehend unverändertem Sachverhalt - nur in engen, hier nicht weiter zu erörternden Grenzen statthaft, weil sich die für eine Haftfortdauer maßgeblichen Umstände angesichts der seit der letzten Entscheidung verstrichenen Zeit in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (…vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40, …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162;… Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401 f., …und vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. August 2003 - 2 BvR 1324/03 -, BVerfGK 1, 340 ).
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 4/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Untersuchungshaft; Rechtswegerschöpfung; …

    13 2. Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV) geltend gemacht, so gehört der außerordentliche Rechtsbehelf der Anhörungsrüge zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Regelfall abhängig ist (st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 21. September 2018 - VfGBbg 27/17 -, https://verfassungsgericht. brandenburg.de; speziell zum Haftprüfungsverfahren vgl. BVerfGK 1, 340; vgl. auch Beschluss vom 19. Dezember 2002 - VfGBbg 104/02 -, https://verfassungsgericht.
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 2/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Untersuchungshaft; Rechtswegerschöpfung; …

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV) geltend gemacht, so gehört der außerordentliche Rechtsbehelf der Anhörungsrüge zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Regelfall abhängig ist (st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 21. September 2018 - VfGBbg 27/17 -, https://verfassungsgericht. brandenburg.de; speziell zum Haftprüfungsverfahren vgl. BVerfGK 1, 340; vgl. auch Beschluss vom 19. Dezember 2002 - VfGBbg 104/02 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
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