Rechtsprechung
| BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Rückwirkende Anordnung der Gesetzeskraft einer Verordnung; Heranziehung eines Kursmaklers zur Entrichtung einer Kostenumlage; Voraussetzungen einer echten, verfassungsrechtlich unwirksamen Rückwirkung; Zulässigkeit einer Rückwirkung wegen der Absehbarkeit des Eintritts ...
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
I. Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht über das Kreditwesen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 08.12.2005 - 1 E 181/05
- BVerwG, 13.09.2006 - 6 C 10.06
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 10, 346
- NVwZ-RR 2007, 433
- WM 2007, 729
Wird zitiert von ... (74) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06
cc) Gegenteiliges lässt sich auch aus der von dem Beschwerdeführer herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1986 (BVerfGE 72, 200) nicht ableiten.Nach diesem Beschluss kann eine echte Rückwirkung unter anderem im Falle einer unklaren oder verworrenen Rechtslage zulässig sein (vgl. BVerfGE 72, 200 m.w.N.).
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06
Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 88, 384 ; 101, 239 ).Darüber hinaus lässt sich auch der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellte Grundsatz nicht auf den vorliegenden Fall übertragen, das Vertrauen des Bürgers in den Bestand des geltenden Rechts sei "erst von dem Zeitpunkt ab" nicht mehr schutzwürdig, "in dem der Bundestag ein rückwirkendes Gesetz beschlossen hat" (BVerfGE 13, 261 m.w.N.).
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06
Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (BVerfGE 101, 239 ).Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 88, 384 ; 101, 239 ).
- VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 527/04
Umlage nach KredWG § 51 Abs 1; Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06
Wie sich aus der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses des Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 20. Oktober 2004 (BTDrucks 15/3976) ergebe, habe mit der Anordnung der Gesetzeskraft der Verordnungsregelung eine Rechtsunsicherheit beseitigt werden sollen, die sich daraus ergeben habe, dass in Rechtsbehelfsverfahren gegen Umlagebescheide geltend gemacht worden sei, die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 UmlVKF habe in § 51 Abs. 1 KWG keine Ermächtigungsgrundlage (vgl. dazu VG Köln…, Urteil vom 17. Februar 2004 - 14 K 10111/00 -, WM 2004, S. 1719 ff., einerseits; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 11. Oktober 2004 - 9 E 527/04 -, andererseits).Die Unvereinbarkeit der Verordnung mit dem damaligen § 51 KWG wurde zwar von einem Verwaltungsgericht vertreten; ein anderes Verwaltungsgericht war dagegen der Auffassung, die Verordnung sei rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. VG Köln…, Urteil vom 17. Februar 2004, a.a.O. , und Urteil vom 17. Februar 2004 - 14 K 10360/00 -, einerseits; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 11. Oktober 2004 - 9 E 527/04 -, andererseits).
- VG Köln, 17.02.2004 - 14 K 10111/00
Unwirksamkeit der UmlageVO Kredit- und Finanzdienstleistungswesen vom 8. 3. 1999
Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06
Wie sich aus der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses des Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 20. Oktober 2004 (BTDrucks 15/3976) ergebe, habe mit der Anordnung der Gesetzeskraft der Verordnungsregelung eine Rechtsunsicherheit beseitigt werden sollen, die sich daraus ergeben habe, dass in Rechtsbehelfsverfahren gegen Umlagebescheide geltend gemacht worden sei, die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 UmlVKF habe in § 51 Abs. 1 KWG keine Ermächtigungsgrundlage (vgl. dazu VG Köln, Urteil vom 17. Februar 2004 - 14 K 10111/00 -, WM 2004, S. 1719 ff., einerseits; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 11. Oktober 2004 - 9 E 527/04 -, andererseits).Die Unvereinbarkeit der Verordnung mit dem damaligen § 51 KWG wurde zwar von einem Verwaltungsgericht vertreten; ein anderes Verwaltungsgericht war dagegen der Auffassung, die Verordnung sei rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. VG Köln, Urteil vom 17. Februar 2004, a.a.O. , und Urteil vom 17. Februar 2004 - 14 K 10360/00 -, einerseits; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 11. Oktober 2004 - 9 E 527/04 -, andererseits).
- BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99
Halbteilungsgrundsatz
Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06
Es kann dahingestellt bleiben, in welchem Umfang Vermögen überhaupt vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG umfasst ist (vgl. hierzu BVerfGE 93, 121 ; 115, 97 ). - BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64
Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG
Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06
Selbst wenn die Unwirksamkeit der Rechtsverordnung nach Erlass des "heilenden" Gesetzes im Nachhinein festgestellt würde, wäre das für die Wirkung der Rechtsverordnung als das Vertrauen auf Nichtheranziehung beseitigender Rechtsetzungsakt unerheblich (vgl. BVerfGE 22, 330 ). - BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06
Das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat, tritt jedoch zurück, wenn sich kein schützenswertes Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (vgl. BVerfGE 95, 64 ). - BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06
a) Das grundsätzliche Verbot rückwirkender belastender Gesetze beruht auf den Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (BVerfGE 45, 142 ). - BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Zinsanpassungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06
Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 88, 384 ; 101, 239 ). - BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
Kostenrechtsnovelle
- BVerwG, 13.09.2006 - 6 C 10.06
Bemessungsgrundlage, Bilanzsumme, Ertrag, Finanzdienstleistungsaufsicht, …
- VG Frankfurt/Main, 08.12.2005 - 1 E 181/05
Kostenumlage des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen gegenüber einem …
- VG Köln, 17.02.2004 - 14 K 10360/00
Rechtmäßigkeit einer Festsetzung einer Umlage gemäß § 51 Abs. 1 Kreditwesengesetz …
- BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung …
Dies ist ua dann der Fall, wenn eine in ihrer Wirksamkeit umstrittene Norm eine finanzielle Belastung des Betroffenen bereits anordnete und diese formell in Frage gestellte Norm später durch eine unbedenkliche Norm gleichen Inhalts rückwirkend ersetzt wird (BVerfGK 10, 346, 353). - OLG Brandenburg, 02.08.2017 - 4 U 84/16
Duldungspflicht einer Stadt hinsichtlich der Aufstellung von Hinweisschildern für …
Das allgemeine Gleichheitsgrundrecht ist nur verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rdnr. 38, …und Urteil vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99 - Rdnr. 157). - BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18
SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß
Der in der Rechtsverordnung liegende Rechtsetzungsakt beseitigt das Vertrauen darauf, nicht herangezogen zu werden (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 33, BVerfGK 10, 346).
- BVerfG, 11.08.2020 - 1 BvR 2654/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der …
Aus dem Rechtsschein kann dann schutzwürdiges Vertrauen darauf erwachsen, dass er die tatsächliche Rechtslage abbildet, so dass von ihm umfasste Begünstigungen nicht nachträglich beseitigt werden dürfen (vgl. schon BVerfGE 13, 261 sowie BVerfGE 18, 429 ; 50, 177 ; 135, 1 ; ferner BVerfGK 10, 346 ; 14, 244 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juni 1988 - 1 BvR 35/88 -, juris, Rn. 5;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 -, Rn. 56).Rn. 18 Entscheidend ist, dass die materiellen Belastungen, die in einem solchen "Reparaturgesetz" enthalten sind, denjenigen entsprechen, die in den ursprünglichen, später als unwirksam erkannten Bestimmungen vorgesehen waren; dann wird den Belasteten durch die Rückwirkung nichts zugemutet, womit sie nicht ohnehin schon zu rechnen hatten (vgl. BVerfGE 22, 330 ; ferner BVerfGK 10, 346 ; 16, 162 ).
- LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16
Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der …
Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 28, NVwZ-RR 2007, 433 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06] ). Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies daher einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (…vgl. BVerfG 7. Oktober 2015 - 2 BvR 568/15 - Rn. 14, Juris)..Insbesondere wurden in der Vergangenheit Gesetze mit einer Rückwirkung dann unbeanstandet gelassen, wenn die fehlerhafte Norm lediglich an formellen Mängeln litt (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 33, NVwZ-RR 2007, 433 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06] für zweifelhafte Reichweite einer Ermächtigungsnorm für eine RVO; BVerwG 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 - NJW 1987, 1346 für formell fehlerhaften Bebauungsplan). Auch insoweit stehen die Entscheidungen des BAG einer Rückwirkung des SokaSiG nicht entgegen.
Der demokratisch gewählte Gesetzgeber ist z.B. befugt, eine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Anlass zu nehmen, um diese durch ein Gesetz außer Kraft treten zu lassen (vgl. BVerfG 12. Juni 1986 - 2 BvL 5/80 u.a. - NJW 1986, 2817 [BVerfG 12.06.1986 - 2 BvL 5/80] ). Außerdem hat das BVerfG angenommen, dass der Gesetzgeber auch befugt sei, eine formell rechtswidrige Rechtsverordnung durch ein gültiges Gesetz mit Rückwirkung zu "heilen" (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 32 ff., NVwZ-RR 2007, 433 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06] ). Wörtlich hat der Senat ausgeführt: "Selbst wenn die Unwirksamkeit der Rechtsverordnung nach Erlass des "heilenden" Gesetzes im Nachhinein festgestellt würde, wäre das für die Wirkung der Rechtsverordnung als das Vertrauen auf Nichtheranziehung beseitigender Rechtsetzungsakt unerheblich" (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 33, NVwZ-RR 2007, 433 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06] ). Maßgeblich bleibt stets staatliches Handeln (wie hier auch Bayreuther Ausschussdrucks. 18(11)902 S. 60; ebenso Engels, NZA 2017, 680, 682 FN 53)..
(1) Ist eine (echte) Rückwirkung im Grundsatz zulässig, führt nicht jeder damit verbundene Nachteil dazu, die Rückwirkung i.E. versagen zu müssen (vgl. BVerwG 15. April 1983 - 8 C 170/81 - Juris;… Jarass in Jarass/Pieroth GG 9. Aufl. Art. 20 Rn. 72). In der bereits erwähnten Entscheidung des BVerfG wurde es stillschweigend als unproblematisch angesehen, dass sich bei einem Wechsel der Rechtsgrundlage von einer RVO zu einem Gesetz auch der Rechtsschutz der betroffenen Bürger änderte (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 32 ff., NVwZ-RR 2007, 433 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06] )..
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18
Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes
Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 28, juris mwN).Das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat, tritt jedoch zurück, wenn sich kein schützenswertes Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).
Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).
Als möglichen Rechtfertigungsgrund hat das Bundesverfassungsgericht weiter den Fall anerkannt, in dem eine Norm, deren formelle Wirksamkeit in Frage gestellt wurde, durch eine andere, formell unbedenkliche Norm ersetzt wird (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).
Anders sei der Fall zu beurteilen, dass eine formell in Frage gestellte Norm durch eine unbedenkliche Norm gleichen Inhalts ersetzt werde (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).
Wenn sich kein schützenswertes Vertrauen bilden konnte, tritt das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund ja im Vertrauensschutz hat, zurück (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, vgl. auch BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 290 ).
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16
Sozialkassenbeitrag - Zeitraum 2012 bis 2014 - Baugewerbe
Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 28, juris mwN).Das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat, tritt jedoch zurück, wenn sich kein schützenswertes Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).
Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).
Als möglichen Rechtfertigungsgrund hat das Bundesverfassungsgericht weiter den Fall anerkannt, in dem eine Norm, deren formelle Wirksamkeit in Frage gestellt wurde, durch eine andere, formell unbedenkliche Norm ersetzt wird (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).
Anders sei der Fall zu beurteilen, dass eine formell in Frage gestellte Norm durch eine unbedenkliche Norm gleichen Inhalts ersetzt werde (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).
Wenn sich kein schützenswertes Vertrauen bilden konnte, tritt das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund ja im Vertrauensschutz hat, zurück ( vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, vgl. auch BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 290).
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 4 Sa 1832/16
Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des …
Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 28, juris mwN).Das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat, tritt jedoch zurück, wenn sich kein schützenswertes Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).
Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).
Als möglichen Rechtfertigungsgrund hat das Bundesverfassungsgericht weiter den Fall anerkannt, in dem eine Norm, deren formelle Wirksamkeit in Frage gestellt wurde, durch eine andere, formell unbedenkliche Norm ersetzt wird (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).
Anders sei der Fall zu beurteilen, dass eine formell in Frage gestellte Norm durch eine unbedenkliche Norm gleichen Inhalts ersetzt werde (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).
Wenn sich kein schützenswertes Vertrauen bilden konnte, tritt das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund ja im Vertrauensschutz hat, zurück (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, vgl. auch BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 290 ).
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17
Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des …
Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 28, juris mwN).Das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat, tritt jedoch zurück, wenn sich kein schützenswertes Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).
Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).
Als möglichen Rechtfertigungsgrund hat das Bundesverfassungsgericht weiter den Fall anerkannt, in dem eine Norm, deren formelle Wirksamkeit in Frage gestellt wurde, durch eine andere, formell unbedenkliche Norm ersetzt wird (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).
Anders sei der Fall zu beurteilen, dass eine formell in Frage gestellte Norm durch eine unbedenkliche Norm gleichen Inhalts ersetzt werde (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).
Wenn sich kein schützenswertes Vertrauen bilden konnte, tritt das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund ja im Vertrauensschutz hat, zurück (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, vgl. auch BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 290 ).
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16
Sozialkassenbeitrag, Zeitraum 2012 bis 2014
Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 28, juris mwN).Das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat, tritt jedoch zurück, wenn sich kein schützenswertes Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).
Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).
Als möglichen Rechtfertigungsgrund hat das Bundesverfassungsgericht weiter den Fall anerkannt, in dem eine Norm, deren formelle Wirksamkeit in Frage gestellt wurde, durch eine andere, formell unbedenkliche Norm ersetzt wird (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).
Anders sei der Fall zu beurteilen, dass eine formell in Frage gestellte Norm durch eine unbedenkliche Norm gleichen Inhalts ersetzt werde (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).
Wenn sich kein schützenswertes Vertrauen bilden konnte, tritt das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund ja im Vertrauensschutz hat, zurück (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, vgl. auch BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 290 ).
- BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 34.09
Finanzdienstleistung; Anlagevermittlung; Eigenhandel; Abschlussvermittlung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2009 - 3 A 1795/08
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das "Gesetz zur Erhebung von § 4 Abs. 1 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - 12 A 815/14
Anwendung der Geschwisterermäßigung bzgl. Heranziehung und Erhebung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 1 A 1328/08
Vereinbarkeit eines rückwirkenden Ausschlusses nicht verschreibungspflichtiger …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 1 A 498/09
Beihilfeanspruch für die Präparate Sinupret forte, Umckaloabo, Lymphomyosot und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2010 - 1 A 565/09
Abhängigkeit der Beihilfefähigkeit eines Produktes bzw. Präparates von der …
- LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17
Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt, …
- LAG Hessen, 05.09.2017 - 12 Sa 1207/15
Teilnahme eines Unternehmens, das Trockenbau-, Bodenbeschichtungs-, Maler- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - 3 A 1833/08
Beihilfefähigkeit von Hyaluronsäure zur Behandlung von Gonarthrose und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 1 A 308/09
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für das Präparat "Ostenil" als ein nicht …
- LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16
Die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen folgt bei …
- OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LC 33/11
Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot durch die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - 3 A 1776/08
Vereinbarkeit des Gesetzes zur Erhebung von § 4 Abs. 1 Nr. 7 und Anl. 2 BVO NRW …
- LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 210/17
Das SokaSiG ist wirksam und nicht dem BVerfG nach Art. 100 GG vorzulegen. Zur …
- LAG Hessen, 15.08.2017 - 12 Sa 1015/16
Teilnahme eines baugewerblichen Betriebes, in dem Erdbewegungs- und …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - VGH N 18/06
Gemeinden können sich auf Rückwirkungsverbot berufen
- LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15
VTV Gerüstbau
- LAG Hessen, 15.09.2017 - 10 Sa 580/17
§§ 7 SokaSiG, 1a und 1 AEntG a.F., §§ 18, 22, 24 VTV, ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 16 KR 9/11
Krankenversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 1 A 349/09
Anspruch eines beihilfeberechtigten Justizamtsinspektors auf Gewährung von …
- LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 92/14
Teilnahme eines Unternehmens, das Windergärten herstellt, am …
- LAG Hessen, 20.06.2017 - 12 Sa 518/16
Teilnahme eines Trockenbauunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
- OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10
Verstoß gegen höherrangiges Recht durch Anknüpfung der nach dem Grad der …
- LAG Hessen, 13.02.2018 - 12 Sa 983/12
Teilnahme eines Kabelkanäle und Kabelträgersysteme aus Metall montierenden …
- LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 123/17
Werden an Biogasanlagen und Güllebehälter nach dem Wasserhaushaltsgesetz …
- LAG Hessen, 11.08.2017 - 10 Sa 41/17
§§ 7 Abs. 7 SokaSiG; 18 ; 21 VTV-Bau, §§ 7 Abs. 7 SokaSiG; 18 ; 21 VTV-Bau
- LAG Hessen, 07.11.2017 - 12 Sa 120/14
Sozialkassen im Baugewerbe
- LAG Hessen, 18.07.2017 - 12 Sa 1014/16
VTV-Bau
- LAG Hessen, 13.11.2018 - 12 Sa 1718/17
SokaSiG
- LAG Hessen, 05.12.2017 - 12 Sa 843/16
Teilnahme eines Fliesenverlegungs, Fug-, Maler-, Maurer- und Baggerarbeiten sowie …
- BVerwG, 03.08.2007 - 6 B 33.07
Rückwirkende Anordnung der Gesetzeskraft der Umlage-Verordnung Kredit- und …
- LAG Hessen, 12.09.2017 - 12 Sa 1106/16
Begründetheit von Zahlungsverpflichtungen nach den Sozialkassentarifverträgen des …
- VG Lüneburg, 08.10.2014 - 5 A 113/13
Erschwernisbeitrag; versiegelte Fläche; Flächenbeitrag; Gewässerunterhaltung; …
- LAG Hessen, 08.08.2017 - 12 Sa 1068/16
Teilnahme eines Betriebes mit dem Gegenstand der Montage von IT-Schaltschränken …
- LAG Hessen, 13.11.2018 - 12 Sa 1310/17
Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen …
- VG Gelsenkirchen, 24.06.2009 - 3 K 1256/09
Beihilfefähigkeit, Ausschluss verschreibungspflichtiger (u.a. Viagra, Cialis) und …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 2 A 10723/07
Beamte müssen Kostendämpfungspauschale auch für Vergangenheit zahlen
- LAG Hessen, 07.06.2018 - 9 Sa 1128/17
Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand in …
- BVerwG, 24.01.2011 - 8 C 36.09
Abschlussvermittlung; Anlagevermittlung; Bundesanstalt für …
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16
Klageänderung; Änderung der Rechtslage; Zweifel Verfassungsmäßigkeit SoKaSiG
- LAG Hessen, 08.02.2018 - 9 Sa 740/16
1. Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand …
- LAG Hessen, 23.10.2018 - 12 Sa 219/18
§ 7 SokaSiG
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16
Verfassungsmäßigkeit des SokaSig
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07
Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Alimentationsprinzip; Amtsangemessenheit; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18
Rückforderung von Beitragszahlungen im Rahmen des Sozialkassenverfahrens im …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 9 Sa 999/17
Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1563/17
Allgemeinverbindlicherklärung - Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 11 Sa 385/16
Sozialkassenverfahren - Bürgenhaftung
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16
Verfassungsmäßigkeit des SokaSig
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1536/16
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 M 160/08
Unterhaltungslast von Schöpfwerken; Verfassungsmäßigkeit des GUVG MV § 3a
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 23 Sa 110/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 18 Sa 1425/17
Zulässigkeit der Erhebung von Beitragszahlungen zum Sozialkassenverfahren im …
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 23 Sa 109/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18
Darlegungslast der Sozialkasse
- OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 3 Kart 109/12
Isolierte Anfechtung des belastenden Teils einer Festlegung
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2009 - 1 L 113/05
Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 2 Sa 1011/18
Sozialkasse des Baugewerbes - Mindestbeiträge - Kühldeckenmontage - keine …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10
Zur Anwendung des § 4 Abs 2 S 1 AbwAGAG ST und des § 7 AbwAGAG ST
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 9 Sa 67/18
Rückforderung von Sozialkassenbeiträgen, SoKaSiG verfassungsgemäß
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 9 Sa 1394/17
Teilnahme eines Abbrucharbeiten ausführenden Betriebes am Sozialkassenverfahren …
- VG Greifswald, 20.04.2011 - 3 A 775/09
Zweitwohnungsteuer: Rückwirkung bei Kinderzimmerfällen; BAFöG-Empfänger
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