Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2672
BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02 (https://dejure.org/2007,2672)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.2007 - 1 BvR 943/02 (https://dejure.org/2007,2672)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 1 BvR 943/02 (https://dejure.org/2007,2672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 8 Abs. 1; ; GG Art. 8 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides bzw. einer Kostenfestsetzung über Gebühren für den Erlass von versammlungsrechtlichen Auflagen; Verfassungsmäßigkeit einer grundsätzlichen Gebührenpflicht für Amtshandlungen aus Anlass von Versammlungen; Anforderungen an Auslegung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Kosten für versammlungsrechtliche Auflagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 354
  • NVwZ 2008, 414
  • DVBl 2008, 802 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 16.04.2002 - 24 ZB 01.1338

    Vereinbarkeit der Erhebung von Kosten für die Festlegung von Auflagen nach § 15 …

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02
    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. April 2002 - 24 ZB 01.1338 -, b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. Februar 2001 - M 7 K 00.3379 - .

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. April 2002 - 24 ZB 01.1338 - und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. Februar 2001 - M 7 K 00.3379 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Rn. 23 3. Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Verwaltungsgerichtshof ab (vgl. Bay. VGH, NVwZ 2003, S. 114 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2006 - 7 A 10017/06

    Keine Gebühr für Auflagen bei Versammlung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02
    Eine solche Abwehr konkreter Gefahren wird dagegen nicht bezweckt bei Amtshandlungen, die sich in bloßen Hinweisen auf die allgemeine Rechtslage erschöpfen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. März 2007 - 1 BvR 232/04 -, NVwZ 2007, S. 1183 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Mai 2006 - 7 A 10017/06 -, NVwZ 2007, S. 236 ) oder bei Verhaltensanweisungen, die Vorkehrungen für abstrakt gefährliche Tatbestände vorsehen oder im Sinne vorsorgender Maßnahmen auch ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr den reibungslosen Ablauf einer Versammlung gewährleisten sollen (vgl. Hess. VGH…, Urteil vom 26. April 2006 - 5 UE 1567/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 6 f.).

    Rn. 40 bb) Nach der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist eine eigenständige Voraussetzung für die Begründung von Gebührenpflichten, dass zwischen der Verwaltungsleistung und dem Gebührenschuldner eine besondere Beziehung besteht, die es gestattet, diesem die Amtshandlung individuell zuzurechnen (vgl. BVerwGE 109, 272 ; OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 2007, S. 236 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02
    Rn. 37 aa) Eine grundsätzliche Gebührenpflicht für Amtshandlungen aus Anlass von Versammlungen würde dem Charakter des Art. 8 Abs. 1 GG als Freiheitsrecht widersprechen, das nicht unter einem Erlaubnisvorbehalt steht und das Beschränkungen im Sinne des Absatz 2 nur unterworfen werden darf, wenn sie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 115, 320 ).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02
    Rn. 37 aa) Eine grundsätzliche Gebührenpflicht für Amtshandlungen aus Anlass von Versammlungen würde dem Charakter des Art. 8 Abs. 1 GG als Freiheitsrecht widersprechen, das nicht unter einem Erlaubnisvorbehalt steht und das Beschränkungen im Sinne des Absatz 2 nur unterworfen werden darf, wenn sie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 115, 320 ).
  • BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88

    Eilversammlungen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02
    Im Übrigen hat er (unter Verweis auf BVerfGE 85, 69 ) ausgeführt, dass auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes die Versammlungsbehörde Vorkehrungen "zum störungsfreien Verlauf der Veranstaltung und zum Schutz von Interessen Dritter oder der Gesamtheit" zu treffen habe; dabei hat der Verwaltungsgerichtshof nicht berücksichtigt, dass die in Bezug genommenen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts nur der Darstellung der ratio der versammlungsrechtlichen Anmeldepflicht galten, sich aber nicht auf die Voraussetzungen des Erlasses beschränkender Verfügungen bezogen.
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr; …

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02
    Rn. 40 bb) Nach der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist eine eigenständige Voraussetzung für die Begründung von Gebührenpflichten, dass zwischen der Verwaltungsleistung und dem Gebührenschuldner eine besondere Beziehung besteht, die es gestattet, diesem die Amtshandlung individuell zuzurechnen (vgl. BVerwGE 109, 272 ;… OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 2007, S. 236 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts ergibt sich aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit § 61 Abs. 1 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 232/04

    Ordnungswidrigkeit von herabsetzenden Äußerungen eines Redners einer Versammlung …

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02
    Eine solche Abwehr konkreter Gefahren wird dagegen nicht bezweckt bei Amtshandlungen, die sich in bloßen Hinweisen auf die allgemeine Rechtslage erschöpfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. März 2007 - 1 BvR 232/04 -, NVwZ 2007, S. 1183 ; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 16. Mai 2006 - 7 A 10017/06 -, NVwZ 2007, S. 236 ) oder bei Verhaltensanweisungen, die Vorkehrungen für abstrakt gefährliche Tatbestände vorsehen oder im Sinne vorsorgender Maßnahmen auch ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr den reibungslosen Ablauf einer Versammlung gewährleisten sollen (vgl. Hess. VGH…, Urteil vom 26. April 2006 - 5 UE 1567/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 6 f.).
  • VGH Hessen, 26.04.2006 - 5 UE 1567/05

    Allgemeine Handlungsanweisungen sind keine Auflagen im Sinne des § 15 Abs 1 …

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2007 - 1 BvR 943/02
    Eine solche Abwehr konkreter Gefahren wird dagegen nicht bezweckt bei Amtshandlungen, die sich in bloßen Hinweisen auf die allgemeine Rechtslage erschöpfen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. März 2007 - 1 BvR 232/04 -, NVwZ 2007, S. 1183 ; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 16. Mai 2006 - 7 A 10017/06 -, NVwZ 2007, S. 236 ) oder bei Verhaltensanweisungen, die Vorkehrungen für abstrakt gefährliche Tatbestände vorsehen oder im Sinne vorsorgender Maßnahmen auch ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr den reibungslosen Ablauf einer Versammlung gewährleisten sollen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 26. April 2006 - 5 UE 1567/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 6 f.).
  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Deshalb dürfen dem Veranstalter keine Gefahrentatbestände zugerechnet werden, die nicht von ihm, sondern im Zusammenhang mit der Versammlung eigenständig durch Dritte geschaffen werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Oktober 2007 - 1 BvR 943/02 - BVerfGK 12, 354 Rn. 39 f.).
  • BVerfG, 14.01.2025 - 1 BvR 548/22

    Polizeikosten Hochrisikospiele - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …

    Soweit unter Bezugnahme auf den Wortlaut des Grundgesetzes Gebührenerhebungsverbote für möglich gehalten werden (bei Art. 8 GG aus dem Begriff "ohne Erlaubnis" - vgl. BVerfGK 12, 354 ;… bei Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG daraus, dass der Bundestag in "allgemeiner" und "freier" Wahl zu wählen ist - vgl. Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 159), werden diese grundrechtsbezogen und nicht aufgabenbezogen begründet.

    Rn. 87 (a) Eine Gebühr ist nur dann angemessen, wenn sie auch tatsächlich als Gegenleistung für eine individuell zurechenbare Leistung erhoben wird (vgl. BVerfGE 91, 207 ; vgl. auch BVerfGK 8, 285 ; 12, 354 - zu Art. 8 GG; in diese Richtung auch BVerfGE 80, 103 ; BVerfGK 13, 551 ).

    Das Merkmal der individuellen Zurechenbarkeit verlöre seine Begrenzungsfunktion, wenn jede Art von Kausalität ausreichen würde (vgl. ausdrücklich im Bereich des Art. 8 GG BVerfGK 12, 354 ; vgl. im Zusammenhang mit dem Veranlasserprinzip BVerfGK 8, 285 ).

    Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn die Gebühr von dem Gebrauch der grundrechtlich geschützten Freiheit abschrecken, diese unzumutbar erschweren würde oder in sonstiger Weise erdrosselnde Wirkung hätte (vgl. für Gerichtsgebühren und die Justizgewährungspflicht BVerfGE 85, 337 ; für den Teilhabeanspruch aus Art. 12 GG BVerfGE 134, 1 ; zu Art. 8 GG BVerfGK 12, 354 ), unabhängig davon, ob eine Zurechenbarkeit der Gebühr und deren Höhe zu den Gebührenschuldnerinnen und -schuldnern gegeben ist oder nicht.

  • VG Berlin, 20.03.2025 - 1 K 281.23

    "Klimakleber": Polizeilicher Schmerzgriff war rechtswidrig

    Das ist nur dann der Fall, wenn die konkrete Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen im Hinblick auf den Schutz eines vorrangigen, zumindest aber gleichwertigen anderen Rechtsgutes ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 1 BvR 943/02, juris Rn. 38).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …

    Nicht auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 VersG werden demgegenüber behördliche Maßgaben erlassen, die nicht eine Abwehr konkret bevorstehender unmittelbarer Gefahren bezwecken, sondern sich in bloßen Hinweisen auf die allgemeine Rechtslage erschöpfen, Vorkehrungen für abstrakt gefährliche Tatbestände vorsehen oder im Sinne vorsorgender Maßnahmen lediglich den reibungslosen Ablauf einer Versammlung gewährleisten sollen (…vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. März 2007 - 1 BvR 232/04 -, NVwZ 2007, S. 1183 , und vom 25. Oktober 2007 - 1 BvR 943/02 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 1 S 1678/07

    Verwaltungsgebühr für versammlungsrechtliche Auflage zur Gefahrenabwehr

    Auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.2007 - 1 BvR 943/02 - sei davon auszugehen, dass die hier vom Kläger angegriffenen Bescheide rechtmäßig seien.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 25.10.2007 - 1 BvR 943/02 -, NVwZ 2008, 414 f. m.w.N.) sind Beschränkungen dieses Grundrechts nach Maßgabe des Abs. 2 verfassungsgemäß, wenn sie zum Schutz eines mit der Versammlungsfreiheit kollidierenden Rechtsguts geeignet und erforderlich und ferner angemessen sind, weil der Schutz des anderen Rechtsguts gegenüber der Versammlungsfreiheit im konkreten Fall vorrangig ist.

    Eine solche Abwehr konkreter Gefahren ist dagegen nicht bezweckt bei Amtshandlungen, die sich in bloßen Hinweisen auf die allgemeine Rechtslage erschöpfen oder bei Verhaltensanweisungen, die Vorkehrungen für abstrakt gefährliche Tatbestände vorsehen oder im Sinne vorsorgender Maßnahmen auch ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr den reibungslosen Ablauf einer Versammlung gewährleisten sollen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.10.2007, a.a.O. mit Hinweis auf VGH Kassel, Urteil vom 26.04.2006 - 5 UE 1567/05 - NVwZ-RR 2007, 6 f.).

    Ebenso wenig genügt die bloße Verursachung der Amtshandlung durch Anmeldung oder Durchführung einer Versammlung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.10.2007, a.a.O.; BVerwGE 109, 272 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.2006 - 7 A 10017/06 -, NVwZ 2007, 236 f.).

    Entgegen der Auffassung des Klägers lässt sich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.2007 - 1 BvR 943/02 (NVwZ 2008, 414 f.) nicht entnehmen, dass zwingende Voraussetzung für eine Gebührenerhebung im Zusammenhang mit einer versammlungsrechtlichen Auflage eine sich hierauf beziehende gesetzliche Gebührenregelung ist.

    Denn es würde eine unverhältnismäßige Beschränkung der Versammlungsfreiheit bedeuten, wenn ein Veranstalter oder Leiter der Versammlung damit rechnen müsste, für jede von der Versammlungsbehörde ergriffene und von ihr als "Auflage" bezeichnete Maßnahme eine Gebühr zahlen zu müssen, wenn er sie nicht erfolgreich mit Rechtsmitteln angreift (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.10.2007, a.a.O.).

  • VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 98/12

    Anwesenheit; Legitimationspflicht; Polzeibeamte in Zivil; Versamlungsleiter sich …

    Einschränkungen müssen zum Schutz eines mit der Versammlungsfreiheit kollidierenden Rechtsguts geeignet, erforderlich und angemessen sein, weil der Schutz des anderen Rechtsguts gegenüber der Versammlungsfreiheit im konkreten Fall vorrangig ist (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2007 - 1 BvR 943/02 - unter Hinweis auf weitere Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen, juris).

    Das Anwesenheitsrecht der Polizei wirkt sich mittelbar einschränkend auf die Ausübung der Versammlungsfreiheit aus und unterliegt deshalb eigenständig zu bestimmenden Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2007, a.a.O., Rn. 39).

  • StGH Hessen, 06.03.2025 - P.St. 2920

    Nur Verstoß gegen Zitiergebot: Hessisches Versammlungsgesetz ist weitgehend …

    20/9471, S. 42 ff.; zum Erfordernis einer bezweckten Identitätsverschleierung auch BVerfG(K), Beschluss vom 25.10.2007 - 1 BvR 943/02 -, BVerfGK 12, 354 [363] = juris, Rn. 52; für eine entsprechend enge Auslegung von § 17a VersammlG Dürig-Friedl, in: Dürig-Friedl/Enders, 2. Aufl. 2022, VersammlG § 17a Rn. 6; Lembke, in: Ridder/Breitbach/Deiseroth, Versammlungsrecht, VersammlG, 2. Aufl. 2020, § 17a Rn. 87 m.w.N. -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 4 B 4.17

    Pflicht eines Polizeibeamten zum Tragen eines Namensschildes auf der …

    Sie knüpft vorrangig präventiv an, indem die Anonymität der Uniform bereits im Vorfeld einer etwaigen Straftat oder Dienstpflichtverletzung eingeschränkt und eine Identitätsverschleierung erschwert wird (vgl. zum Vermummungsverbot bei Versammlungen auch: BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 1 BvR 943/02 - juris Rn. 52).
  • VG Ansbach, 05.03.2025 - AN 4 K 24.662

    Stille Tage Gründonnerstag und Karfreitag, Voraussetzungen einer Befreiung, …

    Rn. 22 Im Übrigen dürfte auch die Kostentragungspflicht wegen Verstoßes gegen die Versammlungsfreiheit rechtswidrig sein (unter Verweis auf BVerfG - 1 BvR 943/02 - Rn. 39ff).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2007 (1 BvR 943/02) auf versammlungsrechtlich begründete Amtshandlungen abgestellt und im Übrigen insoweit dargelegt, dass selbst bei Eröffnung des Schutzbereiches der Versammlungsfreiheit Kostenerstattungen für Amtshandlungen durchaus verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein können.

    Danach widerspricht es lediglich der versammlungsrechtlichen Grundrechtsnorm, für hoheitliche Maßnahmen aus Anlass einer verfassungsrechtlich geschützten Versammlung eine Gebührenpflicht vorzusehen, wenn diese schon nicht den Zweck verfolgen, ein Rechtsgut zu schützen, das im konkreten Fall Vorrang vor der Versammlungsfreiheit genießt (BVerfG, B.v. 25.10.2007 - 1 BvR 943/02 - juris Rn. 39).

    Im Übrigen ist nicht davon auszugehen, dass die inmitten stehende Gebührenpflicht davon abhalten könnte, unter dem Schutz des Art. 8 GG stehende Versammlungen durchzuführen (BVerfG, B.v. 25.10.2007 - 1 BvR 943/02 - juris Rn. 40).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2019 - 15 B 1272/19

    Versammlung Einrichtung einer Halteverbotszone Konzentrationsgrundsatz

    Rn. 14 Vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 1 BvR 943/02 - juris Rn. 40.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 14.13

    Informationsbegehren; Journalist; Presse; Bundeskanzleramt; Rote Armee Fraktion; …

  • KG, 11.12.2012 - 161 Ss 198/12

    Vermummungsverbot: Anforderungen an den subjektiven Tatbestand

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2022 - 1 S 2284/20

    Verbot einer PKK-Demonstration

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - L 1 KR 105/14

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht setzt ua Unternehmen voraus - keine …

  • VG München, 08.05.2013 - M 7 K 12.2426
  • VG Berlin, 21.11.2024 - 1 K 159.22

    Rechtsschutz gegen polizeiliches Vorgehen bei einer Versammlung

  • VG München, 11.06.2024 - M 13 K 24.1597

    Feuerwehrkostenrecht, Austausch der Rechtsgrundlage eines Bescheids, Abseilaktion …

  • VGH Bayern, 23.10.2008 - 10 ZB 07.2665

    Routenänderung eines Aufzugs im Hinblick auf das Persönlichkeitrecht eines …

  • VG München, 11.06.2024 - M 13 K 23.1114

    Feuerwehrkostenrecht, Austausch der Rechtsgrundlage eines Bescheids, Abseilaktion …

  • OLG München, 24.09.2021 - 4 Ws 31/21

    Unanfechtbarkeit der Kostentscheidung bei einer Verfahrenseinstellung nach § 154 …

  • VG Berlin, 12.02.2021 - 1 K 75.20

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine versammlungsrechtliche Auflage

  • VG Magdeburg, 27.08.2013 - 7 A 620/11

    Gebührenpflichten im Versammlungsrecht

  • VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 5 K 08.01753

    Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsgebühr für Versammlungsverbot gemäß § 15 Abs. 1 …

  • VG Kassel, 05.06.2015 - 6 L 1019/15

    Gefahrenprognose, versammlungsrechtliche Auflagen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht