Rechtsprechung
| BVerfG, 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 16.11.2006 - 15 K 5283/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2008 - 1 A 4560/06
- BVerfG, 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08
Papierfundstellen
- BVerfGK 14, 455
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerfG, 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08
Rn. 8 Art. 33 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG verleiht dem Beamten das Recht, eine dienstrechtliche Auswahlentscheidung dahingehend gerichtlich überprüfen zu lassen, ob der Dienstherr ermessens- und beurteilungsfehlerfrei über seine Bewerbung entschieden hat (vgl. BVerfGE 39, 334 ; BVerfGK 1, 292 ).Rn. 12 Aus den genannten Gründen verstoßen die angegriffenen Entscheidungen auch weder gegen die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) noch gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) noch gegen die speziellen Differenzierungsverbote des Art. 3 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 39, 334 ).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerfG, 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08
Rn. 6 Art. 103 Abs. 1 GG enthält ein auf die Rechtslage bezogenes Verbot von Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 ).Angesichts dessen ist nicht erkennbar, warum der bereits vor der mündlichen Verhandlung erfolgte Hinweis auf die mögliche Relevanz der Publikationstätigkeit des Beschwerdeführers zu einer gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßenden, eine gravierende Enttäuschung prozessualen Vertrauens voraussetzenden (vgl. BVerfGE 84, 188 ) Überraschungsentscheidung führen sollte.
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08
Rn. 6 Art. 103 Abs. 1 GG enthält ein auf die Rechtslage bezogenes Verbot von Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 ).
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"
Auszug aus BVerfG, 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08
Diese Gewährleistung verlangt jedoch grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist (vgl. BVerfGE 74, 1 ); ihr ist auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (vgl. BVerfGE 66, 116 ). - BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
Auszug aus BVerfG, 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08
Wird dieses subjektive Recht durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, so kann der unterlegene Beamte eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, das heißt, wenn seine Auswahl wenigstens möglich erscheint (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, S. 200 ). - BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur …
Auszug aus BVerfG, 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08
Rn. 8 Art. 33 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG verleiht dem Beamten das Recht, eine dienstrechtliche Auswahlentscheidung dahingehend gerichtlich überprüfen zu lassen, ob der Dienstherr ermessens- und beurteilungsfehlerfrei über seine Bewerbung entschieden hat (vgl. BVerfGE 39, 334 ; BVerfGK 1, 292 ). - BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85
Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08
Diese Gewährleistung verlangt jedoch grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist (vgl. BVerfGE 74, 1 ); ihr ist auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (vgl. BVerfGE 66, 116 ). - BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvR 1151/00
Versagung einer Beförderung eines Beamten wegen Zugehörigkeit zu der Partei "Die …
Auszug aus BVerfG, 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08
Demgegenüber ist bei der Entscheidung über eine Dienstpostenbesetzung die Eignung des Beamten für den jeweils angestrebten Dienstposten zu prüfen, wobei dem Dienstherrn ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Dezember 2001 - 2 BvR 1151/00 -, NVwZ 2002, S. 847 ).
- BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R
Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen …
Rn. 21 Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall, denn Art. 103 Abs. 1 GG begründet keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts (stRspr des BVerfG, vgl BVerfGE 66, 116, 147; BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG <Kammer>, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08 - juris RdNr 6). Prozessbeteiligte - insbesondere anwaltlich vertretene - müssen grundsätzlich von sich aus alle vertretbaren Gesichtspunkte in Betracht ziehen und sich in ihrem Vortrag darauf einstellen (BVerfGE 86, 133, 144 f; BVerfGE 98, 218, 263;… BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN). Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll lediglich verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (…BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - NZS 2004, 660 ff unter Hinweis auf BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN). Dementsprechend liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn die betroffene Sach- oder Rechtsfrage bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des Verfahrens war, das zu der angegriffenen Entscheidung führte (BVerfG, <Kammer>, Beschluss vom 12.7.2006 - 2 BvR 513/06 - BVerfGK 8, 376). - BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13
Nichtannahmebeschluss: Zur Teilnahme von Unionsbürgern an kommunalen Abstimmungen …
Rn. 69 Art. 103 Abs. 1 GG verbietet auch sogenannte Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerfGE 107, 395 unter Verweis auf BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; vgl. auch BVerfGK 14, 455 ).Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Gericht grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 74, 1 ; 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ; BVerfGK 14, 455 ); Art. 103 Abs. 1 GG statuiert keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 84, 188 ).
- BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Darüber hinaus enthält Art. 103 Abs. 1 GG als weitergehende Garantie den Schutz vor Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 14, 455 ; stRspr).
- BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Darüber hinaus enthält Art. 103 Abs. 1 GG als weitergehende Garantie den Schutz vor Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 14, 455 ; stRspr). - BVerfG, 13.10.2022 - 1 BvR 1019/22
Stattgebender Kammerbeschluss: Überraschende Kostenentscheidung nach dem …
Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet auch den Schutz vor Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 14, 455 ; stRspr). - BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als …
103 Abs. 1 GG begründet keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts, insbesondere nicht im Hinblick auf dessen Rechtsansichten (stRspr des BVerfG, vgl BVerfGE 66, 116, 147; BVerfGE 74, 1, 5; BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144;… BVerfG [Kammer], Beschluss vom 24.10.2007, aaO; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08 - juris RdNr 6). - BGH, 27.02.2014 - 1 StR 200/13
Anhörungsrüge (Umfang einer richterlichen Hinweispflicht)
Dabei ist verkannt, dass Art. 103 Abs. 1 GG zwar Überraschungsentscheidungen verbietet, jedoch das Gericht grundsätzlich weder vor der Entscheidung zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet, noch dessen allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht begründet (BVerfG, Beschluss vom 27. November 2008 - 2 BvR 1012/08 mwN). - OLG Zweibrücken, 22.05.2025 - 1 ORbs 3 SsBs 56/23
Verfahren wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Absehen von …
Insoweit schützt Art. 103 Abs. 1 GG vor "Überraschungsentscheidungen" (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29.03.2007 - 2 BvR 120/07, juris, Rn. 13; s.a. BVerfG, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08, juris, Rn. 6; BVerfG…, Beschluss vom 05.10.1976 - 2 BvR 558/75, juris, Rn. 13; BVerfG…, Beschluss vom 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79, juris, Rn. 9; BVerfG…, Beschluss vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94, juris, Rn. 43; BVerfG…, Beschluss vom 08.10.1985 - 1 BvR 33/83, juris, Rn. 16; BVerfG…, Beschluss vom 22.11.1983 - 2 BvR 399/81, juris, Rn. 11).Ebensowenig ist dem Verbot von Überraschungsentscheidungen auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29.03.2007 - 2 BvR 120/07, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08, juris, Rn. 6; BVerfG…, Beschluss vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90, juris, Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 27.02.2014 - 1 StR 200/13, juris, Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 22.09.2021 - 3 StR 441/20, juris, Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 04.02.2020 - 3 StR 233/19, juris, Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 05.11.2014 - 4 StR 34/14, juris, Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 28.06.2016 - 3 StR 17/15, juris, Rn. 4 f.; BGH…, Beschluss vom 27.02.2014 - 1 StR 200/13, Rn. 9).
- LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13
Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung
Eine Überraschungsentscheidung im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. November 2008 - 2 BvR 1012/08, BVerfGK 14, 455, juris-Rz. 6; BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2011 - VII ZR 22/10, NJW-RR 2011, 487, Rz. 6) konnte die Entscheidung des Bühnenoberschiedsgerichts schon deshalb nicht darstellen, weil die hiesige Beklagte (und Klägerin des Schiedsverfahrens) die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und die daraus folgende Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung schon seit der ursprünglichen Klageerhebung vor dem Bezirksschiedsgericht Hamburg zu einem zentralen Angriffspunkt erhoben hatte.Ein Gericht ist nicht grundsätzlich verpflichtet, die Parteien vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. November 2008 - 2 BvR 1012/08, BVerfGK 14, 455, juris-Rz. 6; BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2011 - VII ZR 22/10, NJW-RR 2011, 487, Rz. 6; BAG…, Urteil vom 08. Dezember 2010 - 5 AZR 95/10, BAGE 136, 263, Rz. 17).
- BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 43/12 B
Vertragsärztliche Versorgung - Praxisgemeinschaft - gemeinsame Behandlung von …
Er soll sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f). Art. 103 Abs. 1 GG gebietet aber nicht, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist (BVerfG vom 27.11.2008 - 2 BvR 1012/08 - Juris RdNr 6; BVerfGE 86, 133, 145, jeweils mwN). Auch aus § 62 SGG ergibt sich keine Pflicht des Prozessgerichts, vor einer Entscheidung die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte mit den Beteiligten zu erörtern, soweit sie bereits aus dem Verfahrensstand ersichtlich sind (…vgl BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2). Eine Überraschungsentscheidung liegt nur dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bislang nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht rechnen musste (…BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 17). - OVG Hamburg, 16.06.2014 - 3 Bs 57/14
Anlassbeurteilung eines hamburgischen Richters; Beurteilungszeitraum; …
- BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 24/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - …
- BSG, 18.01.2011 - B 2 U 268/10 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - …
- BSG, 27.04.2010 - B 2 U 340/09 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …
- OVG Niedersachsen, 02.06.2015 - 7 LA 98/14
Berufsfreiheit; Gefahrgut; Gefahrgutschulung; Gesetzesvorbehalt; Lehrkraft; …
- BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 7/21 B
Rechtmäßigkeit einer vertragsärztlichen Honorarrückforderung; Verfahrensrüge im …
- BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 7/10 B
- BSG, 31.01.2013 - B 1 KR 14/12 BH
- VG Oldenburg, 08.06.2012 - 6 B 3528/12
Beförderung; Beförderungsrichtlinie; Binnendifferenzierung; Leistungsgrundsatz; …
- LSG Baden-Württemberg, 26.09.2016 - L 7 SO 3456/16
- BSG, 24.09.2012 - B 14 KG 3/12 B
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