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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2934
BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09 (https://dejure.org/2009,2934)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.2009 - 1 BvR 182/09 (https://dejure.org/2009,2934)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 (https://dejure.org/2009,2934)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter und Willkürverbot; Heilung eines Gehörsverstoßes durch ergänzende Erwägungen in einer die Anhörungsrüge als unbegründet zurückweisenden Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der mit einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich der Planfeststellung für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/M. befassten Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 111
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen können, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ; stRspr).

    Die Gewährleistung des Art. 103 Abs. 1 GG beschränkt sich dabei nicht darauf, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern, sondern verbürgt dem Verfahrensbeteiligten auch das Recht, sich zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09
    Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amtes auszuschließen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 82, 286 ; 89, 28 ).

    Rn. 10 Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09
    Denn der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge bezweckt die Heilung von Verletzungen des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 107, 395 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, juris Rn. 10).

    Eine Heilung von Gehörsverstößen in der gleichen oder einer weiteren Instanz hat die Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor der Einführung der Anhörungsrüge schon als grundsätzlich möglich angesehen, wenn das betreffende Gericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09
    Rn. 25 Nach Art. 103 Abs. 1 GG beruht eine Entscheidung nur dann auf einem Gehörsverstoß, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung zu einer für die Beteiligten günstigeren Lösung geführt hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 89, 381 ).

    Eine Heilung von Gehörsverstößen in der gleichen oder einer weiteren Instanz hat die Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor der Einführung der Anhörungsrüge schon als grundsätzlich möglich angesehen, wenn das betreffende Gericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09
    Rn. 7 a) Ziel der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 95, 322 ).

    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 95, 322 ).

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher …

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09
    Rn. 26 Zwar wurde die Frage, ob eine Heilung eines Gehörsverstoßes durch ergänzende Erwägungen in einer die Anhörungsrüge als unbegründet zurückweisenden Entscheidung überhaupt statthaft ist, vom Bundesverfassungsgericht in manchen Entscheidungen offen gelassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 -, juris Rn. 26; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. November 2008 - 1 BvR 670/08 -, juris).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erhebung einer Gehörsrüge

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09
    Denn der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge bezweckt die Heilung von Verletzungen des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09
    Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine vorherige Anhörung den Zweck der Maßnahme vereitelte oder wenn die Entscheidung nach vorheriger Anhörung zu spät käme (vgl. BVerfGE 65, 227 ; 83, 24 ).
  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09
    Rn. 26 Zwar wurde die Frage, ob eine Heilung eines Gehörsverstoßes durch ergänzende Erwägungen in einer die Anhörungsrüge als unbegründet zurückweisenden Entscheidung überhaupt statthaft ist, vom Bundesverfassungsgericht in manchen Entscheidungen offen gelassen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 -, juris Rn. 26; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. November 2008 - 1 BvR 670/08 -, juris).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09
    Rn. 25 Nach Art. 103 Abs. 1 GG beruht eine Entscheidung nur dann auf einem Gehörsverstoß, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung zu einer für die Beteiligten günstigeren Lösung geführt hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Rechtswegerschöpfung freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08

    Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstand des

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; …

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch …

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren - …

  • BVerwG, 09.11.2001 - 6 B 59.01

    Wahrung des Verbots einer Erschwerung des Rechtsweges durch Auslegung von …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - 5 A 1218/22

    Keine Befangenheit des Senatsvorsitzenden in Sachen AfD gegen Bundesamt für …

    Rn. 15 Vgl. nur BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1883/22 -, juris, Rn. 18, und vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, BVerfGK 15, 111, juris, Rn. 13; BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2023 - 10 C 4.22 -, juris, Rn. 5, vom 28. Februar 2022 - 9 A 12.21 -, NVwZ 2022, 884, juris, Rn. 20, vom 18. Juli 2019 - 2 C 35.18 -, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 87, juris, Rn. 5, und vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07 u. a. -, NVwZ-RR 2008, 140, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 11. November 2020 - 4 E 695/20 -, juris, Rn. 2.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16

    Prozessverbindung - gesetzlicher Richter

    Die Gerichte sind bei der ihnen obliegenden Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen Zuständigkeitsordnung verpflichtet, dem Gewährleistungsgehalt und der Schutzwirkung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - Rn. 7 f., BVerfGK 15, 111).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - Rn. 10, BVerfGK 15, 111).

  • BVerwG, 10.10.2017 - 9 A 16.16

    Ablehnung; Amtsermittlung; Amtsermittlungsgrundsatz; Befangenheit; Besorgnis der …

    Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - BVerfGK 15, 111 ; BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 …und Beschluss vom 12. September 2012 - 2 AV 11.12 u.a. - juris Rn. 4 f., jeweils m.w.N.).
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