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   BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11   

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BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11 (https://dejure.org/2012,21671)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11 (https://dejure.org/2012,21671)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11 (https://dejure.org/2012,21671)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Klage auf angemessene Entschädigung gem §§ 198, 201 GVG - Zur Möglichkeit des nachträglichen Entfallens der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Klage auf angemessene Entschädigung gem §§ 198, 201 GVG - Zur Möglichkeit des nachträglichen Entfallens der Zulässigkeit einer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Klage auf angemessene Entschädigung gem §§ 198, 201 GVG - Zur Möglichkeit des nachträglichen Entfallens der Zulässigkeit einer ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Ausschöpfung des Rechtswegs bei einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz wegen einer überlangen Verfahrensdauer von über 13 Jahren; Notwendigkeit der Erhebung einer Klage auf angemessene Entschädigung für ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Klage auf angemessene Entschädigung gem §§ 198, 201 GVG - Zur Möglichkeit des nachträglichen Entfallens der Zulässigkeit einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer Ausschöpfung des Rechtswegs bei einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz wegen einer überlangen Verfahrensdauer von über 13 Jahren; Notwendigkeit der Erhebung einer Klage auf angemessene Entschädigung für ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Klage auf angemessene Entschädigung gem §§ 198, 201 GVG - Zur Möglichkeit des nachträglichen Entfallens der Zulässigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfordert vorheriges Ausschöpfen der Möglichkeit spezieller Entschädigungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 424
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11
    Es gehört zu den Aufgaben eines jeden Gerichts, im Rahmen seiner Zuständigkeit bei Verfassungsverletzungen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 47, 144 ; 68, 376 ; 74, 69 ).

    Insoweit enthält der Grundsatz der Subsidiarität eine generelle Aussage über die Aufgabenverteilung zwischen Bundesverfassungsgericht und Fachgerichten (vgl. BVerfGE 49, 252 ; 55, 244 ; 74, 69 ).

    Er trägt auf diese Weise dazu bei, den Rechtsschutz den besonderen Funktionen von Bundesverfassungsgericht und Fachgerichten entsprechend auszugestalten (vgl. BVerfGE 51, 130 ; 69, 122 ; 74, 69 ).

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11
    Dem Bundesverfassungsgericht obliegt es lediglich, die Beachtung der grundrechtlichen Normen und Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (vgl. BVerfGE 42, 143 ).

    Ein zu korrigierender Verstoß gegen Verfassungsrecht liegt nur dann vor, wenn eine gerichtliche Entscheidung Auslegungs- oder Anwendungsfehler erkennen lässt, die die Annahme objektiver Willkür rechtfertigen oder die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11
    Ein zu korrigierender Verstoß gegen Verfassungsrecht liegt nur dann vor, wenn eine gerichtliche Entscheidung Auslegungs- oder Anwendungsfehler erkennen lässt, die die Annahme objektiver Willkür rechtfertigen oder die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11
    Denn entgegen der Rechtsansicht des Beschwerdeführers entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde auch nachträglich entfallen kann (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 33, 247 ; 50, 244 ; 56, 99 ; 72, 1 ; 81, 138 ).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11
    Hat der Bundesgerichtshof eine Rechtsfrage bereits geklärt, kann sich weiterer Klärungsbedarf ergeben, wenn neue Argumente ins Feld geführt werden können, die den Bundesgerichtshof zu einer Überprüfung seiner Auffassung veranlassen könnten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07 -, FamRZ 2010, S. 1235 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10 -, NJW 2011, S. 1276 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2011 - 1 BvR 3007/07 -, NJW 2011, S. 2276 ).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11
    Dies gilt nicht nur dann, wenn die geltend gemachte Beschwer nachträglich wegfällt; auch in Fällen, in denen ein Akt des Gesetzgebers die in einer angegriffenen Entscheidung enthaltene Beschwer nicht unmittelbar beseitigt, aber einen Weg eröffnet, auf dem der Beschwerdeführer diese Beseitigung ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts erwirken kann, ist eine Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 85, 109 ).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11
    Denn entgegen der Rechtsansicht des Beschwerdeführers entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde auch nachträglich entfallen kann (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 33, 247 ; 50, 244 ; 56, 99 ; 72, 1 ; 81, 138 ).
  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 3007/07

    Verletzung des Justizgewährungsanspruchs im Zivilprozess durch unterlassene

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11
    Hat der Bundesgerichtshof eine Rechtsfrage bereits geklärt, kann sich weiterer Klärungsbedarf ergeben, wenn neue Argumente ins Feld geführt werden können, die den Bundesgerichtshof zu einer Überprüfung seiner Auffassung veranlassen könnten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07 -, FamRZ 2010, S. 1235 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10 -, NJW 2011, S. 1276 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2011 - 1 BvR 3007/07 -, NJW 2011, S. 2276 ).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11
    Insoweit enthält der Grundsatz der Subsidiarität eine generelle Aussage über die Aufgabenverteilung zwischen Bundesverfassungsgericht und Fachgerichten (vgl. BVerfGE 49, 252 ; 55, 244 ; 74, 69 ).
  • BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 79/88

    Voraussetzung der Amtshaftung bei ärztlicher Behandlung von Soldaten durch

  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82

    Altersgrenze

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

  • BGH, 05.10.1972 - III ZR 168/70

    Haftung des Landes als Träger der Justizhoheit für ärztliche Kunstfehler eines

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

  • BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvQ 44/11

    Unzulässigkeit eines eA-Antrags, mit dem eine Entscheidung über einen vor

  • BGH, 26.03.1953 - III ZR 220/52

    Rechtliche Stellung einer Universitätsklinik

  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77

    Vorrang der fachgerichtlichen Rechtsauslegung vor Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erwarteter verfassungskonformer

  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Für die Zulässigkeitsvoraussetzungen kommt es jedoch grundsätzlich darauf an, dass diese zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde noch vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11 -, Rn. 10; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 90 Rn. 415).
  • OLG Koblenz, 12.08.2013 - 12 U 1095/12

    Fahrerschutzversicherung: Übergang von Ansprüchen auf Ersatz der Personenschäden

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (BVerfG Beschl. v. 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11 -).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung

    Denn der Beschwerdeführer hat es versäumt, beim zuständigen Oberverwaltungsgericht eine Klage auf angemessene Entschädigung für infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens erlittene Nachteile gemäß § 198 Abs. 1, § 201 GVG zu erheben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11, juris, Rn. 8 f.).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der weiteren Vertretung durch

    Zu dem zu beschreitenden Rechtsweg gehören auch die mit dem am 3. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingeführten Rechtsbehelfe (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11 - juris Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - VerfGH 179/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die nordrhein-westfälische

    Vorsorglich ist in diesem Zusammenhang klarstellend darauf hinzuweisen, dass die aus einer solchen Ausnahmesituation heraus begründete Annahme eines Vorabentscheidungsgrundes nach § 54 Satz 2 Alt. 2 VerfGHG nicht mehr gerechtfertigt sein dürfte, sobald die angegriffene Rechtsnorm außer Kraft getreten ist oder aufgehoben wurde und der Beschwerdeführer deshalb nachteilsfrei (nur noch) die nachträgliche Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit durch das Normenkontrollgericht begehren kann (zum nachträglichen Wegfall der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen eines erst nach ihrer Erhebung eröffneten zumutbaren Rechtswegs vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11, BVerfGK 19, 424 = juris, Rn. 10, und vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 2307/18, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 16.08.2018 - 2 BvR 237/18

    Auslieferung nach Ungarn zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines

    Dass nunmehr Rechtsbehelfe geschaffen wurden, die eine (vor allem finanzielle) Wiedergutmachung für erlittene unmenschliche Haftbedingungen ermöglichen, muss zwar im Rahmen des Art. 35 Abs. 1 EMRK Bedeutung erlangen (so wäre auch im verfassungsrechtlichen Kontext vor dem Hintergrund von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zu entscheiden, vgl. BVerfGK 19, 424 ), führt im Auslieferungsverfahren aber nicht ohne weiteres dazu, dass eine Auslieferung trotz bestehender Gefahr unmenschlicher Haftbedingungen zulässig wäre.
  • BVerfG, 18.09.2017 - 1 BvR 361/12

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen einen fernstraßenrechtlichen

    (b) Der Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht hier nicht entgegen, dass die Notwendigkeit weiterer fachgerichtlicher Klärung erst infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2015 - mithin erst nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde - erforderlich geworden ist (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11 -, juris, Rn. 10).
  • EGMR, 05.12.2013 - 46344/06

    RUMPF ET 70 AUTRES AFFAIRES CONTRE L'ALLEMAGNE

    By rulings of 28 January 2013 (2 BvR 1912/12), 20 June 2012 (2 BvR 1565/11) and 30 May 2012 (1 BvR 2292/11), the Federal Constitutional Court did not admit constitutional complaints because of excessive length of proceedings that had been lodged for adjudication since the applicants had omitted to lodge a damage action in accordance with section 198 subs.
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 2307/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung auf Grund

    Eine Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist auch dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn sich - wie hier - nachträglich ein Weg eröffnet, auf dem der Beschwerdeführer die Beseitigung der geltend gemachten Beschwer ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts erwirken kann (BVerfGK 19, 424 für den Fall eines nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde in Kraft getretenen Gesetzes, das eine weitere Möglichkeit eröffnete, Rechtschutz zu erlangen).
  • BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12

    Versehentliche Nichtbehandlung des Eilantrages eines Strafgefangenen gegen eine

    Allerdings hat der Beschwerdeführer es versäumt, beim zuständigen Oberlandesgericht eine Klage auf angemessene Entschädigung für infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens erlittene Nachteile gemäß § 198 Abs. 1, § 201 GVG zu erheben (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfGK 19, 424 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 -, juris, Rn. 4, und vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, juris, Rn. 12 ff.).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts bei erheblicher Überschreitung der

  • VerfG Brandenburg, 21.09.2012 - VfGBbg 43/12

    Strafverfahrensrechtlicher Beschleunigungsgrundsatz; Subsidiaritätsgrundsatz;

  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 26/16

    Subsidiarität; Fachgerichtliches Verfahren; Verzögerungsrüge; Entschädigungsklage

  • VerfG Brandenburg, 21.09.2012 - VfGBbg 7/12

    Strafverfahrensrechtlicher Beschleunigungsgrundsatz; Subsidiaritätsgrundsatz;

  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 25/16

    Subsidiarität; Fachgerichtliches Verfahren; Verzögerungsrüge; Entschädigungsklage

  • VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 77/15

    Auch im Verfahren der sofortigen Beschwerde ist unter Geltung des Grundsatzes der

  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 4/17
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 73-IV-15
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 91/14

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen überlange

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 125/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens

  • VG Karlsruhe, 18.10.2021 - 4 K 1492/19
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 42-IV-12
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 74-IV-12
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