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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3668
BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02 (https://dejure.org/2004,3668)
BVerfG, Entscheidung vom 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02 (https://dejure.org/2004,3668)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 1 BvR 1715/02 (https://dejure.org/2004,3668)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit der Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages für Klage auf Zahlung von Betreuungsunterhalt; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; GG Art. 20 Abs. 3; BGB § 1615l
    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Prozesskostenhilfe bei Entscheidungserheblichkeit schwieriger Rechtsfragen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Unterhalt: Ist die zeitliche Begrenzung gemäß § 1615l Abs. 2 S. 3 BGB verfassungswidrig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 275
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Rn. 10 b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegten Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 67, 245 ; 81, 347 ).

    Verfassungsrechtlich ist es dabei unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Fachgerichte überschreiten den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht verfassungsrechtlich zukommt, jedoch dann, wenn sie unter Verkennung der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannen und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Rn. 10 b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegten Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 67, 245 ; 81, 347 ).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Gerichtskostenvorschuß

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Rn. 10 b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegten Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 67, 245 ; 81, 347 ).

  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Rn. 10 b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegten Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 67, 245 ; 81, 347 ).

  • OLG Hamm, 28.08.2002 - 5 WF 299/02

    Versagung von Prozesskostenhilfe; Zeitliche Beschränkung eines …

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. August 2002 - 5 WF 299/02 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Bocholt vom 8. Juli 2002 - 15 F 172/02 - .

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. August 2002 - 5 WF 299/02 - und der Beschluss des Amtsgerichts Bocholt vom 8. Juli 2002 - 15 F 172/02 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

  • AG Bocholt, 08.07.2002 - 15 F 172/02
    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. August 2002 - 5 WF 299/02 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Bocholt vom 8. Juli 2002 - 15 F 172/02 - .

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. August 2002 - 5 WF 299/02 - und der Beschluss des Amtsgerichts Bocholt vom 8. Juli 2002 - 15 F 172/02 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02
    Ihrem Begehren ist indes zu entnehmen, dass sie sich in diesem Grundrecht verletzt sieht (vgl. zur Auslegung eines Vorbringens BVerfGE 79, 174 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02
    Die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswertes folgt aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im …

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem …

  • BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10

    Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von …

    Eine fehlende oder unrichtige Artikelzuordnung des Grundrechtsverstoßes, der erkennbar gerügt werden soll, führt nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 275 ).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04

    Betreuungsunterhalt

    Rn. 24 Mit Beschluss vom 4. Februar 2004 (BVerfGK 2, 275) hob das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungen des Amtsgerichts und Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache an das Amtsgericht zurück.
  • BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04

    Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich …

    Soweit beide Unterhaltsansprüche einem Elternteil im Interesse des Kindeswohls die notwendige Betreuung und Erziehung ermöglichen sollen (vgl. Senatsurteil BGHZ 161, 124, 128 ff. = FamRZ 2005, 347, 348), lässt die Verlängerungsmöglichkeit nach § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB aus Gründen grober Unbilligkeit eine verfassungsgemäße Auslegung (vgl. insoweit BVerfG FamRZ 2003, 662, 663) im Einzelfall zu (a.A. Vorlagebeschlüsse des OLG Hamm FamRZ 2004, 1893 und des KG FamRZ 2004, 1895; vgl. auch BVerfG FamRZ 2004, 1013 und FuR 2004, 400).
  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Zwar überschreiten die Fachgerichte den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht verfassungsrechtlich zukommt, wenn sie unter Verkennung der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannen und dadurch der Zweck der PKH, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl BVerfGE 81, 347, 358; BVerfGK 2, 275, RdNr 22;… BVerfG SozR 4-1500 § 73a Nr. 1 RdNr 12).
  • OLG Hamm, 16.08.2004 - 5 UF 262/04

    Verfassungswidrige Befristung des Betreuungsunterhalts bei nichtehelichen Kindern …

    Auch § 1570 BGB ist wie § 1615 l BGB nämlich Ausdruck der Elternverantwortung und dient dazu, die Betreuung durch einen Elternteil zu ermöglichen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02 -).
  • BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 …

    Prozesskostenhilfe ist daher auch dann zu gewähren, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1715/02 -, juris, Rn. 23 f.).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 48/04

    Anrechnung des Kindergeldes bei Kindesunterhalt nach der Regelbetrag-VO

    Zwar dürfen die Voraussetzungen an eine Erfolgsaussicht im Sinne von § 114 ZPO aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht überspannt werden, weil Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes gebietet (BVerfG FuR 2004, 400, 401 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 29.01.2006 - 8 WF 14/06

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss - Bei Nichtabhilfe Begründung …

    Die Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht dürfen nicht zu einer Verlagerung der Hauptsache in das PKH-Verfahren führen (vgl. BVerfG v. 4.2.2004 - 1 BvR 1715/02).

    Ergänzend ist unter Bezug auf die Entscheidung des BVerfG vom 04.02.2004, Az. 1 BvR 1715/02, auszuführen:.

  • VGH Bayern, 01.02.2023 - 19 C 20.2914

    Versagung einer Ausbildungsduldung wegen bevorstehender aufenthaltsbeendender …

    Schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen, die in vertretbarer Weise auch anders beantwortet werden können, dürfen dagegen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden; dem Beteiligten darf nicht die Möglichkeit genommen werden, im Hauptsacheverfahren durch vertiefte Darstellung des eigenen Rechtsstandpunkts auf die Meinungsbildung des Gerichts Einfluss zu nehmen (…vgl. Zimmermann-Kreher in Posser/Wolff, VwGO, 63. Ed., Stand 1.10.2022, VwGO § 166 Rn. 24 m.V.a. BVerfG NJW 2003, 1857; FuR 2004, 400).
  • VG Hamburg, 27.03.2023 - 3 K 3399/21

    Klageänderung bei rückwirkender Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    An die Beurteilung der Erfolgsaussichten dürfen zwar keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.2.2004, 1 BvR 1715/02, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.5.2007, 3 Bs 94/07, juris), da das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen will.
  • VG Hamburg, 25.09.2009 - 10 W 1218/09

    Vorführung zur Musterung

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