Rechtsprechung
| BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03, 1 BvR 2504/03, 1 BvR 2582/03 |
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- Bundesverfassungsgericht
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GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1
- Wolters Kluwer
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Verfassungsmäßigkeit der Einrichtung von Personal-Service-Agenturen
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Arbeit & Soziales - Neuregelungen zur Arbeitnehmerüberlassung verfassungsmäßig!
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Kurzfassungen/Presse (5)
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Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung
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Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung
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Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung
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Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung
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Leiharbeiter müssen bezahlt werden wie die Stammbelegschaft // Verfassungsklage gegen Hartz-Gesetz gescheitert
Besprechungen u.ä. (2)
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Art. 9 Abs. 3, 12 Abs. 1 GG; §§ 3 Abs. 1, 9 AÜG
Arbeitsbedingungen bei Zeitarbeitnehmern - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitnehmerüberlassung: Vorrang für Tarifverträge (IBR 2005, 1053)
Papierfundstellen
- BVerfGK 4, 356
- NZA 2005, 153
- WM 2005, 712
- DVBl 2005, 258 (Ls.)
- BB 2005, 495
- DB 2005, 110
Wird zitiert von ... (54) Zitiert selbst (30)
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97
Urlaubsanrechnung
Auszug aus BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03
Rn. 11 Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt sind insbesondere der Schutzbereich und die Grenzen der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsfreiheit (vgl. insbesondere BVerfGE 94, 268 ; 100, 214 ; 100, 271 ; 103, 293 ) und die Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG bei gesetzlichen Regelungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (vgl. etwa BVerfGE 84, 133 ; 85, 226 ; 92, 140 ; 97, 169 ; 99, 202 ).Der Schutz erstreckt sich auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen und umfasst insbesondere auch die Tarifautonomie, die im Zentrum der den Koalitionen eingeräumten Möglichkeiten zur Verfolgung ihrer Zwecke steht (vgl. BVerfGE 88, 103 ; 94, 268 ; 103, 293 ).
Zu den der Regelungsbefugnis der Koalitionen überlassenen Materien gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 100, 271 ; 103, 293 ).
Rn. 20 aa) Die in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Koalitionsfreiheit kann zum Schutz von Gemeinwohlbelangen eingeschränkt werden, denen gleichermaßen verfassungsrechtlicher Rang gebührt (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 100, 271 ; 103, 293 ).
Dem Gesetzgeber ist es, wenn solche Gründe vorliegen, grundsätzlich nicht verwehrt, Fragen zu regeln, die Gegenstand von Tarifverträgen sein können (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 100, 271 ; 103, 293 ).
Damit verbundene Beeinträchtigungen der Tarifautonomie sind verfassungsgemäß, wenn der Gesetzgeber mit ihnen den Schutz der Grundrechte Dritter oder anderer mit Verfassungsrang ausgestatteter Belange bezweckt und wenn sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 103, 293 ).
Rn. 23 Bei der Umsetzung eines solchen Programms hat der Gesetzgeber im Bereich arbeitsrechtlicher Regelungen einen großen Gestaltungsspielraum (vgl. nur BVerfGE 103, 293 m.w.N.).
Rn. 25 (a) Das Ziel, Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen, hat auf Grund des Sozialstaatsprinzips Verfassungsrang und ermöglicht den zuvor Arbeitslosen, das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG zu verwirklichen (vgl. BVerfGE 100, 271 ; 103, 293 ).
Rn. 27 Ein Mittel ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ).
Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wirtschaftsordnung ein besonders weitgehender Einschätzungs- und Prognosevorrang zukommt (vgl. BVerfGE 77, 84 ; 87, 363 ; 103, 293 ).
- BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86
Wissenschaftliches Personal
Auszug aus BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03
Rn. 11 Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt sind insbesondere der Schutzbereich und die Grenzen der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsfreiheit (vgl. insbesondere BVerfGE 94, 268 ; 100, 214 ; 100, 271 ; 103, 293 ) und die Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG bei gesetzlichen Regelungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (vgl. etwa BVerfGE 84, 133 ; 85, 226 ; 92, 140 ; 97, 169 ; 99, 202 ).Der Schutz erstreckt sich auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen und umfasst insbesondere auch die Tarifautonomie, die im Zentrum der den Koalitionen eingeräumten Möglichkeiten zur Verfolgung ihrer Zwecke steht (vgl. BVerfGE 88, 103 ; 94, 268 ; 103, 293 ).
Rn. 18 Das Aushandeln von Tarifverträgen ist ein wesentlicher Zweck der Koalitionen (vgl. BVerfGE 94, 268 ).
Zu den der Regelungsbefugnis der Koalitionen überlassenen Materien gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 100, 271 ; 103, 293 ).
Dem Gesetzgeber ist es, wenn solche Gründe vorliegen, grundsätzlich nicht verwehrt, Fragen zu regeln, die Gegenstand von Tarifverträgen sein können (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 100, 271 ; 103, 293 ).
Damit verbundene Beeinträchtigungen der Tarifautonomie sind verfassungsgemäß, wenn der Gesetzgeber mit ihnen den Schutz der Grundrechte Dritter oder anderer mit Verfassungsrang ausgestatteter Belange bezweckt und wenn sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 103, 293 ).
- BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
Lohnabstandsklausel
Auszug aus BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03
Rn. 11 Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt sind insbesondere der Schutzbereich und die Grenzen der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsfreiheit (vgl. insbesondere BVerfGE 94, 268 ; 100, 214 ; 100, 271 ; 103, 293 ) und die Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG bei gesetzlichen Regelungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (vgl. etwa BVerfGE 84, 133 ; 85, 226 ; 92, 140 ; 97, 169 ; 99, 202 ).Geschützt ist auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 365 ; 100, 271 ).
Zu den der Regelungsbefugnis der Koalitionen überlassenen Materien gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 100, 271 ; 103, 293 ).
Rn. 20 aa) Die in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Koalitionsfreiheit kann zum Schutz von Gemeinwohlbelangen eingeschränkt werden, denen gleichermaßen verfassungsrechtlicher Rang gebührt (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 100, 271 ; 103, 293 ).
Dem Gesetzgeber ist es, wenn solche Gründe vorliegen, grundsätzlich nicht verwehrt, Fragen zu regeln, die Gegenstand von Tarifverträgen sein können (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 100, 271 ; 103, 293 ).
Rn. 25 (a) Das Ziel, Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen, hat auf Grund des Sozialstaatsprinzips Verfassungsrang und ermöglicht den zuvor Arbeitslosen, das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG zu verwirklichen (vgl. BVerfGE 100, 271 ; 103, 293 ).
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
Auszug aus BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03
Rn. 11 Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt sind insbesondere der Schutzbereich und die Grenzen der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsfreiheit (vgl. insbesondere BVerfGE 94, 268 ; 100, 214 ; 100, 271 ; 103, 293 ) und die Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG bei gesetzlichen Regelungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (vgl. etwa BVerfGE 84, 133 ; 85, 226 ; 92, 140 ; 97, 169 ; 99, 202 ).Rn. 39 b) Bei privatrechtlichen Regelungen, die der Vertragsfreiheit Grenzen setzen, geht es um den Ausgleich widerstreitender Interessen, die regelmäßig beide grundrechtlich verankert sind (vgl. BVerfGE 97, 169 ).
Rn. 40 Da beide Arbeitsvertragsparteien unter dem Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG stehen, sind die kollidierenden Grundrechtspositionen in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfGE 89, 214 ; 97, 169 ).
Eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten kann nur angenommen werden, wenn eine Grundrechtsposition den Interessen des anderen Vertragspartners in einer Weise untergeordnet wird, dass in Anbetracht der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts von einem angemessenen Ausgleich nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. BVerfGE 97, 169 ).
- BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03
Insoweit fehlt es an der Darlegung der Verletzung eigener subjektiver Verfassungsrechte (vgl. BVerfGE 77, 84 ).Sie rechtfertigen sich daraus, dass der Individualarbeitsvertrag vielfach ein unzureichendes Instrument zur Begründung eines sozial angemessenen Arbeitsverhältnisses darstellt (vgl. BVerfGE 34, 307 ; 77, 84 ).
Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wirtschaftsordnung ein besonders weitgehender Einschätzungs- und Prognosevorrang zukommt (vgl. BVerfGE 77, 84 ; 87, 363 ; 103, 293 ).
Dasselbe gilt für die Bewertung der Interessenlage, das heißt die Gewichtung der einander entgegenstehenden Belange und die Bestimmung ihrer Schutzbedürftigkeit (vgl. BVerfGE 37, 1 ; 51, 193 ; 77, 84 ; 77, 308 ; 81, 156 ).
- BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Auszug aus BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03
Geschützt ist auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 365 ; 100, 271 ).Rn. 20 aa) Die in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Koalitionsfreiheit kann zum Schutz von Gemeinwohlbelangen eingeschränkt werden, denen gleichermaßen verfassungsrechtlicher Rang gebührt (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 100, 271 ; 103, 293 ).
Arbeitsrechtliche Normen dienen vor allem dem Schutz der Arbeitnehmer, weil diese sich beim Abschluss von Arbeitsverträgen typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit befinden (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 85, 191 ; 92, 365 ).
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03
Rn. 34 Zwar umfasst die Koalitionsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht auch das Recht des Einzelnen, einer Koalition fernzubleiben (vgl. BVerfGE 50, 290 ).Der Schutzbereich der negativen Koalitionsfreiheit beschränkt sich insofern auf ein Fernbleiberecht der Außenseiter (vgl. BVerfGE 31, 297 ; 44, 322 ; 50, 290 ; 55, 7 ).
- BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86
Kurzarbeitergeld
Auszug aus BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03
Geschützt ist auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 92, 365 ; 100, 271 ).Arbeitsrechtliche Normen dienen vor allem dem Schutz der Arbeitnehmer, weil diese sich beim Abschluss von Arbeitsverträgen typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit befinden (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 85, 191 ; 92, 365 ).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74
Allgemeinverbindlicherklärung I
Auszug aus BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03
Der Staat enthält sich in diesem Betätigungsfeld grundsätzlich einer Einflussnahme (vgl. BVerfGE 38, 281 ) und überlässt die erforderlichen Regelungen der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zum großen Teil den Koalitionen, die sie autonom durch Vereinbarungen treffen (vgl. BVerfGE 44, 322 ).Der Schutzbereich der negativen Koalitionsfreiheit beschränkt sich insofern auf ein Fernbleiberecht der Außenseiter (vgl. BVerfGE 31, 297 ; 44, 322 ; 50, 290 ; 55, 7 ).
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03
Dasselbe gilt für die Bewertung der Interessenlage, das heißt die Gewichtung der einander entgegenstehenden Belange und die Bestimmung ihrer Schutzbedürftigkeit (vgl. BVerfGE 37, 1 ; 51, 193 ; 77, 84 ; 77, 308 ; 81, 156 ).Das Gebot des Art. 3 Abs. 1 GG, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln, ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 81, 156 m.w.N.).
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
- BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
G 10
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85
Streikeinsatz von Beamten
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
- BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65
Arbeitnehmerkammern
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
- BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96
Arbeitslosigkeit ohne Wettbewerb
- BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93
Gewerkschaftsausschluß
- BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75
Schloßberg
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
- BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74
Allgemeinverbindlicherklärung II
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72
Weinwirtschaftsabgabe
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84
Hessisches Sonderurlaubsgesetz - Art. 72 Abs. 1 GG; Entgeltfortzahlung, Art. 12 …
- BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 27/69
Verfassungsmäßigkeit der durch Heimarbeiterausschüsse Entgeltsfestsetzungen
- BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69
Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von Rechtsanwälten nur bei Streitwerten über …
- BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn - …
Damit verbundene Beeinträchtigungen der Tarifautonomie sind verfassungsgemäß, wenn der Gesetzgeber mit ihnen den Schutz der Grundrechte Dritter oder anderer mit Verfassungsrang ausgestatteter Belange bezweckt und wenn sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03, 1 BvR 2504/03 und 1 BvR 2582/03 - zu C II 3 b aa der Gründe, BVerfGK 4, 356).Rn. 32 Unter Berücksichtigung des dem Gesetzgeber zustehenden Einschätzungs- und Prognosevorrangs (vgl. dazu BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03, 1 BvR 2504/03, 1 BvR 2582/03 - zu C II 3 b bb (2) (b) der Gründe, BVerfGK 4, 356) ist das Konzept des Gesetzgebers nachvollziehbar, den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn umfassend zu schützen und auch der Gefahr eines Anspruchsverlusts durch das Versäumen tariflicher Ausschlussfristen, die in vielen Arbeitsverhältnissen zumindest kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln Anwendung finden, zu verhindern.
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
Ultra-vires-Kontrolle Mangold
Dies gilt insbesondere im Bereich des Individualarbeitsvertragsrechts (vgl. BVerfGE 57, 139 ; BVerfGK 4, 356 ). - BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18
Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag
Den Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung sollten alternative Regelungssysteme zur Verfügung stehen (…ähnlich Schüren in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. 2010 § 9 Rn. 169): Entweder sind dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der jeweiligen Überlassung die den vergleichbaren Stammarbeitnehmern des Entleihers zustehenden wesentlichen Arbeitsbedingungen zu gewähren oder die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer werden durch die tariflichen Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitsbranche entweder kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit oder durch vertragliche Inbezugnahme gestaltet (so auch das Verständnis des BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03, 1 BvR 2504/03, 1 BvR 2582/03 - zu C II 6 der Gründe).Die Bedingungen der Leiharbeitnehmer gegenüber denjenigen der Stammarbeitnehmer flexibel zu gestalten (BT-Drs. 15/25 S. 38), lag nach der gesetzgeberischen Konzeption bei den Tarifvertragsparteien der Arbeitnehmerüberlassung (…vgl. zu diesem Gedanken Lembke in Boemke/Lembke AÜG 3. Aufl. 2013 § 9 Rn. 183; ähnlich BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03, 1 BvR 2504/03, 1 BvR 2582/03 - zu C II 3 b bb (1) der Gründe), nicht hingegen beim einzelnen Verleiher.
- LAG Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 3 Sa 34/16
Anschlussverbot - Befristung - Verzugsschadenpauschale - arbeitsrechtliche …
Es ist vornehmlich seine Sache, auf der Grundlage seiner arbeitsmarkt-, sozial- und wirtschaftspolitischen Vorstellungen und Ziele und unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Sachgebiets zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will (BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03, 1 BvR 2504/03, 1 BvR 2582/03 - AP AEntG § 3 Nr. 2 = EzAÜG GG Nr. 7 = NZA 2005, 153). - BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung
Geschützt ist zum anderen auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen(s. nur BVerfG 6. Februar 2007 - 1 BvR 978/05 - zu II 2 a der Gründe mwN, NZA 2007, 394;… BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - Rn. 11 mwN, BAGE 123, 134). Der Schutz erstreckt sich auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen und umfasst insbesondere die Tarifautonomie, die im Zentrum der den Koalitionen eingeräumten Möglichkeiten zur Verfolgung ihrer Zwecke steht (BVerfG 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 ua. - zu C I 1 a der Gründe, BVerfGE 92, 365; 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 ua. - zu C II 3 a der Gründe, AP AEntG § 3 Nr. 2; 10. September 2004 - 1 BvR 1191/03 - zu B II 1 der Gründe mwN, AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 167 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 136;… BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 33, EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 143 ). - BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Tariftreueerklärung
Die Verringerung von Arbeitslosigkeit ermöglicht den zuvor Arbeitslosen, das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG zu verwirklichen (vgl. BVerfGK 4, 356 ), sich durch Arbeit in ihrer Persönlichkeit zu entfalten und darüber Achtung und Selbstachtung zu erfahren. - BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09
Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung; …
Jedenfalls ist ihre Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG berührt, weil die Erstreckung von Mindestlohntarifregelungen das Recht des Arbeitgebers einschränkt, die Arbeitsbedingungen privatautonom zu gestalten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03, 2504/03 und 2582/03 - NZA 2005, 153 ). - BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 ua. -).Das Bestreben der Arbeitgeberseite, über für sie wirtschaftlich günstigere tarifliche Regelungen dem Gebot der Gleichbehandlung nicht nachkommen zu müssen, wird es einer Arbeitnehmerkoalition in der Arbeitnehmerüberlassungsbranche eher erleichtern als erschweren, Tarifverträge auszuhandeln. Zudem wäre ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG wegen der damit vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke nicht nur gegenüber Arbeitgeber-, sondern auch gegenüber Arbeitnehmerkoalitionen verfassungsrechtlich gerechtfertigt (vgl. dazu im Einzelnen: BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 ua. - zu C II 3 b der Gründe)..
- BAG, 22.06.2021 - 1 ABR 28/20
Keine Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.
Rn. 37 b) Zudem ist die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie dort, wo der Gesetzgeber seine normativen Regelungskompetenzen zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen wahrnimmt, eine notwendige Bedingung, um den Tarifvertragsparteien durch - im Hinblick auf Art. 9 Abs. 3 GG ggf. sogar gebotene (vgl. BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 ua. - zu C II 3 b bb (2) (d) der Gründe) - Tariföffnungsklauseln Regelungsbefugnisse einzuräumen, die aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes den Arbeitsvertragsparteien versagt sind. - BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08
Nachbindung an einen Tarifvertrag
(2) Schließlich besteht für das ausgetretene Verbandsmitglied entgegen der Auffassung der Revision die Möglichkeit, die Nachbindung zu beenden, und zwar durch den Abschluss eines Firmentarifvertrags mit der Gewerkschaft, die auch den Verbandstarifvertrag geschlossen hat (zur Option des Firmentarifvertrags s. auch BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 ua. - AP AEntG § 3 Nr. 2 = EzAÜG GG Nr. 7). - BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06
Verfassungsrechtliche Grenzen der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen durch die …
- BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 83/21
Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer
- ArbG Braunschweig, 03.04.2014 - 5 Ca 463/13
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - Verfassungswidrigkeit
- BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss
- BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel
- BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 26/21
Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer
- BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20
Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber
- BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1047/05
Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz …
- LAG Baden-Württemberg, 11.08.2016 - 3 Sa 8/16
Befristung - zeitlich uneingeschränktes Anschlussverbot - kein Vertrauensschutz …
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05
Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen …
- VG Düsseldorf, 27.08.2015 - 6 K 2793/13
Tariftreuegesetz im ÖPNV verfassungswidrig
- ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit …
- LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Beitragsnachforderung aufgrund einer …
- VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- BSG, 03.06.2026 - B 11 AL 8/24 R
Zur Arbeitgebereigenschaft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 AÜG und zur …
- BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 476/18
Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand
- BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 537/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss nach § 45 ArbGG
- SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung - …
- BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 477/05
Betriebsübergang bei einem Frauenhaus, Änderung der Tätigkeit, Voraussetzungen …
- BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 262/08
Nachbindung an einen Tarifvertrag
- LAG Düsseldorf, 22.02.2005 - 8 Sa 1756/04
Änderungskündigung zur Anwendung von tariflichen Vorschriften in der …
- LSG Sachsen, 27.08.2019 - L 3 AL 70/19
Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung …
- LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2005 - 3 TaBV 20/05
Negative Koalitionsfreiheit, Vereinbarung, Betriebsrat, Arbeitgeberverband, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16
Verfassungsmäßigkeit des SokaSig
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 22 Sa 1701/16
Klageänderung; Änderung der Rechtslage; Zweifel Verfassungsmäßigkeit SoKaSiG
- LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11
Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit durch Gewährung höherer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2024 - L 9 AL 169/22
Antrag auf Erteilung von Erlaubnissen zur Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16
Verfassungsmäßigkeit des SokaSig
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1536/16
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG
- LAG Nürnberg, 04.09.2013 - 7 Sa 374/13
Ausbildungsverhältnis - Ausschlussfrist
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2018 - 9 Sa 627/18
Rückforderung von Beitragszahlungen im Rahmen des Sozialkassenverfahrens im …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 9 Sa 999/17
Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 23 Sa 28/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 23 Sa 110/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG
- SG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - S 15 AL 168/22
Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 18 Sa 1425/17
Zulässigkeit der Erhebung von Beitragszahlungen zum Sozialkassenverfahren im …
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 23 Sa 109/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 23 Sa 939/18
Darlegungslast der Sozialkasse
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 9 Sa 1394/17
Teilnahme eines Abbrucharbeiten ausführenden Betriebes am Sozialkassenverfahren …
- VG Ansbach, 17.10.2016 - AN 10 K 16.630
Keine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundeausbildung - Fehlender Nachweis der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 9 Sa 67/18
Rückforderung von Sozialkassenbeiträgen, SoKaSiG verfassungsgemäß
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 09.10.2006 - KGH.EKD II-0124/M35
- LSG Baden-Württemberg, 30.10.2008 - L 13 AL 3217/08 PKH-B
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