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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2600
BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03 (https://dejure.org/2005,2600)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03 (https://dejure.org/2005,2600)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - 1 BvR 2653/03 (https://dejure.org/2005,2600)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Grundrechte durch Ablehnung der Vernehmung erstmals in der zweiten Instanz benannter Zeugen; Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung neuen Vortrages in der Berufungsinstanz; Beeinträchtigung des Justizgewährungsanspruches durch die Gestaltungen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung neuen Vortrags im Berufungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 1
  • NJW 2005, 1768
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03
    Rn. 11 Das Grundgesetz sichert sowohl im Bereich des Art. 19 Abs. 4 GG als auch in dem des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs das Offenstehen des Rechtswegs (BVerfGE 107, 395 ).

    Es steht grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, ob hierfür mehrere Instanzen bereitgestellt werden, unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden können und wie weit die Prüfungsbefugnis des Gerichts reicht, (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 107, 395 ).

    Rn. 13 (1) Während die aus Art. 19 Abs. 4 GG und dem in Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip verankerten Justizgewährungsanspruch resultierenden Rechtschutzgarantien den Zugang zum Verfahren sichern, ist die gerichtliche Berücksichtigung des Vorbringens der Parteien durch Art. 103 Abs. 1 GG garantiert (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Die Norm sichert, dass die Parteien bei Gericht wirklich gehört werden (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes in Verfahren vor den Zivilgerichten

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03
    Ebenso wie der Gesetzgeber grundsätzlich befugt ist, ein Rechtsmittel auf die Rüge bestimmter Rechtsverletzungen zu beschränken (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03, NJW 2004, S. 1371), kann er die Tatsachenprüfung und ihr vorgehend auch die Zulassung neuen Tatsachenvortrags in der Berufung beschränken.

    Rn. 20 2. Soweit der Beschwerdeführer die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO angreift, wird auf die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 8. Januar 2004 (1 BvR 864/03, NJW 2004, S. 1371) Bezug genommen.

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03
    Vorschriften über den Ausschluss von Vorbringen verletzen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht, sofern der betroffene Beteiligte ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für ihn wichtigen Punkten zur Sache zu äußern (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 67, 39 ; 81, 264 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03
    Es steht grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, ob hierfür mehrere Instanzen bereitgestellt werden, unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden können und wie weit die Prüfungsbefugnis des Gerichts reicht, (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer …

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03
    Vorschriften über den Ausschluss von Vorbringen verletzen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht, sofern der betroffene Beteiligte ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für ihn wichtigen Punkten zur Sache zu äußern (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 67, 39 ; 81, 264 ).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder …

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03
    Vorschriften über den Ausschluss von Vorbringen verletzen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht, sofern der betroffene Beteiligte ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für ihn wichtigen Punkten zur Sache zu äußern (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 67, 39 ; 81, 264 ).
  • BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 212/17

    Berufungsverfahren im Streit um eine Kaufpreiszahlung für ein Wohnmobil: …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Nachlässigkeit im Sinne von § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO vor, wenn die Partei gegen ihre Prozessförderungspflicht verstoßen hat, aufgrund derer sie zu konzentrierter Verfahrensführung gehalten ist und insbesondere Vorbringen nicht aus prozesstaktischen Erwägungen bis zur zweiten Instanz zurückhalten darf (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 166/11, NJW-RR 2012, 341 Rn. 17;… Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - Xa ZR 110/09, NJW-RR 2011, 211 Rn. 28;… vom 30. Oktober 2013 - VII ZR 339/12, NJW-RR 2014, 85 Rn. 9; außerdem BVerfG, NJW 2005, 1768, 1769; jeweils mwN).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08

    Session-ID

    Es steht grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, ob hinsichtlich des Rechtswegs mehrere Instanzen bereitgestellt werden, unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden können und wie weit die Prüfungsbefugnis des Gerichts reicht (vgl. zu § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.1.2005 - 1 BvR 2653/03, NJW 2005, 1768, 1769 m.w.N.).
  • OLG München, 12.12.2019 - 8 U 178/19

    Wahlwiederholungs-Apps genutzt: Telefonica muss 225.000 Euro Handyguthaben …

    Diese Anforderungen sind auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 2005, 1768).
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