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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.07.2005 - 1 BvR 1078/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3156
BVerfG, 08.07.2005 - 1 BvR 1078/05 (https://dejure.org/2005,3156)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.2005 - 1 BvR 1078/05 (https://dejure.org/2005,3156)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - 1 BvR 1078/05 (https://dejure.org/2005,3156)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreff Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages; Verweis auf die herrschende und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Meinung; Anrechnung fiktiv erzielbarer Einkünfte; Haftung für fahrlässiges Nichterzielen von Einkünften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Abhängigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe von den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung; Umfang der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen, unverheirateten Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 25
  • NJW-RR 2005, 1448
  • FamRZ 2005, 1893
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2005 - 1 BvR 1078/05
    Es ist jedoch verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG kommt erst dann in Betracht, wenn die Fachgerichte den ihnen bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussichten verfassungsrechtlich zukommenden Entscheidungsspielraum unter Verkennung der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, verfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2005 - 1 BvR 1078/05
    Rn. 8 a) Zwar gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2005 - 1 BvR 1078/05
    Rn. 8 a) Zwar gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ).
  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 774/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des …

    Wird die Grenze des Zumutbaren eines Unterhaltsanspruchs überschritten, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (stRspr; vgl. BVerfGE 57, 361 ; BVerfGK 6, 25 ; 7, 135 ; 9, 437 ; 10, 84 ).
  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 1530/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des …

    Wird die Grenze des Zumutbaren eines Unterhaltsanspruchs überschritten, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (stRspr; BVerfGE 57, 361 ; BVerfGK 6, 25 ; 7, 135 ; 9, 437 ; 10, 84 ).
  • BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Ermittlungsverfahren gegen einen …

    Es entspricht der herrschenden und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch die fiktiv erzielbaren Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (vgl. BVerfGK 6, 25 ).
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