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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3514
BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06 (https://dejure.org/2006,3514)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2006 - 2 BvR 111/06 (https://dejure.org/2006,3514)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 (https://dejure.org/2006,3514)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 264; ; StGB § 53; ; GG Art. 103 Abs. 3

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln; Vorliegen eines Annahmegrundes; Zum Begriff der Tat i.S.v. Art. 103 Abs. 3 GG; Betreffen derselben Tat durch verschiedene Urteile; Tateinheit und Tatidentität; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 3; StPO § 264
    Tateinheit von Führen eines PKW und Besitzes von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Doppelverfolgungsverbot

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Begriff der Tat - BtM-Missbrauch am Steuer und zeitgleicher Besitz von Amphetamin

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Begriff der Tat - BtM-Missbrauch am Steuer und zeitgleicher Besitz von Amphetamin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 417
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06
    Rn. 7 a) "Tat" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG ist danach der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).

    Rn. 8 aa) Ob verschiedene Urteile dieselbe Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG betreffen, ist unabhängig von dem Begriff der Tateinheit (§ 52 StGB) zu beurteilen (vgl. BVerfGE 45, 434 ), weil die Rechtsfiguren der Tateinheit (§ 52 StGB) und der Tatidentität (Art. 103 Abs. 3 GG) verschiedene Zwecke verfolgen (vgl. BVerfGE 56, 22 ).

    Sie obliegt deshalb vor allem den Fachgerichten und kann vom Bundesverfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur unter dem Gesichtspunkt der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts - insbesondere des Willkürverbots - überprüft werden (vgl. BVerfGE 45, 434 ).

    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gehindert, dies auch dann noch anzunehmen, wenn die Entscheidung des Fachgerichts, die mehreren Tatbestandsverwirklichungen stünden zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit (§ 53 StGB), verfassungsrechtlich unangreifbar ist (vgl. BVerfGE 45, 434 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 2125/04 -, a.a.O., Rn. 7).

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06
    Rn. 7 a) "Tat" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG ist danach der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).

    Rn. 8 aa) Ob verschiedene Urteile dieselbe Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG betreffen, ist unabhängig von dem Begriff der Tateinheit (§ 52 StGB) zu beurteilen (vgl. BVerfGE 45, 434 ), weil die Rechtsfiguren der Tateinheit (§ 52 StGB) und der Tatidentität (Art. 103 Abs. 3 GG) verschiedene Zwecke verfolgen (vgl. BVerfGE 56, 22 ).

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 2125/04

    Verfassungsmäßigkeit des Tatbegriffs im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06
    Ein durch den Rechtsbegriff der Tateinheit (§ 52 StGB) zusammengefasster Sachverhalt wird jedoch in der Regel auch verfassungsrechtlich eine einheitliche prozessuale Tat darstellen (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 2125/04 -, juris).

    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gehindert, dies auch dann noch anzunehmen, wenn die Entscheidung des Fachgerichts, die mehreren Tatbestandsverwirklichungen stünden zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit (§ 53 StGB), verfassungsrechtlich unangreifbar ist (vgl. BVerfGE 45, 434 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 2125/04 -, a.a.O., Rn. 7).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06
    Willkürlich ist der Richterspruch erst dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ; 80, 48 ; 86, 59 ; 87, 273 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06
    Willkürlich ist der Richterspruch erst dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ; 80, 48 ; 86, 59 ; 87, 273 ).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von …

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06
    Die Annahme von Tatmehrheit steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03 -, NStZ 2004, S. 694) und der Auffassung der Literatur, wonach Handlungseinheit grundsätzlich voraussetzt, dass die Verletzung mehrerer Strafgesetze in einer Handlung zusammentrifft (…vgl. Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. 2001, § 52 Rn. 6), und ist daher jedenfalls vertretbar.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ); denn sie ist unbegründet.
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen …

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06
    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlich-rechtlich selbständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (stRspr der Fachgerichte, vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04 -, NJW 2005, S. 836 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Zweckentfremdungsverbots …

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06
    Willkürlich ist der Richterspruch erst dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ; 80, 48 ; 86, 59 ; 87, 273 ).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06
    Willkürlich ist der Richterspruch erst dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ; 80, 48 ; 86, 59 ; 87, 273 ).
  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • OLG Hamm, 23.11.2005 - 1 Ss 367/05
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …

    (3) Art. 103 Abs. 3 GG verbietet die erneute Strafverfolgung nur, wenn ein Strafurteil dieselbe Tat, also den geschichtlichen - und damit zeitlich und hinsichtlich des Sachverhalts begrenzten - Vorgang zum Gegenstand hat, welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss umreißen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ; BVerfGK 5, 7 ; 7, 417 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2014 - 2 BvR 920/14 -, Rn. 26).
  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der …

    Die geschichtlichen Vorgänge, die den unterschiedlichen Verurteilungen zugrunde lagen beziehungsweise liegen, sind schon zeitlich nicht identisch und voneinander abgrenzbar (vgl. BVerfGK 7, 417 ), da die verschiedenen Straferkenntnisse unterschiedliche Tatzeiträume betrafen, so dass hierin eine willkürliche - und damit auch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende - Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhalts nicht zu erkennen ist.
  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08

    Einstellung des Verfahrens (Strafklageverbrauch); Doppelbestrafungsverbot; ne bis …

    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlichrechtlich selbstständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zu Grunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BVerfG, Beschl. vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06;… BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 25, 45).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 209/11

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel (Verhältnis …

    Dieser innere Bedingungszusammenhang begründet die Tateinheit, die die Verurteilung wegen der Ordnungswidrigkeit ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08; zur Identität der prozessualen Tat: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694 m. Anm. Bohnen; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705).
  • BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24

    Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …

    So liegt es, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrundeliegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann, und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06, BVerfGK 7, 417, 418 f.; BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 292 f.; Beschlüsse vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 362;… vom 9. April 2008 - 3 StR 86/08, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 44 Rn. 2 f.;… vom 4. September 2013 - 1 StR 374/13, NStZ 2014, 102 Rn. 15;… vom 11. September 2024 - 4 StR 147/24, juris Rn. 12; näher zum Tatbegriff des § 264 StPO sogleich unter B. I. 3. a) aa) und bb)).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat von der Regel, dass ein Sachverhalt, der eine Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB darstellt, als eine einheitliche Tat im Sinne des § 264 StPO zu beurteilen ist (s. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06, BVerfGK 7, 417, 418;… BGH, Beschlüsse vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 47 Rn. 7;… vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1 Rn. 21;… vom 11. September 2024 - 4 StR 147/24, juris Rn. 11), zu Recht Ausnahmen zugelassen.

  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13

    Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für …

    Sie beschränkt sich nicht auf eine konkrete Handlung, sondern erfasst den gesamten Lebenssachverhalt einschließlich aller damit zusammenhängenden Vorgänge, die für die strafrechtliche Beurteilung von Bedeutung sein können, somit das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen, inhaltlich zusammenhängenden Lebensvorgang darstellt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 (Rn. 7);… vom 16. März 2001 - 2 BvR 65/01 (Rn. 3); BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 (Rn. 36), jeweils mwN).
  • OLG Bamberg, 19.01.2015 - 3 Ss OWi 1500/14

    Verfahrenseinstellung wegen prozessualer Tateinheit zwischen Einfuhrschmuggel und …

    Entscheidend ist es dabei, ob die einzelnen Verhaltensweisen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (st.Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 16.03.2006 - 2 BvR 111/06 und vom 16.03.2001 - 2 BvR 65/01 [jeweils bei juris]; BGH NStZ 2005, 514; NStZ 2006, 350; NStZ 2012, 461, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2018 - 6 StS 5/18

    Neue Anklage gegen Nils D. wegen Mordes in drei Fällen und der Begehung von …

    Eine prozessuale Tat ist danach dann anzunehmen, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Abspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BVerfGK 7, 417, zitiert nach juris, dort Rn. 8;… vgl. auch BGH StraFO 2008, 383, zitiert nach juris, dort Rn. 9 m. w. N.).
  • OLG Celle, 28.05.2020 - 2 Ss 42/20

    Prozessuale Tat und Tateinheit; Rechtskraft des Strafbefehls als …

    Beim zeitgleichen Zusammentreffen zwischen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und anderen Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten ist materiell-rechtlich nur dann von einer Tat auszugehen, wenn ein innerer Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang zwischen den Taten besteht (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2017 - 1 OLG 2 Ss 55/17; BVerfG, Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 111/06; BGH NStZ 2004, 694;… Patzak in Körner BtMG, 8. Aufl., § 29 Rn. 112;… MüKo StGB/Oglakcioglu, 3. Aufl., BtMG § 29 Rn 107;… Weber, BtMG, 5. Aufl., Vorbem. Zu §§ 29 ff. Rn. 52).
  • KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11

    Verbot der Doppelbestrafung: Tatidentität zwischen einer Trunkenheitsfahrt und …

    Rn. 9 "Tat" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG ist der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf den Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BVerfG, 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 - m.w.N. [Juris]).

    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlich-rechtlich selbständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 48; BVerfG Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 - [Juris]; BGH NJW 2005, 836 m.w.N.).

  • BGH, 27.05.2025 - 3 StR 594/24

    Gegenstand des Urteils (verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei sachlichrechtlich …

  • KG, 27.07.2007 - 1 Ss 496/06

    Strafklageverbrauch: Verurteilung wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln bei …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09

    Approbationswiderruf; sexuelle Übergriffe; Feststellungen eines rechtskräftigen …

  • VGH Bayern, 15.09.2015 - 11 CS 15.1682

    Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde

  • OLG Hamm, 22.12.2008 - 2 Ws 354/08

    Betrug; Beihilfe; Überlassen; Ebay-Acconut; Strafklageverbrauch

  • OLG Zweibrücken, 15.09.2017 - 1 OLG 2 Ss 55/17

    Tateinheit: Verklammerung zweier Körperverletzungen durch den unerlaubten Besitz …

  • OLG Brandenburg, 18.03.2026 - 1 ORs 38/25

    Erfolgreiche Revision der Staatsanwaltschaft aufgrund unzulässiger Einstellung …

  • SG Düsseldorf, 14.07.2010 - S 2 KA 61/08

    Vertragsarztangelegenheiten

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