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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9540
BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03 (https://dejure.org/2006,9540)
BVerfG, Entscheidung vom 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03 (https://dejure.org/2006,9540)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 (https://dejure.org/2006,9540)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 38 Abs. 1 PolG-BW
    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO; Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Anspruch auf Vernichtung; Grundrechtsschranken; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; kriminalistischer Restverdacht); Begründung (Formelhaftigkeit; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Abweisung eines Antrags auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen; Ermittlungsverfahren wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern; Speicherung personenbezogener und erkennungsdienstlicher Daten aus einem Strafverfahren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 165
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03
    Die für die Beurteilung maßgeblichen Fragen zu den Anforderungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts an Datenspeicherungen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ).

    Ein Eingriff in dieses Recht liegt nicht nur in der Erhebung solcher Daten, sondern auch in ihrer Speicherung (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ; 84, 239 ).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03
    Die für die Beurteilung maßgeblichen Fragen zu den Anforderungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts an Datenspeicherungen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ).

    Ein Eingriff in dieses Recht liegt nicht nur in der Erhebung solcher Daten, sondern auch in ihrer Speicherung (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ; 84, 239 ).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Publikation der Entmündigung

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03
    Die für die Beurteilung maßgeblichen Fragen zu den Anforderungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts an Datenspeicherungen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ).

    Ein Eingriff in dieses Recht liegt nicht nur in der Erhebung solcher Daten, sondern auch in ihrer Speicherung (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ; 84, 239 ).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03
    Ein Eingriff in dieses Recht liegt nicht nur in der Erhebung solcher Daten, sondern auch in ihrer Speicherung (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ; 84, 239 ).
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03
    Deren Feststellung ist einer schematischen Betrachtung nicht zugänglich, sondern bedarf der eingehenden Würdigung aller hierfür relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Gründe für die Einstellung des Verfahrens (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, S. 3231 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03
    Rn. 18 2. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG in Verbindung mit § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03
    Rn. 18 2. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG in Verbindung mit § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des …

    Vielmehr sind solche Fälle unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles sorgfältig zu würdigen, wobei sich Behörden und Gerichte damit auseinandersetzen müssen, aus welchen Gründen eine erkennungsdienstliche Behandlung dennoch notwendig ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 [ECLI:DE:BVerfG:2002:rk20020516.1bvr225701] - NJW 2002, 3231 und vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 [ECLI:DE:BVerfG:2006:rk20060601.1bvr229303] - BVerfGK 8, 165 - zur Datenspeicherung auf der Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen zur Gefahrenabwehr).
  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Die Begründung des Restverdachts und der Wiederholungsgefahr darf weder schematisch noch formelhaft oder unspezifisch sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 - juris Rn. 12 und Beschluss vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u. a. - juris;… OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 B 1411/16

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 81b Alt. 2 StPO, Vorladung und …

    Entsprechend hat das BVerfG in seinem stattgebenden Kammerbeschluss vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 - juris Rn. 12 entschieden, dass es im Fall einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO einer eingehenden Würdigung aller hierfür relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Gründe für die Einstellung des Verfahrens bedarf und sich eine schematische Betrachtungsweise verbietet.
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