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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.1953 - II B 136.53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,8
BVerwG, 28.08.1953 - II B 136.53 (https://dejure.org/1953,8)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1953 - II B 136.53 (https://dejure.org/1953,8)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1953 - II B 136.53 (https://dejure.org/1953,8)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung bei einer auf Landesrecht beruhenden Entscheidung - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerwGG §§ 53, 56

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 3
  • MDR 1954, 14
  • DÖV 1953, 736
  • JR 1954, 357
 
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Wird zitiert von ... (253)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2016 - A 3 S 961/15

    Russische Föderation: Klageabweisung auf Berufung des Bundesamts; keine …

    Mit Art. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG (Art. 15 Buchst, c RL 2011/95/EU) sollen die Angehörigen der Zivilbevölkerung vor den typischen Gefahren einer kriegerischen Auseinandersetzung geschützt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 1 3 1, 198;… Urt. v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 - BVerwGE 136, 360; VGH Bad.- Württ., Urt. v. 6 .

    Beim Fehlen einer solchen Regelung kommt die Feststellung eines Abschiebungsverbots nur bei Vorliegen eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 und 5 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke (Art. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) in Betracht, d.h. nur zur Vermeidung einer extremen konkreten Gefahrenlage in dem Sinne, dass dem Ausländer sehenden Auges der sichere Tod droht oder er schwerste Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.2008 - 10 C 43.07- BVerwGE 1 3 1, 198).

  • BSG, 15.10.1975 - 11 BA 88/75

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

    Mit den Ausführungen des Klägers zu Art. 6 Abs. 2 der Berliner Verfassung läßt sich eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 160a Abs. 2 Nr. 1 SGG nicht dartun, weil allenfalls eine Frage des Berliner Landesrechts berührt wird; die Klärung solcher Fragen ist vom Bundessozialgericht (BSG) im Hinblick auf § 162 SGG nicht zu erwarten (vgl. BVerwGE 1, 3f).

    Mit den Ausführungen des Klägers zu Art. 6 Abs. 2 der Berliner Verfassung läßt sich eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 160a Abs. 2 Nr. 1 SGG nicht dartun, weil allenfalls eine Frage des Berliner Landesrechts berührt wird; die Klärung solcher Fragen ist vom Bundessozialgericht (BSG) im Hinblick auf § 162 SGG nicht zu erwarten (vgl BVerwGE 1, 3f).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2010 - A 2 S 2276/09

    Irak: Kein Anspruch auf Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG

    Diese Rechtsänderung hat zur Folge, dass sich der Streitgegenstand bei der Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG geändert hat und hinsichtlich der vom Kläger im Falle einer Rückkehr in den Irak geltend gemachten Gefahren die Abschiebungsverbote des § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG einen eigenständigen, vorrangig vor den sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfenden Streitgegenstand bzw. einen abtrennbaren Streitgegenstandsteil bilden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 1 3 1, 198).

    Beim Fehlen einer solchen Regelung kommt die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke (Art. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) in Betracht, d.h. nur zur Vermeidung einer extremen konkreten Gefahrenlage in d e m Sinne, dass d e m Ausländer sehenden Auges der sichere Tod droht oder er schwerste Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten hätte (vgl. BVerwG, Urt, v. 24.6.2008 - 10 C 43.07- BVerwGE 1 3 1, 198 ).

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