Rechtsprechung
| BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
SchfG 1998: § 11 Abs. 2
Bezirksschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; persönliche Eignung; Zuverlässigkeit; Unzuverlässigkeit; Beleihung; Beliehener; politische Treuepflicht; Gefahr; Berufspflicht; Antisemitismus; Rassismus; Nationalsozialismus; Rathenau; Meinungsfreiheit; ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
SchfG 1998: § 11 Abs. 2
Antisemitismus; Beleihung; Beliehener; Berufsfreiheit; Berufspflicht; Bezirksschornsteinfegermeister; Gefahr; Meinungsfreiheit; Nationalsozialismus; Rassismus; Rathenau; Unzuverlässigkeit; Widerruf der Bestellung; Zuverlässigkeit; persönliche Eignung; politische ... - rechtsinformationen.bund.de
Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen außerberuflicher antisemitischer Betätigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 11 Abs 2 SchfGBek98
Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen außerberuflicher antisemitischer Betätigung - Wolters Kluwer
Beachten der Grundrechte der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen durch einen Bezirksschornsteinfegermeister in seinem Kehrbezirk i.R.d. persönlichen Zuverlässigkeit (hier: Aktivitäten in der NPD)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beachten der Grundrechte der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen durch einen Bezirksschornsteinfegermeister in seinem Kehrbezirk i.R.d. persönlichen Zuverlässigkeit (hier: Aktivitäten in der NPD)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen außerberuflicher antisemitischer Betätigung
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen außerberuflicher antisemitischer Betätigung
- lawblog.de (Kurzinformation)
Rechter Schornsteinfeger darf nicht ins Haus
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der rechtsextreme Bezirksschornsteinfegermeister
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen außerberuflicher antisemitischer Betätigung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen außerberuflicher antisemitischer Betätigung
- ar-law.de (Kurzinformation)
Persönliche Unzuverlässigkeit eines Beliehenen der öffentlichen Verwaltung
Besprechungen u.ä. (2)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)
Darf man einen Nazi feuern?
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Widerruf eines rechtsextremen Schornsteinfegers: Schwarzer Mann darf keine braune Weste tragen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 145, 67
- NVwZ-RR 2013, 357
Wird zitiert von ... (61) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 18.03.1994 - 8 C 15.93
Schornsteinfeger - Gebühren - Wohnungseigentümer - Verzugszinsen - Sondereigentum
Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
Zwar übt er ebenfalls hoheitliche Befugnisse aus; doch ist er deshalb nicht in den öffentlichen Dienst eingegliedert, sondern wird als Privater mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse beliehen (vgl. Urteil vom 18. März 1994 - BVerwG 8 C 15.93 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 37).Rn. 18 Der Bezirksschornsteinfegermeister nimmt seine öffentlichen Aufgaben unter Ausübung hoheitlicher Befugnisse wahr; er ist insofern Beliehener (stRspr;… vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 a.a.O. und vom 18. Dezember 1989 - BVerwG 8 B 141.89 - BVerwGE 84, 244 = Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 32 S. 20; Urteil vom 18. März 1994 - BVerwG 8 C 15.93 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 37 S. 6).
- BVerwG, 23.02.1972 - I B 13.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß eines …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
Der Bezirksschornsteinfegermeister hat demnach im Vergleich zu anderen Handwerkern eine Sonderstellung inne, bei der die privatrechtlichen Wesenszüge ganz zurücktreten, die öffentlich-rechtlichen Elemente durchaus überwiegen (Urteil vom 19. Dezember 1957 - BVerwG 1 C 241.54 - BVerwGE 6, 72 = Buchholz 451.20 § 39 GewO Nr. 1 S. 3; Beschluss vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 B 13.72 - GewArch 1972, 184).Rn. 18 Der Bezirksschornsteinfegermeister nimmt seine öffentlichen Aufgaben unter Ausübung hoheitlicher Befugnisse wahr; er ist insofern Beliehener (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 a.a.O. und vom 18. Dezember 1989 - BVerwG 8 B 141.89 - BVerwGE 84, 244 = Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 32 S. 20; Urteil vom 18. März 1994 - BVerwG 8 C 15.93 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 37 S. 6).
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue
Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
Rn. 31 c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Garantien der Meinungsfreiheit in Art. 10 Abs. 1 EMRK, deren Inhalt und Entwicklungsstand bei der Auslegung des Grundgesetzes in Betracht zu ziehen sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - NJW 2008, 2568 ).
- EGMR, 24.06.2003 - 65831/01
Schutz der Infragestellung der von den Nazis am jüdischen Volk begangenen …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
Rn. 32 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) (Urteil vom 23. September 1998 - Nr. 55/1997/839/1045, Lehideux und Isomi/Frankreich - ÖJZ 1999, 656 ; Entscheidung vom 24. Juni 2003 - Nr. 65831/01, Garaudy/Frankreich - NJW 2004, 3691 ) genießt eine Äußerung gegen die Grundwerte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), worunter auch die Rechtfertigung einer pro-nationalsozialistischen Politik fällt, bereits nicht den Schutz des Art. 10 Abs. 1 EMRK. - EGMR, 23.09.1998 - 24662/94
Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
Rn. 32 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) (Urteil vom 23. September 1998 - Nr. 55/1997/839/1045, Lehideux und Isomi/Frankreich - ÖJZ 1999, 656 ; Entscheidung vom 24. Juni 2003 - Nr. 65831/01, Garaudy/Frankreich - NJW 2004, 3691 ) genießt eine Äußerung gegen die Grundwerte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), worunter auch die Rechtfertigung einer pro-nationalsozialistischen Politik fällt, bereits nicht den Schutz des Art. 10 Abs. 1 EMRK. - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
Hierzu gehören diejenigen Gesetze, die nicht eine Meinung als solche verbieten und die sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richten, sondern dem Schutze eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198 m.w.N.). - BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
Entgegen der Ansicht des Beklagten unterliegt der Bezirksschornsteinfegermeister damit nicht einer politischen Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG den Beamten als solchen - (auch) unabhängig von dessen Funktion - trifft (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ). - BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
Für Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG folgt hieraus, dass ihre Zielsetzung nicht darauf gerichtet sein darf, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 ). - BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
Das betreffende Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung sowie unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538, 2045/06 - BVerfGE 117, 244 und Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602, 1606, 1626/07 - BVerfGE 120, 180). - BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
Das betreffende Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung sowie unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538, 2045/06 - BVerfGE 117, 244 und Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602, 1606, 1626/07 - BVerfGE 120, 180). - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
- BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10
Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von …
- BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83
Steuerberaterprüfung
- BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 7.93
Gewerberecht - Schornsteinfeger, Widerruf und Rücknahme einer Bestellung als …
- BVerwG, 18.12.1989 - 8 B 141.89
Schornsteinfeger - Gebühren - Ausbrennen von Feuerungsanlagen - Privatrechtliches …
- BVerwG, 19.12.1957 - I C 241.54
Anwendbarkeit des Grundrechts auf Freiheit der Berufswahl auf einen …
- BVerwG, 08.09.1959 - I CB 91.59
Widerruf der Bestellung des Bezirksschornsteinfegermeisters - Vorhandensein der …
- BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14
Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines …
Der Beklagte ist indessen nicht Beteiligter, sondern selbst Behörde (vgl. Art. 1 Abs. 2 BayVwVfG), weil er als beliehener Unternehmer (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 Rn. 15) Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnimmt.Wird ein Privater wie hier der Beklagte mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse beliehen, so stellt dies eine Ausnahme von der Regel des Art. 33 Abs. 4 GG dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 Rn. 15).
Gerade weil die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers öffentlich-rechtlicher Natur sind, gelten für ihn nicht nur die Anforderungen des allgemeinen Handwerks- und Gewerberechts; zusätzlich muss er auch Gewähr dafür bieten, diejenigen spezifischen Berufspflichten zu erfüllen, die sich aus der Wahrnehmung dieser öffentlichen Aufgaben begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 Rn. 17).
- VGH Bayern, 15.06.2022 - 22 ZB 21.2785
Keine gleichzeitige Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister und als …
Rn. 19 Für das Schornsteinfegerrecht ist - seit langem - geklärt, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (früher Bezirksschornsteinfegermeister) die erforderliche (fachliche und persönliche) Zuverlässigkeit nur dann besitzt, wenn er die Gewähr dafür bietet, jederzeit seine Berufspflichten zu erfüllen (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 17;… OVG Saarl, B.v. 11.10.2013 - 1 B 395/13 - juris Rn. 13;… VG München, U.v. 28.5.2019 - M 16 K 17.4056 - juris Rn. 22;… Schira, SchfHwG, 3. Aufl. 2018, § 12 Rn. 16).U.a. hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger seine Aufgaben unparteiisch zu erfüllen (§ 18 Abs. 1 SchfHwG); zudem stellt die unparteiische und rechtsstaatliche Aufgabenwahrnehmung ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut dar, hinter das das Interesse des Bezirksschornsteinfegers, mit Hoheitsbefugnissen beliehen zu werden, zurückzustehen hat (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 29).
Insoweit kommen nach der Rechtsprechung des BVerwG allgemeine Grundsätze des Rechts der Gefahrenabwehr zum Tragen, wonach umso strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit zu stellen sind, je schutzwürdiger die Rechtsgüter sind, die gefährdet werden können, und je höher der mögliche Schaden ist (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 19).
Schließlich ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber anlässlich des Ersten Gesetzes zur Änderung des SchfHwG (vom 21.7.2017, BGBl I S. 2495) auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 2012 (8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67; vgl. BT-Drs.
Rn. 44 1.3.3 Soweit der Kläger Erwägungen dazu anstellt, welche gesetzlichen Regelungen erforderlich wären, wenn - was wie ausgeführt der Fall ist - § 11 SchfHwG in seiner derzeitigen Fassung nicht die Fälle einer "rechtlichen Unmöglichkeit" (Interessenkollisionen) erfasst, betrifft dies nicht die im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 13) geltende Rechtslage.
Rn. 47 1.3.6 Der Kläger kann auch nicht mit seinem Vorbringen durchdringen, es sei mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, ihn darauf zu verweisen, seinem Beruf als Schornsteinfeger in anderer Weise nachzugehen, etwa als selbstständiger Handwerker ohne Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit Hoheitsbefugnissen (dazu bereits im Eilverfahren BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 22 CS 21.858 - juris Rn. 63 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 29 und OVG LSA, B. v. 2.12.2015 - 1 L 17/14 - juris Rn. 41).
Abgesehen davon, dass es sich um einen - insbesondere angesichts des Restzeitraums seiner Bestellung - vergleichsweise kurzen Zeitraum gehandelt hat, sprechen allgemeine Grundsätze des Rechts der Gefahrenabwehr sowie namentlich die dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger obliegende Wahrung der Belange des Brand- und des Immissionsschutzes dagegen, dass die zuständige Behörde abwarten muss, bis sich die Gefahr einer konkreten Verletzung der Berufspflichten realisiert (vgl. BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 22 CS 21.858 - juris Rn. 34; auch BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 27), zumal Folgen insbesondere einer unzureichenden Wahrnehmung von Überprüfungs- und Kontrollbefugnissen erst mit zeitlicher Verzögerung eintreten können.
- VGH Bayern, 21.05.2021 - 22 CS 21.858
Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister begründet Unzuverlässigkeit als …
Das Verwaltungsgericht ist (BA S. 18 f.) zutreffend davon ausgegangen, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nur dann die erforderliche (fachliche und persönliche) Zuverlässigkeit für die Ausübung seines Berufes besitzt, wenn er die Gewähr dafür bietet, jederzeit seine Berufspflichten zu erfüllen (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 17;… OVG Saarl, B.v. 11.10.2013 - 1 B 395/13 - juris Rn. 13;… Schira, SchfHwG, 3. Aufl. 2018, § 12 Rn. 16).Dies entspricht den allgemeinen Grundsätzen des Rechts der Gefahrenabwehr, wonach umso strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit zu stellen sind, je schutzwürdiger die Rechtsgüter sind, die gefährdet werden können, und je höher der mögliche Schaden ist (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 19).
Zudem verweist die Gesetzesbegründung (…a.a.O.) im Zusammenhang mit der vom Gesetzgeber beabsichtigten weiteren Klarstellung, dass die Annahme der Unzuverlässigkeit auch auf einem Verhalten im privaten Bereich beruhen kann, auf die bereits genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 2012 (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67).
Auch allgemeine Grundsätze des Rechts der Gefahrenabwehr - welche, wie erwähnt, bei der Auslegung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 SchfHwG zu beachten sind - sowie die hier im Vordergrund stehenden Belange des Brand- und des Immissionsschutzes sprechen dagegen, dass die zuständige Behörde abwarten muss, bis sich die Gefahr einer konkreten Verletzung der Berufspflichten realisiert (vgl. auch BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 27).
Zwar umfasst der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich das Recht, mehrere Berufe zu wählen und nebeneinander auszuüben (…vgl. BVerfG, B.v. 4.11.1992 - 1 BvR 79/85 u.a. - BVerfGE 87, 287 - juris Rn. 100;… B.v. 15.2.1967 - 1 BvR 569/62 u.a. - BVerfGE 21, 173 - juris Rn. 18); ferner kann in diesem Zusammenhang davon ausgegangen werden, dass sowohl die Tätigkeit als Bürgermeister als auch diejenige als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG unterfallen (…vgl. zum Bürgermeister: BVerfG, B.v. 26.8.2013 - 2 BvR 441/13 - juris Rn. 22 ff.;… B.v. 25.7.1997 - 2 BvR 1088/97 - juris Rn. 15;… zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger: BVerwG, U.v. 14.11.2018 - 8 C 15.17 - BVerwGE 163, 351 - juris Rn. 18; U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 29).
Hiermit befasst sich die Antragsbegründung nicht näher; die Ausführungen des Verwaltungsgerichts stehen überdies im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Widerruf der Bestellung wegen Unzuverlässigkeit (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 29).
- VG Düsseldorf, 25.01.2016 - 6 L 3816/15
Fahrlehrerlaubnis Widerruf Terroristische Vereinigung
Rn. 47 Vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 -, juris Rn. 19 (= BVerwGE 145, 67); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 1993 - 14 S 1311/93 -, juris Rn. 6 (= GewArch 1993, 416). - VG Würzburg, 02.03.2021 - W 8 S 21.241
Erfolgloser Eilantrag gegen Aufhebung einer Bestellung zum bevollmächtigten …
Rn. 23 Zuverlässig i.S.d. § 12 Abs. 1 Nr. 2 SchfHwG ist nur, wer im Rahmen einer Prognoseentscheidung die Gewähr dafür bietet, zukünftig seine beruflichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen und die geltende Rechtsordnung jederzeit verlässlich zu beachten (…vgl. Seidel/Fischer/Kreiser, Schornsteinfegerhandwerksrecht, 2. Aufl. 2019, § 12 SchfHwG, Rn. 24 ff.; BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67).2017, 438; SaarlOVG, B.v. 11.10.2013 - 1 B 395/13 - GewArch 2014, 89; BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67).
Auf ein persönliches Verschulden kommt es hierbei nicht an (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67;… vgl. Seidel/Fischer/Kreiser, Schornsteinfegerhandwerksrecht, 2. Aufl. 2019, § 8 SchfHwG, Rn. 4 u. 8 ff., 15 ff;… § 12 SchfHwG, Rn. 22 ff.).
Dabei entspricht es den allgemeinen Grundsätzen des Rechts der Gefahrenabwehr, umso strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit zu stellen, je schutzwürdiger die Rechtsgüter sind, die gefährdet werden können und je höher der mögliche Schaden ist (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67 - juris, Rn. 19).
Die Gewährleistung einer unparteiischen und rechtsstaatlichen Aufgabenwahrnehmung stellt ein überragendes wichtiges Gemeinschaftsgut dar, hinter das das Interesse des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers mit Hoheitsbefugnissen beliehen zu werden, zurückzustehen hat (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67).
- VG Würzburg, 03.06.2020 - W 8 S 20.703
Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
2017, 438; SaarlOVG, B.v. 11.10.2013 - 1 B 395/13 - GewArch 2014, 89; BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67).Ein Bezirksschornsteinfeger, der nicht die Gewähr bietet, die geltende Rechtsordnung in seinem Kehrbezirk jederzeit verlässlich zu beachten, ist persönlich unzuverlässig (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67;… vgl. Seidel/Fischer/Kreiser, Schornsteinfegerhandwerksrecht, 2. Aufl. 2019, § 8 SchfHwG, Rn. 4 u. 8 ff., 15 ff;… § 12 SchfHwG, Rn. 22 ff.).
Dabei entspricht es den allgemeinen Grundsätzen des Rechts der Gefahrenabwehr, umso strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit zu stellen, je schutzwürdiger die Rechtsgüter sind, die gefährdet werden könne und je höher der mögliche Schaden ist (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67 - juris, Rn. 19).
Der nötige Berufsbezug wird dadurch hergestellt, dass sein privates Verhalten das Urteil der Unzuverlässigkeit (nur) dann zu tragen vermag, wenn es - wie hier - die Sorge begründet, der Bezirksschornsteinfeger werde künftig seinen beruflichen Pflichten nicht jederzeit zuverlässig nachkommen (BVerwG, U.v.7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwG 145, 67), unabhängig davon, ob in der Vergangenheit eventuell Aufsichtsmaßnahmen gegen ihn getroffen wurden (vgl. auch VG München, U.v. 30.9.2008 - M 16 K 08.685 - juris).
Die Gewährleistung einer unparteiischen und rechtsstaatlichen Aufgabenwahrnehmung stellt ein überragendes wichtiges Gemeinschaftsgut dar, hinter das das Interesse des Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers mit Hoheitsbefugnissen beliehen zu werden, zurückzustehen hat (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67).
- BVerwG, 21.05.2026 - 1 WB 34.25
Erfolgloser Antrag gegen den Widerruf einer dienstlichen Fahrlehrerlaubnis
Bei der Prüfung und Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit eines Fahrlehrers geht es allein darum, eine - auf der Grundlage seines bisherigen Verhaltens zu befürchtende - Verletzung berufsbezogener Pflichten zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 Rn. 22).Rn. 43 Insoweit können bei der Würdigung des jeweiligen Einzelfalls grundsätzlich auch Straftaten und sonstige Rechtsverstöße berücksichtigt werden, die keinen konkreten Bezug zur Tätigkeit als Fahrlehrer oder zum Straßenverkehr aufweisen, wenn aus ihnen Rückschlüsse für das rechtstreue Verhalten des Fahrlehrers gezogen werden können (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 29. November 2018 - 8 B 717/18 - DVBl 2019, 717 Rn. 10; VG Würzburg…, Urteil vom 18. September 2019 - W 6 K 18.13 96 - juris Rn. 40; allgemein zur Möglichkeit, auch außerberufliches Verhalten in den Blick zu nehmen, sofern sich daraus hinreichend konkrete Anhaltspunkte auch für das künftige Verhalten im beruflichen Kontext ergeben BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 Rn. 20 f.).
- VGH Bayern, 23.03.2026 - 20 CS 26.104
Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz, Widerruf der öffentlichen Bestellung …
Rn. 30 Bei der auf das künftige Verhalten einer Person bezogenen Zuverlässigkeit handelt es sich um einen Prognosebegriff (vgl. Schwabenbauer/Kling, VerwArch 101 (2010) S. 231, 248 f.), der nicht absolut, sondern nur in Abhängigkeit von der jeweils ausgeübten Tätigkeit zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 Rn. 15;… BVerfG, B.v. 4.8.2009 - 1 BvR 1726/09 - juris Rn. 10;… Huber/Unger in Schoch/Eifert, Besonderes Verwaltungsrecht, 2. Aufl. 2023, Kap. 4 Rn. 235).Welcher Wahrscheinlichkeitsgrad im Einzelfall erforderlich ist, hängt nach den allgemeinen Grundsätzen des Rechts der Gefahrenabwehr maßgeblich davon ab, wie schutzwürdig die gefährdeten Rechtsgüter und wie gravierend die möglichen Schäden sind (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 Rn. 19).
Auch außerberufliches (privates) Verhalten ist in den Blick zu nehmen, sofern sich daraus hinreichend konkrete Anhaltspunkte auch für das künftige Verhalten im beruflichen Kontext ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 Rn. 20 f.).
Auch die Mitgliedschaft in Vereinigungen, deren Verfassungswidrigkeit nicht durch ein förmliches Verbot nach Art. 9 Abs. 2 GG festgestellt worden ist, darf als solche nicht dazu herangezogen werden, um die Zuverlässigkeit im Hinblick auf die Einhaltung des geltenden Rechts und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu verneinen (vgl. zur Unzuverlässigkeit i.S.d. § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchFG 1998 BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 Rn. 22; Deiseroth, jurisPR-BVerwG 7/2013 Anm. 2).
- OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15
Zurücknahme der Bestellung zum öffentlich bestellten Vermessungsingenieur - …
Die Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit sind funktions-, das heißt berufsbezogen zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - 8 C 28/11 -, BVerwGE 145, 67-79, Rn. 15).Dies erfordert, den gesamten einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zukommenden Pflichtenkreis und insbesondere die spezifischen Berufspflichten, die sich gerade aus der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ergeben, in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - 8 C 28/11 -, BVerwGE 145, 67-79, Rn. 17; OVG NW…, Urteil vom 23.04.2008 - 20 A 971/07 -, Rn. 69, juris …und Beschluss vom 30.04.2008 - 13 A 8/07 -, Rn. 30, juris).
Der Zuverlässigkeitsmaßstab richtet sich des Weiteren nach dem Rang der geschützten Rechtsgüter, denn es sind umso strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit zu stellen, je schutzwürdiger die Rechtsgüter sind, die gefährdet werden können, und je höher der mögliche Schaden ist (vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - 8 C 28/11 -, BVerwGE 145, 67-79, Rn. 19).
Bei dem Widerruf der Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur handelt es sich nicht um einen Dauerverwaltungsakt, sondern um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, mit dem in Form einer einmaligen Regelung eine Rechtsposition wieder entzogen wird (BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - 8 C 28/11 -, BVerwGE 145, 67-79, Rn. 13 (Bezirksschornsteinfegermeister); BVerwG…, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22/09 -, BVerwGE 137, 1-10, Rn. 11 (Logopäde); BVerwG…, Urteil vom 17.08.2005 - 6 C 15/04 -, BVerwGE 124, 110-132, Rn. 20 (Wirtschaftsprüfer)).
- VG Berlin, 27.02.2025 - 8 K 233.24
Aufhebung einer Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister; Pflicht zur …
Dementsprechend gelten für ihn nicht nur die Anforderungen des allgemeinen Handwerks- und Gewerberechts; zusätzlich muss er auch Gewähr dafür bieten, diejenigen spezifischen Berufspflichten zu erfüllen, die sich gerade aus der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - BVerwG 8 C 28.11, LKV 2013, 172 Rn. 17, 18, beck-online).Dabei entspricht es den allgemeinen Grundsätzen des Rechts der Gefahrenabwehr, umso strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit zu stellen, je schutzwürdiger die Rechtsgüter sind, die gefährdet werden können, und je höher der mögliche Schaden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - BVerwG 8 C 28.11, LKV 2013, 172).
Rn. 19 Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bestellung ist die Sachlage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - BVerwG 8 C 28.11, LKV 2013, 172 Rn. 13, beck-online).
Dabei müssen sie sich auf seine Redlichkeit bei der Aufgabenerfüllung, eine neutrale Amtsführung und die verlässliche Achtung ihrer Rechte dauerhaft und ständig verlassen können (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 4. März 2021 - 3 EO 763/20, LKV 2021, 334, beck-online; vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - BVerwG 8 C 28.11, LKV 2013, 172 Rn. 27, beck-online).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 1 B 24.12
Maßgeblichkeit sämtlicher ex post Finanzierungsleistungen in den jeweiligen …
- VG München, 30.05.2017 - M 16 K 17.616
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, Aufhebung der Bestellung wegen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 27/14
Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 17/14
Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister
- OVG Sachsen, 08.03.2021 - 6 A 1268/18
Gewerbeuntersagung; Antrag auf Zulassung der Berufung; Volksverhetzung; …
- VG München, 28.05.2019 - M 16 K 17.4056
Aufhebung der Bestellung als Bezirksschornsteinfeger wegen Unzuverlässigkeit
- OVG Sachsen, 02.07.2024 - 6 B 11/24
Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mangels Zuverlässigkeit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - 4 A 1188/19
Bestellung und Zuweisung eines neuen Bezirksschornsteinfegers für die …
- VGH Bayern, 09.03.2026 - 11 ZB 26.147
Fahrlehrer, sexuelle Belästigung einer Fahrschülerin, Widerruf der …
- VGH Bayern, 12.02.2026 - 11 B 25.631
Erteilung einer Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 1 B 18.12
Maßgeblichkeit sämtlicher ex post Finanzierungsleistungen in den jeweiligen …
- VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20
Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation nach der StVZO; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 6 S 2289/22
Auswahlverfahrens zwischen zueinander in Abstandskonkurrenz stehenden Spielhallen
- OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2016 - 3 LB 15/15
Widerruf der Betrauung als Prüfingenieur wegen Unzuverlässigkeit
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 1 B 20.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phoenix-Insolvenz; …
- OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 8 LC 160/15
Auswahl; Auswahlverfahren; Bestenauslese; bevollmächtigter …
- OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19
Widerruf einer Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; Pflicht …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 1 B 19.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phoenix-Insolvenz; …
- VG Trier, 21.10.2021 - 2 L 3058/21
Landkreis Bernkastel-Wittlich: Bezirksschornsteinfeger unzuverlässig
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 1 B 22.15
Geeignetheit des Aufstellungsorts; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; …
- VG Berlin, 29.04.2014 - 4 K 555.13
Beurteilung eines Jahresbeitragsbescheids nach EAEG
- VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
- VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678
Einstweiliger Rechtsschutz gegen das Verbot des Waffenerwerbs und -besitzes
- VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17
Entscheidung im Lampadener Haushaltsstreit
- OVG Thüringen, 04.03.2021 - 3 EO 763/20
Aufhebung der Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wegen …
- BVerwG, 17.11.2015 - 9 B 21.15
Erlass eines Gebührenbescheids durch privaten Geschäftsbesorger
- VG Würzburg, 27.09.2021 - W 8 K 20.1860
Widerruf der Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nach …
- VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23
Coronapandemie; Rechtscharakter der temporären Untersagung von Vergnügungsstätten …
- VGH Bayern, 28.09.2021 - 22 ZB 21.2109
Widerruf der Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit
- VGH Bayern, 30.11.2020 - 8 ZB 19.1757
Widerruf der Bestellung als Luftsicherheitsassistentin - Zulassung der Berufung
- VG Düsseldorf, 06.04.2021 - 29 K 10475/18
Konkurrentenverfahren, Bestellung, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, …
- VG Schleswig, 07.07.2020 - 12 B 28/20
Widerruf einer Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte: Berücksichtigung …
- VGH Baden-Württemberg, 07.01.2015 - 6 S 1280/13
Zum Widerruf einer Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister
- BVerwG, 03.03.2014 - 8 B 58.13
Vornahme der Auswahl zwischen den Bewerbern zum bevollmächtigten …
- VG Stuttgart, 10.06.2024 - 5 K 2415/21
Erteilung einer spielhallenrechtlichen Erlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2023 - 4 B 77/23
Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger; …
- VG Stuttgart, 15.09.2022 - 4 K 3478/22
Zuverlässigkeit einer im Prostitutionsgewerbe beschäftigte Person - Wirtschafter
- VG Potsdam, 11.03.2025 - 2 K 2512/22
Letzte behördliche Entscheidung als maßgeblicher Zeitpunkt, Recht der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2024 - 4 B 326/24
Behördliches Absehen von der Bestellung zum bevollmächtigten …
- VG Ansbach, 30.06.2021 - AN 10 S 21.00801
Widerruf der Bestellung als Luftsicherheitsassistentin
- VG München, 30.06.2022 - M 26a K 21.1542
Aufhebung des Widerrufs der staatlichen Anerkennung einer Therapieeinrichtung …
- VG Aachen, 12.11.2025 - 2 K 713/25
Aufhebung Anerkennung; Träger der freien Jugendhilfe; Gaddafi
- VG Bayreuth, 18.08.2022 - B 1 K 21.260
Widerruf der Bestätigung des gewählten Feuerwehrkommandanten
- VG Regensburg, 13.02.2020 - RN 8 S 19.1446
Erfolgreicher Eilantrag gegen den Widerruf der Bestellung als …
- VG Stade, 25.08.2022 - 6 B 1081/22
- OVG Bremen, 04.12.2023 - 1 B 279/23
Dokumentationsmängel; Kampfmittelräumung; Sondierung; Unzuverlässigkeit; …
- VG Magdeburg, 09.05.2023 - 3 A 48/22
Erfolgreiche Anfechtung des Ausschusses aus dem Ausschreibungsverfahren für …
- VG Berlin, 17.07.2018 - 22 K 146.15
- VG Minden, 09.12.2024 - 3 K 414/24
- VG Weimar, 06.11.2023 - 8 K 1003/22
Vorliegen eines Sicherheitsrisikos
- VG Frankfurt/Main, 12.03.2026 - 7 K 1257/23
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".