Rechtsprechung
| BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 33 Abs. 2 und Art. 80 Ab... s. 1 Satz 2; BBG § 21; BLV § 49 Abs. 3; LVerf RP Art. 110; LPersVG RP § 69 Abs. 3 und 8; LBG RP § 25; ThürLaufbG §§ 2 und 49; BayLlbG Art. 54, 56, 58, 59 und 60; LbVO RP § 15
Erfordernis von normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen durch den Dienstherrn
- rechtsinformationen.bund.de
Erfordernis von normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen durch den Dienstherrn
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 BBG, § 25 BG RP, § 49 Abs 3 BLV, Art 60 BLbG BY, Art 54 BLbG BY
Erfordernis von normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen durch den Dienstherrn - IWW
- doev.de
Erfordernis von normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen durch den Dienstherrn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Wegen der Bedeutung von dienstlichen Beurteilungen für die allein nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG zu treffenden Auswahlentscheidungen müssen die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen in Rechtsnormen geregelt werden. Dabei hat der ...
- rechtsportal.de
Regelungsbedürfnis für die Vorgaben bei der Erstellung von dienstlichen Beurteilungen durch Rechtsnormen; Vorgabe der System - Regel- oder Anlassbeurteilungen - durch den Gesetzgeber
- datenbank.nwb.de
Erfordernis von normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen durch den Dienstherrn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in Rechtsnormen geregelt sein
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in Rechtsnormen geregelt sein
- lto.de (Kurzinformation)
Dienstlichen Beurteilung: Einheitliche Vorgaben für Beamte
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Dienstliche Beurteilungen - und die grundlegenden Vorgaben für ihre Erstellung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Grundlegende Vorgaben für dienstliche Beurteilungen in Rechtsnormen zu regeln - Grundlegende Vorgaben für dienstliche Beurteilungen in Rechtsnormen zu regeln
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit von dienstlichen Beurteilungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Dienstliche Beurteilung im Beamtenrecht - gesetzliche Grundlage
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Dienstliche Beurteilungen brauchen Gesetz als Basis
- dombert.de (Kurzinformation)
Wichtige Vorgaben für dienstliche Beurteilungen müssen gesetzlich geregelt sein
- juraforum.de (Kurzinformation)
Für Beamteneinstellung müssen Bundesländer gesetzliche Regeln haben
Besprechungen u.ä. (2)
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in Rechtsnormen geregelt sein
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 19.01.2018 - 4 K 82/17
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 2 A 10197/19
- BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 72.20
- BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Papierfundstellen
- BVerwGE 173, 81
- NVwZ 2021, 1608
Wird zitiert von ... (177) Zitiert selbst (34)
- BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Bei einem derartigen dem Dienstherrn vorbehaltenen Akt wertender Erkenntnis steht diesem eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung zu (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 56 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 …und vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 9).Dienstliche Beurteilungen sind - rechtlich wie tatsächlich - das entscheidende Instrument der Personalsteuerung, mit dem über das grundrechtsgleiche Recht des Beamten auf "ein angemessenes berufliches Fortkommen" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 31, 36; BVerwG, Beschluss vom 17. März 2021 - 2 B 3.21 - ZBR 2021, 254 ) entschieden wird.
Allerdings basiert die Auswahlentscheidung, d.h. der Vergleich der Bewerber im Rahmen der Auswahl, in der Praxis vor allem auf dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - BVerfGE 110, 304 und vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 58).
Dieses abschließende Gesamturteil ist Ausgangspunkt des Vergleichs der Bewerber nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 58 m.w.N.).
Dieses ist anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 58 und Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - NVwZ 2013, 573 Rn. 12; BVerwG…, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1 Rn. 23).
- BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Wesentlich in diesem Sinne sind alle Regelungen, die für die Verwirklichung dieses Rechts erhebliche Bedeutung haben und sie besonders intensiv betreffen (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 und Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 52).Zudem ist die Regelungsform des Gesetzes für das Beamtenverhältnis typisch und sachangemessen; die wesentlichen Inhalte des Beamtenrechts sind daher durch Gesetz zu regeln (BVerfG, Beschlüsse vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 und vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 57).
Die Einschätzung, welche rechtlichen Anforderungen für Regelungen im Beamtenverhältnis im Hinblick auf die Frage der Wesentlichkeit und damit einer hinreichenden (parlaments-)gesetzlichen Grundlage gelten, stellt sich unter dem im Lauf der Zeit gewandelten verfassungsrechtlichen Blickwinkel anders dar als noch vor einigen Jahren (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 57).
Die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnung muss so bestimmt sein, dass vorauszusehen ist, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die aufgrund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 55 m.w.N.).
- BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20
Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Rn. 33 Die Anwendung des verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsgrundsatzes auf die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen von Beamten wegen ihrer Bedeutung für die Verwirklichung ihres Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 16 ff. …und Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 2 B 63.20 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 104 Rn. 23) hält der Senat auch im Hinblick auf die hieran geäußerte Kritik (OVG Magdeburg…, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 - Rn. 12 ff.; VGH Kassel…, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 - Rn. 43 ff. und OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 4 S 15/21 - Rn. 6 ff.) aufrecht.Rn. 34 Für eine dienstliche Beurteilung wesentlich in diesem Sinne sind die Entscheidung über das Beurteilungssystem (Regelbeurteilungen oder bloße Anlassbeurteilungen, ggf. Letztere als Ausnahme der Erstgenannten) und die Vorgabe der Bildung des abschließenden Gesamturteils unter Würdigung aller Einzelmerkmale (BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 16).
Dass auch die derzeitige Gesetzes- und Verordnungslage in Nordrhein-Westfalen (§ 92 Abs. 1 LBG NRW, § 8 LVO NRW) den hier beschriebenen Anforderungen genügt, hat der Senat bereits ausgesprochen (BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 16 f.).
- BVerwG, 21.12.2020 - 2 B 63.20
Gehörsverstoß durch vorzeitige Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist; …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Rn. 33 Die Anwendung des verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsgrundsatzes auf die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen von Beamten wegen ihrer Bedeutung für die Verwirklichung ihres Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 16 ff. und Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 2 B 63.20 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 104 Rn. 23) hält der Senat auch im Hinblick auf die hieran geäußerte Kritik (OVG Magdeburg…, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 - Rn. 12 ff.; VGH Kassel…, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 - Rn. 43 ff. und OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 4 S 15/21 - Rn. 6 ff.) aufrecht.Rn. 37 Auch unter Beachtung der Anforderungen, die sich nach dem Vorstehenden aus dem Vorbehalt des Gesetzes ergeben, bleibt dem Gesetzgeber ein hinreichender (Gestaltungs-)Spielraum, wie er diesen Vorgaben genügt: So ist etwa eine Regelung der rechtlichen Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen nach dem Vorbild der Art. 54 ff. BayLlbG, die der Senat in seinem Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 2 B 63.20 - (…Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 104 Rn. 23) als Gegenbeispiel den defizitären Regelungen des brandenburgischen Landesrechts gegenübergestellt hat, nicht zwingend.
- BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14
Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung; …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Dazu zählen auch die Einzelmerkmale der Befähigung (Aufgabe von BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - BVerwGE 151, 333 Rn. 44).Rn. 44 b) In seinem Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - (BVerwGE 151, 333 Rn. 44) hat der Senat ausgeführt, die dort (…Rn. 42 des Urteils) aufgeführten Befähigungsmerkmale (in der dortigen Beurteilungsrichtlinie "Potenzialabschätzung" genannt) entzögen sich einer generellen und bezugsunabhängigen Gesamtbewertung oder gar Notenvergabe.
- BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13
Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Daraus folgt, dass die Beurteilungsmaßstäbe gleich sein und gleich angewendet werden müssen (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - NVwZ 2017, 46 Rn. 84 und BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 21).Rn. 55 Eine dienstliche Beurteilung eines Beamten muss auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage basieren, die die Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Beamten möglich machen muss (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 20).
- BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16
Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Daraus folgt, dass die Beurteilungsmaßstäbe gleich sein und gleich angewendet werden müssen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - NVwZ 2017, 46 Rn. 84 und BVerwG…, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 21).Sind dienstliche Beurteilungen nicht in dem Sinne vergleichbar, dass sie einen rechtlich einwandfreien Vergleich der Bewerber ermöglichen, ist der Dienstherr gehalten, sie "kompatibel" zu machen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - NVwZ 2017, 46 Rn. 85).
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Das betreffende Statusamt ist unwiderruflich mit der Folge vergeben, dass die Bewerbungsverfahrensansprüche der unterlegenen Bewerber untergehen (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27 ff.). - BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17
Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung
Auszug aus BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Die vorhandenen Rechtsnormen und die auf sie gestützten Verwaltungsvorschriften können aber für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet werden, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden (BVerfG…, Beschluss vom 20. März 2013 - 2 BvF 1/05 - BVerfGE 133, 241 Rn. 51 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 1. Juni 1995 - 2 C 16.94 - BVerwGE 98, 324 , vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 …und vom 30. August 2012 - 2 C 23.10 - BVerwGE 144, 93 Rn. 16 sowie Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35). - BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Wesentlich in diesem Sinne sind alle Regelungen, die für die Verwirklichung dieses Rechts erhebliche Bedeutung haben und sie besonders intensiv betreffen (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 …und Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 52). - BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
Nichtannahmebeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische …
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
Anwaltsnotariat I
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
- BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 …
- BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - …
- BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
- BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvF 1/05
Normenkontrollantrag Bayerns und Hessens zum Luftsicherheitsgesetz teilweise …
- BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21
Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur …
- BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11
Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens; …
- BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 23.10
Teilzeit; Teilzeitquote; Arbeitszeit; Besoldung; Pflichtstundenzahl; …
- BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94
Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen …
- VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20
Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 4 S 15.21
Zum Parlamentsvorbehalt bei dienstlichen Beurteilungen von Beamten
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20
Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2018 - 6 B 1386/18
Beschwerde des Antragsgegners in einem Konkurrentenstreit um eine Stelle als …
- BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16
Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn …
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
- BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01
Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler; …
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
- BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an die Regelung …
- BVerwG, 17.02.2020 - 2 VR 2.20
Beamter; Behördenpraxis; Beistand; Beistandsperson; Besprechung; …
- BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 11.20
Berechnung der Höchstgrenze des Kindererziehungsergänzungszuschlags
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 2 A 10400/18
Maßgebliche Vergleichsgruppe bei der dienstlichen Beurteilung von Beamten der …
- VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23
Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des …
Rn. 145 Vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris, Rn. 41 ff., und Beschluss vom 20. Juni 2022 - 2 B 45.21 -, juris, Rn. 19. - VG Magdeburg, 16.11.2021 - 5 A 290/19
Rechtswidrigkeit der Beurteilung einer Polizeibeamtin wegen fehlendem …
Ergänzend führt er aus, eine Rechtswidrigkeit der Beurteilung ergebe sich auch nicht aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2021 (Az. 2 C 2.21).Diese Beurteilungsrichtlinien sind selbst dann übergangsweise weiter anzuwenden, wenn sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstießen und deshalb nichtig wären (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 40 sowie zur übergangsweisen Weiteranwendung von Beurteilungsvorschriften OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 22 ).
Sind dienstliche Beurteilungen nicht in dem Sinne vergleichbar, dass sie einen rechtlich einwandfreien Vergleich der Bewerber ermöglichen, ist der Dienstherr gehalten, sie "kompatibel" zu machen (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a.a.O., Rn 30).
Rn. 21 Hieraus folgt, dass die wesentlichen Entscheidungen hinsichtlich der zu erstellenden Beurteilungen einer hinreichenden (parlaments-)gesetzlichen Grundlage bedürfen (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a.a.O., Rn 33).
Dieses abschließende Gesamturteil ist Ausgangspunkt des Vergleichs der Bewerber nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a.a.O., Rn. 34).
Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer bereits angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 3. November 2021 - 5 B 164/21 MD -, n.v.), ist der Dienstherr verpflichtet, in der dienstlichen Beurteilung ein abschließendes Gesamturteil zu bilden, in das sämtliche bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG einfließen müssen (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a.a.O., Rn. 41).
Um die ihr im Bereich von Auswahlentscheidungen nach Art. 33 Abs. 2 GG zukommende Funktion erfüllen zu können, muss eine dienstliche Beurteilung ein abschließendes Gesamturteil enthalten (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a.a.O., Rn. 42 m.w.N.).
Der Gesetzgeber und erst recht die Exekutive - auf der Ebene von bloßen Verwaltungsvorschriften - sind aber nicht befugt, eines dieser drei Kriterien bei der Bildung des abschließenden Gesamturteils unberücksichtigt zu lassen (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a.a.O., Rn. 43).
Rn. 24 Das Grundgesetz gibt in Art. 33 Abs. 2 GG vor, dass sämtliche Einzelmerkmale der drei Kriterien bei der Bildung des abschließenden Gesamturteils zu berücksichtigen sind, d. h. auch die Einzelmerkmale der Kriterien der Befähigung und der Eignung (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a.a.O., Rn. 45).
Die Art und Weise, wie das zusammenfassende Gesamturteil als Ergebnis der umfassenden Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen Merkmale zu bilden ist, ist von Art. 33 Abs. 2 GG hingegen nicht vorgegeben und unterliegt deshalb der Gestaltung durch den Normgeber; diesem ist es lediglich verwehrt, eines der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG bei der Bildung des Gesamturteils unberücksichtigt zu lassen (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a.a.O., Rn. 47).
Denn eine - wie hier - getrennte Bewertung, die jeweils nur die Bewertung bestimmter Einzelmerkmale umfasst, stellt kein Gesamturteil dar, welches alle der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Merkmale zusammenfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a.a.O., Rn. 41).
Daneben unterliegt - wie dargestellt - die Art und Weise, wie das zusammenfassende Gesamturteil als Ergebnis der umfassenden Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen Merkmale zu bilden ist, dem Normgeber (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a.a.O., Rn. 47), bzw. für einen Übergangszeitraum wohl dem Richtliniengeber.
Die grundlegenden Vorgaben für ihre Erstellung müssen hingegen in Rechtsnormen geregelt werden (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a.a.O., Rn. 32, 40).
Im Gegenteil bleiben auch die Verwaltungsvorschriften weiterhin rechtlich überprüfbar (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a.a.O., Rn. 9).
Bei einem Leistungsgleichstand zweier Bewerber entspricht es der ständigen Rechtsprechung, auch auf die vorangegangene Regelbeurteilung abzustellen (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a.a.O., Rn. 12).
- BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20
Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten
Rn. 14 1. Wie der Senat in seinem Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Rn. 31 ff. entschieden hat, kommt dienstlichen Beurteilungen für die Verwirklichung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG maßgebliche Bedeutung zu.Angesichts dieser Bedeutung von dienstlichen Beurteilungen für die allein nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG zu treffende Auswahlentscheidung können die Vorgaben für die Erstellung von Beurteilungen nicht allein Verwaltungsvorschriften überlassen bleiben (…BVerwG, Urteile vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 16 und vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Rn. 32 ff.).
Für eine dienstliche Beurteilung wesentlich in diesem Sinne sind die Entscheidung über das Beurteilungssystem (Regelbeurteilungen oder bloße Anlassbeurteilungen, ggf. Letztere als Ausnahme der Erstgenannten) und die Vorgabe der Bildung des abschließenden Gesamturteils unter Würdigung aller Einzelmerkmale (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Rn. 34).
Dieses Defizit führt jedoch nicht zur Aufhebung der streitgegenständlichen dienstlichen Beurteilung, weil die unzureichende Gesetzeslage für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet werden kann, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Rn. 40 m.w.N.).
Rn. 46 Das Gesamturteil muss alle vom Dienstherrn bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG umfassen (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Rn. 41 ff.).
Dabei muss gewährleistet sein, dass alle Einzelmerkmale, die der Normgeber als für Art. 33 Abs. 2 GG relevant ansieht, in das abschließende Gesamturteil einfließen (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Rn. 41 und 43).
Rn. 47 Die Art und Weise, wie das zusammenfassende Gesamturteil als Ergebnis der Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen Merkmale zu bilden ist, ist von Art. 33 Abs. 2 GG aber nicht konkret vorgegeben und unterliegt deshalb der Gestaltung durch den Normgeber, solange dieser nicht Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG völlig unberücksichtigt lässt (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Rn. 47).
Den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG ist bereits dann genüge getan, wenn das Merkmal der Eignung seinem materiellen Gehalt nach in die dienstliche Beurteilung einfließt und bei der Bildung des Gesamturteils berücksichtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Rn. 48).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2026 - 4 B 9.25
Kein Anspruch auf Neuerstellung einer Anlassbeurteilung bei Erledigung des …
Für dieses Begehren fehle der Klägerin nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht das Rechtschutzbedürfnis (Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -).Der Umstand, dass sie zwischenzeitlich erneut dienstlich beurteilt und befördert worden ist, steht dem nicht von vornherein entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 - juris und vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 12 m.w.N.).
Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die übergangsweise Anwendung der Beurteilungsrichtlinie im Lichte des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2021 (Az. 2 C 2.21, 3. Leitsatz des Urteils) zur Bildung eines Gesamturteils bei dienstlichen Beurteilungen vom 4. April 2022 (ABl. Nr. 18 S. 490) trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung (11. Mai 2022) in Kraft.
Denn es fehlte die hierfür erforderliche gesetzliche Grundlage (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 2 B 63.20 - juris Rn. 22 ff. und Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 23 ff.).
Denn trotz dieses festgestellten Defizits ist die unzureichende Gesetzeslage für einen Übergangszeitraum weiterhin anzuwenden, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 40 …und vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 - juris Rn. 15;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 22. Dezember 2022 - OVG 4 S 33/22 - juris Rn. 7 …und vom 13. September 2023 - OVG 4 S 22/23 - juris Rn. 4 ff.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich indes - wie bereits dargestellt - nur zu der Frage verhalten, ob für das Begehren hinsichtlich einer Neuerstellung einer Anlassbeurteilung ein Rechtschutzbedürfnis grundsätzlich vorliegen könnte (…Urteile vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 - juris Rn. 13 ff. und vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 11 ff; so auch VG Potsdam…, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 2 K 2991/19 - juris Rn. 15 ff. und Rn. 25 ff.).
Rn. 35 Der Dienstrechtssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat ursprünglich vor dem Inkrafttreten von § 33 Abs. 1 Satz 2 BLV a.F. die zusätzliche Berücksichtigung älterer Beurteilungen bei der Auswahl mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG ("vor den Hilfskriterien") für geboten gehalten, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten zu treffen sei (…BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 - juris Rn. 15 und vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 12 m.w.N.).
Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen anerkannt, dass es dem Gesetzgeber möglich sein soll, sich für ein reines Anlassbeurteilungssystem zu entscheiden (angeklungen in BVerwG…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 39; nunmehr BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 34 …und Beschluss vom 20. Juni 2022 - 2 B 45.21 - juris Rn. 14; so auch der Wehrdienstsenat, vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - juris Rn. 40).
Rn. 37 4. Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Umstand, dass die Beurteilungsrichtlinie vom 16. November 2010 in der Fassung vom 28. Januar 2019 deswegen rechtswidrig ist, weil sie vorsieht, dass die Beurteilung der Befähigung eines Beamten nicht Teil des Gesamturteils sein soll (hierzu BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - juris Rn. 41 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - OVG 4 S 27/21 - juris Rn. 3 ff.).
Denn erstens ändert die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales über die übergangsweise Anwendung der Beurteilungsrichtlinie im Lichte des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2021 (Az. 2 C 2.21, 3. Leitsatz des Urteils) zur Bildung eines Gesamturteils bei dienstlichen Beurteilungen vom 4. April 2022 nicht die hier streitentscheidenden Regelungen.
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20
Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren …
Solche originär von der Exekutive erlassenen Vorschriften genügen einem (verfassungsrechtlich abgesicherten) Mindestregime prozeduraler und Publizität sichernder Bestimmungen nicht (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Urteil vom 07.07.2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 24 ff., …und vom 17.06.2004 - 2 C 50.02 -, juris Rn. 16; vgl. zum Grad der Flexibilisierungsmöglichkeiten auch Saurer, Verwaltungsvorschriften und Gesetzesvorbehalt, DÖV 2005, 587 ). - BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 7.22
Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung
Hat der Dienstherr - wie hier - Richtlinien über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzulegenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (vgl. zur Notwendigkeit normativer - insbesondere parlamentsgesetzlicher - Regelungen des Beurteilungswesens: BVerwG…, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - BVerwGE 169, 254 Rn. 16 ff. und vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 25 ff.). - OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24
Auswahlentscheidung für den neuen Generalstaatsanwalt
Weiter geht es zurecht davon aus, dass der Vergleich der Bewerber im Rahmen der Auswahlentscheidung vor allem anhand aktueller aussagekräftiger dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen hat, die auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen und ein abschließendes Gesamturteil (Gesamtnote) enthalten, in das sämtliche vom Dienstherrn bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG einfließen (…vgl. nur Beschluss des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 - Rn. 5 mit Verweis auf den Beschluss des Senats vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 - Ls 3 und Rn. 14 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Ls 3 und Rn. 41-49, jeweils juris).Ebenfalls zutreffend hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch (Art. 33 Abs. 2 GG) durch eine fehlerhafte Beurteilung, die nicht Grundlage einer Auswahlentscheidung sein kann, verletzt sein kann (vgl. nur Beschluss des Senats vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 6 mit Verweis auf die stRspr d. BVerwG, vgl. Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 31).
Rn. 10 Zwar gaben weder § 10 Abs. 4 Satz 1 HmbBG, wonach Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten anhand der mit dem konkreten Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen und unter angemessener Darstellung eines gegebenenfalls von der Aufgabenwertigkeit abweichenden Statusamtes regelmäßig und wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern durch Vorgesetzte zu beurteilen sind, noch die beiden darauf basierenden und hier relevanten Beurteilungsrichtlinien die Bildung eines Gesamturteils vor und erfüllten damit nicht die Voraussetzungen einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage (vgl. dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 1 und Rn. 32 m. w. N. zur Regelung in dem Bundesland Rheinland-Pfalz).
Die vorhandenen Rechtsnormen und die auf sie gestützten Verwaltungsvorschriften, die der Dienstherr des Beigeladenen angewandt hat, konnten aber für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet werden, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden, zumal die Beurteilung mit einem begründeten Gesamturteil in Gestalt einer Eignungsprognose abschließt und ein solches auch noch zusätzlich ergänzend in Bezug auf das innegehabte Statusamt erstellt und begründet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 2 und Rn. 40 m. w. N.;… klarstellend sei angemerkt, dass das BVerwG ein begründetes Gesamturteil nur für reine Ankreuzbeurteilungen fordert, vgl. zuletzt: BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 51.16 -, juris Rn. 14 f. und - 2 C 21.16 -, juris Rn. 65).
Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (…vgl. dazu nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 9 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 3 und Rn. 41 bis 49;… Beschluss des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
Rn. 63 Dabei muss das begründete Gesamturteil, um als Grundlage eines Leistungsvergleichs zwischen Bewerbern zu dienen, sich auf das innegehabte Statusamt beziehen und sämtliche vom Dienstherrn bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG enthalten (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 3 und Rn. 44 ff. m. w. N. unter Aufgabe von BVerwG…, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 -, juris Rn. 44;… vgl. dazu auch Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Ls und Rn. 9 , …und vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 22 , jeweils zu sogenannten Ankreuzbeurteilungen).
Dies dürfte auch vorliegend gelten (so die allgemein gehaltene Anforderung an ein Gesamturteil nach der höchstrichterlichen Rspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 3 und Rn. 41 f., 45 …und vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, juris Rn. 16 f.), obwohl in der dienstlichen Anlassbeurteilung des Beigeladenen vom 13. Juli 2023 nicht nur die untergliederten Merkmale sämtlicher in den Kategorien I. bis VI. aufgeführten Beurteilungsmerkmale der Eignung, Leistung und Befähigung angekreuzt, sondern zusätzlich im Einzelnen textlich bewertet, zum Teil besonders gewichtet sowie benotet und im Anschluss daran die sechs Kategorien in einem die Einzelmerkmale der jeweiligen Kategorie zusammenfassenden Gesamturteil begründet worden und benotet worden sind (I. "Denken und Urteilen", III. "Fach- und Methodenkompetenz", IV. "Umgang mit anderen/ Kommunikation" sowie V. "Zusätzliche Führungsanforderung"; jeweils mit der Höchstnote "übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße" und II. "Arbeitsweise" sowie "VI. Arbeitsleistung"; jeweils mit der zweithöchsten Note "übertrifft die Anforderungen"
). Ein Zwang zur vorrangigen Ausschöpfung aller Einzelfeststellungen liefe Gefahr, geringfügige und aus Sicht des Beurteilers möglicherweise unbedeutende Unterschiede überzubewerten (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 9 m. w. N. und stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12 ff.; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Ls 3 und Rn. 41 bis 49;… BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 46 f. m. w. N., …und vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 68 f. m. w. N.;… Beschluss des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2022 - 2 A 10078/22
Beamtenrecht -Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung
Bis zum Inkrafttreten einer möglichen gesetzlichen Neuregelung sind dienstliche Beurteilungen der unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamten in Rheinland-Pfalz, die auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 LBG (juris: BG RP) in Verbindung mit den jeweils maßgeblichen Laufbahnverordnungen sowie den im jeweiligen Personalführungsbereich geltenden Verwaltungsvorschriften erstellt worden sind, nicht allein wegen der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 8. Juli 2021 (2 C 2.21) angenommenen normativen Minderregelung rechtswidrig.Bis zum Inkrafttreten einer möglichen gesetzlichen Neuregelung, die für künftige dienstliche Beurteilungen ein Gesamturteil unter Einbeziehung der Befähigungsmerkmale möglicherweise vorschreibt, sind die ohne ein derartiges zusammenfassendes Gesamturteil erstellten dienstlichen Beurteilungen der unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamten wegen der ansonsten drohenden schwerwiegenden Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz auch in Ansehung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2021 (2 C 2.21) grundsätzlich nicht allein deswegen rechtswidrig.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngsten Rechtsprechung (die u.a. die rheinland-pfälzischen gesetzlichen Regelungen in § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 LBG sowie § 15 Abs. 1 Satz 1 LbVO betraf) entschieden, dass die Erstellung dienstlicher Beurteilungen allein auf der Grundlage von Verwaltungsvorschriften mit dem Grundgesetz, namentlich mit Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz - GG -, nicht vereinbar sei; vielmehr müssten die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen der Beamten unmittelbar in Gesetzen selbst festgelegt werden (Urteile vom 8. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 32 und Leitsatz 1;… vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, juris Rn. 14 …sowie vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 -, juris Rn. 15).
Rn. 29 Die Verfassung selbst gibt für eine solches Postulat jedenfalls nichts her; die vom Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 8. Juli 2021 (2 C 2.21) vom Gesetzgeber ohne jeden legislativen Entscheidungsspielraum verlangte gesetzliche Normierung in der vom Gericht geforderten Regelungsdichte erscheint im Wege der extensiven Auslegung des Art. 33 Abs. 2 GG danach zwar vertretbar, ist aber keinesfalls zwingend.
Dies kann insbesondere nicht aus den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 7. Juli 2021 (2 C 2.21, juris Rn. 32) herangezogenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hergeleitet werden.
Denn das Bundesverwaltungsgericht erachtet die vorhandenen Rechtsnormen für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen - insoweit zutreffend - für einen Übergangszeitraum für anwendbar, um einen "der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand" zu vermeiden (Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 40 und Leitsatz 2: "für einen Übergangszeitraum hinzunehmen"; ebenso die Urteile vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, …und vom 15. Dezember 2021 - 2 A 1.21 -, jeweils a.a.O.).
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in der vorgenannten Entscheidung zugleich entschieden, aus Art. 33 Abs. 2 GG folge, dass jede dienstliche Beurteilung ein zusammenfassendes Gesamturteil aufweisen müsse, das sämtliche Merkmale des Art. 33 Abs. 2 GG, also auch die Einzelmerkmale der Befähigung, einbeziehe (Urteil vom 8. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 41 und Leitsatz 3).
Sowohl für die den Lebenszeiternennungen vorausgehenden Einschätzungen der Qualifikation von Beamten auf Probe wie auch für deren Einstellung als Beamte auf Lebenszeit und nicht zuletzt für Beförderungsentscheidungen sind dienstliche Beurteilungen ein zentrales Instrument der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2021, a.a.O. Rn. 31).
Rn. 55 "Ohne die vorübergehende Weitergeltung der aufgrund der landesrechtlichen Regelungen erlassenen Verwaltungsvorschriften, an der sich auch die Beklagte bei der Erstellung der Anlassbeurteilung der Klägerin orientiert hat, könnten die für die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung wichtigen Auswahlentscheidungen nicht getroffen werden." (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 40).
- BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22
Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung
Dienstliche Beurteilungen sind das maßgebliche Instrument der Personalsteuerung, mit dem über das grundrechtsgleiche Recht der Soldatinnen und Soldaten auf "ein angemessenes berufliches Fortkommen" entschieden wird (vgl. zum Beamtenrecht BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 31, 36; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 31).Die grundlegenden Vorgaben für ihre Erstellung müssen in Rechtsnormen geregelt werden (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 32).
Wesentlich und damit vom Gesetzgeber selbst zu regeln sind die Entscheidung über das Beurteilungssystem (Regelbeurteilungen oder bloße Anlassbeurteilungen, ggf. Letztere als Ausnahme der Erstgenannten) und die Vorgabe der Bildung des abschließenden Gesamturteils unter Würdigung aller Einzelmerkmale (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 34 m. w. N.).
Weitere Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen, wie z. B. den Rhythmus von Regelbeurteilungen, den Inhalt der zu beurteilenden Einzelmerkmale von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, die Festlegung der Funktionen derjenigen Personen, die an der Erstellung der dienstlichen Beurteilung mitzuwirken haben, den Beurteilungsmaßstab und die Vorgaben für die Vergabe der höchsten sowie der zweithöchsten Note (Richtwerte) können demgegenüber aufgrund einer hinreichend bestimmten Verordnungsermächtigung auch dem Verordnungsgeber übertragen werden (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 37).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 61/21
Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung
Bei einem derartigen dem Dienstherrn vorbehaltenen Akt wertender Erkenntnis steht diesem eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung zu (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 -, juris Rn. 9, …und vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 56;… BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 9…, vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, juris Rn. 10, und vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 10).Rn. 38 Ob der sachsen-anhaltische Landesgesetzgeber seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung, die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen selbst zu bestimmen und die maßgeblichen Regelungen nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen, hinreichend nachgekommen ist, kann dahinstehen (…vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteile vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 -, juris Rn. 16, und vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 31 ff., …sowie Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 2 B 63.20 -, juris Rn. 22).
Selbst wenn die im Land Sachsen-Anhalt zu dem hier in den Blick zu nehmenden Beurteilungsstichtag des 31. Dezember 2017 (vgl. Nr. 3.1.1 Satz 1 und 2 BRL-PVD 2017) und auch jetzt noch geltende Gesetzes- und Rechtslage den verfassungsrechtlichen Normierungsanforderungen des Parlamentsvorbehalts nicht genügen sollte, folgte hieraus nicht die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Regelbeurteilung des Klägers; vielmehr wäre im Interesse der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und zur Vermeidung eines der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustands für einen Übergangszeitraum - und damit auch für die Vergangenheit - von der Fortgeltung der bisherigen Beurteilungsvorschriften auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a. a. O. Rn. 40; OVG LSA…, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 21 f.; SächsOVG…, Beschluss vom 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn. 15 ff.; HessVGH…, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 49 ff.).
Rn. 46 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit folgt, ist der Dienstherr verpflichtet, in der dienstlichen Beurteilung ein abschließendes Gesamturteil zu bilden, in das sämtliche bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG einfließen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 9, 41).
Um die ihr im Bereich von Auswahlentscheidungen nach Art. 33 Abs. 2 GG zukommende Funktion erfüllen zu können, muss eine dienstliche Beurteilung ein abschließendes Gesamturteil enthalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a. a. O. Rn. 42).
Der Gesetzgeber und erst recht die Exekutive - auf der Ebene von bloßen Verwaltungsvorschriften - sind aber nicht befugt, eines dieser drei Kriterien bei der Bildung des abschließenden Gesamturteils unberücksichtigt zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021, a. a. O. Rn. 43).
Auch vom Dienstherrn definierte Befähigungsmerkmale können ebenso wie die verwandten Einzelmerkmale der fachlichen Leistung auf der Basis der im Beurteilungszeitraum vom Beamten auf dem Dienstposten gezeigten Leistungen und seines Verhaltens im Einzelnen auf das Statusamt bezogen bewertet und diese Einzelbewertungen können - falls dies vorgegeben ist - zu einer Gesamtnote der Befähigung zusammengefasst werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 45;… s. auch OVG LSA, Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris Rn. 22 f., …und vom 28. September 2018 - 1 M 111/18 -, juris Rn. 9 ff.).
Rn. 48 Die Art und Weise, wie das zusammenfassende Gesamturteil als Ergebnis der umfassenden Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen Merkmale zu bilden ist, ist von Art. 33 Abs. 2 GG nicht vorgegeben und unterliegt deshalb der Gestaltung durch den Normgeber; diesem ist es lediglich verwehrt, eines der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG bei der Bildung des Gesamturteils unberücksichtigt zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 47).
Damit wird dem Dienstherrn "zutreffend" - d. h. wie von Art. 33 Abs. 2 GG verlangt - die Bildung eines abschließenden - umfassenden - Gesamturteils vorgeschrieben (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 43).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 57/21
Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung
- OVG Bremen, 27.06.2025 - 2 B 56/25
Beamtenrecht; dienstliche Beurteilung; fiktive Fortschreibung nach rechtswidriger …
- BVerwG, 20.06.2022 - 2 B 45.21
Dienstliche Beurteilung eines abgeordneten Richters
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 4 S 37.23
Konkurrentenstreit um die Besetzung eine Vorsitzendenstelle am Kammergericht
- VG Magdeburg, 03.11.2021 - 5 B 164/21
Eine ohne abschließendes Gesamturteil erstellte Beurteilung ist keine …
- BVerwG, 03.03.2025 - 2 VR 4.24
Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung einer vom Dienst …
- OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23
Rechtswidrigkeit dienstlicher Beurteilungen ohne abschließendes Gesamturteil
- VG Cottbus, 17.12.2021 - 4 K 448/21
- VG Karlsruhe, 09.11.2021 - 8 K 1802/20
Erfolglose Klage gegen eine dienstliche Beurteilung auf der Grundlage der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2021 - 6 A 2717/19
Zusammenfassung von Beamten in einer Vergleichsgruppe für die Richtwertbildung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2024 - 10 A 10971/23
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge auf der Grundlage von § 3 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2023 - 1 B 1223/22
Festlegung und Bekanntgabe der für die Beurteilungsrunde 2021 angewendeten …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Vergleich zweier Beurteilungen von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2021 - 4 S 27.21
Beamte; Erfordernis von normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen …
- VG Hamburg, 03.04.2023 - 21 E 319/23
Dienstliche Beurteilung; Heranziehung von Rechtsnormen für einen …
- VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
- VG Karlsruhe, 28.03.2023 - 8 K 3182/22
Fortbildungspflicht für Kindertagespflegepersonen; Ungeeignetheit der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21
Beförderungsauswahlentscheidung; Beurteilungsvorschriften; dienstliche …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2022 - 4 S 33.22
Konkurrentenstreit; Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht; dienstliche …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22
Besetzungsstreit um Generalstaatsanwaltsstelle, einstweilige Anordnung erlassen
- BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 64.22
Personalentwicklungsbewertung aufgehoben
- OVG Niedersachsen, 08.08.2022 - 5 ME 62/22
Auseinandersetzung; Auseinandersetzungspflicht; Beurteilungsbeitrag; Bindung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 1 B 1341/21
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines einstweiligen Anordnungsanspruchs
- BVerwG, 13.05.2025 - 2 VR 5.24
Aufklärung der gesundheitlichen Eignung im Auswahlverfahren
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22
Bedeutung einer richterlichen Eignungsbewertung; Notwendigkeit einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 06.06.2025 - 2 MB 13/24
Beurteilung bei einer Beförderung während des (Regel-)Beurteilungszeitraums
- VG Schleswig, 11.11.2024 - 12 B 55/24
Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung
- VG Schleswig, 10.04.2025 - 12 B 89/24
Besetzung einer Planstelle der Besoldungsgruppe R3 für einen Vorsitzenden Richter …
- VG Bayreuth, 12.12.2023 - B 5 E 23.800
Notwendigkeit der Aktualisierung der periodischen Beurteilung für eine …
- BVerwG, 04.09.2025 - 2 CN 1.24
Vorgriffsstundenregelung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt mangels hinreichender …
- VG Schleswig, 18.07.2024 - 12 B 34/24
Neuer Generalstaatsanwalt darf nicht ernannt werden
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024 - 4 B 4.23
Vorlagebeschluss an das brandenburgische Landesverfassungsgericht
- BVerwG, 01.02.2024 - 2 A 1.23
Tatsachenkenntnis des Erstbeurteilers durch Information des Fachvorgesetzten des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 6 A 2041/18
Klage eines vormaligen Studienrats zur Anstellung auf die Aufhebung und …
- OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2023 - 2 MB 21/22
Zum Vergleich zweier Beurteilungen von unterschiedlichen Dienstherren
- VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21
Dienstliche Beurteilung eines Proberichters als für die Ausübung des Berufs des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2024 - 1 A 3232/20
Beschränkte Überprüfbarkeit der dienstlichen Beurteilungen von Beamten; Treffen …
- OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21
Ankreuzverfahren; Arithmetisierung; dienstliche Beurteilung; Gesamtbetrachtung; …
- OVG Niedersachsen, 23.08.2023 - 12 ME 93/23
Fahrrad; Trunkenheitsfahrt; Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2022 - 4 S 55.21
Rechtmäßigkeit der Erprobung für ein richterliches Beförderungsamt
- VGH Hessen, 29.12.2021 - 1 B 918/20
Aktualität dienstlicher (Regel-)Beurteilungen; Eignungsprognose
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21
- VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2080
Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters
- OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 75/21
Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2023 - 4 S 22.23
Anwendung von Beurteilungsvorschriften für einen Übergangszeitraum (Brandenburg)
- VG Wiesbaden, 10.02.2022 - 3 L 1261/20
Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren: Zu den Anforderungen an die …
- VG Frankfurt/Oder, 12.06.2023 - 2 L 384/22
- BVerwG, 04.09.2025 - 2 CN 2.24
Vorgriffsstundenregelung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt mangels hinreichender …
- VG Köln, 23.07.2025 - 15 L 1565/24
Beurteilungskompetenz
- BVerwG, 15.12.2021 - 2 A 1.21
Dienstliche Beurteilung: Laufbahnübergreifende Vergleichsgruppenbildung nach der …
- VG Berlin, 30.11.2023 - 5 K 87.21
Dienstliche Regelbeurteilung: Zulässigkeit einer Gleichgewichtung von …
- OVG Sachsen, 13.12.2022 - 2 A 446/21
Regelbeurteilung; Beurteilungszeitraum; Gesamturteil
- VG Lüneburg, 17.10.2022 - 5 A 319/21
Beurteilungsvorgespräch; dienstliche Beurteilung; fehlerhafter Sachverhalt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2022 - 6 B 1352/21
Regelungen zu Prüfungen in der Studienordnung der Bachelorstudiengänge an einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2025 - 2 MB 2/25
Besetzung der Stelle eines Senatsvorsitzes gestoppt
- OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 74/21
Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der …
- VG Wiesbaden, 22.11.2021 - 3 L 1191/20
Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren: Zu den Anforderungen an die …
- OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze
- OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2025 - 2 MB 16/24
Ausschluss eines Beamten in der Freistellungphase der Altersteilzeit von einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - 6 A 3129/20
Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzesvorbehalt; Laufbahnaufstieg
- OVG Sachsen, 13.10.2021 - 2 B 286/21
Konkurrentenstreit; Gesamterscheinungsbild; Vizepräsidentin Finanzgericht
- OVG Sachsen, 25.02.2026 - 2 A 183/25
Regelbeurteilung Staatsanwalt; Rechtsgrundlage; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; …
- OVG Schleswig-Holstein, 01.07.2024 - 2 MB 21/23
Dienstliche Beurteilung; Gesamturteil; Auswahlentscheidung; objektive …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2022 - 6 A 1015/21
Maßstab für die gerichtliche Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines …
- OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20
Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der …
- VGH Hessen, 02.07.2024 - 1 B 649/24
Gegenstand der Regelbeurteilung bei im Beurteilungszeitraum erfolgter Beförderung
- BVerwG, 23.11.2022 - 1 WB 21.21
Die Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen …
- VG Berlin, 02.12.2021 - 26 L 178.21
Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung
- OVG Niedersachsen, 19.08.2026 - 5 LA 104/24
Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Lehrer; Lehrkraft; Dienstliche …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23
Möglichkeit der Auswahl eines Bewerbers in einem erneuten, fehlerfreien …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - 6 B 1356/21
Konkurrentenstreit; Stellenbesetzung; Auswahlkommission; paritätische Besetzung; …
- VG München, 27.02.2024 - M 5 E 23.4709
Verwendung ressortfremder Beurteilungsrichtlinien
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 1 B 726/22
Untersagung der Besetzung des Beförderungsdienstpostens mit einem Mitbewerber …
- VG Kassel, 24.05.2022 - 1 L 1829/21
Dienstliche Beurteilungen müssen vergleichbar, hinreichend aktuell und inhaltlich …
- VG Wiesbaden, 20.05.2022 - 3 L 161/21
Konkurrentenstreitverfahren: Fehlerhafte Bewerberauswahl bei Dienstpostenvergabe …
- VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081
Einstweiliger Rechtsschutz bei Bewerbung um Vorsitzendenstelle am BFH
- OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 2 MB 7/22
Unterschiedliche dienstliche Beurteilungen von gleich qualifizierten …
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2022 - 2 B 10062/22
Besetzung einer Hochschullehrerstelle im Tenure-Track-Verfahren; Abbruch des …
- OVG Bremen, 23.06.2025 - 2 LA 140/25
Beamtenrecht; Verfassungsmäßigkeit eines reinen Anlassbeurteilungssystem - …
- VG Potsdam, 12.07.2023 - 1 K 380/21
- VG Potsdam, 10.07.2023 - 2 L 923/22
- VGH Hessen, 31.01.2023 - 1 B 890/22
Konkurrentenstreit um Vorsitzendenstelle am Landessozialgericht
- VG Göttingen, 22.12.2022 - 3 B 187/22
Anforderungsprofil, fakultatives; ausschärfende Betrachtung; Auswahlverfahren; …
- OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22
Konkurrentenstreit; weiterer Aufsichtsführender Richter; im wesentlichen gleiches …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 A 442/20
Zulassung eines Bewerbers zum Masterstudiengang Business Administration: …
- VG München, 01.10.2025 - M 5 E 25.2635
Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilung, …
- VG München, 01.10.2025 - M 5 E 25.2633
Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht;, Anlassbeurteilung;, …
- BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 13.22
Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …
- BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 9.22
Zurückeisung der Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 11.22
Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - 2 MB 16/22
Beurteilung der fachlichen Leistung eines Tarifbeschäftigten - Vergleich von …
- VG Berlin, 07.02.2023 - 26 K 502.19
Öffentlicher Dienst: Dienstliche Beurteilung eines Datenschutzbeauftragten
- VG München, 01.10.2025 - M 5 E 25.2634
Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilung, …
- BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 12.22
Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2022 - 1 L 97/21
Gewährung besonderer Leistungsbezüge an Hochschulprofessor; Zulage
- VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22
Konkurrenteneilverfahren
- VGH Bayern, 14.11.2025 - 3 CE 25.2090
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung, Unvereinbarkeit einer …
- OVG Sachsen, 09.12.2024 - 2 B 150/24
Aufstiegsausbildung; Polizei; Auswahlinstrumente; Computertest; Strukturiertes …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2024 - 2 MB 4/24
Stellenbesetzung einer Professur; maßgeblicher Zeitpunkt für Überprüfung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2022 - 6 B 838/22
Dienstliche Beurteilung; Begründung des Gesamturteils; Beurteilungsbeitrag; …
- BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 10.22
Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …
- VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22
Beförderung auf einen förderlichen Dienstposten; Leistungsvergleich; Einbeziehung …
- OVG Niedersachsen, 20.04.2026 - 5 ME 120/25
Anlassbeurteilung; Anlassbeurteilungssystem; Leistungssprung; Leistungsabfall; …
- VG Bayreuth, 15.03.2023 - B 5 E 23.87
Konkurrenteneilverfahren, Aktualität einer Regelbeurteilung, Erfordernis einer …
- VG Karlsruhe, 25.07.2023 - 12 K 3108/22
Dienstliche Beurteilung eines Sozialrichter; Auslassungen der Widergabe eines …
- VG Köln, 01.02.2023 - 15 K 2491/21
- VG Magdeburg, 28.09.2023 - 5 A 127/22
Dienstliche Anlassbeurteilung für die Zulassung zum Masterstudiengang …
- VG Berlin, 17.11.2022 - 36 K 337.18
- OVG Saarland, 18.01.2024 - 1 A 251/20
Schadensersatz wegen Nichtbeförderung
- VG Berlin, 12.08.2022 - 72 K 3.21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - 6 B 97/21
Beschwerde des Dienstherrn gegen Erlass der einstweilige Anordnung auf …
- VG München, 01.10.2025 - M 5 E 25.2536
Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilung, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2025 - 4 S 1.25
Auswahlentscheidung betreffend Dienstposten eines Oberstufenkoordinators an einem …
- OVG Niedersachsen, 11.06.2025 - 5 ME 39/25
Anordnungsgrund; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsmerkmale; dienstliche …
- VG München, 01.10.2025 - M 5 E 25.2632
Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht;, Anlassbeurteilung, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2021 - 4 S 28.21
Keine Beförderung einzelner Beförderungskandidaten während des …
- VG Schleswig, 29.07.2026 - 24 B 23/26
- VG Potsdam, 23.02.2023 - 1 K 2988/20
- VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 94-IV-21
- VG Potsdam, 06.09.2021 - 1 L 339/21
- VG Schleswig, 29.05.2026 - 24 B 13/26
Erfordernis einer Anlassbeurteilung in einem Regelbeurteilungssystem
- VG Schwerin, 16.10.2024 - 1 B 1905/24
Besetzung der Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern; …
- VG Schleswig, 04.08.2026 - 24 B 32/26
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2025 - 6 B 854/24
Stellenbesetzung; Konkurrentenstreit; Dienstliche Beurteilungen; Gesamturteil; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2024 - 10 N 35.23
Herleitung der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale für die Gesamtnote einer …
- VG Kassel, 02.04.2026 - 1 L 3005/25
- VerfG Brandenburg, 18.09.2025 - VfGBbg 44/24
- VG Gera, 21.06.2024 - 1 E 280/24
Anforderungen an die Beurteilungen als Grundlage eines Leistungsvergleichs
- VG Magdeburg, 11.05.2022 - 5 B 42/22
Grundlagen der Bewährungsfeststellung im Beamtenverhältnis auf Probe
- VG Karlsruhe, 24.02.2026 - 12 K 606/25
Richter; Beurteilung; Anlassbeurteilung; Erprobungsabordnung; Unabhängigkeit; …
- VG Schleswig, 16.11.2023 - 12 B 49/23
- VG Schleswig, 24.03.2023 - 12 B 59/22
- VG Potsdam, 08.07.2021 - 2 L 266/21
- VG Schleswig, 23.07.2026 - 12 B 41/26
Stellenbesetzung Mängel bei der Abweichung von Zweitbeurteiler zum Erstbeurteiler
- VG Freiburg, 16.04.2026 - 3 K 578/26
Vorgaben zur dienstlichen Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten; fehlende …
- OVG Hamburg, 06.11.2024 - 5 Bs 132/24
Feststellung der physischen Eignung für den Polizeivollzugsdienst
- VG Magdeburg, 25.09.2025 - 5 B 481/24
Beförderungskonkurrenz: Beurteilungsbeitrag auf veraltetem Vordruck bei …
- VG Karlsruhe, 04.02.2025 - 12 K 1924/23
Dienstliche Beurteilung und nachfolgender Widerspruchsbescheid als Einheit i.S.d. …
- VG Neustadt, 12.03.2024 - 2 L 1159/23
- VG Köln, 14.09.2023 - 15 L 1257/23
- VG München, 06.02.2023 - M 21b E 22.5595
Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit, Beförderungsrunde 2022/2023 der Hellip, …
- VG Berlin, 13.09.2021 - 26 L 108.21
Dienstliche Beurteilung; erforderliche Aktualität einer Anlassbeurteilung
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2025 - 4 S 8.25
Polizei Brandenburg; Beförderung; Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; …
- VG Potsdam, 07.05.2025 - 2 L 1019/24
(weiterhin) übergangsweise Anwendung der Beurteilungsrichtlinie, Beamtenrecht …
- VG Köln, 31.10.2023 - 3 L 1901/23
- VG Köln, 23.03.2023 - 15 K 1344/21
Beurteilung, Regelbeurteilung, Vier-Augen-Prinzip
- VG Koblenz, 24.04.2026 - 2 L 226/26
Erfolgreicher Eilantrag eines Soldaten im Beförderungsverfahren zum …
- OVG Sachsen, 27.02.2026 - 2 B 316/25
Konkurrenteneilverfahren um Schulleiterstelle; Beteiligung der …
- VG Freiburg, 16.04.2025 - 3 K 578/26
- VG Köln, 08.07.2024 - 15 L 2557/23
Geheimschutzbeauftragte dienstliche Beurteilung Beamte
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2023 - 2 LB 989/18
Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsstichtag; erneute dienstliche Beurteilung …
- VG Köln, 10.07.2023 - 15 K 6254/21
Dienstliche Beurteilung; Eröffnung; Bekanntgabe; Plausibilisierung; Quervergleich
- VG Berlin, 09.12.2022 - 26 L 110.22
- VG Arnsberg, 14.02.2025 - 13 K 1757/20
- VG München, 28.07.2023 - M 5 K 22.780
Rechtmäßigkeit der Beurteilung eines Richters
- VG Köln, 09.06.2023 - 15 K 5071/21
- VG Schwerin, 03.12.2025 - 1 B 3723/25
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutzantrag auf Zulassung zu Auswahlverfahren, …
- VG Schleswig, 07.03.2023 - 12 B 2/23
- VG Köln, 24.11.2022 - 19 K 1096/21
- VG Düsseldorf, 03.11.2021 - 26 L 1665/21
- VG Schleswig, 29.01.2026 - 12 B 60/25
Begründungserfordernis bei abweichender Zweitbeurteilung
- VG Schleswig, 28.01.2026 - 24 B 2/26
Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung
- VG Schleswig, 07.08.2023 - 12 B 30/23
- VG Bremen, 21.04.2023 - 6 V 124/23
Konkurrentenstreit, Eilverfahren - Beurteilungsirrelevanz; Beurteilungskriterium; …
- VG Berlin, 12.01.2022 - 72 K 10.21
- VG Potsdam, 16.12.2021 - 2 K 2991/19
- VG Schleswig, 14.03.2025 - 12 B 81/24
Stellenbesetzung - Begründung einer erheblichen Verschlechterung des …
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