Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,619
BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86 (https://dejure.org/1987,619)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1987 - 9 C 247.86 (https://dejure.org/1987,619)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1987 - 9 C 247.86 (https://dejure.org/1987,619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung - Urteilsverkündung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 117 Abs. 1 S. 3, § 116 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 337
  • NJW 1987, 2247
  • NVwZ 1987, 898 (Ls.)
  • DVBl 1987, 1110
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77

    Ersetzung der Verkündung des Urteils in der mündlichen Verhandlung durch die …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86
    Denn selbst wenn man von dem späteren Zeitpunkt ausgeht und insoweit einen Verstoß gegen die genannten Bestimmungen annimmt, kann die Entscheidung nicht auf diesem Verstoß beruhen, da das Urteil selbst ausweislich der mit Datum versehenen Urteilsformel bereits am 19. April 1982 beschlossen worden ist (vgl. z.B. Beschluß vom 5. September 1979 - BVerwG 5 B 57.77 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 13).

    Jedenfalls würde ein Verstoß allein gegen die Zweiwochenfrist der §§ 116 Abs. 2, 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO nicht dazu führen, daß überhaupt kein wirksames Urteil vorläge; es würde sich allein um einen Verfahrensfehler handeln, der unter bestimmten - hier nicht gegebenen - Umständen zur Aufhebung eines Urteils führen könnte (vgl. Beschluß vom 5. September 1979 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86
    Somit ist die Voraussetzung für § 117 Abs. 1 Satz 3 VwGO erfüllt; der Unterschrift des Richters G. unter das mit Gründen versehene vollständige Urteil bedurfte es nicht, da der Richter zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Urteils wegen Urlaubs an der Beifügung seiner Unterschrift verhindert war (vgl. Beschluß vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 35).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86
    Eine weitere Aufklärung dahingehend, ob die Urteilsformel tatsächlich erst am 10. Mai 1982 - also drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung - oder vielleicht früher, insbesondere innerhalb der Zweiwochenfrist des § 116 Abs. 2 und des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO (zu dessen entsprechender Anwendung auch bei Zustellung nach § 116 Abs. 2 VwGO, vgl. z.B. Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 16) der Geschäftsstelle übergeben wurde, ist nicht veranlaßt.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86
    Da sich aus den Akten ergibt, daß die von allen Richtern unterschriebene Urteilsformel spätestens am 10. Mai 1982 der Geschäftsstelle zugegangen ist, ist die Feststellung des Berufungsgerichts, die Urteilsformel sei der Geschäftsstelle (überhaupt) nicht übergeben worden, aktenwidrig und für das Revisionsgericht nicht bindend (vgl. Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 13 = DVBl. 1984, 91).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand - …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86
    Eigene Feststellungen des Revisionsgerichts sind hier auch deshalb möglich, weil die Frage der formellen Wirksamkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts eine Sachurteilsvoraussetzung für die Entscheidung des Berufungsgerichts betrifft, deren Vorhandensein vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. z.B. Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73, 74).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86
    Da die Landesanwaltschaft Bayern nicht als Vertreterin des Freistaats Bayern, sondern als Vertreterin des öffentlichen Interesses Revision eingelegt hat, kommt es auf das Vorliegen einer Beschwer nicht an (vgl. Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 9 B 2597.82 - BVerwGE 67, 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.1973 - I 1426/72
    Auszug aus BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86
    Läßt sich mangels gesonderter Vermerke der genaue Tag der Übergabe an die Geschäftsstelle nicht mehr feststellen, so mag das Bedeutung haben für die Frage, wann das Urteil in dem Sinne wirksam geworden ist, daß bereits (frühestens) ein Rechtsmittel eingelegt werden kann (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 6. August 1973 Nr. 1 1426/72, NJW 1974, 1399).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische …

    Welche Art der Bekanntgabe des Urteils gewählt wird, liegt im Ermessen des Gerichts; eine gesetzliche Vorgabe im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses besteht nicht (vgl. BVerwGE 75, 337 ).
  • BVerwG, 06.03.2014 - 8 B 30.13

    Eigentumsentzug "auf andere Weise" durch erlittene Verfolgungsmaßnahmen

    Dieser kann allerdings erst dann zur Aufhebung des Urteils im Rechtsmittelverfahren führen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles nicht mehr gewährleistet ist, dass das Urteil aufgrund des Inhalts und des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung ergangen ist (Urteil vom 19. Januar 1987 - BVerwG 9 C 247.86 - BVerwGE 75, 338 = Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 28 S. 5 f.), was jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn eine Frist von fünf Monaten seit der Verhandlung verstrichen ist (Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 27;… Schmidt, in: Eyermann, a.a.O., Rn. 11 m.w.N. und § 117 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2014 - 8 B 35.13

    Rückübertragungsansprüche von Grundflächen und Besitzungen des Rechtsnachfolgers …

    Dieser kann allerdings erst dann zur Aufhebung des Urteils im Rechtsmittelverfahren führen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles nicht mehr gewährleistet ist, dass das Urteil aufgrund des Inhalts und des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung ergangen ist (Urteil vom 19. Januar 1987 - BVerwG 9 C 247.86 - BVerwGE 75, 338 = Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 28 S. 5 f.), was jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn eine Frist von fünf Monaten seit der Verhandlung verstrichen ist (Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 27;… Schmidt, in: Eyermann, a.a.O., Rn. 11 m.w.N. und § 117 Rn. 19 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht