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Rechtsprechung
   KG, 23.03.1999 - 4 U 1635/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3534
KG, 23.03.1999 - 4 U 1635/97 (https://dejure.org/1999,3534)
KG, Entscheidung vom 23.03.1999 - 4 U 1635/97 (https://dejure.org/1999,3534)
KG, Entscheidung vom 23. März 1999 - 4 U 1635/97 (https://dejure.org/1999,3534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    VOB/B § 2 Nr. 5; ; VOB/B § ... 16 Nr. 3 Abs. 2; ; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 5; ; VOB/B § 4 Nr. 7; ; BGB § 631; ; BGB § 632 Abs. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 288 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauleistungsvergütung; Restwerklohnforderung; Schlussrechnung; Schlusszahlung; Vorbehaltlose Annahme; Ausschlusswirkung; Leistungsverzeichnis; Leistungsänderung; Nachtrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsänderung und Nachtrag; Ausschluß durch Schlußzahlung; Vertragsstrafenvorbehalt bei Schlußzahlung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 2 Nr. 5, §§ 11, 16 Nr. 3
    Ausschluß von Nachforderungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss Vertragsstrafenvorbehalt erklärt werden? (IBR 2000, 318)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 575
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 139/75

    Vertragsstrafe: "Verlängerter" Vorbehalt in AGB

    Auszug aus KG, 23.03.1999 - 4 U 1635/97
    Eine solche Vereinbarung ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam (BGH NJW 1979, 212; OLG Hamm NJW-RR 1987, 468).
  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 324/83

    Verzug mit einer ab dem tatsächlichen Arbeitsbeginn laufenden Ausführungsfrist; …

    Auszug aus KG, 23.03.1999 - 4 U 1635/97
    Es geht aber nach wie vor um dieselben Leistungen, deren Vergütung die Klägerin begehrt, wenn auch in geringerem Umfang (vgl. BGH NJW 1986, 2049/2050).
  • BGH, 05.02.1998 - VII ZR 279/96

    Ende der Unterbrechung bei Stillstand des Prozesses

    Auszug aus KG, 23.03.1999 - 4 U 1635/97
    Denn der Vorbehalt bezieht sich auf Forderungen, die in der Schlußrechnung vom 25.04.1996 enthalten waren, die von der Beklagten als prüffähig angesehen und geprüft worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1998, 954 m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1992 - VII ZR 129/91

    Vergütung bei leistungsändernden Anordnungen des Auftraggebers

    Auszug aus KG, 23.03.1999 - 4 U 1635/97
    Dazu gehört insbesondere der Fall, daß der vertraglich geschuldete Erfolg nicht ohne die Leistungsänderung zu erreichen ist (BGH NJW-RR 1992, 1046).
  • BGH, 17.12.1998 - VII ZR 37/98

    Anforderungen an den Hinweis auf die Ausschlußwirkung der vorbehaltlosen Annahme …

    Auszug aus KG, 23.03.1999 - 4 U 1635/97
    Voraussetzung ist, daß der Auftragnehmer über die Ausschlußwirkung schriftlich unterrichtet wird und auch schriftlich auf die Ausschlußwirkung hingewiesen wird (BGH , Urteil vom 12.12.1998 - VII ZR 37/98 - zur Veröffentlichung auch in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1991 - 23 U 173/90

    Pauschalvertrag: Änderung der Vergütung

    Auszug aus KG, 23.03.1999 - 4 U 1635/97
    Bloße Erschwernisse, die bei der nach dem Vertrag vorgesehenen Leistung ohne Einwirkung des Auftraggebers auftreten, fallen in der Regel nicht darunter (OLG Düsseldorf, BauR 1991, 774).
  • OLG Celle, 07.11.1985 - 5 U 41/85

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus KG, 23.03.1999 - 4 U 1635/97
    Soweit die Vereinbarung nach Satz 2 der Regelung vor der Ausführung getroffen werden soll, handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift (OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1986, 114).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.2008 - 7 U 254/07

    VOB/B-Schlusszahlungseinrede: Hinweis auf Ausschlusswirkung

    Nach ganz einhelliger Rechtsprechung und Literatur ist ein solcher Hinweis nicht geeignet, die Ausschlusswirkung gem. § 16 Nr. 3 Abs. 2 und 3 VOB/B zu begründen (vgl. nur BGH BGHZ 140, 248 Textziff. 14 = BauR 1999, 396 ff.; KG BauR 2000, 575 Textziff. 22;… Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Auflage, § 16 VOB/B Rn. 110 f.;… Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Auflage, § 16 Nr. 3 Rn. 94;… Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 2. Auflage, § 16 VOB/B Rn. 217;… Beckscher VOB- und Vergaberechtskommentar/Kandel, 2. Auflage, § 16 Nr. 3 VOB/B Rn. 77, 79).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2003 - 1 U 115/03

    Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz

    Eine inhaltlich richtige Wiedergabe der Voraussetzungen und Wirkungen der Ausschlusswirkung erfordert, dass sich das entsprechende Schreiben zugleich auch auf die Bestimmung des § 16 Nr. 3 Abs. 5 VOB/B erstreckt (…Ingenstau/Korbion, VOB/B, 14. Auflage § 16 Rn. 198; KG, BauR 2000, 575, 576; OLG Dresden, BauR 2000, 279, 280;… Nicklisch/Weick, VOB Teil B, 3. Auflage, § 16 Rn. 48).
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