Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.06.1999 - 1 B 95.4059 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 63 Nr. 3, § 124 VwGO; § 36 Abs. 1 BauGB; Art. 82 Abs. 1 Satz 1 BayBO 1982.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Anordnung auf Beseitigung einer auf einem Privatgrundstück und im Gebäude verlegten Stromleitung und Wasserleitung; Bedingungen für die Annahme der Genehmigungspflichtigkeit einer an sich genehmigungsfreien Verlegung einer Stromleitung und ...
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Baurecht, Beteiligungsrecht der Gemeinde im Rahmen bauordnungsrechtlicher Eingriffsverwaltung
Verfahrensgang
- VG München, 09.10.1995 - M 1 K 94.487
- VGH Bayern, 29.06.1999 - 1 B 95.4059
- BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 345
- DVBl 2000, 215 (Ls.)
- BauR 2000, 90
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89
Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 17.01.1997 - 5 S 2812/96
Beschwer einer Gemeinde im Berufungsverfahren um Erlaß einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94
Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 30.07.1997 - 14 B 95.3645
Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis bei Ablehnung einer Beseitigungsanordnung; …
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- BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; …
BVerwG 4 C 5.99 VGH 1 B 95.4059. - VGH Bayern, 21.01.2004 - 26 B 02.873
Bauaufsichtliches Einschreiten in der Form des Erlasses einer …
Immerhin hat der Verwaltungsgerichtshof einen Antrag einer Gemeinde auf Einschreiten nicht für erforderlich gehalten für den Fall, dass das Landratsamt eine Beseitigungsanordnung wegen eines Verstoßes gegen das Planungsrecht erlassen hat, diese aber auf Klage des Betroffenen vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden ist und sich die Gemeinde gegen die Aufhebung mit der Berufung wendet (vgl. BayVGH vom 29.6.1999, BauR 2000, 90 = NuR 2000, 639, bestätigt BVerwG vom 14.4.2000, Az: 4 C 5/99, NVwZ 2000, 1048-1050 = BBauBl 2000, 47-50 = BauR 2000, 1312 1316 [BVerwG 14.04.2000 - 4 C 5/99] = BayVBl 2001, 22 ff).Die Gemeinde habe als Hoheitsträgerin insoweit eine stärkere Rechtsstellung als ein Nachbar bei einem Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften, der einen Anspruch auf Einschreiten im Klagewege erst dann geltend machen kann, wenn er zuvor bei der Behörde einen Antrag auf Einschreiten gestellt hat (vgl. BayVGH vom 29.6.1999 a.a.O.).
- VGH Bayern, 14.07.2026 - 9 B 25.2088
Antrag der Gemeinde auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen bebauungsplanwidrige …
Die Gemeinde hat als Hoheitsträgerin insoweit eine stärkere Rechtsstellung als ein Nachbar bei einem Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften; die Gemeinde darf ganz allgemein erwarten, dass die Bauaufsichtsbehörde den gemeindlichen Vorrang, die städtebauliche Ordnung näher zu bestimmen und zu gestalten, beachtet (…BVerwG U.v. 12.12.1991, a.a.O. S. 879; BayVGH, B.v. 29.6.1999 - 1 B 95.4059 - BayVBl 2000, 471/472).
- VG Augsburg, 04.03.2021 - Au 5 K 20.992
Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten
Die Gemeinde hat als Hoheitsträgerin insoweit eine stärkere Rechtsstellung als ein Nachbar bei einem Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.1999 - 1 B 95.4059 - juris Rn. 21 zur Frage, ob Gemeinde bei Verstoß gg. § 35 Abs. 3 Nr. 3 Splittersiedlung berufungsbefugt ist).Die Gemeinde hat als Hoheitsträgerin dabei eine stärkere Rechtsstellung als ein Nachbar bei einem Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften (…BVerwG, U.v. 12.12.1991, a.a.O.; BayVGH, U.v. 29.6.1999 - 1 B 95.4059 - BayVBl 2000, 471 f.).
- VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 B 10.2922
Bauantrag für Bürocontainer, Dieseltankstelle, Lagerplatz; Nutzungsänderung von …
Rn. 16 A. Die Berufung ist zulässig, insbesondere verfügt die Beigeladene als Rechtsmittelführerin auch im Hinblick auf die Beseitigungsanordnung über die nötige Beschwer, denn das angefochtene Urteil geht von der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens aus, weshalb die Beigeladene in ihrer Planungshoheit betroffen ist (vgl. BayVGH, U.v. 29.6.1999 - 1 B 95.4059 - BayVBl 2000, 471; BVerwG, U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048). - VGH Bayern, 07.03.2012 - 9 ZB 09.209
Antrag auf Zulassung der Berufung; isolierte Anfechtung eines …
Seine auf die Planungshoheit gestützte Anfechtungsklage ist zwar zulässig, aber unbegründet (vgl. für den Fall der Berufung einer Gemeinde gegen das eine Beseitigungsanordnung auf Anfechtungsklage des Bauherrn hin aufhebende Urteil: BayVGH vom 29.6.1999 NVwZ-RR 2000, 345 = 1 B 95.4059 ; BVerwG vom 14.4.2000 NVwZ 2000, 1048 = 4 C 5.99 ).Auf der anderen Seite gilt der Grundsatz, dass eine Gemeinde in einem Verfahren auf bauaufsichtliches Einschreiten grundsätzlich nicht förmlich zu beteiligen ist (vgl. BayVGH vom 29.6.1999, a.a.O., RdNrn. 20, 21; Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: November 2011, RdNrn. 503, 504 zu Art. 76).
- VG Regensburg, 14.01.2010 - RO 7 K 09.751
Zur Zulässigkeit eines Wohnbauvorhabens im Außenbereich (im Geltungsbereich einer …
Dies überzeugt aber nicht, da § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB die genannte Beschränkung nicht enthält und, wie sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 10, § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB ergibt, auch Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Gegenstand der Bauleitplanung sein können (…vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 14.04.2000, Az. 4 C 5/99; BayVGH, Beschl. v. 29.06.1999, Az. 1 B 95.4059). - VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462
Berufungszulassung (abgelehnt); Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für …
Die Gemeinde beruft sich somit auf eigene Rechte (§ 42 Abs. 2 VwGO), wenn sie geltend macht, dass das Vorhaben der Beigeladenen nicht nach § 35 BauGB zulässig sei (vgl. BVerwG vom 14. April 2000 NVwZ 2000, 1048; vom 16.9.2004 NVwZ 2005, 213; vom 11.8.2008 - 4 B 25/08 - juris; BayVGH vom 29.6.1999 BayVBl 2000, 471; vom 10.12.2007 BayVBl 2008, 376). - VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3553
Klagebefugnis der ... gegen einen, eine Beseitigungsanordnung aufhebenden …
Die Planungshoheit der Gemeinde ist nicht nur im Rahmen des § 36 BauGB bei Genehmigungsverfahren, sondern auch bei repressiven Maßnahmen zu beachten, bei denen das Einvernehmen der Gemeinde nicht einzuholen ist (BVerwG vom 14.4.2000, BayVBl. 2001, 22; BayVGH vom 29.6.1999, Az.: 1 B 95.4059 und vom 25.11.2004, Az.: 2 ZB 04.2299). - VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3557
Klagebefugnis der ... gegen einen, eine Beseitigungsanordnung aufhebenden …
Die Planungshoheit der Gemeinde ist nicht nur im Rahmen des § 36 BauGB bei Genehmigungsverfahren, sondern auch bei repressiven Maßnahmen zu beachten, bei denen das Einvernehmen der Gemeinde nicht einzuholen ist (BVerwG vom 14.4.2000, BayVbl. 2001, 22; BayVGH vom 29.6.1999, Az.: 1 B 95.4059 und vom 25.11.2004, Az.: 2 ZB 04.2299). - VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3554
Klagebefugnis der ... gegen einen, eine Beseitigungsanordnung aufhebenden …
- VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3564
Ein, eine Beseitigungsanordnung der als Bauaufsichtsbehörde tätigen Gemeinde …
- VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3559
Klagebefugnis der ... gegen einen, eine Beseitigungsanordnung aufhebenden …
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