Rechtsprechung
| OLG Dresden, 01.03.2000 - 11 U 2968/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 1; ; VOB/B § ... 8 Nr. 1 Abs. 2; ; VOB/B § 8 Nr. 3; ; VOB/B § 4 Nr. 7 Abs. 1; ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1; ; VOB/B § 13 Nr. 6; ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 4; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2; ; VOB/B § 11 Nr. 1; ; BGB § 389; ; BGB § 254; ; BGB § 339; ; BGB § 291; ; AGBG § 9; ; AGBG § 11 Nr. 4; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 3; ; ZPO § 322 Abs. 2; ; GKG § 19 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 13 Nr. 7
Änderung der Ausführung aufgrund direkter Verhandlungen zwischen Subunternehmer und Bauherr - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Restwerklohn nach gekündigten Bauvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nebenpflicht; Subunternehmer; Bauvertrag; VOB; Nachbesserungsanspruch; Bauleiter; Bauherr
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 19.08.1998 - 3 O 4761/98
- OLG Dresden, 01.03.2000 - 11 U 2968/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 664
- BauR 2001, 809
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 26.03.2013 - 23 U 102/12
Fristlose Kündigung des Architektenvertrages durch den Auftraggeber
Rn. 91 Die Klägerin als Auftragnehmerin musste nach berechtigter Kündigungserklärung seitens der Beklagten als Auftraggeberin auch keine (ggf. weitere) Gelegenheit zur Mängelbeseitigung (durch Fristsetzung) erhalten, da die Mängel und die Verweigerungshaltung der Klägerin - wie oben bereits im Einzelnen vom Senat festgestellt - der wesentliche und berechtigte Grund für die außerordentliche Kündigung vom 06.12.2010 waren (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2000, 11 U 2968/98, BauR 2001, 809) und die Beklagte als Auftraggeberin zu Recht das Vertrauen in Leistungsfähigkeit bzw. -willen der Klägerin bereits vor der Kündigung verloren bzw. davon auszugehen ist, dass die Klägerin als Auftragnehmerin eine Mängelbeseitigung bereits endgültig verweigert hatte (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.1975, VII ZR 65/74, BauR 1976, 285; BGH, Urteil vom 21.12.2000, VII ZR 488/99, BauR 2001, 667; OLG Oldenburg, Urteil vom 18.11.2004, 8 U 150/04, NJW-RR 2005, 1104;… Kniffka u.a., a.a.O., § 649, Rn 152 mwN; vgl. auch Kniffka, ZfBR 1998, 113). - OLG Düsseldorf, 20.11.2012 - 23 U 132/11
Ansprüche des Auftragnehmers nach außerordentlicher Kündigung des Werkvertrages …
Rn. 207 Die Klägerin als Auftragnehmerin musste nach berechtigter Kündigungserklärung seitens des Beklagten als Auftraggebers auch keine (ggf. weitere) Gelegenheit zur Mängelbeseitigung (durch Fristsetzung) erhalten, da die Mängel und die Verweigerungshaltung der Klägerin - wie oben bereits im Einzelnen vom Senat festgestellt - der wesentliche und berechtigte Grund für die außerordentliche Kündigung vom 03.11.2004 waren (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2000, 11 U 2968/98, BauR 2001, 809) und der Beklagte als Auftraggeber zu Recht das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers bereits vor der Kündigung verloren bzw. davon auszugehen ist, dass die Klägerin als Auftragnehmerin eine Mängelbeseitigung bereits endgültig verweigert hatte (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.1975, VII ZR 65/74, BauR 1976, 285; BGH, Urteil vom 21.12.2000, VII ZR 488/99, BauR 2001, 667; OLG Oldenburg, Urteil vom 18.11.2004, 8 U 150/04, NJW-RR 2005, 1104;… Kniffka u.a., a.a.O., § 649, Rn 152 mwN; vgl. auch Kniffka, ZfBR 1998, 113). - OLG Köln, 03.02.2021 - 16 U 90/20
Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung; Relevanter Zeitpunkt bei …
Insbesondere ist die unter Hinweis auf OLG Dresden (Urt. v. 01.03.2000 - 11 U 2968/98 = BauR 2001, 809) abgegebene Einschätzung "Eine weitere Gelegenheit zur Mängelbeseitigung muss der Auftragnehmer nicht mehr erhalten, wenn die Mängel bereits Kündigungsgrund waren." von der zitierten Entscheidung nicht gedeckt. - LG Köln, 08.03.2013 - 18 O 43/12
Anspruch auf restlichen Werklohn aufgrund eines Vertrags über die Erbringung von …
Schließlich sollte der Vertrag mit seinen sich darauf ergebenden Leistungspflichten durch die Kündigung gerade in Bezug auf diese mangelhaften Leistungen beendet werden (OLG Dresden Beschluss v. 01.03.2000, Az. 11 U 2968/98, zitiert nach Juris;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 9. Teil Rn. 44).
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