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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,623
BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01 (https://dejure.org/2002,623)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2002 - 4 C 13.01 (https://dejure.org/2002,623)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2002 - 4 C 13.01 (https://dejure.org/2002,623)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BauGB § 31 Abs. 2; § 14; § 15
    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten; Veränderungssperre; Zurückstellung; bauplanungsrechtlicher Grundstücksbegriff.

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2; ; BauGB § 14; ; BauGB § 15

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Reihenhausbebauung - Anspruch auf Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans - Rechtmäßigkeit der Versagung einer Befreiung bei Absicht, einen Bebauungsplan zu ändern - ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 31 Abs. 2; 14, 15.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Reihenhausbebauung; Anspruch auf Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans; Rechtmäßigkeit der Versagung einer Befreiung bei Absicht, einen Bebauungsplan zu ändern; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versagung der Befreiung vom Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bauplanungsrecht, Befreiung: Tatbestand und Rechtsfolgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befreiungsermessen bei entgegenstehenden Planungsabsichten der Gemeinde (IBR 2003, 160)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 50
  • NVwZ 2003, 478
  • DVBl 2003, 526
  • BauR 2003, 488
  • ZfBR 2003, 260
 
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Wird zitiert von ... (168)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung, …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01
    Dies ist im Grundsatz zutreffend (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 C 51.87 - BVerwGE 88, 24 - ZfBR 1991, 173).

    Ausnahmen sind nicht nur vertretbar, sondern sogar geboten, wenn bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstände, dass der Sinn einer bestimmten bau- und bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 C 51.87 - BVerwGE 88, 24 ; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 48.72 - BVerwGE 44, 250 ).

  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01
    Eine Befreiung ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben in seine Umgebung nur durch Planung zu bewältigende Spannungen hineinträgt oder erhöht, so dass es bei unterstellter Anwendbarkeit des § 34 Abs. 1 BauGB nicht zugelassen werden dürfte (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1978 - BVerwG 4 C 54.75 - BVerwGE 56, 71 ).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01
    Und dass eine solche Überschreitung auch städtebaulich vertretbar wäre, nämlich nach § 1 BauGB zulässiger Inhalt eines Bebauungsplans sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 4 C 16.97 - BVerwGE 108, 190 ), begegnet ebenfalls keinen Bedenken.
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01
    Vielmehr nehmen das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1998 - BVerwG 4 B 64.98 - ZfBR 1999, 54 ; Beschluss vom 10. Oktober 1991 - BVerwG 4 B 167.91 - Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 45 ;… weitere Nachweise bei Söfker, a.a.O., § 31 Rn. 61) und der Bundesgerichtshof (Urteil vom 17. Dezember 1981 - III ZR 88/80 - BGHZ 82, 361 ; Urteil vom 23. September 1993 - III ZR 54/92 - DVBl 1994, 278) an, dass die Befreiung von einer Ermessensentscheidung abhängt.
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01
    Erforderlich für eine negative Ermessensentscheidung ist nur, dass der Befreiung gewichtige Interessen entgegenstehen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 ).
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01
    Insoweit ist das Berufungsurteil rechtskräftig, nachdem die hiergegen gerichtete Zulassungsbeschwerde der Klägerin mit Beschluss des erkennenden Senates vom 1. August 2001 - BVerwG 4 B 23.01 - (ZfBR 2002, 77) zurückgewiesen worden ist.
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01
    Auch das mit der Befreiungsvorschrift vom Gesetzgeber beabsichtigte Ziel der Einzelfallgerechtigkeit und städtebaulichen Flexibilität sowie der Grundsatz der Wahrung der Verhältnismäßigkeit (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 1989 - BVerwG 4 B 163.89 - ZfBR 1990, 148 - und vom 5. März 1999 - BVerwG 4 B 5.99 - ZfBR 1999, 283 -) steht einer leichtfertigen Ermessensausübung entgegen.
  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung; …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01
    Ein Eigentümer muss es aber grundsätzlich hinnehmen, dass ihm eine möglicherweise rentablere Nutzung seines Grundstücks verwehrt wird; Art. 14 GG schützt nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - ZfBR 2002, 65 ).
  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die rechtswidrige Ablehnung eines Bauvorbescheids als enteignungsgleicher Eingriff in das Eigentum an dem Grundstück zu werten; der Anspruch ist auf den Ausgleich des Substanzverlustes gerichtet, den der Eigentümer durch die zeitweise Behinderung der baulichen Ausnutzung seines Grundstücks erlitten hat; regelmäßig ist auf die "Bodenrente" abzustellen (BGH, Urteil vom 10. März 1994 - III ZR 9/93 - BGHZ 125, 258 ; Urteil vom 18. Juni 1998 - III ZR 100/97 - NVwZ 1998, 1329 ).
  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Atypischer Sachverhalt bei einer Befreiung - Nichtannahme eines atypischen …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01
    Auch das mit der Befreiungsvorschrift vom Gesetzgeber beabsichtigte Ziel der Einzelfallgerechtigkeit und städtebaulichen Flexibilität sowie der Grundsatz der Wahrung der Verhältnismäßigkeit (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 1989 - BVerwG 4 B 163.89 - ZfBR 1990, 148 - und vom 5. März 1999 - BVerwG 4 B 5.99 - ZfBR 1999, 283 -) steht einer leichtfertigen Ermessensausübung entgegen.
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum; …

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 54/92

    Verletzung der Pflicht eines Beamten zur Entscheidung in angemessener …

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des …

  • BGH, 23.01.1997 - III ZR 234/95

    Entschädigung bei rechtswidriger Versagung einer Teilungsgenehmigung

  • BGH, 18.06.1998 - III ZR 100/97

    Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff wegen rechtswidriger Ablehnung eines …

  • BGH, 17.12.1981 - III ZR 88/80

    Anforderungen an dern Inhalt eines Planaufstellungsbeschlusses; …

  • BVerwG, 10.10.1991 - 4 B 167.91

    Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines Einfamilienhauses im …

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; …

    In Betracht kommen insbesondere die in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB genannten öffentlichen Belange (vgl. Urteil vom 9. Juni 1978 - BVerwG 4 C 54.75 - BVerwGE 56, 71 ), auch solche, die nicht in der gemeindlichen Planungskonzeption ihren Niederschlag gefunden haben (…Roeser, in: Berliner Kommentar, 3. Aufl., Stand: August 2010, Rn. 17 zu § 31; vgl. auch Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 4 C 13.01 - BVerwGE 117, 50 ).
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage; …

    Eine Befreiung ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben in seine Umgebung nur durch Planung zu bewältigende Spannungen hineinträgt oder erhöht (Urteile vom 9. Juni 1978 - BVerwG 4 C 54.75 - BVerwGE 56, 71 und vom 19. September 2002 - BVerwG 4 C 13.01 - BVerwGE 117, 50 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2324/02

    Befreiung nach BauGB § 31 - keine Atypik notwendig

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage bislang offen gelassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.3.1999 - a.a.O. - siehe aber auch Urteil vom 19.9.2002 - 4 C 13.01 -, BauR 2003, 488, wo die Ablehnung einer Befreiung - auf der Rechtsfolgenseite - für ermessensfehlerfrei erachtet wurde, ohne dass zunächst - auf der Tatbestandsseite - eine Auseinandersetzung mit dem Erfordernis einer Atypik erfolgte).

    Denn eine Unvereinbarkeit mit öffentlichen Belangen liegt umso näher, je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht einer Planung eingreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.9.2002 - a.a.O. - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.12.1994 - a.a.O. -).

    Was im Sinne des § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB städtebaulich vertretbar ist, beurteilt sich danach, ob die Abweichung ein nach § 1 BauGB zulässiger Inhalt des Bebauungsplans sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.9.2002 - a.a.O. -).

    Damit künftige Planungen oder Entwicklungsvorstellungen die Qualität eines eine Befreiung bereits vom Tatbestand her generell ausschließenden öffentlichen Belangs erreichen können, müssen sie jedoch zumindest hinreichend konkret oder nachvollziehbar konkretisierbar sein (vg. BVerwG, Urteil vom 19.9.2002 - a.a.O. -).

    Daran hat auch das Bundesverwaltungsgericht in einer neueren Entscheidung ausdrücklich festgehalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.9.2002 - a.a.O. -, m.w.N.) und hierzu ausgeführt, es treffe zwar zu, dass für die Ausübung des Ermessens wenig Raum bestehe, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung gegeben seien.

    Auf diese Mittel angewiesen ist die Gemeinde nur bei plankonformen Vorhaben (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.9.2002 - a.a.O. -).

    Entscheidend ist, dass eine Planänderung ernsthaft von der Gemeinde in Betracht gezogen wird und dass diese durch die Befreiung behindert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.9.2002 - a.a.O. - m.w.N.).

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