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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6578
BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00 (https://dejure.org/2000,6578)
BayObLG, Entscheidung vom 08.08.2000 - 1Z BR 109/00 (https://dejure.org/2000,6578)
BayObLG, Entscheidung vom 08. August 2000 - 1Z BR 109/00 (https://dejure.org/2000,6578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsbeschwerde; Gerichtliche Entscheidung; Äußerungsfrist; Rechtliches Gehör; Gerichtliche Berücksichtigung; Erblasser

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Fristsetzung - Gerichtsentscheidung vor Ablauf einer Äußerungsfrist verfassungswidrig

Verfahrensgang

  • AG Wolfratshausen - VI 611/99
  • LG München II - 6 T 1999/00
  • BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 454
  • BayObLGR 2001, 3
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00
    Maßgebend ist, was die Vertragsteile erklärt haben und wie das Erklärte aus der Sicht des anderen Teils zu verstehen war (BGHZ 106, 359/361; BayObLG NJW-RR 1997, 7/8).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00
    Das Gericht war jedoch verpflichtet, die von ihm selbst gesetzte Äußerungsfrist abzuwarten (vgl. BVerfGE 12, 110/113 und 42, 243/247).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00
    Daher ist der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien bei Errichtung des Vertrages zu ermitteln, gegebenenfalls ist § 157 BGB heranzuziehen (vgl. BayObLGZ 1995, 120/123 m.w.N.).
  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00
    Maßgebend ist, was die Vertragsteile erklärt haben und wie das Erklärte aus der Sicht des anderen Teils zu verstehen war (BGHZ 106, 359/361; BayObLG NJW-RR 1997, 7/8).
  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00
    Das Gericht war jedoch verpflichtet, die von ihm selbst gesetzte Äußerungsfrist abzuwarten (vgl. BVerfGE 12, 110/113 und 42, 243/247).
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