Rechtsprechung
| BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2077; FGG § 12, GG Art. 103 Abs. 1
Gerichtliche Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsbeschwerde; Gerichtliche Entscheidung; Äußerungsfrist; Rechtliches Gehör; Gerichtliche Berücksichtigung; Erblasser
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Fristsetzung - Gerichtsentscheidung vor Ablauf einer Äußerungsfrist verfassungswidrig
Verfahrensgang
- AG Wolfratshausen - VI 611/99
- LG München II - 6 T 1999/00
- BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 454
- BayObLGR 2001, 3
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Auszug aus BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00
Maßgebend ist, was die Vertragsteile erklärt haben und wie das Erklärte aus der Sicht des anderen Teils zu verstehen war (BGHZ 106, 359/361; BayObLG NJW-RR 1997, 7/8). - BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
Auszug aus BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00
Das Gericht war jedoch verpflichtet, die von ihm selbst gesetzte Äußerungsfrist abzuwarten (vgl. BVerfGE 12, 110/113 und 42, 243/247). - BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
Anfechtung einer Erbschaftsannahme
Auszug aus BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00
Daher ist der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien bei Errichtung des Vertrages zu ermitteln, gegebenenfalls ist § 157 BGB heranzuziehen (vgl. BayObLGZ 1995, 120/123 m.w.N.). - BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe
Auszug aus BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00
Maßgebend ist, was die Vertragsteile erklärt haben und wie das Erklärte aus der Sicht des anderen Teils zu verstehen war (BGHZ 106, 359/361; BayObLG NJW-RR 1997, 7/8). - BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00
Das Gericht war jedoch verpflichtet, die von ihm selbst gesetzte Äußerungsfrist abzuwarten (vgl. BVerfGE 12, 110/113 und 42, 243/247).
- OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00
Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …
1a Z 18/89">BayObLGZ 1990, 177, 180 f.; BayObLGR 2001, 3; Jansen aaO 12 Rdnr. 8, 104; s. auch BVerfG NJW 1994, 1053, 1054; 1996, 3202; BGH, jew. aaO und BGHZ 31, 43, 47). - BFH, 19.03.2002 - IX R 100/00
Verletzung des rechtlichen Gehörs
Entscheidet das Gericht, bevor eine von ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme verstrichen ist, verletzt es das rechtliche Gehör (Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- Beschlüsse vom 27. September 1978 1 BvR 570/77, BVerfGE 49, 212, und vom 24. Januar 1961 2 BvR 402/60, BVerfGE 12, 110; Bayrisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 8. August 2000 1Z BR 109/00, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2001, 454).
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