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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3865
BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78 (https://dejure.org/1979,3865)
BayObLG, Entscheidung vom 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78 (https://dejure.org/1979,3865)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Januar 1979 - BReg. 2 Z 55/78 (https://dejure.org/1979,3865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 47, 49

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Vollmacht zur Bewilligung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung; Vorliegen eines Sicherungsbedürfnisses des Erwerbers bei einer Schenkung zwischen Eheleuten; Auslegung einer Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 580
  • DNotZ 1979, 426
  • BayObLGZ 1979, 12
  • BayObLGZ 1979, 12115
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 28.12.1972 - BReg. 2 Z 76/72

    Rechtmäßigkeit einer Anweisung des Landgerichts an das Grundbuchamt zur …

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
    Der Senat hält demgegenüber daran fest, daß eine Auflassungsvormerkung auch bei erteilter Auflassungsbewilligung nur auf Grund einer ausdrücklichen Bewilligung der Eintragung einer solchen Vormerkung eingetragen werden kann, denn diese Bewilligung ist im Vergleich zu der Bewilligung der Eintragung der Auflassung kein "weniger", sondern etwas "anderes" (BayObLG JFG 8, 210/211; vgl. auch BGHZ 60, 46/48; BayObLGZ 1972, 397/400;… ebenso: Planck BGB 5. Aufl. Anm. 2 b ?, Palandt BGB 38. Aufl. Anm. 3 b;… Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. RdNr. 6, je zu § 885;… Horber GBO 14. Aufl. § 19 Anm. 4 A a).

    Auch aus der in der Rechtsprechung zugelassenen Auslegung einer Auflassungserklärung als das Einverständnis damit, daß der Auflassungsempfänger das Grundstück an einen Dritten weiter aufläßt (RGZ 54, 362/367 f.; 135/378/382; BayObLGZ 1970, 254/256; 1972, 397/400 mit Nachw.), kann nichts anderes gefolgert werden.

  • RG, 09.05.1903 - V 493/02

    Abtretung einer Buchhypothek. Einwilligung

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
    Auch aus der in der Rechtsprechung zugelassenen Auslegung einer Auflassungserklärung als das Einverständnis damit, daß der Auflassungsempfänger das Grundstück an einen Dritten weiter aufläßt (RGZ 54, 362/367 f.; 135/378/382; BayObLGZ 1970, 254/256; 1972, 397/400 mit Nachw.), kann nichts anderes gefolgert werden.

    Ausgangspunkt für diese Rechtsprechung war die Überlegung, daß die Interessen des Eigentümers durch die Weiterveräußerung an einen Dritten nicht berührt werden (vgl. RGZ 54, 362/368 f.).

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
    Für die Auslegung einer Willenserklärung ist nur dann Raum, wenn ihr Wortlaut nicht eindeutig ist (RGZ 158, 119/124; BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1966, 242/244; Palandt § 133 Anm. 3).
  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
    Der Senat hält demgegenüber daran fest, daß eine Auflassungsvormerkung auch bei erteilter Auflassungsbewilligung nur auf Grund einer ausdrücklichen Bewilligung der Eintragung einer solchen Vormerkung eingetragen werden kann, denn diese Bewilligung ist im Vergleich zu der Bewilligung der Eintragung der Auflassung kein "weniger", sondern etwas "anderes" (BayObLG JFG 8, 210/211; vgl. auch BGHZ 60, 46/48; BayObLGZ 1972, 397/400;… ebenso: Planck BGB 5. Aufl. Anm. 2 b ?, Palandt BGB 38. Aufl. Anm. 3 b;… Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. RdNr. 6, je zu § 885;… Horber GBO 14. Aufl. § 19 Anm. 4 A a).
  • BayObLG, 26.10.1970 - BReg. 2 Z 71/70
    Auszug aus BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
    Auch aus der in der Rechtsprechung zugelassenen Auslegung einer Auflassungserklärung als das Einverständnis damit, daß der Auflassungsempfänger das Grundstück an einen Dritten weiter aufläßt (RGZ 54, 362/367 f.; 135/378/382; BayObLGZ 1970, 254/256; 1972, 397/400 mit Nachw.), kann nichts anderes gefolgert werden.
  • RG, 07.03.1932 - VI 447/31

    1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung, …

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
    Auch aus der in der Rechtsprechung zugelassenen Auslegung einer Auflassungserklärung als das Einverständnis damit, daß der Auflassungsempfänger das Grundstück an einen Dritten weiter aufläßt (RGZ 54, 362/367 f.; 135/378/382; BayObLGZ 1970, 254/256; 1972, 397/400 mit Nachw.), kann nichts anderes gefolgert werden.
  • RG, 24.06.1938 - III 183/37

    1. Kann der nach § 2 Preuß. Gesetzes, betr. die Erweiterung des Rechtsweges, vom …

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
    Für die Auslegung einer Willenserklärung ist nur dann Raum, wenn ihr Wortlaut nicht eindeutig ist (RGZ 158, 119/124; BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1966, 242/244; Palandt § 133 Anm. 3).
  • BayObLG, 15.12.1983 - BReg. 2 Z 110/83

    Zur Aufhebung eines belasteten Erbbaurechts bei Erwerb des Grundstücks

    Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich (BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1979, 12/15 m.Nachw.).

    Die Frage der Auslegungsfähigkeit einer Grundbucherklärung ist eine vom Rechtsbeschwerdegericht voll nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1979, 12/15; 1980, 108/113 m.Nachw.).

  • BayObLG, 13.07.1982 - BReg. 2 Z 1/82

    Nachholung der in einer Auflassungserklärung fehlenden Bezeichnung eines …

    (2) Die Frage der Auslegungsfähigkeit einer Grundbucherklärung ist eine vorn Rechtsbeschwerdegericht voll nachprüfbare Rechtsfrage ( BayObLGZ 1979, 12, 15 Im DNotZ 1979, 426; 1980, 108, 113 m. N.).

    Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, sofern nicht die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt ( BGHZ 32, 60, 63; BayObLGZ 1979, 12, 15 m. N. = DNotZ 1979, 426 ).

  • BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84

    Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren

    aa) Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich ( BGHZ 32, 60 /63 [= DNotZ 1960, 5531690 ]; BayObLGZ 1979, 12115 [= MittBayNot 1979, 161 m. Nachw.).

    (Zu den hierfür geltenden Grundsätzen vgl. i.e. den genannten Senatsbeschluß vom 23.5.1984.) Die Frage der Auslegungsfähigkeit einer Grundbucherklärung ist dagegen eine vom Rechtsbeschwerdegericht voll nachprüfbare Rechtsfrage ( BayObLGZ 1979, 12 /15 [= MittBayNot 1976, 16 ]; 1980, 108/113 [= MittBayNot 1980, 67 ] m. Nachw.).

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