Rechtsprechung
| BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Vollmacht zur Bewilligung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung; Vorliegen eines Sicherungsbedürfnisses des Erwerbers bei einer Schenkung zwischen Eheleuten; Auslegung einer Vollmacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 04.08.1978 - 1 T 9064/78
- BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
Papierfundstellen
- MDR 1979, 580
- DNotZ 1979, 426
- BayObLGZ 1979, 12
- BayObLGZ 1979, 12115
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 28.12.1972 - BReg. 2 Z 76/72
Rechtmäßigkeit einer Anweisung des Landgerichts an das Grundbuchamt zur …
Auszug aus BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
Der Senat hält demgegenüber daran fest, daß eine Auflassungsvormerkung auch bei erteilter Auflassungsbewilligung nur auf Grund einer ausdrücklichen Bewilligung der Eintragung einer solchen Vormerkung eingetragen werden kann, denn diese Bewilligung ist im Vergleich zu der Bewilligung der Eintragung der Auflassung kein "weniger", sondern etwas "anderes" (BayObLG JFG 8, 210/211; vgl. auch BGHZ 60, 46/48; BayObLGZ 1972, 397/400;… ebenso: Planck BGB 5. Aufl. Anm. 2 b ?, Palandt BGB 38. Aufl. Anm. 3 b;… Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. RdNr. 6, je zu § 885;… Horber GBO 14. Aufl. § 19 Anm. 4 A a).Auch aus der in der Rechtsprechung zugelassenen Auslegung einer Auflassungserklärung als das Einverständnis damit, daß der Auflassungsempfänger das Grundstück an einen Dritten weiter aufläßt (RGZ 54, 362/367 f.; 135/378/382; BayObLGZ 1970, 254/256; 1972, 397/400 mit Nachw.), kann nichts anderes gefolgert werden.
- RG, 09.05.1903 - V 493/02
Abtretung einer Buchhypothek. Einwilligung
Auszug aus BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
Auch aus der in der Rechtsprechung zugelassenen Auslegung einer Auflassungserklärung als das Einverständnis damit, daß der Auflassungsempfänger das Grundstück an einen Dritten weiter aufläßt (RGZ 54, 362/367 f.; 135/378/382; BayObLGZ 1970, 254/256; 1972, 397/400 mit Nachw.), kann nichts anderes gefolgert werden.Ausgangspunkt für diese Rechtsprechung war die Überlegung, daß die Interessen des Eigentümers durch die Weiterveräußerung an einen Dritten nicht berührt werden (vgl. RGZ 54, 362/368 f.).
- BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
Für die Auslegung einer Willenserklärung ist nur dann Raum, wenn ihr Wortlaut nicht eindeutig ist (RGZ 158, 119/124; BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1966, 242/244; Palandt § 133 Anm. 3).
- BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71
Löschung einer Auflassungsvormerkung
Auszug aus BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
Der Senat hält demgegenüber daran fest, daß eine Auflassungsvormerkung auch bei erteilter Auflassungsbewilligung nur auf Grund einer ausdrücklichen Bewilligung der Eintragung einer solchen Vormerkung eingetragen werden kann, denn diese Bewilligung ist im Vergleich zu der Bewilligung der Eintragung der Auflassung kein "weniger", sondern etwas "anderes" (BayObLG JFG 8, 210/211; vgl. auch BGHZ 60, 46/48; BayObLGZ 1972, 397/400;… ebenso: Planck BGB 5. Aufl. Anm. 2 b ?, Palandt BGB 38. Aufl. Anm. 3 b;… Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. RdNr. 6, je zu § 885;… Horber GBO 14. Aufl. § 19 Anm. 4 A a). - BayObLG, 26.10.1970 - BReg. 2 Z 71/70
Auszug aus BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
Auch aus der in der Rechtsprechung zugelassenen Auslegung einer Auflassungserklärung als das Einverständnis damit, daß der Auflassungsempfänger das Grundstück an einen Dritten weiter aufläßt (RGZ 54, 362/367 f.; 135/378/382; BayObLGZ 1970, 254/256; 1972, 397/400 mit Nachw.), kann nichts anderes gefolgert werden. - RG, 07.03.1932 - VI 447/31
1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung, …
Auszug aus BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
Auch aus der in der Rechtsprechung zugelassenen Auslegung einer Auflassungserklärung als das Einverständnis damit, daß der Auflassungsempfänger das Grundstück an einen Dritten weiter aufläßt (RGZ 54, 362/367 f.; 135/378/382; BayObLGZ 1970, 254/256; 1972, 397/400 mit Nachw.), kann nichts anderes gefolgert werden. - RG, 24.06.1938 - III 183/37
1. Kann der nach § 2 Preuß. Gesetzes, betr. die Erweiterung des Rechtsweges, vom …
Auszug aus BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
Für die Auslegung einer Willenserklärung ist nur dann Raum, wenn ihr Wortlaut nicht eindeutig ist (RGZ 158, 119/124; BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1966, 242/244; Palandt § 133 Anm. 3).
- BayObLG, 15.12.1983 - BReg. 2 Z 110/83
Zur Aufhebung eines belasteten Erbbaurechts bei Erwerb des Grundstücks
Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich (BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1979, 12/15 m.Nachw.).Die Frage der Auslegungsfähigkeit einer Grundbucherklärung ist eine vom Rechtsbeschwerdegericht voll nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1979, 12/15; 1980, 108/113 m.Nachw.).
- BayObLG, 13.07.1982 - BReg. 2 Z 1/82
Nachholung der in einer Auflassungserklärung fehlenden Bezeichnung eines …
(2) Die Frage der Auslegungsfähigkeit einer Grundbucherklärung ist eine vorn Rechtsbeschwerdegericht voll nachprüfbare Rechtsfrage ( BayObLGZ 1979, 12, 15 Im DNotZ 1979, 426; 1980, 108, 113 m. N.).Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, sofern nicht die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt ( BGHZ 32, 60, 63; BayObLGZ 1979, 12, 15 m. N. = DNotZ 1979, 426 ).
- BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84
Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren
aa) Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich ( BGHZ 32, 60 /63 [= DNotZ 1960, 5531690 ]; BayObLGZ 1979, 12115 [= MittBayNot 1979, 161 m. Nachw.).(Zu den hierfür geltenden Grundsätzen vgl. i.e. den genannten Senatsbeschluß vom 23.5.1984.) Die Frage der Auslegungsfähigkeit einer Grundbucherklärung ist dagegen eine vom Rechtsbeschwerdegericht voll nachprüfbare Rechtsfrage ( BayObLGZ 1979, 12 /15 [= MittBayNot 1976, 16 ]; 1980, 108/113 [= MittBayNot 1980, 67 ] m. Nachw.).
- BayObLG, 23.04.1980 - BReg. 2 Z 47/79
Wirksamkeit der Auflassung bei Grundstücksänderung im Umlegungsverfahren
Auch Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, es sei denn, daß die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung im Einzelfall ausschließt (BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1979, 12/13 ff. m.Nachw.).Die Frage der Auslegungsfähigkeit einer Grundbucherklärung ist vom Rechtsbeschwerdegericht in vollem Umfang überprüfbar (BayObLGZ 1979, 12/15 m.Nachw.).
- BayObLG, 26.05.1982 - BReg. 2 Z 34/82
Zur Bezeichnung einer verkauftenTeilfläche durch Bezugnahme auf Merkmale in …
Grundbucherklärungen sind aber als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, sofern nicht die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt ( BGHZ 32, 60 /63 [ = DNotZ 1960, 553 ]; BayObLGZ 1979, 12115 [= MittBayNot 1979, 16 /17] m. Nachw.).Die Frage der Auslegungsfähigkeit einer Grundbucherklärung ist eine vom Rechtsbeschwerdegericht voll nachprüfbare Rechtsfrage ( BayObLGZ 1979, 12115 [= MittBayNot 1979, 16117]; 1980, 1081113 [= MittBayNot 1980, 67 /68] m. Nachw.).
- OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 289/15
Notwendigkeit der eindeutigen Zustimmung des Eigentümers bei Löschung eines …
Rn. 16 (1) Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, es sei denn, dass die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt (st. Rechtspr.; BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1979, 12/15). - BayObLG, 25.09.1980 - BReg. 2 Z 74/80
Zur Auslegung von Grundbucherklärungen
Die Auslegung des Landgerichts, hiervon könne Auslegung ausschließt (BGHZ 32, 60/63: BayObLGZ 1979, 12 /15 vorliegenden Fäll nicht ausgegangen werden, kann nach alledem m.Nachw.).Überträgt hier ein Miteigentümer seinen Miteigenzugängliche Rechtsfrage ( BayObLGZ 1979, 12 /15 m.Nachw.).
- BayObLG, 30.11.1979 - BReg. 2 Z 38/79
Zur nachträglichen Eintragung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch
Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, es sei denn, daß die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung ausschließt ( BGHZ 32, 60 /63; BayObLGZ 1979, 12/13 m. Nachw.).Die Frage der Auslegungsfähigkeit einer Grundbucherklärung ist dabei eine im Rechtsbeschwerdeverfahren voll der Nachprüfung zugängliche Rechtsfrage ( BayObLGZ 1979, 12 /15 m. Nachw.).
- BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 63/80
Zur Frage, ob § 23 Abs. 3 WEG abdingbar ist
(1) Der Wortlaut des § 23 Abs. 3 WEG ("alle Wohnungseigentümer") ist eindeutig und läßt daher eine andere Auslegung nicht zu (vgl. BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1979, 12/15 m.Nachw.). - OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 W 76/17
Grundbuchsache: Auslegung von Grundbucherklärungen
13 Auch Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, es sei denn, dass die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung im Einzelfall ausschließt (BGHZ 32, 60, 63; BayObLGZ 1979, 12, 13ff m. w. N.). - BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84
Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und …
- BayObLG, 05.05.1983 - BReg. 2 Z 13/83
Umdeutung einer fehlerhaften an in Gütergemeinschaft lebende Eheleute erfolgten …
- BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 4/80
Zum Inhalt einer Dienstbarkeit
- OLG Düsseldorf, 27.08.2024 - 3 Wx 111/24
BGB §§ 185 Abs. 1, 883 Abs. 2, 885 Abs. 1 S. 1, 888 Abs. 1, 928; GBO §§ 19, 29 …
- BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 124/86
Grundstücksbezeichnung in sachlichrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht
- FG Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 9 K 43/97
Entstehungszeitpunkt der Schenkungsteuer bei Grundstücksschenkung durch noch …
- BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80
Auslegung einer Abfindungserklärung in einem Übergabevertrag
- BayObLG, 11.07.1986 - BReg. 2 Z 15/86
Zum Umfang einer Treuhändervollmacht
- BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 21/79
Zu Auslegung von Grundbucherklärungen
- OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86
Zurückweisung eines Erbscheinsantrags einer Miterbin durch das Nachlassgericht; …
- BayObLG, 13.11.1980 - BReg. 2 Z 92/80
Zur Bezeichnung eines Grundstücks in einem Übergabevertrag
- BayObLG, 12.02.1981 - BReg. 2 Z 85/80
Zur Eintragung einer Zinserhöhungsklausel
- BayObLG, 12.08.1980 - BReg. 2 Z 59/79
Zur Bezeichnung eines Grundstücks in der Eintragungsbewilligung
- BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 50/80
Zur Eintragung von Sondernutzungsrechten
- BayObLG, 20.11.1979 - BReg. 2 Z 57/79
Zur Auslegung von Grundbucherklärungen
- BayObLG, 13.06.1979 - BReg. 2 Z 50/78
Zur Haftung für Wohngeldrückstände nach Zwangsversteigerung
- BayObLG, 01.06.1979 - BReg. 2 Z 79/78
Eine Rangbeschaffungserklärung kann auch die Löschungszustimmung enthalten
- BayObLG, 12.02.1981 - 2 BReg. Z 85/80
Antrag auf Eintragung von Hypotheken ins Grundbuch; Verstoß gegen den im …
- BayObLG, 03.10.1979 - BReg. 2 Z 49/79
Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit der Eigentümerzustimmung zur …
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