Rechtsprechung
| BayObLG, 07.10.2002 - 4Z SchH 8/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 148 ZPO, § 1032 Abs. 1, 2 ZPO, § 1040 Abs. 3 ZPO, § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 5 ZPO
Schiedsfähigkeit: - Beschlussmängelstreitigkeiten; - Zustandekommen/Formwirksamkeit, Gesellschaftsverträge Schiedsvereinbarung: - Schiedseinrede Sonstige Gerichtsverfahren: - Verfahrensgegenstand, Feststellung Zulässigkeit/Unzuläs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 1032 Abs. 2 § 1062 Abs. 1 Nr. 2
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis im schiedsgerichtlichen Verfahren bei rechtshängigem Verfahren vor staatlichem Gericht - Feststellungsantrag im gesonderten Verfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zulässigkeit bei Rechtshängigkeit der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines schiedsgerichtlichen Verfahrens bei Rechtshängigkeit eines Hauptsacheverfahrens; Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Rechtsweg bei vertraglicher Schiedgerichtsvereinbarung; Erklärung der ...
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 354
- SchiedsVZ 2003, 187
- BayObLGZ 2002, 324
- NZG 2003, 138
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BayObLG, 07.10.2002 - 4Z SchH 8/02
Der Senat ist durch den Beschluss des Landgerichts vom 3.6.2002 nicht an einer Entscheidung gehindert, da das Landgericht im Wege zulässiger Selbstkorrektur (vgl. BGH NJW 2002, 1577) seine Unzuständigkeit für die getroffene Entscheidung erkannt und den Beschluss vom 3.6.2002 aufgehoben hat (§ 321 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 4, 5, § 572 Abs. 1 Satz 1 Hs 1 ZPO analog). - BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02
Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BayObLG, 07.10.2002 - 4Z SchH 8/02
Im Urteil vom 27.6.2002 (NJW 2002, 2720 m. w. N.) hebt der BGH als "allgemeinen Grundsatz" hervor, dass Gerichte nicht unnütz in Anspruch genommen werden dürfen. - OLG Koblenz, 29.07.1999 - 5 U 1787/98
Schönheitsreparaturen; Aufwendungsersatzanspruch des Vermieters
Auszug aus BayObLG, 07.10.2002 - 4Z SchH 8/02
Ihm fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, weil bereits ein Hauptsacheverfahren vor einem staatlichen Gericht rechtshängig ist und dort die Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO erhoben wurde (vgl. OLG Koblenz OLGR 2000, 4;… Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 6. Aufl. V Rn. 12;… Bredow in Anm. zu OLG Hamm BB 1999 Beil. 11 S. 10 und Henn Schiedsverfahrensrecht 3. Aufl. S. 43 Fn. 337;… a.A. MK/Münch ZPO 2. Aufl. § 1032 Rn. 11, 12 und wohl auch Musielak/Voit ZPO 3. Aufl. § 1032 Rn. 10 - 14).
- KG, 21.04.2008 - 20 SCHH 4/07
Schiedsrichterliches Verfahren: Bildung eines Mehrparteienschiedsgerichts und …
Das Prozessurteil hat daher zwischen dem Antragsteller und der Antragstellerin zu 3. die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung im Hinblick auf Streitigkeiten aus dem Sozietätsvertrag bindend festgestellt (vgl. auch RGZ 40, 403; BayObLG, Beschluss vom 7.10.2002 - 4 Z SchH 8/02-, NJW-RR 2003, 354;… Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 1032 Rn.11;… Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl., § 1032 Rn. 12). - OLG Naumburg, 05.03.2013 - 10 Sch 1/13
Schiedseinrede: Erforderlichkeit eines gesonderten Verfahrens auf Feststellung …
Rn. 11 Deswegen wird regelmäßig - und so auch im Streitfall - das Landgericht als Gericht der Hauptsache auf die entsprechende Einrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO eine Entscheidung über die streitige Schiedsklausel selbst zu treffen haben, indem es die Klage entweder als unzulässig abweist oder in der Sache selbst entscheidet und damit die Unsicherheit zwischen den Parteien über die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung beseitigt (…nochmals dazu OLG München, a.a.O.; ebenso BayObLG, Beschluss vom 07.10.2002 - 4Z SchH 8/02; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2008 - 2 SchH 2/08; sämtlichst zitiert nach www.juris.de;… so auch Zöller-Geimer, 29. Auflage 2012, Rdnr. 32 zu § 1032 ZPO entgegen seiner eigenen Ausführungen in Rdnr. 3a). - OLG Koblenz, 12.06.2008 - 2 SchH 2/08
Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Unzulässigkeit des …
Für einen solchen Antrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, weil bereits ein Hauptsacheverfahren vor einem staatlichen Gericht rechtshängig ist und dort die Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO erhoben wurde (Senatsbeschluss vom 04.06.1999 - 2 SchH 1/99 - OLGR Koblenz 2000, 48; Bay.OBLG Beschluss vom 07.10.2002 - 47 SchH 8/02 - NJW-RR 2003, 354 m.w.N.).
- OLG Köln, 09.03.2015 - 19 Sch 33/14
Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Unzulässigkeit eines …
Ist - wie hier - zwischen den Parteien, die auch über die Zulässigkeit eines schiedsgerichtlichen Verfahrens streiten, bereits ein Hauptsacheverfahren vor einem staatlichen Gericht rechtshängig und ist dort die Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO erhoben worden, fehlt einem Feststellungsantrag in einem gesonderten Überprüfungsverfahren gemäß §§ 1032 Abs. 2 ZPO, 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO das Rechtsschutzinteresse (ganz, Senat, Beschluss vom 09.03.2010 - 19 Sch 2/10 -, h. M.: vgl. BayObLG, NJW-RR 2003, 354; OLG Koblenz, SchiedsVZ 2008, 262; OLG München, SchiedsVZ 2011, 340; OLG Frankfurt a. M., BeckRS 2012, 18613; OLG Naumburg, SchiedsVZ 2013, 237;… BeckOK ZPO/Wolf/Eslami, ZPO, Stand: 01.01.2015, § 1032 Rn. 25;… Zöller/Geimer, a. a. O;… Musielak/Voit, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 1032 Rn. 12;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 1032 Rn. 5;… Prütting/Gehrlein, ZPO, 6. Aufl. 2014, § 1032 Rn. 6;… Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 673;… a. A. MüKoZPO/Münch, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 1032 Rn. 22). - OLG Bremen, 02.05.2008 - 2 Sch 1/08 Die entgegenstehende Argumentation des BayObLG (NJW-RR 2003, 354, 355) hebt vor allem darauf ab, dass es dem das Schiedsverfahren beherrschenden Gebot der Beschleunigung zuwider laufe, wenn Hauptsacheprozess und Verfahren nach § 1032 II ZPO parallel liefen, vernachlässigt dabei jedoch zu sehr, dass bei der Inzidentprüfung nach § 1032 I ZPO die Feststellungen zur Wirksamkeit des Schiedsvertrages nicht in Rechtskraft erwachsen.
- OLG Köln, 07.10.2010 - 19 SchH 13/09
Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Undurchführbarkeit eines …
Dagegen spricht, dass § 1032 ZPO nach seiner Systematik die Klärung der Kompetenzfrage betrifft, ob für die begehrte Entscheidung die staatlichen Gerichte oder ein vereinbartes Schiedsgericht zuständig ist (vgl. BayObLG v. 07.10.2002 - 4Z SChH 8/02 - Rn. 24, zitiert nach juris). - OLG Köln, 09.03.2010 - 19 Sch 2/10 Hierdurch würde zudem die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen gefördert, der durch eine Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO nicht wirkungsvoll begegnet werden kann (OLG Koblenz OLGR 2000, 4; BayObLGZ 2002, 324 ff.; OLGR München 2007, 188;… Geimer in Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 1032 Rn. 23;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 1032 Rn. 5).
- LG Mainz, 17.04.2008 - 1 O 405/06 Eine Aussetzung im Hinblick auf den vom Kläger beim OLG Koblenz gestellten Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens kommt deswegen nicht in Betracht, weil einem derartigen Antrag nach § 1062 ZPO bei rechtshängigem Verfahren vor einem staatlichen Gericht mit erhobener Schiedseinrede das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (BayObLG NJW-RR 2003, 354; OLG Koblenz OLGR 2000, 4).
- OLG Hamm, 28.04.2008 - 11 Sch 1/08 Nach verbreiteter und vom Senat geteilter Auffassung (…vgl. nur Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl. § 1032 Rz. 23; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. § 1032 Rz. 9, BayObLG, NJW-RR 2003, 354 f, 355 m.w.N.) fehlt für einen Antrag nach § 1032 Il ZPO das Rechtschutzbedürfnis, wenn - wie hier - bereits ein Hauptsacheverfahren vor einem ordentlichen Gericht rechtshängig ist und der Beklagte dort die Schiedseinrede nach § 1032 I ZPO erhoben hat.
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