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   KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14   

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https://dejure.org/2015,22140
KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14 (https://dejure.org/2015,22140)
KG, Entscheidung vom 21.07.2015 - 5 U 114/14 (https://dejure.org/2015,22140)
KG, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 5 U 114/14 (https://dejure.org/2015,22140)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 23 Abs 1 S 2 EGV 1008/2008, Art 23 Abs 1 S 3 EGV 1008/2008, Art 23 Abs 1 S 4 EGV 1008/2008, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unlauterkeit des Angebots eines Reiseversicherungsvertrags auf einem Online-Buchungsportal für Flugreisen; Angabe des Endpreises unter Einschluss einer "Servicepauschale"

  • webshoprecht.de

    Unlauterkeit des Angebots eines Reiseversicherungsvertrags auf einem Online-Buchungsportal für Flugreisen; Angabe des Endpreises unter Einschluss einer "Servicepauschale"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausgestaltung eines Online-Buchungsvorgangs für Flugreisen hinsichtlich der Annahme eines Angebots auf Abschluss einer Reiseschutz-Versicherung

  • reise-recht-wiki.de

    Unlauterkeit des Angebots eines Reiseversicherungsvertrags auf einem Buchungsportal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausgestaltung eines Online-Buchungsvorgangs für Flugreisen hinsichtlich der Annahme eines Angebots auf Abschluss einer Reiseschutz-Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriger Bestellablauf im Reiseportal wenn Reiseversicherung abgewählt werden muss - Opodo

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine voreingestellte Reiseversicherung im Buchungsportal!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 608
  • BeckRS 2015, 15733
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

    Auszug aus KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14
    (vgl. EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 14).

    23 Abs. 1 Satz 4 VO 1008/2008 ist auch auf solche Zusatzleistungen anwendbar, die - wie hier - von der Fluggesellschaft lediglich vermittelt werden (vgl. EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 20; BGH MMR 2013, 238 - "Opt-out"-Verfahren, Rn 10; OLG Frankfurt GRUR 2015, 400).

    Bei der Auslegung einer Unionsvorschrift sind nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 12).

    Sowohl aus der Überschrift als auch dem Wortlaut von Art. 23 Abs. 1 VO 1008/2008 ergibt sich, dass diese Bestimmung im Hinblick auf die Preise von Luftverkehrsdiensten Information und Transparenz gewährleisten soll und somit zum Schutz des Kunden, der diese Dienste in Anspruch nimmt, beiträgt (EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 13).

    Das für fakultative Zusatzkosten im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 4 VO 1008/2008 geltende spezifische Erfordernis einer Annahme auf "Opt-in"-Basis soll verhindern, dass der Flugkunde im Rahmen des Buchungsvorgangs für einen Flug dazu verleitet wird, Zusatzleistungen zum Flug abzunehmen, die für dessen Zwecke nicht unvermeidbar und unerlässlich sind, sofern er sich nicht ausdrücklich dafür entscheidet, solche Zusatzleistungen abzunehmen und die Zusatzkosten dafür zu zahlen (EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 15).

    Dies gebieten Zusammenhang und die Ziele von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 VO 1008/2008, im Hinblick auf die Preise von Luftverkehrsdiensten Information und Transparenz zu gewährleisten und zum Schutz des Kunden, der diese Dienste in Anspruch nimmt, beizutragen (vgl. EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 12, 13; EuGH GRUR 2015, 281 - Air Berlin, Rn 33), namentlich den Kunden in die Lage zu versetzen, die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv zu vergleichen (Erwägungsgrund 16 der VO 1008/2008).

  • OLG Frankfurt, 09.10.2014 - 6 U 148/13

    "Opt-in"-Erfordernis für die Bestellung fakultativer Zusatzleistungen bei

    Auszug aus KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14
    23 Abs. 1 Satz 4 VO 1008/2008 ist auch auf solche Zusatzleistungen anwendbar, die - wie hier - von der Fluggesellschaft lediglich vermittelt werden (vgl. EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 20; BGH MMR 2013, 238 - "Opt-out"-Verfahren, Rn 10; OLG Frankfurt GRUR 2015, 400).

    (vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 2015, 400).

    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Buchungsablaufs ist, dass die Hinzubuchung auf einer bewussten und informierten Entscheidung für die Zusatzleistung beruht (OLG Frankfurt GRUR 2015, 400) und nicht etwa auf einem automatischen Einverständnis (vgl. Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. Juli 2007 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. .../2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (Neufassung), ABl.

    Das in Art. 23 Abs. 1 Satz 4 VO 1008/2008 normierte Transparenzgebot wird in dem streitgegenständlichen Buchungsablauf missachtet (vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 2015, 400).

  • EuGH, 15.01.2015 - C-573/13

    Ein elektronisches Buchungssystem muss bei jedem Flug ab einem Flughafen der

    Auszug aus KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14
    Nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 VO 1008/2008 ist der zu zahlende Endpreis stets auszuweisen, d.h. der zu zahlende Endpreis ist im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems - wie das hier beanstandete System der Beklagten - bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste, einschließlich bei ihrer erstmaligen Angabe, auszuweisen (vgl. EuGH GRUR 2015, 281 - Air Berlin, Rn 35).

    Dies gebieten Zusammenhang und die Ziele von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 VO 1008/2008, im Hinblick auf die Preise von Luftverkehrsdiensten Information und Transparenz zu gewährleisten und zum Schutz des Kunden, der diese Dienste in Anspruch nimmt, beizutragen (vgl. EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 12, 13; EuGH GRUR 2015, 281 - Air Berlin, Rn 33), namentlich den Kunden in die Lage zu versetzen, die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv zu vergleichen (Erwägungsgrund 16 der VO 1008/2008).

  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 81/11

    Wettbewerbsverstoß: Automatische Aufnahme von Versicherungsleistungen in die

    Auszug aus KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14
    23 Abs. 1 Satz 4 VO 1008/2008 ist auch auf solche Zusatzleistungen anwendbar, die - wie hier - von der Fluggesellschaft lediglich vermittelt werden (vgl. EuGH NJW 2012, 2867 - ebookers, Rn 20; BGH MMR 2013, 238 - "Opt-out"-Verfahren, Rn 10; OLG Frankfurt GRUR 2015, 400).

    23 Abs. 1 Satz 4 VO 1008/2008 ist eine Marktverhaltensvorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH MMR 2013, 238 - "Opt-out"-Verfahren, Rn 9).

  • LG Berlin, 29.07.2014 - 15 O 413/13

    Unlautere Gestaltung der Buchungsmaske hinsichtlich der Aufnahme von

    Auszug aus KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. Juli 2014 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin - 15 O 413/13 - wird zurückgewiesen.

    das am 29. Juli 2014 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 15 O 413/13 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 128/10

    Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel mit Matratzen: Hinreichende

    Auszug aus KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14
    (BGH GRUR-RR 2012, 475 - Matratzen, Rn 16).
  • BGH, 13.02.1992 - I ZR 79/90

    Beitragsrechnung - Irreführung/sonst; Verbandsausstattung

    Auszug aus KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14
    Wenn die Versendung von Prämienrechnungen mit einem versteckten Angebot zum Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags mit einer höheren Deckungssumme irreführend ist, falls der Versicherungsnehmer nicht hinreichend darauf aufmerksam gemacht wird, dass er auch den alten Vertrag durch Übersendung der bisherigen Prämie aufrechterhalten kann (vgl. BGH GRUR 1992, 450 - Beitragsrechnung; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 5, Rn 7.138), kann für ein Angebot zum Abschluss eine Versicherungsvertrages, das wie hier in dem "Weiter - Ich möchte abgesichert sein"-Link versteckt ist, nichts anderes gelten.
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14
    Stützt der Kläger seinen Antrag auf mehrere Schutzrechte oder mehrere wettbewerbsrechtliche Ansprüche, die als verschiedene prozessuale Ansprüche (Streitgegenstände) anzusehen sind und nicht kumulativ verfolgt werden, muss der Kläger zwar, um dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen, die Reihenfolge bezeichnen, in der er die Streitgegenstände geltend machen will (BGH GRUR 2011, 521 - TÜV, Rn 10).
  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 139/12

    Wettbewerbsverstoß: Grundpreisangabe bei Bewerbung von Gratis-Zusatzartikeln bei

    Auszug aus KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14
    Die Vorschriften stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. z.B. BGH GRUR 2014, 576 - 2 Flaschen GRATIS, Rn 14, 15, zum Verhältnis von § 5a Abs. 4 UWG zu § 4 Nr. 11 UWG).
  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 160/15

    Servicepauschale - Gestaltung des Buchungsvorgangs für Flugdienste im Internet:

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (KG, Urteil vom 21. Juli 2015 - 5 U 114/14, BeckRS 2015, 15733).
  • LG Berlin, 12.01.2016 - 15 O 557/14

    Wettbewerbsverstoß im Rahmen eines Verbrauchervertrags bei Flugbuchung im

    18 Das Buchungssystem der Beklagten verstößt gegen § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB wie die Kammer in zwei den Parteien bekannten Parallelrechtsstreitigkeiten (15 O 413/13, Urteil vom 29. Juli 2014, bestätigt durch Urteil des Kammergerichts vom 21. Juli 2015 - 5 U 114/14 -, 15 O 592/14, Urteil vom 8.12.2015) ausgeführt hat.
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