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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 U 114/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5234
OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 U 114/05 (https://dejure.org/2006,5234)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.01.2006 - 1 U 114/05 (https://dejure.org/2006,5234)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 1 U 114/05 (https://dejure.org/2006,5234)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 157 § 273 § 765
    Sicherungsumfang einer bauvertraglichen Erfüllungsbürgschaft; Auslegung der Sicherungsabrede

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Sicherungsabrede im Rahmen eines Einheitspreisvertrages unter Anwendung der Vergabeordnung und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B); Anspruch eines Sicherungsgebers auf Freigabe oder Anpassung der Sicherheit bei Reduzierung der zu erbringenden Vertragsleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfüllungsbürgschaft: Anpassung nach Auftragsreduzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Vertragsrecht: Anspruch auf Minderung der Vertragserfüllungsbürgschaft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragserfüllungsbürgschaft: Anspruch auf Reduzierung bei Reduzierung der Leistung! (IBR 2006, 494)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2006, 12442
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 U 114/05
    Die Sicherungsabrede im Verhandlungsprotokoll ist - ggf. ergänzend - dahin auszulegen, dass die Klägerin im vorliegenden Falle einer etwa hälftigen Reduzierung des Auftragswertes einen Anspruch auf teilweise Freigabe, d. h. auf einen Austausch der überhöhten gegen eine entsprechend angepasste Sicherheit hat (vgl. die - allerdings nicht unmittelbar vergleichbaren - Fälle BGHZ 137, 212 ff.).
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94

    Zulässigkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Abnahme durch Ingebrauchnahme; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 U 114/05
    d) § 18 Nr. 4 VOB/B lässt nach allgemeiner Auffassung gesetzliche Zurückbehaltungsrechte, so sie denn bestehen, unberührt (BGH NJW 1996, 1346, 1348;… Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 10. Aufl., B § 18 Rn. 25;… Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 15. Aufl., § 18 Nr. 4 Rn. 1, 3;… Nicklisch/Weick, VOB/B, 3. Aufl., § 18 Rn. 24).
  • BGH, 26.02.2004 - VII ZR 247/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer unbefristeten, unwiderruflichen, …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 U 114/05
    Das aus § 17 Nr. 4 S. 2 VOB/B folgende Recht des Auftraggebers, den Inhalt der Bürgschaftsurkunde vorzuschreiben, findet seine Grenze in der vorrangigen Sicherungsabrede (vgl. BGH BauR 2004, 841, 843), die hier - wie ausgeführt - eine Regelung zur Höhe der geschuldeten Bürgschaft und zum Reduzierungsanspruch enthält.
  • OLG Saarbrücken, 03.02.2021 - 2 U 15/19

    Rückgabe der Mängelbürgschaft erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist!

    Unabhängig davon, ob es sich hierbei um ein negatives Schuldanerkenntnis, ein Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrags oder ein pactum de non petendeo handelt (vgl. Banzhaf/Buchinger, NZBau 2010, 539, 541 Fn. 19), kommt eine derartige Erklärung - als kostengünstigere Alternative - insbesondere dann in Betracht, wenn der Sicherungsgeber andernfalls vom Sicherungsnehmer einen Austausch der Bürgschaft (Rückgabe der Bürgschaftsurkunde Zug um Zug gegen Stellung einer Bürgschaft mit einer niedrigeren Haftungssumme) verlangen könnte (vgl. KG, BauR 2004, 1463; OLG Brandenburg, NZBau 2014, 763, 766; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11. Januar 2006 - 1 U 114/05, BeckRS 2006, 12442).
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