Rechtsprechung
| BGH, 17.12.2007 - VI ZR 216/06.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 321 a; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht des Gerichts zur Bescheidung aller Einzelpunkte eines Parteivortrags zur Wahrung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 321a
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 16.03.2006 - 1 O 126/05
- OLG Köln, 12.10.2006 - 15 U 58/06
- OLG Köln, 02.03.2007 - 82 Ss 9/07
- BGH, 17.12.2007 - VI ZR 216/06.A
Papierfundstellen
- BeckRS 2008, 1227
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 17.12.2007 - VI ZR 216/06
Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432 f.). - BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04
Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer …
Auszug aus BGH, 17.12.2007 - VI ZR 216/06
Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432 f.).
- LG Berlin II, 21.03.2025 - 27 O 78/25
Kritik an Durchführung von Presseberichterstattung als …
Rn. 19 Der Schutz von Körperschaften, Behörden und anderen staatlichen Stellen - einschließlich Rundfunkanstalten - gegen herabsetzende Äußerungen ist stark eingeschränkt, da sie mangels Grundrechtsfähigkeit nicht Träger von Persönlichkeitsrechten sind (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 2. Dezember 2008 - VI ZR 216/06, NJW 2009, 915, beckonline Tz. 17 m.w.N.). - LG Cottbus, 26.09.2024 - 1 O 286/19 Die von § 228 S. 1 BGB beschriebene Notstandslage setzt voraus, dass von der beschädigten oder zerstörten Sache unmittelbar eine Gefahr für ein Rechtsgut ausgeht und dass sich die Abwehrhandlung als im Grundsatz geeignetes Mittel darstellt, welches unter den Verfügbaren als das Mildeste erscheint (OLG Köln, Urt. v. 12.10.2006 - 15 U 58/06, BeckRS 2006, 139895, bestätigt durch den BGH, s. Beschl. v. 17.12.2007 - VI ZR 216/06, BeckRS 2008, 1227;… MüKoBGB/Grothe, 9. Auflage 2021, § 228 Rn. 9 ff.;… vgl. auch LG Cottbus, Urt. v. 25.08.2015 - 4 O 354/13, BeckRS 2015, 127179).
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