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Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.03.2011 - 8 U 154/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5921
OLG Celle, 31.03.2011 - 8 U 154/10 (https://dejure.org/2011,5921)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.03.2011 - 8 U 154/10 (https://dejure.org/2011,5921)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. März 2011 - 8 U 154/10 (https://dejure.org/2011,5921)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 199 BGB; § 319 Abs. 1 ZPO; § 320 Abs. 1 ZPO
    Bei fehlender Kenntnisnahme nicht eingetretener Renditeversprechen über einen Zeitraum von sechs Jahren kann von einer grob-fahrlässigen Unkenntnis des Anlegers ausgegangen werden; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199; BGB § 280 Abs. 1
    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bei fehlender Kenntnisnahme nicht eingetretener Renditeversprechen über einen Zeitraum von sechs Jahren kann von einer grob-fahrlässigen Unkenntnis des Anlegers ausgegangen werden; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 14907
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (28)

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2011 - 8 U 154/10
    Rn. 88 In solchen Fällen bleibt es bei der Verjährungsfrist von 30 Jahren (vgl. BGH WM 1984, 1216; BGH NJW 1982, 1514).

    Rn. 93 Ansprüche aus dem Rechtsinstitut der culpa in contrahendo aufgrund eines vorvertraglichen Beratungsverschuldens verjähren ihrerseits zwar gemäß § 195 BGB a. F. grundsätzlich in 30 Jahren (vgl. BGH VersR 1989, 596; BGH NJW 1985, 380; BGH NJW 1982, 1514).

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2011 - 8 U 154/10
    In dem Fall wird der Makler im Pflichtenkreis des Versicherers tätig und ist deshalb als dessen Hilfsperson zu betrachten (vgl. BGH VersR 2001, 188; BGH VersR 1998, 1093; BGH VersR 1997, 877; OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2005, 163).
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder …

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2011 - 8 U 154/10
    Sie beginnt zu laufen, wenn der Kapitalanleger die Umstände, insbesondere die wirtschaftlichen Zusammenhänge kennt, aus denen sich die jeweilige Rechtspflicht des Anlageberaters zur Aufklärung ergibt (vgl. BGH BKR 2010, 118).
  • OLG Karlsruhe, 02.08.2011 - 12 U 173/10

    Lebensversicherungsvertrag: Haftung des Versicherers bei fehlerhafter Beratung …

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Wortlaut dieser Vereinbarung eine Einbeziehung der streitgegenständlichen vorvertraglichen Schadensersatzansprüche nicht ausschließt, führt eine interessengerechte Auslegung der Sicherungsabrede dazu, dass diese nicht erfasst sind (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 31.03.2011 - Aktenzeichen: 8 U 154/10 [juris Tz. 45]).

    Denn dieser übernahm angesichts des von der Beklagten gewählten Vertriebswegs über Masterdistributoren, Vermittler und Untervermittler insoweit mit Wissen und Wollen der Beklagten Aufgaben, die typischerweise ihr als Anbieterin der streitgegenständlichen Lebensversicherung oblagen, und wurde somit in ihrem Pflichtenkreis tätig (vgl. BGH NJW 2001, 358-359 [juris Tz. 19]; NJW-RR 1997, 116-117 [juris Tz. 8]; OLG Dresden GWR 2011, 95 [juris Tz. 57] und auch - obiter dictum - OLG Celle, Urteil vom 31.03.2011 - Aktenzeichen: 8 U 154/10 [juris Tz. 110]).

    Rn. 102 Die Revision war zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 ZPO, vgl. BGH NJW 2003, 1943-1947 [juris Tz. 11]), da der Senat sich nicht dem vom Oberlandesgericht Celle aufgestellten Rechtssatz anzuschließen vermag, dass ein Anleger im Rahmen einer Lebensversicherung wie der von der Beklagten angebotenen bereits aufgrund der ihm durch die vom Versicherer überlassenen Kontoauszüge vermittelten Erkenntnis, dass die tatsächlich erzielten Renditen mehrere Jahre hintereinander nicht ansatzweise die prognostizierte Höhe erreichen und deshalb ein Kapitalverzehr eintritt, in grob fahrlässiger Unkenntnis dem Lebensversicherer zuzurechnender pflichtwidriger vorvertraglicher Renditeangaben war (vgl. OLG Celle, Urteil vom 31.03.2011 - Aktenzeichen: 8 U 154/10 [juris Tz.96 und 105 ff.]).

    Angesichts des einem Anleger, der in eine Lebensversicherung wie die der Beklagten investiert, bekannten Umstands (vgl. insoweit auch OLG Celle, Urteil vom 31.03.2011 - Aktenzeichen: 8 U 154/10 [juris Tz.95]), dass die prognostizierte Rendite nicht garantiert ist, gibt allein deren Ausbleiben - zumal unter Berücksichtigung der Volatilität der Kapitalmärkte - vielmehr keinen hinreichenden Anhaltspunkt für das Vorliegen eines vorvertraglichen Aufklärungs- oder Beratungsfehlers (s.o.).

  • OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Alle aufgezählten Verwertungsmöglichkeiten betreffen ausschließlich die Geltendmachung vertraglicher Ansprüche (s. auch OLG Celle, Urteil vom 31. März 2011, Az.: 8 U 154/10, BeckRS 2011, 14907, für einen im Wesentlichen gleichlautenden Abtretungsvertrag, sowie Urteil vom 12. Januar 2012, 8 U 151/11, BeckRS 2012, 02089).

    Rn. 90 Soweit die Klägerin mit ihrem Einwand die Verteilung der erwirtschafteten Renditen im Rahmen des sog. "Glättungsverfahrens" beanstandet, ist es nicht von vornherein unzulässig, in einem Jahr erwirtschaftete Überschüsse mit in einem anderen Jahr erwirtschafteten Verlusten (oder nicht ganz so hohen Überschüssen) zu verrechnen, um so jedenfalls im Durchschnitt eine relativ gleichmäßige Wertsteigerung zu erreichen (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 31. März 2011, Az.: 8 U 154/10, BeckRS 2011, 14907).

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 151/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der …

    Rn. 41 Zur Begründung hat es im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 31. März 2011 (8 U 154/10) ausgeführt, dass Ansprüche der Klägerin jedenfalls verjährt seien.

    Rn. 146 2. Die Revision war zur Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) zuzulassen, da es in Bezug auf die Vermittlung des Europlan sowohl zur Frage des Umfangs der Aufklärungspflicht, einer etwaigen Zurechnung als auch zur Frage der Verjährung divergierende oberlandesgerichtliche Entscheidungen gibt (zuletzt OLG München, Urteil vom 2. Dezember 2011, 25 U 2195/09, welches u. a. auch unter Bezugnahme auf die hiesige Entscheidung vom 31. März 2011 (8 U 154/10) die Revision zugelassen hat).

  • OLG Celle, 01.12.2011 - 8 U 50/11

    Verjährung von Ansprüchen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit einer …

    Der Senat bleibt damit bei seiner Rechtsauffassung, wie sie sich bereits aus dem Senatsurteil vom 31. März 2011 in 8 U 154/10 ergibt.

    Rn. 46 3. In Fortführung seiner Rechtsprechung aus dem Urteil vom 31. März 2011 in 8 U 154/10 geht der Senat auch für vorliegenden Sachverhalt davon aus, dass bei Anbahnung der Verträge - durch den Vertrieb - jedenfalls eine Pflicht verletzt wurde.

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 128/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der …

    Der Senat verbleibt insoweit bei seiner Ansicht, wie er sie bereits in seinem Urteil vom 31. März 2011 in 8 U 154/10 vertreten hat.

    Rn. 59 3. In Fortführung seiner Rechtsprechung aus dem Urteil vom 31. März 2011 in 8 U 154/10 geht der Senat auch für vorliegenden Sachverhalt davon aus, dass bei Anbahnung der Verträge jedenfalls eine Pflicht verletzt wurde.

  • OLG Köln, 05.10.2012 - 20 U 71/11

    Lebensversicherung: Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher …

    Alle aufgezählten Verwertungsmöglichkeiten betreffen ausschließlich die Geltendmachung vertraglicher Ansprüche (s. auch OLG Celle, Urteil vom 31. März 2011, Az.: 8 U 154/10, BeckRS 2011, 14907, für einen im Wesentlichen gleichlautenden Abtretungsvertrag).
  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 120/11

    Zurechnung von Beratungsfehlern des Versicherungsmaklers

    Der Senat verbleibt insoweit bei seiner Ansicht, wie er sie bereits in seinem Urteil vom 31. März 2011 in 8 U 154/10 vertreten hat.
  • OLG Celle, 24.05.2012 - 8 U 180/11

    SKR-Modell

    Der Senat verbleibt insoweit bei seiner Ansicht, wie er sie bereits in seinem Urteil vom 31. März 2011 in 8 U 154/10 vertreten hat.
  • OLG München, 11.06.2012 - 17 U 535/11

    Fremdfinanziertes Rentenmodell: Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten …

    Garantierte Auszahlungen bergen darüber hinaus das Risiko einer Abschmelzung des eingezahlten Kapitals mit der Folge, dass in den Folgejahren nur geringe oder ggf. keine Bonuszahlungen erfolgen können (vgl. OLG Celle, Urteilt vom 31.03.2011 - 8 U 154/10, Rn. 54 juris).
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