Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.01.2011 - 2 Ws 20/11 (12/11)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34092
OLG Schleswig, 20.01.2011 - 2 Ws 20/11 (12/11) (https://dejure.org/2011,34092)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.01.2011 - 2 Ws 20/11 (12/11) (https://dejure.org/2011,34092)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 2 Ws 20/11 (12/11) (https://dejure.org/2011,34092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,34092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 17853
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2011 - 2 Ws 20/11
    Der Senat ist sich hierbei bewusst, dass nach herrschender Auffassung trotz des Verweises in § 464 b Satz 3 StPO auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung auch in strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren vorrangig die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdeverfahrens nach der Strafprozessordnung angewendet werden (vgl. zuletzt BGH NJW 2003, 763 ) und dieses in § 309 Abs. 2 StPO grundsätzlich eine eigene Sachentscheidung des Beschwerdegerichts erfordert.
  • OLG Oldenburg, 22.10.2009 - 1 Ws 576/09

    Erstattung notwendiger Auslagen bei Verteidigung sowohl durch einen …

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2011 - 2 Ws 20/11
    Anders liegt es jedoch dann, wenn die Bestellung des Pflichtverteidigers entgegen § 143 StPO nicht zurückgenommen worden ist (…vgl. Meyer-Goßner, StPO , 53. Aufl., § 464 a Rn. 13 m. w. N.; zuletzt auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 1 Ws 576/09 -, zitiert nach Juris, sowie Beschluss des I. Strafsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 9. Juli 2010 - 1 Ws 313/10 (273/10) -.
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 1 Ws 305/14

    Erstattung von Wahlverteidigerbegühren trotz der Bestellung eines …

    Zwar sind bei einem Zusammentreffen von Wahl- und Pflichtverteidigung wegen §§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, 91 Abs. 2 S. 2 ZPO grundsätzlich auch insgesamt nur die Kosten für einen Verteidiger erstattungsfähig (OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2011 - 2 Ws 20/11 = BeckRS 2011, 17853;… Hilger in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 464a Rdn. 47 m.w.N.).

    Hat das Gericht aber neben einem vorhandenen Wahlverteidiger einen Pflichtverteidiger zur Sicherung eines reibungslosen Verfahrensablaufs bestellt und wurde dies nicht wegen des Verhaltens des Angeklagten oder des Wahlverteidigers erforderlich, sind die Wahlverteidigerkosten in voller Höhe zu erstatten (OLG Brandenburg NStZ-RR 2013, 95; OLG Hamm NStZ 1983, 571; OLG München NStZ 1981, 194; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2011 - 2 Ws 20/11 = BeckRS 2011, 17853; Nieser in: Graf, StPO, 2. Aufl.,.

  • LG Aachen, 19.12.2018 - 66 Qs 61/18

    Bagatellsachen, Bußgeldverfahren, Kostenerstattung

    In entsprechender Anwendung der für das zivilprozessuale Beschwerdeverfahren geltenden Befugnis in § 572 Abs. 3 ZPO weist die Kammer die zuständige Rechtspflegerin des Amtsgerichts daher an, den Betroffenen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut der Höhe nach zu bescheiden (vgl. dazu OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.01.2011, 2 Ws 20/11; LG Paderborn Beschluss vom 12.01.2015, 1 Qs 143/14).
  • LG Paderborn, 12.01.2015 - 1 Qs 143/14

    Nachweis eines gelösten und sichtbar im Fahrzeug abgelegten Parktickets

    In Anwendung der für das zivilprozessuale Beschwerdeverfahren geltenden Befugnis in § 572 Abs. 3 ZPO weist die Kammer daher die zuständige Rechtspflegerin des Amtsgerichts an, den Betroffenen unter Abstandnahme von den bisherigen Bedenken und unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut der Höhe nach zu bescheiden (vgl. dazu OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.01.2011, 2 Ws 20/11, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Schleswig
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht