Rechtsprechung
| LAG Köln, 18.02.2011 - 10 Sa 1116/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Freistellung; Suspendierung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Wirksamkeit einer vorläufigen Suspendierung im ungekündigten Arbeitsverhältnis
- ag-arbeitsrecht.de
, S. 26
Beschäftigungsanspruch, Arbeitsverhältnis bestehend
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Freistellung der schwerbehinderten Arbeitnehmerin bis zur beabsichtigten Kündigung nach Zustimmung des Integrationsamtes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründeter Beschäftigungsanspruch einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin folgt aus dem Schwerbehindertenschutz und den besonderen Fürsorgepflichten des Arbeitgebers; Unwirksame Freistellung der schwerbehinderten Arbeitnehmerin bis zur beabsichtigten Kündigung nach ...
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 08.06.2010 - 17 Ca 10364/09
- LAG Köln, 18.02.2011 - 10 Sa 1116/10
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 72403
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Köln, 18.02.2011 - 10 Sa 1116/10
Rn. 29 Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1985 - GS 1/84 - begründet die Ungewissheit über den Ausgang des Kündigungsschutzprozesses ein schützenswertes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses.Der Beschäftigungsanspruch ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes (vgl. BAG, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 -, in AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
- LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01
Weiterbeschäftigung eines Betriebsratsmitglieds im ungekündigten …
Auszug aus LAG Köln, 18.02.2011 - 10 Sa 1116/10
So gilt auch für Betriebsratsmitglieder, dass der Arbeitgeber während des Zustimmungsverfahrens nach § 103 BetrVG nur dann einseitig den Betroffenen von der Arbeitspflicht suspendieren kann, wenn der Weiterbeschäftigung überwiegende und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen, die eine Verhinderung der Beschäftigung geradezu gebieten (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 -, NZA - RR 2003 Seite 311 ff m.w.N.). - LAG Baden-Württemberg, 13.04.2006 - 7 Sa 29/06
Einstweilige Verfügung: Antrag auf Weiterbeschäftigung; ordnungsgemäßer …
Auszug aus LAG Köln, 18.02.2011 - 10 Sa 1116/10
Dementsprechend wäre es dem Beklagten auch nicht verwehrt, der Klägerin auf der Grundlage des mit dem Arbeitsvertrag übereinstimmenden Direktionsrechts vorbehaltlich der Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung andere Tätigkeiten zuzuweisen (vgl. hierzu LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2006 - 7 Sa 29/06 -, zitiert nach Juris). - LAG Köln, 14.06.2010 - 5 Ta 109/10
Auslegung des Tenors eines Weiterbeschäftigungsurteils; unbegründete Beschwerde …
Auszug aus LAG Köln, 18.02.2011 - 10 Sa 1116/10
Kern des Weiterbeschäftigungstitels ist die Beschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz unter Beachtung des im Einzelnen bestehenden Weisungsrechts des Arbeitgebers (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 14.06.2010 - 5 Ta 109/10 -, zitiert nach Juris).
- ArbG Köln, 25.10.2022 - 16 Ga 60/22 Eine Freistellung gegen den Willen des Arbeitnehmers im ungekündigten Arbeitsverhältnis wäre nur unter den Voraussetzungen des § 626 BGB als vorläufig milderes Mittel zu Vermeidung einer sofortigen außerordentlichen Kündigung zulässig (LAG Köln Beschl. v. 20.3.2001 - 6 Ta 46/01, BeckRS 2001, 40499) oder dann, wenn ganz überwiegende und schutzwürdige Interessen dies gebieten (LAG Köln Urteil vom 18.02.2011 - 10 Sa 1116/10, BeckRS 2011, 72403, beck-online).
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