Rechtsprechung
| BGH, 02.02.2012 - V ZB 6/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zwangsversteigerung von mehreren Grundstücken in demselben Verfahren: Voraussetzung für das Gesamtausgebot unter Ausschluss von Einzelausgeboten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 63 Abs 4 S 2 ZVG
Zwangsversteigerung von mehreren Grundstücken in demselben Verfahren: Voraussetzung für das Gesamtausgebot unter Ausschluss von Einzelausgeboten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versagung eines Zuschlags wegen der Abwesenheit des Schuldners im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung des Gesamtausgebots aller Grundstücke
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Zeitpunkt der Erklärung des Schuldners zum Verzicht auf Einzelausgebote
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 63 Abs. 1 S. 1; ZVG § 83 Nr. 2; ZVG § 100
Versagung eines Zuschlags wegen der Abwesenheit des Schuldners im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung des Gesamtausgebots aller Grundstücke - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fehlende Verzicht des Schuldners auf Einzelausgebote
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 09.11.2010 - 843 K 54/08
- LG Frankfurt/Main, 07.12.2010 - 9 T 520/10
- BGH, 02.02.2012 - V ZB 6/11
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 5391
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08
Begriff des Einzelausgebots; Anforderungen an einen Verzicht auf eine …
Auszug aus BGH, 02.02.2012 - V ZB 6/11
Rn. 7 a) Der Senat hat entschieden, dass die "Erklärung" des Verzichts auf Einzelausgebote nach § 63 Abs. 4 ZVG keine ausdrückliche Willenserklärung, sondern nur ein positives Tun mit eindeutigem Erklärungsinhalt verlangt (Beschluss vom 30. Oktober 2008 - V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158, 159 Rn. 10).Geben die Beteiligten diese Erklärungen nicht oder nicht rechtzeitig ab, darf das Vollstreckungsgericht nicht von Einzelausgeboten absehen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158, 159 Rn. 10).
- BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10
Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf Einzelausgebote
Auszug aus BGH, 02.02.2012 - V ZB 6/11
Daran änderte es nichts, wenn - was hier nicht festgestellt, aber wahrscheinlich ist - die Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG gegeben sind (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458 Rn. 7).Rn. 6 2. Auch der anwesende Schuldner muss auf Einzelausgebote verzichten, wenn sie ausgeschlossen sein sollen (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458 Rn. 8).
- BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05
Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen …
Auszug aus BGH, 02.02.2012 - V ZB 6/11
Der Anwendung der §§ 91 ff. ZPO steht entgegen, dass sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde in der Regel nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (siehe nur Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7 mwN). - OLG Jena, 10.07.2000 - 6 W 433/00
Einzelversteigerungsprinzip bei selbständigem Gebäudeeigentum; Zulässigkeit eines …
Auszug aus BGH, 02.02.2012 - V ZB 6/11
Rn. 10 d) Ob in Ausnahmefällen das Einzelausgebot auch ohne den Verzicht anwesender Beteiligter unter dem Blickwinkel des Rechtsmissbrauchs unterbleiben kann (…so etwa Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 63 Rn. 12 mwN; offengelassen von OLG Jena, Rpfleger 2000, 509), braucht nicht entschieden zu werden.
- BVerfG, 26.09.2012 - 2 BvR 938/12
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG bei …
So habe der Bundesgerichtshof in seiner jüngsten Entscheidung - Beschluss vom 2. Februar 2012, Aktenzeichen V ZB 6/11 - zutreffend festgestellt, dass auch der spätestens vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten im Termin anwesende Schuldner auf Einzelausgebote verzichten müsse, wenn diese ausgeschlossen werden sollten, und sich daran auch durch eine vorherige Beschlussfassung über den Ausschluss von Einzelausgeboten nichts ändere.Rn. 13 Im Übrigen sei das Gericht gehalten gewesen, die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil es mit seiner Entscheidung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2012 - V ZB 6/11 - und vom 1. Juli 2010 - V ZB 94/10) abgewichen sei.
Hätte das Gericht ihren Vortrag berücksichtigt, hätte es - vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZB 6/11 - nicht zu ihrem Nachteil entscheiden dürfen.
Rn. 26 erwähnt dieses Kernvorbringen nicht ansatzweise; eine Auseinandersetzung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2012 (V ZB 6/11 - juris) findet nicht statt.
- LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12
Zwangsversteigerungsverfahren: Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht zu …
Rn. 16 a) Zu den Beteiligten, deren - wirksamer - Verzicht auf das Einzelausgebot erforderlich ist (§§ 83 Nr. 2, 63 Abs. 4 ZVG) zählt der im Versteigerungstermin anwesende Schuldner (§ 9 ZVG), da sein Recht bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wird (§ 44 ZVG, vgl. BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 6];… OLG Saarbrücken RPfleger 1992, 123 - 124 [123] und Löhnig - Siwonia, ZVG, 1. Aufl. 2010, § 63 Rn. 4).Die Erklärung des Verzichts auf Einzelausgebote verlangt keine ausdrückliche Willenserklärung, sondern nur ein - im Protokoll festgestelltes (§ 80 ZVG) - positives Tun mit eindeutigem Erklärungsinhalt (vgl. BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 7]; NJW-RR 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 10 f.]; 2009, 158 - 159 [juris Tz. 9 f.]).
Rn. 21 Durch die von ihm erklärte Zustimmung zum Antrag der betreibenden Gläubigerin, keine Einzelausgebote der Miteigentumsanteile vorzunehmen, verzichtete der anwesende Schuldner auf ein ihm nach der gesetzlichen Regelung grundsätzlich zustehendes Recht (vgl. BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 11]).
Rn. 24 5. Schließlich tragen die - auch insoweit allein maßgeblichen (§ 80 ZVG, vgl. OLG Jena RPfleger 2000, 509 [juris Tz. 7]) - Angaben in der Sitzungsniederschrift vom 26.03.2012 nicht die Feststellung eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens der Schuldner (vgl. auch BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 10]).
- BGH, 06.06.2024 - V ZB 31/23
Zwangsversteigerungsverfahren: Erfordernis der Einzelausbietung sämtlicher …
Eine Heilung des Verfahrensmangels gemäß § 84 Abs. 1 Alt. 1 ZVG erfordert die positive Feststellung, dass das Recht des Beteiligten nicht beeinträchtigt worden ist, weshalb eine Heilung schon bei der Möglichkeit einer Beeinträchtigung ausscheidet (vgl. Senat…, Beschluss vom 19. April 2018 - V ZB 93/17, BeckRS 2018, 10517 Rn. 9; Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZB 6/11, BeckRS 2012, 5391 Rn. 11;… Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10, NJW-RR 2011, 233, Rn. 18).Die Rechtsbeeinträchtigung des anwesenden Schuldners durch den Zuschlag eines im Bruchteilseigentum stehenden Grundstücks in der Zwangsversteigerung ohne die nach § 63 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 ZVG erforderliche Einzelausbietung sämtlicher Miteigentumsanteile entfällt nach diesen Grundsätzen gemäß § 84 Abs. 1 Alt. 1 ZVG nur dann, wenn im Einzelfall aufgrund konkreter Umstände sicher feststeht, dass bei Einzelausgeboten kein höherer Versteigerungserlös erzielt worden wäre als bei der durchgeführten Gesamtausbietung (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZB 6/11, BeckRS 2012, 5391 Rn. 11).
- LG Wuppertal, 15.09.2017 - 16 T 122/17
Erteilung des Zuschlags an den Meistbietenden hinsichtlich Wertfestsetzung eines …
Wert des Beschwerdeverfahrens: 107.000 EUR (§ 47 Abs. 1 S. 1, § 54 Abs. 2 S. 1 GKG Wert des Zuschlags, d.h. des Meistgebots, BGH, Beschluss vom 2.2.2012 - V ZB 6/11, Rn. 14, juris).Im Hinblick auf die außergerichtlichen Kosten steht der Anwendung der §§ 91 ff. ZPO entgegen, dass sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde in der Regel nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (…Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 20. Auflage, § 74 a Rn. 9.5; BGH, Beschluss vom 2.2.2012 - V ZB 6/11, Rn. 13, juris).
- LG Hildesheim, 24.08.2021 - 5 T 166/21
Keine Beschränkung der Öffentlichkeit im Zwangsversteigerungsverfahren
Im Hinblick auf die außergerichtlichen Kosten steht der Anwendung der §§ 91 ff. ZPO entgegen, dass sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde in der Regel nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (…Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 20. Auflage, § 74 a Rn. 9.5; BGH, Beschluss vom 2.2.2012 - BGH Aktenzeichen VZB611 V ZB 6/11, Rn. BGH Aktenzeichen VZB611 2012-02-02).Der Wert des Beschwerdeverfahrens bestimmt sich gemäß § 47 Abs. 1 S. 1, § 54 Abs. 2 S. 1 GKG nach dem Wert des Zuschlags, dessen Aufhebung begehrt wird (BGH, Beschluss vom 2.2.2012 - V ZB 6/11).
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