Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 25.02.2016 - 7 TaBVGa 4/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
§ 99 BetrVG, § ... 87 Absatz 1 ArbGG, §§ 87 Absatz 2 Satz 1, 66 Absatz 1 ArbGG, § 85 Absatz 2 Satz 1 und 2 ArbGG, §§ 935, 940 ZPO, § 940 ZPO, § 23 Absatz 1 BetrVG, § 23 BetrVG, § 85 Absatz 1 Satz 1 ArbGG, § 99 Absatz 1 Satz 3 BetrVG, § 120 BetrVG, § 34 Absatz 3 BetrVG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 23 Absatz 1 BetrVG, § 85 Absatz 2 ArbGG i.V.m. §§ 935, 940 ZPO
Betriebsrat - Amtsenthebung - einstweilige Verfügung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründeter Eilantrag auf vorläufige Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds
- rechtsportal.de
Unbegründeter Eilantrag auf vorläufige Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Wenn Betriebsräte streiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unbegründeter Eilantrag auf vorläufige Amtsenthebung eines Betriebsratsmitglieds
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 21.10.2015 - 9 BVGa 5/15
- LAG Nürnberg, 25.02.2016 - 7 TaBVGa 4/15
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 69603
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- ArbG Würzburg, 21.10.2015 - 9 BVGa 5/15
Untersagung der Amtsausübung des Antragsgegners im Betriebsrat
Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2016 - 7 TaBVGa 4/15
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 21.10.2015 (Az. 9 BVGa 5/15) wird abgeändert und dem Antragsgegner die weitere Amtsausübung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag auf Ausschluss aus dem Betriebsrat untersagt. - BAG, 27.01.1983 - 6 ABR 15/82
Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2016 - 7 TaBVGa 4/15
Eine solche Regelung ist in § 23 BetrVG nicht getroffen (vgl. Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 27.01.1983 - 6 ABR 15/82; juris).
- ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20
Untersagung von Abstandsmessungen wegen Corona: Unterlassungsanspruch des …
Rn. 94 Im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens ist bei der Prüfung, ob ein Verfügungsgrund vorliegt, einerseits zu berücksichtigen, dass die Zwangsvollstreckung eines Beschlusses nach § 85 Abs. 1 ArbGG, sofern es sich nicht gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 1. HS ArbGG um einen Beschluss in vermögensrechtlichen Angelegenheiten handelt, erst nach Rechtskraft möglich ist (dazu LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, NZA-RR 2018, 368 Rn. 49; LAG Nürnberg, Beschl. v. 25.02.2016, 7 TaBVGa 4/15, BeckRS 2016, 69603 Rn. 34; LAG Berlin, Beschl. v. 12.11.2003, 3 Ta 2142/03, BeckRS 2003, 30454064; GK-ArbGG/Vossen, Lfg. - ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20
Mitbestimmung - "Türsteher" an den Eingängen eines Einzelhandelsgeschäfts
Rn. 54 Im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens ist bei der Prüfung, ob ein Verfügungsgrund vorliegt, einerseits zu berücksichtigen, dass die Zwangsvollstreckung eines Beschlusses nach § 85 Abs. 1 ArbGG, sofern es sich nicht gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 1. HS ArbGG um einen Beschluss in vermögensrechtlichen Angelegenheiten handelt, erst nach Rechtskraft möglich ist (dazu LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, NZA-RR 2018, 368 Rn. 49; LAG Nürnberg, Beschl. v. 25.02.2016, 7 TaBVGa 4/15, BeckRS 2016, 69603 Rn. 34; LAG Berlin, Beschl. v. 12.11.2003, 3 Ta 2142/03, BeckRS 2003, 30454064; GK-ArbGG/Vossen, Lfg. - ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21
Corona-Selbsttest während Arbeitszeit - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Weiter ist bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass die Zwangsvollstreckung eines Beschlusses im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren - mit Ausnahme vermögensrechtlicher Streitigkeiten - gemäß § 85 Abs. 1 ArbGG erst nach Rechtskraft möglich ist (LAG Düsseldorf…, Beschluss vom 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17, Rn. 64, juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 25.02.2016 - 7 TaBVGa 4/15, Rn. 38, juris; LAG Berlin…, Beschluss vom 12.11.2003 - 3 Ta 2142/03, Rn. 15, juris) und dass gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG Schadensersatzansprüche nach § 945 ZPO ausgeschlossen sind. - LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16
Die sofortige Untersagung der Amtsausübung eines Betriebsratsmitglieds im Wege …
Soll eine Gestaltungsentscheidung schon vor deren späterer Rechtskraft eine Rechtsänderung herbeiführen, bedarf es dazu einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (vgl. BAG, Beschluss vom 27. Januar 1983 - 6 ABR 15/82, nach juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 7 TaBVGa 4/15, nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 10 TaBVGa 146/14, nach juris). Anderenfalls lägen bei Bejahung eines groben Verstoßes, den § 23 Abs. 1 BetrVG für den Ausschluss aus dem Betriebsrat verlangt, zugleich immer die Voraussetzungen für eine vorläufige Amtsenthebung vor.
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