Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.07.2018 - 28 O 314/17
- OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
Papierfundstellen
- ZUM 2020, 491
- BeckRS 2019, 2199
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (43)
- BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15
Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer …
Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
Bei der rechtlichen Bewertung der Verdachtsberichterstattung habe das Landgericht zu Unrecht nur auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung als entscheidungserheblichen Zeitpunkt abgestellt, denn richtigerweise sei - wie in der Rspr. anerkannt (BGH v. 12.04.2016 - VI ZR 505/14, NJW-RR 2017, 31) auf den Veröffentlichungszeitpunkt abzustellen und später allenfalls die Frage der Wiederholungsgefahr zu thematisieren.Die Berufungsbegründung weist zwar zutreffend darauf hin, dass der Bundesgerichtshof bei der Verdachtsberichterstattung und anderen Fällen einer Wahrnehmung berechtigter Interessen i.S.d. § 193 StGB regelmäßig auf den Zeitpunkt der Erstveröffentlichung abstellt (BGH v. 16.02.2016 - VI ZR 367/15, GRUR 2016, 532 Rn. 20 ff.;… v. 12.04.2016 - VI ZR 505/14, NJW-RR 2017, 98 Rn. 40).
Im Übrigen besteht bei einer Berichterstattung über die Öffentlichkeit interessierende Straftaten ein Berichterstattungsinteresse im Grundsatz eben nicht nur an der Tat selbst, sondern im Grundsatz auch an dem Täter (st. Rspr., vgl. etwa BGH v. 16.02.2016 - VI ZR 367/15, GRUR 2016, 532 Rn. 23 m.w.N.), so dass eine identifizierende Wortberichterstattung von der Klägerin auch unter Namensnennung bei gebotener Abwägung wohl in der Tat noch hinzunehmen war.
Ob im Einzelfall dem Recht auf Schutz der Persönlichkeit oder dem Informationsinteresse Vorrang gebührt, hängt dann nicht zuletzt auch von dem Verdachtsgrad ab, dem der Beschuldigte ausgesetzt war und gegebenenfalls noch ist (BGH v. 16.02.2016 - VI ZR 367/15, GRUR 2016, 532 Rn. 38;… v. 07.06.2011 - VI ZR 108/10, NJW 2011, 3153 Rn. 25).
- OLG Köln, 18.10.2018 - 15 U 37/18
Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über ein …
Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
Richtig ist zwar, dass eine Klage, mit der - was im Grundsatz möglich ist (dazu zuletzt Senat v. 18.10.2018 - 15 U 37/18, BeckRS 2018, 26724) - ein Betroffener generell Unterlassung einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung über ein i.S.d. § 253 Abs. 2 ZPO näher zu bezeichnendes tatsächliches Geschehen unter Bezugnahme auf eine konkrete Verletzungsform verlangt, im Ergebnis ohne Erfolg bleiben müsste, wenn nur einzelne - für sich genommen für eine Identifizierung ausreichende, letztlich gleichwertig nebeneinander stehende (…dazu allg. Soehring, in: Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2013, § 17 Rn. 2 f.;… Schlüter, Verdachtsberichterstattung, 2011, S. 115) - Identifizierungsmerkmale im Klageantrag aufgegriffen würden.Rn. 30 (aa) Richtig ist zwar, dass die Tatsache der (späteren) Einleitung eines Ermittlungsverfahrens für sich genommen keine ausreichende Basis für eine Verdachtsberichterstattung über einen Strafvorwurf sein kann (so zuletzt auch Senat v. 18.10.2018 - 15 U 37/18, BeckRS 2018, 26724).
Sofern auf S. 7 des Schriftsatzes vom 26.01.2018 (Bl. 88 d.A.) und S. 8 des Schriftsatzes vom 22.03.2018 (Bl. 128 d.A.) vor allem Bedenken gegen die Person der Frau E ins Feld geführt worden sind und deren Glaubwürdigkeit in Zweifel gezogen worden ist, ist zwar abstrakt richtig, dass die Presse sich bei Informanten im Rahmen der journalistischen Sorgfalt stets Gedanken über die Beweiskraft machen muss und etwaige Motive für Falschbezichtigungen zu prüfen hat (vgl. etwa BGH v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14, NJW 2015, 778: Prüfung eines Motivs für Falschbezichtigung;… BGH v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12, juris Rn. 29: Prüfung eines übermäßigen Belastungseifers;… in diesem Sinne auch EGMR v. 04.05.2010 - 38059/07, juris Rn. 42 und 44: zu prüfen sind Autorität, Neutralität und Objektivität der Quelle; BVerfG v. 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03, NJW 2007, 2686: privater Gewährsmann; OLG Hamburg v. 21.02.2006 - 7 U 64/05, NJW-RR 2006, 1707;… Burkhardt/Peifer in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 10 Rn. 156; siehe auch Senat v. 18.10.2018 - 15 U 37/18, BeckRS 2018, 26724).
Rn. 32 (3) Das Landgericht hat daneben zwar dann nicht mehr gesondert geprüft, dass "zusätzlich" zu den vom Landgericht angeführten allgemeinen Anforderungen an eine Verdachtsberichterstattung nach der Rechtsprechung selbst bei einer Wortberichterstattung das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Identifizierbarmachung des Betroffenen dessen Geheimhaltungsinteresse überwiegen muss (so deutlich BGH v. 07.12.1999 - VI ZR 51/99, NJW 2000, 1036 und zuletzt Senat v. 18.10.2018 - 15 U 37/18, BeckRS 2018, 26724 Rn. 26).
- BGH, 29.05.2018 - VI ZR 56/17
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Presseberichterstattung: …
Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
Nach der gesetzlichen Ausgestaltung des Regel-Ausnahmeverhältnisses in §§ 22, 23 KUG und nach der Rechtsprechung ist eine Veröffentlichung eines Bildnisses einer Person per se rechtfertigungsbedürftig (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH v. 29.05.2018 - VI ZR 56/17, GRUR 2018, 964 Rn. 29 f.), insbesondere weil es gegenüber einer bloßen Wortberichterstattung typischerweise einen stärkeren Eingriff in die persönliche Sphäre bedeutet, wenn jemand das Erscheinungsbild einer Person in einer Lichtbildaufnahme fixiert, verfügbar macht und der Allgemeinheit so vorführt.Rn. 21 b) Die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Bildnissen einer Person richtet sich im Rahmen der §§ 22, 23 KUG nach dem sog. abgestuften Schutzkonzept, dessen Grundsätze das Landgericht zutreffend aufgezeigt hat, worauf hier zur Meidung von unnötigen Wiederholungen verwiesen wird (vgl. zudem zuletzt auch noch BGH v. 29.5.2018 - VI ZR 56/17, GRUR 2018, 964 Rn. 9 - 19 m.w.N. sowie Senat a.a.O.; v. 22.11.2018 - 15 U 96/18, BeckRS 2018, 29811 und v. 08.10.2018 - 15 U 110/18, BeckRS 2018, 26059).
Rn. 24 (1) Das Landgericht hat zunächst zutreffend erkannt, dass eine - mit dem Klägervortrag unterstellte - heimliche Anfertigung des Lichtbilds als Abwägungskriterium (BGH v. 29.05.2018 - VI ZR 56/17, BeckRS 2018, 15541 Rn. 18;… v. 06.02.2018 - VI ZR 76/17, BeckRS 2018, 1728 Rn. 18 m.w.N.) hier schon deswegen kein besonderes Gewicht haben kann, weil die Anfertigung wiederum nur auf Wahrnehmungen beruht, die schon durch die Öffentlichkeit des Ortes im direkten Stadionumfeld ermöglicht worden sind und die auch keine indiskrete Beobachtung im Einzelnen voraussetzten (zu diesem Aspekt BGH v. 29.05.2018 - VI ZR 56/17, BeckRS 2018, 15541 Rn. 25).
Dass insofern ein abweichender Schutzmaßstab für Wort- und Bildberichterstattungen im Bereich der Verdachtsberichterstattung entstehen mag, ist nicht außergewöhnlich und dem Regel-Ausnahmeverhältnis in §§ 22, 23 KUG geschuldet (vgl. allg. auch zuletzt BGH v. 29.05.2018 - VI ZR 56/17, GRUR 2018, 964 Rn. 28 ff.).
- BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14
Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach …
Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
Eine Erstbegehungsgefahr kann in solchen Fällen zumeist auch nicht angenommen werden, so dass dann - was wiederum der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) geschuldet ist - schlussendlich kein Unterlassungsanspruch zu begründen ist (vgl. zur Prüfung der Erstbegehungsgefahr in den Fällen des § 193 StGB etwa auch BGH v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14, NJW 2015, 778 Rn. 34; v. 12.05.1987 - VI ZR 195/86, NJW 1987, 2225, 227 zu II.1. b) dd) sowie BVerfG v. 23.01.2000 - 1 BvR 456/95, NJW-RR 2000, 1209, 1210 zu II. 2. b) sowie 1211 zu II.2).Sofern auf S. 7 des Schriftsatzes vom 26.01.2018 (Bl. 88 d.A.) und S. 8 des Schriftsatzes vom 22.03.2018 (Bl. 128 d.A.) vor allem Bedenken gegen die Person der Frau E ins Feld geführt worden sind und deren Glaubwürdigkeit in Zweifel gezogen worden ist, ist zwar abstrakt richtig, dass die Presse sich bei Informanten im Rahmen der journalistischen Sorgfalt stets Gedanken über die Beweiskraft machen muss und etwaige Motive für Falschbezichtigungen zu prüfen hat (vgl. etwa BGH v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14, NJW 2015, 778: Prüfung eines Motivs für Falschbezichtigung;… BGH v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12, juris Rn. 29: Prüfung eines übermäßigen Belastungseifers;… in diesem Sinne auch EGMR v. 04.05.2010 - 38059/07, juris Rn. 42 und 44: zu prüfen sind Autorität, Neutralität und Objektivität der Quelle; BVerfG v. 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03, NJW 2007, 2686: privater Gewährsmann; OLG Hamburg v. 21.02.2006 - 7 U 64/05, NJW-RR 2006, 1707;… Burkhardt/Peifer in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 10 Rn. 156; siehe auch Senat v. 18.10.2018 - 15 U 37/18, BeckRS 2018, 26724).
Denn die Klägerin hatte beim Verein eine zumindest herausgehobene Stellung (…zu diesem Aspekt BGH v. 30.10.2012 - VI ZR 4/12, GRUR 2013, 94 Rn. 20; siehe auch BGH v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14, GRUR 2015, 96 Rn. 22 - Chefjustitiar) und schien schon durch die Vielzahl an Vereinsbeteiligungen im Zentrum des Interessengeflechts zu stehen.
- BGH, 06.02.2018 - VI ZR 76/17
Veröffentlichung von Bildern des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei …
Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
Rn. 24 (1) Das Landgericht hat zunächst zutreffend erkannt, dass eine - mit dem Klägervortrag unterstellte - heimliche Anfertigung des Lichtbilds als Abwägungskriterium (…BGH v. 29.05.2018 - VI ZR 56/17, BeckRS 2018, 15541 Rn. 18; v. 06.02.2018 - VI ZR 76/17, BeckRS 2018, 1728 Rn. 18 m.w.N.) hier schon deswegen kein besonderes Gewicht haben kann, weil die Anfertigung wiederum nur auf Wahrnehmungen beruht, die schon durch die Öffentlichkeit des Ortes im direkten Stadionumfeld ermöglicht worden sind und die auch keine indiskrete Beobachtung im Einzelnen voraussetzten (…zu diesem Aspekt BGH v. 29.05.2018 - VI ZR 56/17, BeckRS 2018, 15541 Rn. 25).Dabei geht es nicht um eine - unzulässige (vgl. etwa BGH v. 06.02.2018 - VI ZR 76/17, GRUR 2018, 549 Rn. 14;… v. 07.06.2011 - VI ZR 108/10, NJW 2011, 3153 Rn. 20) - "Bedürfnisprüfung" in dem Sinne, dass das Gericht prüfen müsse, ob die Presse theoretisch auch ohne Bildveröffentlichung hätte über den Vorfall berichten können.
Bildaussagen nehmen am verfassungsrechtlichen Schutz des Berichts teil, dessen Bebilderung sie dienen (BGH v. 06.02.2018 - VI ZR 76/17, GRUR 2018, 549 Rn. 14).
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10
Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung
Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
Dabei geht es nicht um eine - unzulässige (…vgl. etwa BGH v. 06.02.2018 - VI ZR 76/17, GRUR 2018, 549 Rn. 14; v. 07.06.2011 - VI ZR 108/10, NJW 2011, 3153 Rn. 20) - "Bedürfnisprüfung" in dem Sinne, dass das Gericht prüfen müsse, ob die Presse theoretisch auch ohne Bildveröffentlichung hätte über den Vorfall berichten können.Das rechtfertigt aber auch im vorliegenden Rahmen ersichtlich eine andere Beurteilung als bei schweren Straftaten (wie Terrorismus, organisierte Kriminalität, Mord oder Amoklauf, vgl. etwa nur die Fälle BGH v. 07.06.2011 - VI ZR 108/10, NJW 2011, 3153 und OLG Stuttgart v. 02.04.2014 - 4 U 174/13, AfP 2014, 352).
Ob im Einzelfall dem Recht auf Schutz der Persönlichkeit oder dem Informationsinteresse Vorrang gebührt, hängt dann nicht zuletzt auch von dem Verdachtsgrad ab, dem der Beschuldigte ausgesetzt war und gegebenenfalls noch ist (…BGH v. 16.02.2016 - VI ZR 367/15, GRUR 2016, 532 Rn. 38; v. 07.06.2011 - VI ZR 108/10, NJW 2011, 3153 Rn. 25).
- BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14
Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme
Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
Bei der rechtlichen Bewertung der Verdachtsberichterstattung habe das Landgericht zu Unrecht nur auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung als entscheidungserheblichen Zeitpunkt abgestellt, denn richtigerweise sei - wie in der Rspr. anerkannt (BGH v. 12.04.2016 - VI ZR 505/14, NJW-RR 2017, 31) auf den Veröffentlichungszeitpunkt abzustellen und später allenfalls die Frage der Wiederholungsgefahr zu thematisieren.Die Berufungsbegründung weist zwar zutreffend darauf hin, dass der Bundesgerichtshof bei der Verdachtsberichterstattung und anderen Fällen einer Wahrnehmung berechtigter Interessen i.S.d. § 193 StGB regelmäßig auf den Zeitpunkt der Erstveröffentlichung abstellt (…BGH v. 16.02.2016 - VI ZR 367/15, GRUR 2016, 532 Rn. 20 ff.; v. 12.04.2016 - VI ZR 505/14, NJW-RR 2017, 98 Rn. 40).
In solchen Fällen besteht mangels Rechtsverletzung zu Beginn dann konsequenterweise keine Vermutung einer Wiederholungsgefahr (vgl. etwa BGH v. 12.04.2016 - VI ZR 505/14, NJW-RR 2017, 98 Rn. 35, 44).
- OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 4 U 174/13
Gepixeltes Bild - Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: …
Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
Das rechtfertigt aber auch im vorliegenden Rahmen ersichtlich eine andere Beurteilung als bei schweren Straftaten (wie Terrorismus, organisierte Kriminalität, Mord oder Amoklauf, vgl. etwa nur die Fälle BGH v. 07.06.2011 - VI ZR 108/10, NJW 2011, 3153 und OLG Stuttgart v. 02.04.2014 - 4 U 174/13, AfP 2014, 352).Ansonsten kann eine Veröffentlichung von Lichtbildern im Zusammenhang mit einer Verdachtsberichterstattung dann nach § 23 Abs. 2 KUG zu beanstanden sein, wenn von dem Foto selbst eine besondere Herabsetzung, Zurschaustellung Verächtlichmachung oder Anprangerung ausgeht (…vgl. Schlüter, Verdachtsberichterstattung, 2011, S. 123), eine entwürdigende Situation während eines polizeilichen Zugriffs abgebildet wird (KG v. 14.07.2006 - 9 U 228/05, BeckRS 2007, 07139) oder es sogar im Zusammenhang mit der Veröffentlichung zu Personengefährdungen kommt (…vgl. nur Endress Wanckel, Foto- und BildR, 5. Aufl. 2017, Rn. 247; die die allgemeine Angst vor Racheakten genügt aber nicht, dazu OLG Stuttgart v. 02.04.2014 - 4 U 174/13, a.a.O).
- BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
Das Landgericht habe verkannt, dass ein isoliertes Vorgehen nur gegen eine Bildveröffentlichung bei gleichzeitiger identifizierender Wortberichterstattung nach der Rspr. (u.a. BGH v. 28.10.2008 - VI ZR 307/07, NJW 2009, 757) schon wegen der gesteigerten Intensität des Eingriffs zulässig sei.Daher muss es der Klägerin hier prozessual wie materiell-rechtlich unbenommen bleiben, eine Verdachtsberichterstattung und ihre Namensnennung in diesem Zusammenhang unangegriffen zu lassen, aber dennoch Abwehransprüche wegen ihres Rechts am eigenen Bild geltend zu machen, welches als besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von dem Schutz des Einzelnen vor der Verbreitung ihn betreffender Äußerungen in den Medien zu unterscheiden ist (vgl. auch BGH v. 28.10.2008 - VI ZR 307/07, NJW 2009, 757; zum Geltendmachen angeblich unwahrer Tatsachenbehauptungen als Argument im Rahmen des § 23 Abs. 2 KUG ohne Vorgehen gegen die angeblich unwahre Wortberichterstattung auch Senat v. 18.10.2018 - 15 U 162/17, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …
Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
Denn die Klägerin hatte beim Verein eine zumindest herausgehobene Stellung (zu diesem Aspekt BGH v. 30.10.2012 - VI ZR 4/12, GRUR 2013, 94 Rn. 20;… siehe auch BGH v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14, GRUR 2015, 96 Rn. 22 - Chefjustitiar) und schien schon durch die Vielzahl an Vereinsbeteiligungen im Zentrum des Interessengeflechts zu stehen. - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
- BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
- EGMR, 07.02.2012 - 39954/08
Axel Springer AG in Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt durch …
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
- BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von …
- OLG Celle, 25.08.2010 - 31 Ss 30/10
Verbotene Mitteilung von Gerichtsverhandlungen im Internet; Veröffentlichung …
- BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09
Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen
- BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 …
- BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
Verfassungsrechtliche Grenzen der Verdachtsberichtserstattung in der Presse
- BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen …
- BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
Zu den Grenzen des Agenturprivilegs
- LG Frankfurt/Main, 22.06.2017 - 3 O 355/16
Form einer Verdachtsberichterstattung und Unschuldsvermutung
- OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 56/16
- OLG Celle, 20.04.2000 - 13 U 160/99
Presseberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren: …
- OLG Frankfurt, 24.09.1970 - 6 U 41/70
Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Fahndungsfotos; Ordentlicher Rechtsweg …
- LG Hamburg, 21.01.2005 - 324 O 448/04
Anspruch auf Unterlassung der Ausstrahlung von Filmaufnahmen wegen eines …
- KG, 14.07.2006 - 9 U 228/05
Unterlassungsanspruch: Fernsehberichterstattung über die Festnahme eines …
- OLG Hamburg, 21.02.2006 - 7 U 64/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch einseitige Verdachtsberichterstattung eines …
- KG, 15.06.2006 - 10 U 184/05
Recht am eigenen Bild: Veröffentlichung eines Fotos von der Festnahme eines in …
- EGMR, 04.05.2010 - 38059/07
Effecten Spiegel AG vs. Deutschland
- OLG Frankfurt, 02.07.1990 - 6 W 104/90
Tatverdächtiger
- LG Wiesbaden, 26.04.2005 - 1 S 32/04
- LG Berlin, 17.12.1985 - 27 O 200/85
- EGMR, 07.02.2012 - 40660/08
Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie …
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
- OLG Köln, 08.10.2018 - 15 U 110/18
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines …
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …
- OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 14 U 27/05
Geldentschädigungsanspruch wegen Ausstrahlung eines Interviews
- OLG Köln, 22.11.2018 - 15 U 96/18
"Käptn Knutsch" erlaubt - Kussfotos verboten - Grenzen der Berichterstattung über …
- OLG Hamburg, 28.06.2011 - 7 U 39/11
Urheberrecht an Werken der Fotografie: Veröffentlichung eines Fotos ohne …
- OLG Hamburg, 04.05.2004 - 7 U 10/04
Zur konkludenten Einwilligung beim Ausstrahlen von Aufnahmen während einer …
- OLG Frankfurt, 08.05.1990 - 6 W 62/90
Steuerberater
- LG Hamburg, 19.07.2016 - 324 O 268/16
Anspruch auf Unterlassung der Berichterstattung wegen Verletzung des allgemeinen …
- OLG Köln, 10.09.2020 - 15 U 230/19
Dieselskandal: Bericht wegen fehlender Anhörung rechtswidrig
Rn. 46 a) Prozessual ist es dabei zulässig, wenn eine Bildveröffentlichung nicht - was alternativ allerdings möglich wäre (Senat v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199) - eigenständig angegriffen wird, sondern nur als eines von mehreren Identifizierungsmerkmalen im Rahmen einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung (…vgl. auch BGH v. 17.12.2019 - VI ZR 249/18, GRUR-RS 2019, 37905 Rn. 38 ff.).Rn. 49 aa) Denn in Zusammenhang mit einer Verdachtsberichterstattung sind nach der Rechtsprechung des Senats inzident stets auch die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung zu prüfen (Senat v. 21.02.2019 - 15 U 132/10, BeckRS 2019, 2199 Rn. 17 ff.); ferner muss bei einer Verdachtsberichterstattung unter Verwendung (auch) eines Lichtbildes als Identifizierungsmerkmal zusätzlich ein sog. qualifiziertes öffentliches Interesse an der Person vorliegen.
Denn mit den Ausführungen des Senats v. 21.02.2019 - 15 U 132/10, BeckRS 2019, 2199 Rn. 25 m.w.N. gilt.
- OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
Unterlassung Behauptung bezüglich Priester im Zusammenhang mit Missbrauchsskandal …
Dies schlägt in der Abwägung jedenfalls bei § 23 Abs. 2 KUG dann aber deutlich zu Lasten der Beklagten durch, zumal die Bildveröffentlichung zudem - mit dem Landgericht - jedenfalls auch die nach dem zu Ziffer 4 Gesagten unzulässige Verdachtsberichterstattung als weiteres Identifizierungsmerkmal entsprechend bebildert, was - gerade wegen der mit der Bildveröffentlichung einhergehenden erheblichen Eingriffstiefe und damit besonderen Belastung für den in der Öffentlichkeit zwar nicht gänzlich unbekannten, andererseits aber auch bundesweit nicht übermäßig bekannten/prominenten Kläger - in der Gesamtabwägung grundsätzlich ebenfalls zur Unzulässigkeit einer Bildveröffentlichung im konkreten Gesamtkontext führen muss (vgl. zur Identifizierung durch Bildberichterstattung etwa auch Senat, Urteil vom 21. Februar 2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 17 ff.). - OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 39/18
Unterlassunganspruch bzgl. der Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen; …
Rn. 1084 aa) Dem steht nicht bereits im Ansatz entgegen, dass die Klägerin ihre Ansprüche wegen der sie identifizierenden Wortberichterstattung insofern zuletzt gar nicht mehr weiter verfolgt, da auch eine (isolierte) Unterlassungsklage (nur) gegen eine Bild-veröffentlichung im Zusammenhang mit einer nachteiligen Berichterstattung stets zulässig bleibt (selbst für identifizierende Verdachtsberichterstattung mit isoliertem Vorgehen nur gegen ein Bild etwa Senat v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 11 f.).Angesichts dessen sind - was sonst hier mit dem Landgericht geboten gewesen wäre (dazu vertiefend Senat v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199) und unten noch auszuführen ist - im Rahmen der Abwägung bei § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG gerade nicht (zusätzlich) die Voraussetzungen einer zulässigen identifizierenden Verdachtsberichterstattung und ein sog. qualifizierendes öffentliches Interesse auch an der Bildnisveröffentlichung zu prüfen, sondern es hatte insofern allein bei den allgemeinen Grundsätzen der §§ 22, 23 KUG zu bleiben.
Auch nach der Rspr. des Senats ist dies in solchen Fällen jedenfalls Grundvoraussetzung (vgl. Senat v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 17); die Verdachtsberichterstattung genügt aber den anerkannten Voraussetzungen.
Rn. 1139 (2) Das Landgericht hat daneben nicht mehr gesondert geprüft, dass "zusätzlich" zu den vom Landgericht angeführten allgemeinen Anforderungen an eine Verdachtsberichterstattung nach der Rechtsprechung auch selbst bei einer Wortberichterstattung das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Identifizierbarmachung des Betroffenen dessen Geheimhaltungsinteresse überwiegen muss (…so deutlich BGH v. 07.12.1999 - VI ZR 51/99, NJW 2000, 1036 und zuletzt auch Senat v. 18.10.2018 - 15 U 37/18, BeckRS 2018, 26724 Rn. 26; v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 23).
Rn. 1140 (3) Bei der Bebilderung einer Verdachtsberichterstattung ist nach der Rspr. des Senats (Senat v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 25) bei der Abwägung der widerstreitenden Belange im Rahmen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG auch zu berücksichtigen, dass die Veröffentlichung eines Lichtbildes schon wegen der stärkeren Intensität des optischen Eindrucks regelmäßig weitgehender als eine reine Namensnennung geeignet ist, besondere öffentliche Aufmerksamkeit an der Person zu erregen und damit auch Prangerwirkung zu erzeugen.
- OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 121/22
Unterlassungsansprüche wegen zweier Presseberichterstattungen über die …
Es kann zur Meidung von unnötigen Wiederholungen auf die fortgeltenden Ausführungen des Senats im Urteil vom 21. Februar 2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 11 f. verwiesen werden.Rn. 24 Soweit der Senat im Urteil vom 21. Februar 2019 (a.a.O.) Bedenken dahingehend geäußert hat, dass bei einem Teil-Vorgehen nur gegen einzelne Identifizierungsmerkmale möglicherweise Bedenken am Rechtsschutzbedürfnis aufkommen können, wenn andere, für sich genommen durchaus noch zur Identifizierung ausreichende Merkmale nicht im Klagebegehren aufgegriffen werden, kann dahinstehen, ob daran festzuhalten ist.
Indes ist gerade der Kontext mit einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung, in der die bildliche Darstellung zugleich ein (weiteres) Identifizierungsmerkmal zu Lasten des Abgebildeten ist, ein typischer Fall dafür, dass sich die Unzulässigkeit der Bildberichterstattung regelmäßig aus dem Kontext ergibt, wenn den Bildern - wie hier - ansonsten gerade kein eigenständiger Aussagegehalt beizumessen ist, zumal die Eingriffstiefe der Verdachtsberichterstattung durch die Bebilderung deutlich verstärkt wird (…vgl. etwa nur BGH, Urteile vom 22. Februar 2022 - VI ZR 1175/20, GRUR-RS 2022, 7823 Rn. 42…, vom 16. November 2021 - VI ZR 1241/20, GRUR-RS 2021, 40299 Rn. 36; siehe dazu auch etwa Senat, Urteile vom 21. Februar 2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 17, 25 …und vom 18. August 2022 - 15 U 258/21, juris Rn. 52 ff.).
Doch darin lag - ungeachtet der Frage der Überrumpelung (dazu Senat, Urteile vom 21. Februar 2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 14) - keine (konkludente) Einwilligung, da die Kläger in der öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts bzw. vor deren Beginn im Zweifel davon ausgehen mussten, dass sie etwaige Aufnahmen ohnehin nicht würden verhindern können, die auch das anwesende Gericht bereitwillig duldete.
- OLG Köln, 12.11.2020 - 15 U 112/20
Identifizierende Berichterstattung über sog. "Miethaie" zulässig?
Rn. 18 Es bestehen schließlich auch keine Bedenken am Rechtsschutzbedürfnis, mag sich der Antrag nur gegen die Namensnennung und nicht (auch) gegen die öffentliche Zur-Schau-Stellung der Bilder der Verfügungsklägerinnen zu 4) und 5) als weiteres (gleichwertiges) Identifizierungskriterium ihrer Person richten (mit der Folge, dass ein allein auf die Namensnennung beschränkter Verbotstenor faktisch schnell unterlaufen werden könnte, vgl. zum Problem bereits Senat v. 21.02.2019 - 15 U 132/10, BeckRS 2019, 2199 Rn. 11).Richtig ist zwar, dass die Presse im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung etwaige zweifelhafte Beweismittel vorsichtiger zu würdigen hat, wozu insbesondere Zeugen mit erheblichen Belastungstendenzen zählen (…vgl. etwa Senat v. 18.10.2018 - 15 U 37/18, BeckRS 2018, 26724 Rn. 38; v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 22; siehe auch BGH v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14, NJW 2015, 778: Prüfung eines Motivs für Falschbezichtigung;… BGH v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12, juris Rn. 29: Prüfung eines übermäßigen Belastungseifers;… in diesem Sinne auch EGMR v. 04.05.2010 - 38059/07, juris Rn. 42 und 44: zu prüfen sind Autorität, Neutralität und Objektivität der Quelle; BVerfG v. 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03, NJW 2007, 2686: privater Gewährsmann; OLG Hamburg v. 21.02.2006 - 7 U 64/05, NJW-RR 2006, 1707;… Burkhardt/Peifer, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 10 Rn. 156).
- OLG Köln, 13.10.2020 - 15 W 46/20
Sofortige Beschwerde gegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; …
Mit Blick auf die identifizierende Bildberichterstattung waren diese Grundsätze im Rahmen der Prüfung der §§ 22, 23 KUG inzident zu prüfen; zudem ist dabei noch ein sog. qualifiziertes öffentliches Interesse an der Person des Betroffenen zu verlangen (grundlegend Senat v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 25).Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zu den Fällen der Berücksichtigung zwischenzeitlich erfolgender strafrechtlicher Verurteilungen (…BGH v. 17.12.2019 - VI ZR 249/18, GRUR 2020, 664 Rn. 21;… v. 18.06.2019 - VI ZR 80/18, GRUR 2019, 1084 Rn. 23, 35) und entspricht schon immer der Linie des Senats (etwa Senat v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 19).
Offen bleiben kann auch, ob letzteres jedenfalls deswegen anzunehmen sein mag, weil vom Antragsteller keinerlei weiterführenden Angaben zum Inhalt der Verteidigererklärungen gemacht worden sind, ohne dass dabei grundsätzlich zu klären wäre, wie sich der strafrechtliche nemo-tenetur-Grundsatz auf die zivilprozessualen Darlegungslasten und auch auf die Anwendung des § 138 Abs. 3 ZPO auswirkt (vgl. offen bereits Senat v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 22).
- OLG Köln, 14.01.2021 - 15 U 60/20
Parallelentscheidung zu OLG Köln 15 U 61/20 v. 14.01.2021
Dabei kann und soll die vom Landgericht auf S. 13 der angegriffenen Entscheidung angesprochene Frage weiterhin dahinstehen, ob das aus dem strafrechtlichen sog. nemo-tenetur-Grundsatz fließende Schweigerecht des Beschuldigten in Fragen der identifizierenden Verdachtsberichterstattung besondere Auswirkungen auf die zivilprozessualen Darlegungslasten haben kann (offen zu dieser Streitfrage Senat v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 22 m.w.N.).Hierbei ist dann insbesondere auch zu würdigen, dass jedenfalls der Redakteur ein fast greifbares Eigeninteresse an einer entsprechenden "Story" hatte und dies bei der Würdigung der Beweiskraft entsprechender Bekundungen des Zeugen im Grundsatz schon eher zur Vorsicht mahnen musste (allg. dazu Senat v. 12.11.2020 - 15 U 112/20, zur Veröffentlichung bestimmt;… v. 18.10.2018 - 15 U 37/18, BeckRS 2018, 26724 Rn. 38; v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 22 m.w.N.).
Ungeachtet der Einzelheiten des sog. abgestuften Schutzkonzepts der §§ 22, 23 KUG, wegen deren Details auf die auch nach Inkrafttreten der DSGVO wegen der Öffnungsklausel in Art. 85 DSGVO in Verbindung mit den nationalen Regelungen in den Mediengesetzen im journalistischen Bereich weiter geltende ständige Rechtsprechung des VI. Zivilsenats Bezug genommen werden kann (…vgl. BGH v. 07.07.2020 - VI ZR 250/19, GRUR-RR 2020, 24014 Rn. 9 - 19;… v. 07.07.2020 - VI ZR 246/19, GRUR 2020, 23990 Rn. 10 - 20;… v. 17.12.2019 - VI ZR 249/18, GRUR 2020, 664 Rn. 39 - 44;… v. 17.12.2019 - VI ZR 504/18, GRUR 2020, 555 Rn. 10 - 15;… v. 18.06.2019 - VI ZR 80/18, GRUR 2019, 1084 Rn. 30 - 32), ist speziell bei einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats inzident gerade auch das Vorliegen der für die Wortberichterstattung entwickelten Anforderungen der zulässigen identifizierenden Verdachtsberichterstattung zu prüfen (Senat v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 19).
- OLG Köln, 21.05.2024 - 15 W 34/24
Wettbewerbsrechtliche Verfügungsklage wegen der Veröffentlichung von Äußerungen …
Zwar besteht abstrakt ein hohes Interesse an der Thematik unseriöser Spendensammlungen (siehe etwa auch schon Senat, Urteil vom 21. Februar 2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199) und zwar muss sich gerade die prominente Verfügungsklägerin schon wegen der selbst gewählten Leitbildfunktion als reichweitenstarke Influencerin eine kritische Würdigung möglicher Divergenzen zwischen der öffentlichen Selbstdarstellung und etwaigem tatsächlichen Fehlverhalten zweifellos gefallen lassen. - OLG Köln, 14.01.2021 - 15 U 61/20
Unterlassungsanspruch wegen rechtswidriger Berichterstattung Antrag auf Ergänzung …
Dabei kann und soll die vom Landgericht auf S. 11 f. der angegriffenen Entscheidung angesprochene Frage weiterhin dahinstehen, ob das aus dem strafrechtlichen sog. nemo-tenetur-Grundsatz fließende Schweigerecht des Beschuldigten in Fragen der identifizierenden Verdachtsberichterstattung besondere Auswirkungen auf die zivilprozessualen Darlegungslasten haben kann (offen zu dieser Streitfrage Senat v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 22 m.w.N.).Hierbei ist dann insbesondere auch zu würdigen, dass jedenfalls der Redakteur ein fast greifbares Eigeninteresse an einer entsprechenden "Story" hatte und dies bei der Würdigung der Beweiskraft entsprechender Bekundungen des Zeugen im Grundsatz schon eher zur Vorsicht mahnen musste (allg. dazu Senat v. 12.11.2020 - 15 U 112/20, zur Veröffentlichung bestimmt;… v. 18.10.2018 - 15 U 37/18, BeckRS 2018, 26724 Rn. 38; v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 22 m.w.N.).
Ungeachtet der Einzelheiten des sog. abgestuften Schutzkonzepts der §§ 22, 23 KUG, wegen deren Details auf die auch nach Inkrafttreten der DSGVO wegen der Öffnungsklausel in Art. 85 DSGVO in Verbindung mit den nationalen Regelungen in den Mediengesetzen im journalistischen Bereich weiter geltende ständige Rechtsprechung des VI. Zivilsenats Bezug genommen werden kann (…vgl. BGH v. 07.07.2020 - VI ZR 250/19, GRUR-RR 2020, 24014 Rn. 9 - 19;… v. 07.07.2020 - VI ZR 246/19, GRUR 2020, 23990 Rn. 10 - 20;… v. 17.12.2019 - VI ZR 249/18, GRUR 2020, 664 Rn. 39 - 44;… v. 17.12.2019 - VI ZR 504/18, GRUR 2020, 555 Rn. 10 - 15;… v. 18.06.2019 - VI ZR 80/18, GRUR 2019, 1084 Rn. 30 - 32), ist speziell bei einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats inzident gerade auch das Vorliegen der für die Wortberichterstattung entwickelten Anforderungen der zulässigen identifizierenden Verdachtsberichterstattung zu prüfen (Senat v. 21.02.2019 - 15 U 132/18, BeckRS 2019, 2199 Rn. 19).
- OLG Köln, 18.08.2022 - 15 U 258/21
Unterlassungsansprüche wegen einer Wort- und Bildberichterstattung Zulässigkeit …
Die Veröffentlichung des Bildes des in der Öffentlichkeit unbekannten Klägers in dem auflagenstarken Nachrichtenmagazin der Beklagten und ihrem Internetauftritt ist deshalb noch deutlich weitgehender als eine reine Namensnennung geeignet, eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit hinsichtlich seiner Person zu erregen und damit auch eine gewisse Prangerwirkung zu erzeugen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Februar 2019 - 15 U 132/18, juris Rn. 29). - OLG Köln, 30.07.2020 - 15 U 313/19
Ansprüche wegen Berichterstattungen über ein Strafverfahren Verletzung des …
- OLG Karlsruhe, 28.03.2025 - 10 U 91/24
Unterlassung der Veröffentlichung eines Portraitfotos im Rahmen der …
- LG Köln, 08.06.2022 - 28 O 304/21
- LG Köln, 13.05.2020 - 28 O 333/19
- LG Köln, 04.11.2020 - 28 O 238/20
- OLG Köln, 14.05.2020 - 15 W 10/20
Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch eine Berichterstattung Grundsätze des …
- OLG Frankfurt, 02.02.2023 - 16 U 256/21
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Abmahnung (einheitliche Angelegenheit § 15 …
- OLG Köln, 01.07.2021 - 15 W 44/21
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".