Rechtsprechung
| EuGH, 03.03.2016 - C-144/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Customs Support Holland
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 2304, 2308 und 2309 - Einreihung eines Sojaeiweißkonzentrats
- Europäischer Gerichtshof
Customs Support Holland
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 2304, 2308 und 2309 - Einreihung eines Sojaeiweißkonzentrats
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Customs Support Holland
- IWW (Verfahrensmitteilung)
KN Pos 2304, KN Pos 2309, KN Pos 2308
Niederlande, kombinierte Nomenklatur, Sojaeiweißkonzentrat, Mischfuttermittel, Kälber - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 2304, 2308 und 2309 - Einreihung eines Sojaeiweißkonzentrats
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 11.03.1982 - 129/81
Fancon
Auszug aus EuGH, 03.03.2016 - C-144/15
Rn. 34 Zweitens ist das Sojaschrot, aus dem Imcosoy 62 gewonnen wird, als entfettetes Erzeugnis anzusehen, auch wenn dort noch minimale Ölrückstände entdeckt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Fancon, 129/81, EU:C:1982:91, Rn. 10 und 14).Zwar handelt es sich bei diesem Erzeugnis um ein Derivat von Sojaschrot, das als solches zu Position 2304 KN gehört (Urteil Fancon, 129/81, EU:C:1982:91, Rn. 15).
- EuGH, 20.06.2013 - C-568/11
Agroferm - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Erzeugnis auf Zuckerbasis, das …
Auszug aus EuGH, 03.03.2016 - C-144/15
Rn. 28 Hinsichtlich der Erläuterungen zum HS ist hinzuzufügen, dass sie, auch wenn sie nicht verbindlich sind, wichtige Hilfsmittel darstellen, um eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs zu gewährleisten, und als solche wertvolle Quellen für die Auslegung des Tarifs sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Kloosterboer Services, C-173/08, EU:C:2009:382, Rn. 25, und Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 28).Rn. 29 Außerdem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich nach den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Ware bemisst (Urteile Swiss Caps, C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794, Rn. 29, und Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 41).
- EuGH, 23.03.1972 - 36/71
Henck / Hauptzollamt Emden
Auszug aus EuGH, 03.03.2016 - C-144/15
Um in Position 2309 KN eingereiht werden zu können, muss das fragliche Erzeugnis zum einen sich ausschließlich für Futterzwecke eignen und zum anderen endgültig verarbeitet worden oder das Ergebnis der Vermischung verschiedener Stoffe sein (vgl. entsprechend im Hinblick auf die der Position 2309 KN vorangegangene Position 2307 des Gemeinsamen Zolltarifs von 1965, Urteile Henck, 36/71, EU:C:1972:25, Rn. 4 und 12, und van de Poll, 38/72, EU:C:1972:127, Rn. 5).
- EuGH, 14.12.1972 - 38/72
Van de Poll KG / Hauptzollamt Trier
Auszug aus EuGH, 03.03.2016 - C-144/15
Um in Position 2309 KN eingereiht werden zu können, muss das fragliche Erzeugnis zum einen sich ausschließlich für Futterzwecke eignen und zum anderen endgültig verarbeitet worden oder das Ergebnis der Vermischung verschiedener Stoffe sein (vgl. entsprechend im Hinblick auf die der Position 2309 KN vorangegangene Position 2307 des Gemeinsamen Zolltarifs von 1965, Urteile Henck, 36/71, EU:C:1972:25, Rn. 4 und 12, und van de Poll, 38/72, EU:C:1972:127, Rn. 5). - EuGH, 17.12.2009 - C-410/08
Swiss Caps - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - …
Auszug aus EuGH, 03.03.2016 - C-144/15
Rn. 29 Außerdem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich nach den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Ware bemisst (Urteile Swiss Caps, C-410/08 bis C-412/08, EU:C:2009:794, Rn. 29, und Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 41). - EuGH, 18.06.2009 - C-173/08
Kloosterboer Services - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Kühlsysteme für …
Auszug aus EuGH, 03.03.2016 - C-144/15
Rn. 28 Hinsichtlich der Erläuterungen zum HS ist hinzuzufügen, dass sie, auch wenn sie nicht verbindlich sind, wichtige Hilfsmittel darstellen, um eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs zu gewährleisten, und als solche wertvolle Quellen für die Auslegung des Tarifs sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Kloosterboer Services, C-173/08, EU:C:2009:382, Rn. 25, und Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 28). - EuGH, 12.06.2014 - C-330/13
Lukoyl Neftohim Burgas - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsamer Zolltarif - …
Auszug aus EuGH, 03.03.2016 - C-144/15
Rn. 26 Im Hinblick auf die Beantwortung der Vorlagefragen ist zum einen anzumerken, dass nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN für die Einreihung der Waren der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln maßgebend ist, während die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel nur Hinweise sind (vgl. Urteile Lukoyl Neftohim Burgas, C-330/13, EU:C:2014:1757, Rn. 33, und Baby Dan, C-272/14, EU:C:2015:388, Rn. 25). - EuGH, 05.03.2015 - C-178/14
Vario Tek
Auszug aus EuGH, 03.03.2016 - C-144/15
Rn. 27 Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. insbesondere Urteile Proxxon, C-500/04, EU:C:2006:111, Rn. 21, und Vario Tek, C-178/14, EU:C:2015:152, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.02.2006 - C-500/04
Proxxon - Zolltarifliche Einreihung - Von Hand zu betätigende Schrauben- und …
Auszug aus EuGH, 03.03.2016 - C-144/15
Rn. 27 Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. insbesondere Urteile Proxxon, C-500/04, EU:C:2006:111, Rn. 21, und Vario Tek, C-178/14, EU:C:2015:152, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.11.2015 - C-44/15
Duval - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - …
Auszug aus EuGH, 03.03.2016 - C-144/15
Sie dürfen jedoch den Inhalt der Erläuterungen zur KN nicht verändern (vgl. in diesem Sinne Urteil Duval, C-44/15, EU:C:2015:783, Rn. 24). - EuGH, 11.06.2015 - C-272/14
Baby Dan
- EuGH, 07.04.2022 - C-668/20
Y GmbH (Oléorésine de vanille) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer …
Die Erläuterungen zum HS sind indessen nicht verbindlich und können daher weder den Bestimmungen der KN vorgehen noch deren Inhalt ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2016, Customs Support Holland, C-144/15, EU:C:2016:133, Rn. 28 und 47). - EuGH, 16.11.2023 - C-366/22
Viterra Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer …
Rn. 21 Mit Bescheiden vom 1. August 2019, die sich auf die Schlussfolgerungen des Sachverständigeninstituts und das Urteil vom 3. März 2016, Customs Support Holland (C-144/15, EU:C:2016:133, Rn. 22, 36 und 38), stützten, stellte die erstinstanzliche Steuerbehörde fest, dass die von Viterra Hungary vorgeschlagene zolltarifliche Einreihung unzutreffend sei und das in Rede stehende Erzeugnis in die KN-Position 2309 einzureihen sei.Rn. 22 Viterra Hungary focht diese Bescheide bei der Rechtsbehelfsdirektion der nationalen Steuer- und Zollverwaltung an und machte geltend, die erstinstanzliche Steuerbehörde sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass die nach dem Urteil vom 3. März 2016, Customs Support Holland (C-144/15, EU:C:2016:133), ausschlaggebenden Voraussetzungen für die Einreihung eines Erzeugnisses in die KN-Position 2309 erfüllt seien.
Rn. 53 Diese Auslegung wird nicht durch das auf das Urteil vom 3. März 2016, Customs Support Holland (C-144/15, EU:C:2016:133), gestützte Vorbringen der ungarischen Regierung in ihren schriftlichen Erklärungen in Frage gestellt.
In Anbetracht dieser Angaben, die zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist, ist davon auszugehen, dass ein Erzeugnis wie das in Rede stehende anders als das Erzeugnis, um das es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 3. März 2016, Customs Support Holland (C-144/15, EU:C:2016:133), ergangen ist, den Charakter eines aus der Gewinnung von Sojaöl resultierenden Rückstands der Position 2304 KN behalten hat.
- FG Hamburg, 22.02.2018 - 4 K 118/15
Zollrecht; Tarifierung: Zur Bestimmung des Stärkegehalts bei …
Ihr ursprüngliches Begehren, das Sojaproteinkonzentrat in die Position 2304 KN einzureihen, hält sie nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 03.03.2016 in der Rs. C-144/15 nicht mehr aufrecht.Die Beteiligten sind sich seit dem Erörterungstermin einig, dass es sich hierbei um das Produkt Imcosoy 62 handelt, dessen Einreihung der Ausgangspunkt für das EuGH-Verfahren C-144/15 war.
- EuGH, 27.02.2020 - C-670/19
Gardinia Home Decor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 3. März 2016, Customs Support Holland, C-144/15, EU:C:2016:133, Rn. 26 und 27…, vom 16. Mai 2019, Estron, C-138/18, EU:C:2019:419, Rn. 50 und 51, …sowie vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany, C-559/18, EU:C:2019:667, Rn. 26). - EuGH, 18.06.2020 - C-340/19
Hydro Energo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - …
Zudem ist nach ständiger Rechtsprechung das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu ihren Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2016, Customs Support Holland, C-144/15, EU:C:2016:133, Rn. 26 und 27…, vom 16. Mai 2019, Estron, C-138/18, EU:C:2019:419, Rn. 50 und 51, …sowie vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany, C-559/18, EU:C:2019:667, Rn. 26). - FG Hamburg, 11.12.2018 - 4 K 161/15
Zollrecht - Tarifrecht: Einreihung von Instantnudelgerichten mit frittierten …
Unter "Zubereitung" ist die Verarbeitung eines Erzeugnisses oder seine Vermischung mit anderen Erzeugnissen zu verstehen (EuGH…, Urteil vom 23.03.1972, Henck, Rs. 36/71, EuGHE 1972, 187, Rn. 4 [zur Tarifnummer 23.07 "andere Zubereitungen der bei der Fütterung verwendeten Art"]; EuGH, Urteil vom 03.03.2016, Customs Support Holland, C-144/15, juris Rn. 36 [zur Position 2309 KN "Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art"]). - FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16
Zollrecht - Tarifierung: Eilrechtsschutz gegen verbindliche Zolltarifauskünfte …
Unter "Zubereitung" ist die Verarbeitung eines Erzeugnisses oder seine Vermischung mit anderen Erzeugnissen zu verstehen (EuGH…, Urteil vom 23.03.1972, Henck, Rs. 36/71, EuGHE 1972, 187, Rn. 4; EuGH, Urteil vom 03.03.2016, Customs Support Holland, C-144/15, juris Rn. 36 zur Position 2309 KN "Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art"). - FG Hamburg, 18.12.2018 - 4 K 165/15
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 11.12.2018 4 K 161/15 …
Unter "Zubereitung" ist die Verarbeitung eines Erzeugnisses oder seine Vermischung mit anderen Erzeugnissen zu verstehen (EuGH…, Urteil vom 23.03.1972, Henck, Rs. 36/71, EuGHE 1972, 187, Rn. 4 [zur Tarifnummer 23.07 "andere Zubereitungen der bei der Fütterung verwendeten Art"]; EuGH, Urteil vom 03.03.2016, Customs Support Holland, C-144/15, juris Rn. 36 [zur Position 2309 KN "Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art"]).
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