Rechtsprechung
| EuGH, 09.09.2021 - C-144/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
LatRailNet
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie 2012/34/EU - Art. 32 und 56 - Erhebung von Wegeentgelten im Schienenverkehr - Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers - Aufgaben der Regulierungsstelle - Begriff der bestmöglichen Wettbewerbsfähigkeit der ...
- Europäischer Gerichtshof
LatRailNet
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie 2012/34/EU - Art. 32 und 56 - Erhebung von Wegeentgelten im Schienenverkehr - Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers - Aufgaben der Regulierungsstelle - Begriff der bestmöglichen Wettbewerbsfähigkeit der ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Eisenbahnverkehr; Richtlinie 2012/34/EU; Art. 32 und 56; Erhebung von Wegeentgelten im Schienenverkehr; Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers; Aufgaben der Regulierungsstelle; Begriff der bestmöglichen Wettbewerbsfähigkeit der Segmente ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie 2012/34/EU - Art. 32 und 56 - Erhebung von Wegeentgelten im Schienenverkehr - Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers - Aufgaben der Regulierungsstelle - Begriff der bestmöglichen Wettbewerbsfähigkeit der ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
LatRailNet
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
LatRailNet
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2021 - C-144/20
- EuGH, 09.09.2021 - C-144/20
Papierfundstellen
- EuZW 2022, 48
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 03.10.2013 - C-369/11
Italien verstößt gegen das Unionsrecht, indem es nicht die Unabhängigkeit des …
Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-144/20
Rn. 42 Diese Unabhängigkeit des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur bei der Berechnung der Höhe der Entgelte ist vom Gerichtshof sowohl in den Beziehungen dieses Betreibers zu dem betreffenden Mitgliedstaat (…Urteile vom 28. Februar 2013, Kommission/Spanien, C-483/10, EU:C:2013:114, Rn. 44, und vom 3. Oktober 2013, Kommission/Italien, C-369/11, EU:C:2013:636, Rn. 45 und 46) als auch in jenen zwischen diesem Betreiber und den Eisenbahnunternehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2013, Kommission/Ungarn, C-473/10, EU:C:2013:113, Rn. 79) anerkannt worden.Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Ausübung dieser Rechtmäßigkeitskontrolle durch die Regulierungsstelle die durch diese Richtlinie gewährleistete Unabhängigkeit des Betreibers der Infrastruktur beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, Kommission/Italien, C-369/11, EU:C:2013:636, Rn. 46).
- EuGH, 09.11.2017 - C-489/15
CTL Logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-144/20
Es ist nämlich Sache der Mitgliedstaaten, eine Entgeltrahmenregelung zu schaffen, während die Berechnung und Erhebung des Entgelts grundsätzlich vom Betreiber der Infrastruktur vorgenommen wird (vgl. entsprechend Urteil vom 9. November 2017, CTL Logistics, C-489/15, EU:C:2017:834, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 27.01.2021 - C-361/19
De Ruiter - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - …
Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-144/20
Der Gerichtshof kann veranlasst sein, für seine sachdienliche Antwort unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 27. Januar 2021, De Ruiter, C-361/19, EU:C:2021:71, Rn. 22 und 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.02.2013 - C-483/10
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Entwicklung der …
Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-144/20
Rn. 42 Diese Unabhängigkeit des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur bei der Berechnung der Höhe der Entgelte ist vom Gerichtshof sowohl in den Beziehungen dieses Betreibers zu dem betreffenden Mitgliedstaat (Urteile vom 28. Februar 2013, Kommission/Spanien, C-483/10, EU:C:2013:114, Rn. 44, …und vom 3. Oktober 2013, Kommission/Italien, C-369/11, EU:C:2013:636, Rn. 45 und 46) als auch in jenen zwischen diesem Betreiber und den Eisenbahnunternehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2013, Kommission/Ungarn, C-473/10, EU:C:2013:113, Rn. 79) anerkannt worden. - EuGH, 28.02.2013 - C-473/10
Ungarn und Spanien haben gegen ihre unionsrechtlichen Verpflichtungen auf dem …
Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-144/20
Rn. 42 Diese Unabhängigkeit des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur bei der Berechnung der Höhe der Entgelte ist vom Gerichtshof sowohl in den Beziehungen dieses Betreibers zu dem betreffenden Mitgliedstaat (…Urteile vom 28. Februar 2013, Kommission/Spanien, C-483/10, EU:C:2013:114, Rn. 44, …und vom 3. Oktober 2013, Kommission/Italien, C-369/11, EU:C:2013:636, Rn. 45 und 46) als auch in jenen zwischen diesem Betreiber und den Eisenbahnunternehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2013, Kommission/Ungarn, C-473/10, EU:C:2013:113, Rn. 79) anerkannt worden. - EuGH, 11.07.2013 - C-545/10
Die Tschechische Republik und Slowenien haben gegen ihre unionsrechtlichen …
Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-144/20
Insoweit hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass der Betreiber der Infrastruktur, damit eine solche Unabhängigkeit gewährleistet wird, in dem von den Mitgliedstaaten definierten Rahmen der Entgelterhebung über einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Höhe der Entgelte verfügen muss, um hiervon als Geschäftsführungsinstrument Gebrauch machen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2013, Kommission/Tschechische Republik, C-545/10, EU:C:2013:509, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.12.2019 - C-645/18
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-144/20
Rn. 54 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass "Art. 267 AEUV auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, in deren Rahmen es dem Gerichtshof obliegt, das Unionsrecht auszulegen und dem vorlegenden Gericht, das auf diese Weise ausgelegte Recht auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens anzuwenden" (Beschluss vom 19. Dezember 2019, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, C-645/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1108, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2024 - C-538/23
ÖBB-Infrastruktur und WESTbahn Management - Vorabentscheidungsersuchen - …
{FN:11} Urteil vom 9. September 2021, LatRailNet und Latvijas dzelzceļš (C-144/20, EU:C:2021:717).{FN:28} Urteil vom 9. September 2021, LatRailNet und Latvijas dzelzceļš (C-144/20, EU:C:2021:717, Rn. 41), und vom 9. November 2017, CTL Logistics (…C-489/15, EU:C:2017:834, Rn. 79).
{FN:29} Urteil vom 9. September 2021, LatRailNet und Latvijas dzelzceļš (C-144/20, EU:C:2021:717, Rn. 42).
{FN:34} So auch bestätigt vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. September 2021, LatRailNet und Latvijas dzelzceļš (C-144/20, EU:C:2021:717, Rn. 44).
Urteil vom 9. September 2021, LatRailNet und Latvijas dzelzceļš (C-144/20, EU:C:2021:717, Rn. 35).
{FN:41} Urteil vom 9. September 2021, LatRailNet und Latvijas dzelzceļš (C-144/20, EU:C:2021:717, Rn. 47).
{FN:47} Urteil vom 9. September 2021, LatRailNet und Latvijas dzelzceļš (C-144/20, EU:C:2021:717, Rn. 45).
- EuGH, 19.03.2026 - C-770/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie 2012/34/EG - …
Rn. 42 Diese Unabhängigkeit des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur bei der Berechnung der Höhe der Entgelte ist vom Gerichtshof u. a. in den Beziehungen dieses Betreibers zu dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannt worden und im Licht des Gleichgewichts zu beurteilen, das der Unionsgesetzgeber insbesondere in Bezug auf die Ausübung seiner wesentlichen Funktionen im Sinne von Art. 7a Abs. 1 der Richtlinie 2012/34 durch diesen Betreiber herstellen wollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, LatRailNet und Latvijas dzelzceļš, C-144/20, EU:C:2021:717, Rn. 42 und 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.05.2025 - C-538/23
ÖBB-Infrastruktur und WESTbahn Management - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Es ist nämlich Sache der Mitgliedstaaten, eine Entgeltrahmenregelung zu schaffen, während die Berechnung und Erhebung des Entgelts grundsätzlich vom Betreiber der Infrastruktur vorgenommen wird (Urteil vom 9. September 2021, LatRailNet und Latvijas dzelzceļš, C-144/20, EU:C:2021:717, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Damit eine solche Unabhängigkeit gewährleistet ist, ist es erforderlich, dass der Betreiber der Infrastruktur in dem von den Mitgliedstaaten definierten Rahmen der Entgelterhebung über einen Spielraum bei der Berechnung der Höhe der Entgelte verfügt, um hiervon als Geschäftsführungsinstrument Gebrauch machen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, LatRailNet und Latvijas dzelzceļš, C-144/20, EU:C:2021:717, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die Regulierungsstelle ist daher nicht befugt, den Betreiber dazu zu zwingen, sich ihrer Zweckmäßigkeitsbeurteilung zu fügen, da die Regulierungsstelle dadurch den Spielraum beeinträchtigen würde, über den dieser Betreiber verfügen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, LatRailNet und Latvijas dzelzceļš, C-144/20, EU:C:2021:717, Rn. 46 und 47).
Rn. 79 Somit ist die Regulierungsstelle im Rahmen dieser Prüfung befugt, dem betroffenen Betreiber der Eisenbahninfrastruktur die Änderungen anzuzeigen, die an der Entgeltregelung vorgenommen werden müssen, um die Unvereinbarkeiten dieser Regelung mit den Anforderungen der Richtlinie 2012/34 zu beseitigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, LatRailNet und Latvijas dzelzceļš, C-144/20, EU:C:2021:717, Rn. 38 und 45).
- BVerwG, 12.10.2022 - 6 C 10.20
Teilbarkeit einer eisenbahnregulierungsrechtlichen Entgeltgenehmigung
Rn. 35 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) muss der Betreiber der Infrastruktur, damit die durch die Richtlinie geforderte Unabhängigkeit seiner Geschäftsführung gewährleistet wird, in dem von den Mitgliedstaaten definierten Rahmen der Entgelterhebung über einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Höhe der Entgelte verfügen, um hiervon als Geschäftsführungsinstrument Gebrauch machen zu können (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-144/20 [ECLI:EU:C:2021:717], LatRailNet - Rn. 41).Es ist nämlich Sache der Mitgliedstaaten, eine Entgeltrahmenregelung zu schaffen, während die Berechnung und Erhebung des Entgelts grundsätzlich vom Betreiber der Infrastruktur vorgenommen wird (EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-144/20, LatRailNet - Rn. 43 f. unter Bezugnahme auf EuGH…, Urteil vom 9. November 2017 - C-489/15 [ECLI:EU:C:2017:834], CTL Logistics - Rn. 78;… ebenso bereits Urteil vom 28. Februar 2013 - C-556/10 [ECLI:EU:C:2013:116], Kommission ./. Deutschland - Rn. 84, 89).
Zwar ist die Regulierungsstelle im Rahmen der Ausübung der ihr durch Art. 56 der Richtlinie 2012/34/EU zugewiesenen Rechtmäßigkeitskontrolle (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-144/20, LatRailNet - Rn. 29 ff.) befugt, dem Unternehmen, das die wesentlichen Funktionen des Betreibers der Eisenbahninfrastruktur ausübt, die Änderungen anzuzeigen, die an der Entgeltregelung vorgenommen werden müssen, um die Unvereinbarkeiten dieser Regelung mit den Anforderungen der Richtlinie 2012/34/EU zu beseitigen.
Sie ist jedoch nicht befugt, dieses Unternehmen dazu zu zwingen, sich ihrer Zweckmäßigkeitsbeurteilung zu fügen, da die Regulierungsstelle dadurch den Spielraum beeinträchtigen würde, über den dieser Betreiber verfügen muss (EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-144/20, LatRailNet - Rn. 45 f.).
- EuGH, 03.07.2025 - C-653/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Von …
Der Gerichtshof kann veranlasst sein, für seine sachdienliche Antwort unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1986, Tissier, 35/85, EU:C:1986:143, Rn. 9, und vom 9. September 2021, LatRailNet und Latvijas dzelzceļš, C-144/20, EU:C:2021:717, Rn. 29). - OLG Frankfurt, 28.02.2023 - 11 U 180/21
Zum Verhältnis US-Sekundärsanktionen - EU-Blocking-VO bei noch nicht beschiedenem …
(a) Hinsichtlich vertraglich verbundener Parteien hat der EuGH im Urteil vom 21.12.2021 (C-144/20 - Bank Melli/Telekom, NJW 2022, 2383) ausgeführt, dass ein Betroffener zwar grundsätzlich die aus der Blocking-VO resultierenden Beschränkungen seiner unternehmerischen Freiheit hinzunehmen hat, da nur so die Wirkung der gelisteten Gesetze bekämpft werden kann (…Rn. 91). - BVerwG, 06.11.2024 - 6 C 2.23
Klagebefugnis Zugangsberechtigter gegen regulierungsbehördliche Festlegung des …
Für die Berechnung der Höhe der Entgelte innerhalb des gesetzlichen Rahmens räumt das Unionsrecht dem Betreiber der Eisenbahninfrastruktur einen Entscheidungsspielraum ein (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 12. Oktober 2022 - 6 C 10.20 - BVerwGE 176, 342 Rn. 34 f. unter Bezugnahme auf Art. 29 Abs. 1 der Richtlinie 2012/34/EU sowie EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-144/20 [ECLI:EU:C:2021:717], LatRailNet - Rn. 41). - EuGH, 03.05.2022 - C-453/20
CityRail - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff "Gericht" - …
Rn. 57 Daher hängt die Befugnis der Regulierungsstelle, über die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie zu wachen, nicht von der Erhebung einer Beschwerde oder einer Klage ab und kann somit von Amts wegen ausgeübt werden (Urteil vom 9. September 2021, LatRailNet und Latvijas dzelzceļš, C-144/20, EU:C:2021:717, Rn. 37). - BVerwG, 28.05.2025 - 6 C 3.24
Regulierungsbehördliche Anordnung zur besseren Ausnutzung der Kapazität einer …
In Bezug auf die Überprüfung eisenbahnrechtlicher Entgelte gemäß Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Art. 29 Abs. 1 der Richtlinie 2012/34/EU hat der EuGH hervorgehoben, dass der Betreiber der Infrastruktur zur Gewährleistung der von der Richtlinie geforderten Unabhängigkeit seiner Geschäftsführung in dem von den Mitgliedstaaten definierten Rahmen über einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Höhe der Entgelte verfügen muss, um hiervon als Geschäftsführungsinstrument Gebrauch machen zu können (…vgl. EuGH, Urteile vom 9. November 2017 - C-489/15 [ECLI:EU:C:2017:834], CTL Logistics - Rn. 38 ff. und vom 9. September 2021 - C-144/20 [ECLI:EU:C:2021:717], LatRailNet - Rn. 41 ff.;… sowie ferner BVerwG, Urteile vom 12. Oktober 2022 - 6 C 10.20 - BVerwGE 176, 342 Rn. 34 ff. …und vom 6. November 2024 - 6 C 2.23 - NVwZ 2025, 417 Rn. 21). - VG Köln, 27.09.2024 - 18 K 1692/18 Rn. 119 Vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-144/20 [ECLI:EU:C:2021:717], LatRailNet - juris Rn. 41; so auch: BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2022 - 6 C 10.20 - juris Rn. 35.
Rn. 121 Vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-144/20 [ECLI:EU:C:2021:717], LatRailNet - juris Rn. 43 f. unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 9. November 2017 - C-489/15 [ECLI:EU:C:2017:834], CTL Logistics - juris Rn. 78.
- VG Köln, 18.03.2022 - 18 K 8277/18
- VG Köln, 06.11.2024 - 18 L 678/24
Vorlage an EuGH wegen Schienenpersonennahverkehrsentgelten
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-83/22
Tuk Tuk Travel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Richtlinie (EU) …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2021 - C-144/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
LatRailNet
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schienenverkehr - Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum - Entgelt für die Eisenbahninfrastruktur - Richtlinie 2012/34/EU - Art. 32 Abs. 1 - Entgelt für das Mindestzugangspaket - Aufschläge - Voraussetzungen für die Anwendung des ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2021 - C-144/20
- EuGH, 09.09.2021 - C-144/20
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2024 - C-538/23
ÖBB-Infrastruktur und WESTbahn Management - Vorabentscheidungsersuchen - …
{FN:26} Zur Auslegung des Begriffs "Wettbewerbsfähigkeit" in Art. 32 der Richtlinie 2012/34 siehe Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache LatRailNet und Latvijas dzelzceļš (C-144/20, EU:C:2021:251, Nrn. 37 bis 45).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".