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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 07.06.2016 - C-155/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12698
EuGH, 07.06.2016 - C-155/15 (https://dejure.org/2016,12698)
EuGH, Entscheidung vom 07.06.2016 - C-155/15 (https://dejure.org/2016,12698)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - C-155/15 (https://dejure.org/2016,12698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Karim

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist - Art. 18 - Wiederaufnahme eines Asylbewerbers während der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Karim

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist - Art. 18 - Wiederaufnahme eines Asylbewerbers während der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VO 604/2013 Art. 27 Abs. 1, VO 604/2013 Art. 27 Abs. 5, VO 604/2013 Art. 19 Abs. 2
    Dublin III-Verordnung, Verlassen des Hoheitsgebiets, Karim, Vorabentscheidungsverfahren, Dublinverfahren, Zuständigkeit, subjektives Recht, wirksamer Rechtsbehelf, Dublin II-VO, Ghezelbash, Dublinverfahren

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1155
 
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Wird zitiert von ... (118)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - …

    Auszug aus EuGH, 07.06.2016 - C-155/15
    Rn. 22 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich aus den Rn. 30 bis 61 des Urteils vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15), ergibt, dass Art. 27 Abs. 1 der Verordnung Nr. 604/2013 im Licht ihres 19. Erwägungsgrundes einem Asylbewerber einen wirksamen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung über seine Überstellung gewährt, der insbesondere auf die Überprüfung der Anwendung dieser Verordnung abzielen und damit dazu führen kann, dass die Zuständigkeit eines Mitgliedstaats in Frage gestellt wird, auch wenn in diesem Mitgliedstaat keine systemischen Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber bestehen, die die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union mit sich bringen.

    Rn. 23 Auch wenn im Übrigen die Anwendung der Verordnung Nr. 604/2013 im Wesentlichen auf der Durchführung eines Verfahrens zur Ermittlung des zuständigen Mitgliedstaats beruht, der aufgrund der in Kapitel III der Verordnung festgelegten Kriterien bestimmt wird (Urteil vom 7. Juni 2016, Ghezelbash, C-63/15, Rn. 41), wird doch durch die Regelung des Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung der Rahmen bestimmt, in dem dieses Verfahren durchzuführen ist, wenn der betreffende Drittstaatsangehörige nach der ersten Stellung eines Asylantrags in einem Mitgliedstaat das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten für mindestens drei Monate verlassen hat, bevor er einen neuen Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat gestellt hat.

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …

    Auszug aus EuGH, 07.06.2016 - C-155/15
    Bestimmen die wirksame Rechtsmittel betreffenden neuen Vorschriften der Verordnung Nr. 604/2013 (19. Erwägungsgrund und Art. 27 Abs. 1 und 5), dass ein Asylbewerber auch den in Kapitel III dieser Verordnung vorgesehenen Kriterien für seine Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat, der seiner Aufnahme zugestimmt hat, entgegentreten kann? Oder kann ein wirksames Rechtsmittel darauf beschränkt werden, dass nur ein Anspruch auf Prüfung besteht, ob in dem Mitgliedstaat, in den der Antragsteller überstellt werden soll, systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber vorliegen (entsprechend dem Urteil vom 10. Dezember 2013, Abdullahi, C-394/12, EU:C:2013:813)?.
  • EuGH, 26.07.2017 - C-670/16

    Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat …

    Rn. 48 Aus dem Vorstehenden folgt, dass diese Bestimmung dahin auszulegen ist, dass sie der Person, die internationalen Schutz beantragt, einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz garantiert, indem sie ihr u. a. die Möglichkeit verschafft, einen Rechtsbehelf gegen eine ihr gegenüber ergangene Überstellungsentscheidung einzulegen, der auf die Überprüfung der Anwendung dieser Verordnung einschließlich der Beachtung der von ihr vorgesehenen Verfahrensgarantien abzielen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2016, Karim, C-155/15, EU:C:2016:410, Rn. 22).

    Rn. 49 Auch wenn die Anwendung der Dublin-III-Verordnung im Wesentlichen auf der Durchführung eines Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats beruht, der anhand der in Kapitel III der Verordnung festgelegten Kriterien ermittelt wird (…Urteile vom 7. Juni 2016, Ghezelbash, C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 41, und vom 7. Juni 2016, Karim, C-155/15, EU:C:2016:410, Rn. 23), ist insoweit jedoch hervorzuheben, dass dieser Prozess einen Aspekt der Aufnahme- und Wiederaufnahmeverfahren darstellt, die obligatorisch im Einklang mit den insbesondere in Kapitel VI der Verordnung genannten Regeln durchgeführt werden müssen.

    Rn. 55 Daher muss das mit einem Rechtsbehelf gegen eine Überstellungsentscheidung befasste Gericht, um sicherzustellen, dass die angefochtene Entscheidung ergangen ist, nachdem das in der Verordnung vorgesehene Aufnahmeverfahren korrekt durchgeführt wurde, das Vorbringen eines Asylbewerbers prüfen können, mit dem eine Verletzung der Vorschriften in Art. 21 Abs. 1 der Verordnung geltend gemacht wird (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Juni 2016, Karim, C-155/15, EU:C:2016:410, Rn. 26).

  • EuGH, 25.01.2018 - C-360/16

    Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung …

    Dies ist insbesondere bei Art. 19 Abs. 2 der Verordnung der Fall, wenn die betreffende Person nach der Überstellung und vor der Stellung eines neuen Antrags auf internationalen Schutz in einem anderen Mitgliedstaat das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten für mindestens drei Monate verlassen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2016, Karim, C-155/15, EU:C:2016:410, Rn. 17).
  • BVerwG, 09.08.2016 - 1 C 6.16

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Dublin; Zuständigkeitsübergang; …

    Zwar sind die Fristenregelungen in der Dublin II-Verordnung - anders als die Regelungen in der Dublin III-Verordnung (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Juni 2016 - C-63/15 [ECLI:EU:C:2016:409], Ghezelbash und C-155/15 [ECLI:EU:C:2016:410], Karim - grundsätzlich nicht individualschützend.

    Diese vom Senat zur Dublin III-Verordnung entwickelten Grundsätze sind dort aufgrund der Urteile des EuGH vom 7. Juni 2016 (C-63/15, Ghezelbash und C-155/15, Karim) inzwischen zwar überholt; sie gelten aber weiterhin für Verfahren, bei denen die Dublin II-VO zur Anwendung kommt.

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   Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-155/15   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.03.2016 - C-155/15 (https://dejure.org/2016,4123)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. März 2016 - C-155/15 (https://dejure.org/2016,4123)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Karim

    Asyl - Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz - Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats - Auslegung von Art. 27 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Tragweite des Rechts auf eine Überprüfung - Bedeutung von Art. 19 Abs. 2

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch einen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-155/15
    {FN:18}- Urteil Petrosian u. a. (C-19/08, EU:C:2009:41, Rn. 34).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-155/15
    {FN:13}- Urteil N. S. u. a. (C-411/10 und C 493/10, EU:C:2011:865, Rn. 78 und 79).
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-155/15
    {FN:6}- Urteil Abdullahi (C-394/12, EU:C:2013:813, Rn. 60 und 62).
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