Rechtsprechung
| EuGH, 09.03.2007 - C-196/06 P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Alecansan / HABM
- EU-Kommission
Alecansan / HABM
Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Relative Eintragungshindernisse - Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des ...
- EU-Kommission
Alecansan / HABM
Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel, eingelegt am 26. April 2006 von der Alecansan SL gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 7. Februar 2006 in der Rechtssache T-202/03, Alecansan SL/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 7. Februar 2006 in der Rechtssache T-202/03, Alecansan SL/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), mit dem das Gericht eine Klage der Inhaberin der nationalen ...
Verfahrensgang
- EuG, 07.02.2006 - T-202/03
- EuGH, 09.03.2007 - C-196/06 P
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- EuG, 07.02.2006 - T-202/03
Alecansan / OHMI - CompUSA (COMP USA)
Auszug aus EuGH, 09.03.2007 - C-196/06
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 7. Februar 2006, Alecansan/HABM (T-202/03), mit dem das Gericht eine Klage der Inhaberin der nationalen Bildmarke "COMP USA" für Dienstleistungen der Klasse 39 auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 24. März 2003 in der Sache R 711/2002-1 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchskammer, den gegen die Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke "COMP USA" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 37 eingelegten Widerspruch zurückzuweisen, abgewiesen hat - Ähnlichkeit der Marken - Verletzung des Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (…ABl. 1994, L 11, S. 1).
- EuG, 22.01.2009 - T-316/07
Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke - …
Rn. 43 Folglich ist für die Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 selbst bei Identität zwischen den einander gegenüberstehenden Marken noch zusätzlich der Beweis zu erbringen, dass eine Ähnlichkeit zwischen den mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen besteht (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 9. März 2007, Alecansan/HABM, C-196/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24, und Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2007, Mülhens/HABM - Minoronzoni [TOSCA BLU], T-150/04, Slg. 2007, II-2353, Randnr. 27).Dazu gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, Slg. 2006, I-4237, Randnr. 85, und Beschluss Alecansan/HABM, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 28).
- EuGH, 26.07.2017 - C-471/16
Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - …
Rn. 41 Wie das Gericht in Rn. 67 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, setzt nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 eine Verwechslungsgefahr u. a. die Identität oder Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen voraus (Beschluss vom 9. März 2007, Alecansan/HABM, C-196/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:159, Rn. 24). - EuG, 18.06.2008 - T-175/06
Coca-Cola / OHMI - San Polo (MEZZOPANE) - Gemeinschaftsmarke - …
Rn. 19 Selbst wenn Identität mit einem Zeichen besteht, dessen Kennzeichnungskraft besonders ausgeprägt ist, ist jedoch weiterhin der Beweis zu erbringen, dass eine Ähnlichkeit zwischen den gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen besteht, weil Verwechslungsgefahr im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 eine Identität oder Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen voraussetzt (Beschluss des Gerichtshofs vom 9. März 2007, Alecansan/HABM, C-196/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24; vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 22).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-16/06
Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke …
{FN:15} - Beschluss vom 9. März 2007, Alecansan/HABM (C-196/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37). - EuG, 02.06.2021 - T-177/20
Himmel/ EUIPO - Ramirez Monfort (Hispano Suiza) - Unionsmarke - …
Rn. 41 Selbst wenn eine Identität mit einer besonders unterscheidungskräftigen Marke besteht, ist daher eine Ähnlichkeit zwischen den gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen nachzuweisen (Beschluss vom 9. März 2007, Alecansan/HABM, C-196/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:159, Rn. 24). - EuG, 10.06.2015 - T-514/13
AgriCapital / OHMI - agri.capital (AGRI.CAPITAL) - Gemeinschaftsmarke - …
Rn. 75 Daher kann entgegen dem Vorbringen der Klägerin die oben in Rn. 70 festgestellte fehlende Ähnlichkeit der von den älteren Marken und der von der angemeldeten Marke AGRI.CAPITAL erfassten Dienstleistungen bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr durch die Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Marken, mag sie auch hochgradig sein, nicht ausgeglichen werden (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 9. März 2007, Alecansan/HABM, C-196/06 P, EU:C:2007:159, Rn. 24 bis 26). - EuG, 13.06.2012 - T-277/11
Hotel Reservation Service Robert Ragge / OHMI - Promotora Imperial (iHotel) - …
16 und 17, und Beschluss des Gerichtshofs vom 9. März 2007, Alecansan/HABM, C-196/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22). - EuG, 09.02.2011 - T-222/09
Ineos Healthcare / OHMI - Teva Pharmaceutical Industries (ALPHAREN) - …
Rn. 20 Ferner ist klarzustellen, dass der Gerichtshof entgegen der Ansicht der Klägerin in seinem Beschluss vom 9. März 2007, Alecansan/HABM (C-196/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24), zur Frage der Beweislast des Widerspruchsführers in einem Widerspruchsverfahren nicht Stellung genommen hat. - EuG, 08.07.2009 - T-71/08
Promat / OHMI - Prosima Comercial (PROSIMA PROSIMA COMERCIAL S.A.) - …
Rn. 41 Folglich bleibt es für die Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie Nr. 40/94 selbst bei Identität der einander gegenüberstehenden Zeichen erforderlich, nachzuweisen, dass eine Ähnlichkeit zwischen den gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen besteht (Beschluss des Gerichtshofs vom 9. März 2007, Alecansan/ HABM, C-196/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24, und Urteil vom 11. Juli 2007, Mülhens/HABM - Minoronzoni [TOSCA BLU], T-150/04, Slg. 2007, II-2353, Randnr. 27). - BPatG, 11.12.2012 - 33 W (pat) 22/11
Markenbeschwerdeverfahren - "Frutasol/FRUTASOL" - absolute Warenunähnlichkeit - …
Zwischen beiden besteht keine Ähnlichkeit (vgl. EuG GRUR Int. 2006, 507 (Nr. 40 - 51) - COMP USA/COMP USA, bestätigt durch EuGH am 9. März 2007, C-196/06P; HABM (Beschwerdekammer) vom 7. März 2007, R 874/2006-01 (Nr. 34) - Aranda). - LG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2a O 332/16
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