Rechtsprechung
| EuGH, 20.05.2021 - C-209/20 |
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- Europäischer Gerichtshof
Renesola UK
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gültigkeitsprüfung - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1357/2013 - Bestimmung des Ursprungslands von in einem Drittland aus in einem anderen Drittland hergestellten Solarzellen zusammengesetzten Solarmodulen - Verordnung (EWG) ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gültigkeitsprüfung - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1357/2013 - Bestimmung des Ursprungslands von in einem Drittland aus in einem anderen Drittland hergestellten Solarzellen zusammengesetzten Solarmodulen - Verordnung (EWG) ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Renesola UK
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Renesola UK
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 13.12.2007 - C-372/06
Asda Stores - Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsmaßnahmen - Verordnung …
Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-209/20
Rn. 32 Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Art. 247 des Zollkodex der Gemeinschaften in Verbindung mit dessen Art. 247a die Kommission ermächtigt, alle für die Durchführung des Zollkodex erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu treffen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2017, X, C-661/15, EU:C:2017:753, Rn. 44 und 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und insbesondere Durchführungsrechtsakte zu erlassen, mit denen genauer bestimmt werden soll, wie die in Art. 24 des Zollkodex genannten abstrakten Kriterien in konkreten Situationen auszulegen und anzuwenden sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. März 1983, Cousin u. a., 162/82, EU:C:1983:93, Rn. 17, und vom 13. Dezember 2007, Asda Stores, C-372/06, EU:C:2007:787, Rn. 35).Rn. 35 Als Erstes nämlich muss der Durchführungsrechtsakt, zu dessen Erlass die Kommission befugt ist, durch Ziele wie die Gewährleistung der Rechtssicherheit und der einheitlichen Geltung des Zollrechts der Union gerechtfertigt sein (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2007, Thomson und Vestel France, C-447/05 und C-448/05, EU:C:2007:151, Rn. 36 und 39, sowie vom 13. Dezember 2007, Asda Stores, C-372/06, EU:C:2007:787, Rn. 45 und 48).
Rn. 36 Als Zweites muss dieser Durchführungsrechtsakt so begründet sein, dass die Unionsgerichte dessen Rechtmäßigkeit im Rahmen einer Direktklage überprüfen oder dessen Gültigkeit im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens beurteilen können, wenn sie mit dieser Frage befasst werden (…vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Vorabentscheidungsersuchen Urteile vom 23. März 1983, Cousin u. a., 162/82, EU:C:1983:93, Rn. 20 und 21, sowie vom 13. Dezember 2007, Asda Stores, C-372/06, EU:C:2007:787, Rn. 44).
Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, ist dieser Ausdruck so zu verstehen, dass er auf den Schritt des Herstellungsverfahrens verweist, in dem diese Waren ihre künftige Verwendung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2007, Asda Stores, C-372/06, EU:C:2007:787, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie besondere Eigenschaften und eine spezifische Beschaffenheit erlangen, die sie vorher nicht hatten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 1977, Gesellschaft für Überseehandel, 49/76, EU:C:1977:9, Rn. 6, …und vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, EU:C:2010:68, Rn. 46), und die nicht dazu bestimmt sind, später erhebliche qualitative Änderungen zu erfahren (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, EU:C:2010:68, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 23.03.1983 - 162/82
Cousin
Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-209/20
Rn. 32 Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Art. 247 des Zollkodex der Gemeinschaften in Verbindung mit dessen Art. 247a die Kommission ermächtigt, alle für die Durchführung des Zollkodex erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu treffen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2017, X, C-661/15, EU:C:2017:753, Rn. 44 und 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und insbesondere Durchführungsrechtsakte zu erlassen, mit denen genauer bestimmt werden soll, wie die in Art. 24 des Zollkodex genannten abstrakten Kriterien in konkreten Situationen auszulegen und anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. März 1983, Cousin u. a., 162/82, EU:C:1983:93, Rn. 17, …und vom 13. Dezember 2007, Asda Stores, C-372/06, EU:C:2007:787, Rn. 35).Rn. 36 Als Zweites muss dieser Durchführungsrechtsakt so begründet sein, dass die Unionsgerichte dessen Rechtmäßigkeit im Rahmen einer Direktklage überprüfen oder dessen Gültigkeit im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens beurteilen können, wenn sie mit dieser Frage befasst werden (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Vorabentscheidungsersuchen Urteile vom 23. März 1983, Cousin u. a., 162/82, EU:C:1983:93, Rn. 20 und 21, …sowie vom 13. Dezember 2007, Asda Stores, C-372/06, EU:C:2007:787, Rn. 44).
Rn. 37 Da mit einem solchen Durchführungsrechtsakt im Übrigen die Auslegung und die Anwendung von Art. 24 des Zollkodex der Gemeinschaften in einer konkreten Situation präzisiert werden soll, wie in den Rn. 32 und 33 des vorliegenden Urteils ausgeführt worden ist, besteht die gerichtliche Prüfung der Begründetheit dieses Rechtsakts zum einen in der Prüfung der Frage, ob die Kommission mit ihrem Erlass nicht einen Rechtsfehler bei der Auslegung und bei der Anwendung dieses Artikels auf die konkrete Situation begangen hat, indem sie z. B. von den Kriterien abweicht, denen dieser Artikel die Bestimmung des Ursprungs der Ware unterwirft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 1983, Cousin u. a., 162/82, EU:C:1983:93, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 39 Zum anderen kann Gegenstand der gerichtlichen Prüfung der Begründetheit eines Durchführungsrechtsakts wie der Verordnung Nr. 1357/2013 die Frage sein, ob der Kommission, der der Gerichtshof bei der Durchführung von Art. 24 des Zollkodex der Gemeinschaften unabhängig von einem Rechtsfehler einen Beurteilungsspielraum zuerkennt (Urteile vom 23. März 1983, Cousin u. a., 162/82, EU:C:1983:93, Rn. 17, …und vom 12. Oktober 2017, X, C-661/15, EU:C:2017:753, Rn. 45), unter Berücksichtigung der Umstände der betreffenden konkreten Situation bei dieser Durchführung ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2007, Thomson und Vestel France, C-447/05 und C-448/05, EU:C:2007:151, Rn. 45).
- EuGH, 11.02.2010 - C-373/08
Hoesch Metals and Alloys - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 24 - …
Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-209/20
Rn. 38 Dieser Ursprung ist nämlich jedenfalls anhand des entscheidenden Kriteriums der "letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung" der betreffenden Waren zu bestimmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1989, Brother International, C-26/88, EU:C:1989:637, Rn. 15, und vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, EU:C:2010:68, Rn. 38).Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, ist dieser Ausdruck so zu verstehen, dass er auf den Schritt des Herstellungsverfahrens verweist, in dem diese Waren ihre künftige Verwendung (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2007, Asda Stores, C-372/06, EU:C:2007:787, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie besondere Eigenschaften und eine spezifische Beschaffenheit erlangen, die sie vorher nicht hatten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 1977, Gesellschaft für Überseehandel, 49/76, EU:C:1977:9, Rn. 6, und vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, EU:C:2010:68, Rn. 46), und die nicht dazu bestimmt sind, später erhebliche qualitative Änderungen zu erfahren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, EU:C:2010:68, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.03.2007 - C-447/05
Thomson - Zollkodex der Gemeinschaft - Durchführungsmaßnahmen - Verordnung (EWG) …
Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-209/20
Rn. 35 Als Erstes nämlich muss der Durchführungsrechtsakt, zu dessen Erlass die Kommission befugt ist, durch Ziele wie die Gewährleistung der Rechtssicherheit und der einheitlichen Geltung des Zollrechts der Union gerechtfertigt sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2007, Thomson und Vestel France, C-447/05 und C-448/05, EU:C:2007:151, Rn. 36 und 39, …sowie vom 13. Dezember 2007, Asda Stores, C-372/06, EU:C:2007:787, Rn. 45 und 48).Rn. 39 Zum anderen kann Gegenstand der gerichtlichen Prüfung der Begründetheit eines Durchführungsrechtsakts wie der Verordnung Nr. 1357/2013 die Frage sein, ob der Kommission, der der Gerichtshof bei der Durchführung von Art. 24 des Zollkodex der Gemeinschaften unabhängig von einem Rechtsfehler einen Beurteilungsspielraum zuerkennt (…Urteile vom 23. März 1983, Cousin u. a., 162/82, EU:C:1983:93, Rn. 17, …und vom 12. Oktober 2017, X, C-661/15, EU:C:2017:753, Rn. 45), unter Berücksichtigung der Umstände der betreffenden konkreten Situation bei dieser Durchführung ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2007, Thomson und Vestel France, C-447/05 und C-448/05, EU:C:2007:151, Rn. 45).
- EuGH, 12.10.2017 - C-661/15
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften - …
Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-209/20
Rn. 32 Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Art. 247 des Zollkodex der Gemeinschaften in Verbindung mit dessen Art. 247a die Kommission ermächtigt, alle für die Durchführung des Zollkodex erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu treffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2017, X, C-661/15, EU:C:2017:753, Rn. 44 und 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und insbesondere Durchführungsrechtsakte zu erlassen, mit denen genauer bestimmt werden soll, wie die in Art. 24 des Zollkodex genannten abstrakten Kriterien in konkreten Situationen auszulegen und anzuwenden sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. März 1983, Cousin u. a., 162/82, EU:C:1983:93, Rn. 17, …und vom 13. Dezember 2007, Asda Stores, C-372/06, EU:C:2007:787, Rn. 35).Rn. 39 Zum anderen kann Gegenstand der gerichtlichen Prüfung der Begründetheit eines Durchführungsrechtsakts wie der Verordnung Nr. 1357/2013 die Frage sein, ob der Kommission, der der Gerichtshof bei der Durchführung von Art. 24 des Zollkodex der Gemeinschaften unabhängig von einem Rechtsfehler einen Beurteilungsspielraum zuerkennt (…Urteile vom 23. März 1983, Cousin u. a., 162/82, EU:C:1983:93, Rn. 17, und vom 12. Oktober 2017, X, C-661/15, EU:C:2017:753, Rn. 45), unter Berücksichtigung der Umstände der betreffenden konkreten Situation bei dieser Durchführung ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2007, Thomson und Vestel France, C-447/05 und C-448/05, EU:C:2007:151, Rn. 45).
- EuGH, 13.12.1989 - 26/88
Brother International / Hauptzollamt Giessen
Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-209/20
Rn. 38 Dieser Ursprung ist nämlich jedenfalls anhand des entscheidenden Kriteriums der "letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung" der betreffenden Waren zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1989, Brother International, C-26/88, EU:C:1989:637, Rn. 15, …und vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, EU:C:2010:68, Rn. 38). - EuGH, 26.01.1977 - 49/76
Gesellschaft für Überseehandel / Handelskammer Hamburg
Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-209/20
Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, ist dieser Ausdruck so zu verstehen, dass er auf den Schritt des Herstellungsverfahrens verweist, in dem diese Waren ihre künftige Verwendung (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2007, Asda Stores, C-372/06, EU:C:2007:787, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie besondere Eigenschaften und eine spezifische Beschaffenheit erlangen, die sie vorher nicht hatten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 1977, Gesellschaft für Überseehandel, 49/76, EU:C:1977:9, Rn. 6, …und vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, EU:C:2010:68, Rn. 46), und die nicht dazu bestimmt sind, später erhebliche qualitative Änderungen zu erfahren (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, EU:C:2010:68, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 27.03.2019 - C-236/17
Canadian Solar Emea u.a./ Rat - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von …
Auszug aus EuGH, 20.05.2021 - C-209/20
Insbesondere hat der Gerichtshof in einem Urteil vom 27. März 2019, Canadian Solar Emea u. a./Rat (C-236/17 P, EU:C:2019:258, Rn. 64), im Wesentlichen festgestellt, dass der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass dieser Durchführungsverordnungen Handelsschutzmaßnahmen eingeführt hatte, die "eine Gesamtheit oder ein Paket" darstellten, womit ein gemeinsames Ziel erreicht werden sollte, das darin bestand, die schädigenden Auswirkungen des chinesischen Dumpings bezüglich der Solarmodule und Solarzellen auf den Wirtschaftszweig der Union zu beseitigen.
- EuGH, 21.09.2023 - C-210/22
Stappert Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung …
Mit diesen Rechtsakten soll genauer bestimmt werden, wie die in Art. 60 des Zollkodex genannten abstrakten Kriterien in konkreten Situationen auszulegen und anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2021, Renesola UK, C-209/20, EU:C:2021:400, Rn. 33).Rn. 53 Die Ausübung dieser Befugnis der Kommission unterliegt jedoch, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, bestimmten Anforderungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2021, Renesola UK, C-209/20, EU:C:2021:400, Rn. 34).
Die mit einer delegierten Verordnung verfolgten Ziele müssen geeignet sein, ihren Erlass zu rechtfertigen, die Verordnung muss dem für einen solchen Rechtsakt vorgeschriebenen Begründungserfordernis genügen, und die Beurteilungen der Kommission zur Bestimmung des Ursprungslands der Waren, auf die diese Verordnung anwendbar ist, dürfen in Anbetracht von Art. 60 Abs. 2 des Zollkodex nicht mit einem Rechtsfehler oder mit einem offensichtlichen Beurteilungsfehler behaftet sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2021, Renesola UK, C-209/20, EU:C:2021:400, Rn. 40 und 42).
Dieser Ausdruck ist so zu verstehen, dass er auf den Schritt des Herstellungsverfahrens verweist, in dem diese Waren ihre künftige Verwendung sowie besondere Eigenschaften und eine spezifische Beschaffenheit erlangen, die sie vorher nicht hatten und die nicht dazu bestimmt sind, später erhebliche qualitative Änderungen zu erfahren (Urteil vom 20. Mai 2021, Renesola UK, C-209/20, EU:C:2021:400, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 55 Die gerichtliche Prüfung der Begründetheit einer Bestimmung eines Rechtsakts wie Anhang 22-01 der Delegierten Verordnung 2015/2446 kann sich auf die Frage erstrecken, ob der Kommission unabhängig von einem Rechtsfehler unter Berücksichtigung der Umstände der betreffenden konkreten Situation bei der Durchführung von Art. 60 Abs. 2 des Zollkodex ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2021, Renesola UK, C-209/20, EU:C:2021:400, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.09.2024 - C-67/23
W. GmbH - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und …
Rn. 48 Nach Art. 24 des Zollkodex der Gemeinschaften ist, wenn zwei oder mehrere Länder an der Herstellung einer Ware beteiligt sind, das entscheidende Kriterium für die Bestimmung des Ursprungs dieser Ware das Kriterium der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung dieser Ware (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2021, Renesola UK, C-209/20, EU:C:2021:400, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 50 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass der Ausdruck "letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung" im Sinne von Art. 24 des Zollkodex der Gemeinschaften so zu verstehen ist, dass er auf den Schritt des Herstellungsverfahrens verweist, in dem die betreffenden Waren ihre künftige Verwendung sowie besondere Eigenschaften und eine spezifische Beschaffenheit erlangen, die sie vorher nicht hatten und die nicht dazu bestimmt sind, später erhebliche qualitative Änderungen zu erfahren (Urteil vom 20. Mai 2021, Renesola UK, C-209/20, EU:C:2021:400, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- FG Hamburg, 02.03.2022 - 4 K 160/18
Zollrecht, nichtpräferentieller Ursprung: EuGH-Vorlage zur Auslegung von Anhang …
Die Vorschrift verweist auf den Schritt des Herstellungsverfahrens, in dem diese Waren ihre künftige Verwendung sowie besondere Eigenschaften und eine spezifische Beschaffenheit erlangen, die sie vorher nicht hatten, und die nicht dazu bestimmt sind, später erhebliche qualitative Änderungen zu erfahren (EuGH, Urteil vom 20. Mai 2021, Renesola UK, C-209/20, EU:C:2021:400, Rn. 38 m.w.N.).Soweit die in diesem Durchführungsrechtsakt festgelegten Ursprungsregeln gegen die in einem höherrangigen Rechtsakt festgelegten Grundsätze (hier: Art. 60 Abs. 2 UZK) verstoßen, wäre der Durchführungsrechtsakt (hier: die Hohlprofile-Ursprungsregel) ungültig (EuGH, Urteil vom 20. Mai 2021, Renesola UK, C-209/20, EU:C:2021:400, Rn. 37;… Urteil vom 23. März 1983, Cousin, 162/82, EU:C:1983:93, Rn. 15).
Rn. 114 Der EuGH hat in der Rechtssache Renesola UK (Urteil vom 20. Mai 2021,C-209/20, EU:C:2021:400) zusammengefasst, welche Grenzen der Kommission beim Erlass von Tertiärrechtsakten zur Konkretisierung von Ursprungsregeln gesetzt werden.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2026 - C-157/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Antidumping- und Ausgleichszölle …
{FN:23} Das vorlegende Gericht bezieht sich auf das Urteil vom 20. Mai 2021, Renesola UK (C-209/20, EU:C:2021:400), betreffend die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1357/2013 der Kommission vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (…ABl. 2013, L 341, S. 47).{FN:45} Vgl. insoweit Urteil vom 20. Mai 2021, Renesola UK (C-209/20, EU:C:2021:400, Rn. 43 und 50).
- FG Düsseldorf, 13.09.2021 - 4 K 3205/20
Erheben eines Antidumpingzolls auf Einfuhren von nahtlosen Rohren aus …
Die letzte Be- oder Verarbeitung ist wesentlich im Sinne des Art. 60 Abs. 2 UZK, wenn das daraus hervorgegangene Erzeugnis besondere Eigenschaften besitzt und von einer spezifischen Beschaffenheit ist, die es vor der Be- oder Verarbeitung nicht hatte (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 C-260/08, Slg. 2009, I-11571 Randnr. 28; Urteil vom 11. Februar 2010 C-373/08, Slg. 2010, I-951 Randnr. 45 f.; Urteil vom 20. Mai 2021 Rs. C-209/20, ECLI:EU:C:2021:400 Randnr. 38). - Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-522/21
Saatgut-Treuhandverwaltung (KWS Meridian) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:31} Vgl. entsprechend Urteil vom 20. Mai 2021, Renesola UK (C-209/20, EU:C:2021:400, Rn. 31 ff.).
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